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@jasper Tschuldigung ich bin jetzt von außerörtlichen Radwegen ausgegangen. Ich wohne ja im Raum Bonn und dort gibt es ein sehr gut ausgebautes Radnetz.Als ich im letzten Jahr im Vinschgau war,konnte ich auch nicht klagen.
Die Entschuldigung die ich von Rennradfahrer öfters höre,ist die das der Belag auf dem Radweg nicht gut genug ist...Naja, ich sage mir,wenn das Rad den nicht aushält soll man auf ein MTB umsteigen:D
Aber im Ernst...bei uns gibst ne Strecke die sehr unfallträchtig ist, die würde ich als Radfahrer nie in Anspruch nehmen.Der Radweg,der eigentlich gut ist,wird aber trotzdem nicht genutzt,aber fast immer die Straße.
Hinzu kommt aber, das im Falle eines Unfalls die Versicherung dir nen Strich durch die Rechnung macht,falls es zum Schaden kommt und du statt des Radwegs die Straße genutzt hast.
Außerdem ist man als Radfahrer ja Verkehrsteilnehmer,und wenn innerorts die Verhältnisse zu wünschen übrig lassen,so muß man sich den Gegebenheiten anpassen.
Ich als MTBer meide die Straße wo es geht.Mir reicht es,wenn ich durch Feld und Flur fahre,die Fußgänger zu umfahren.Besonders wenn ich um die Steinbachtalsperre fahren muß.
 
Also ich habe mal mit meiner Versicherung darüber gesprochen.Die meinte das man nunmal den Radweg zu nutzen hat.Kommt es zum Unfall dann muß in erster Linie der Unfallverursacher ermittelt werden.Kann dem Radfahrer nachgewiesen werden er habe grob fahrlässig gehandelt,dann hat er Pech gehabt mit den Schadensersatzklage,sprich Schmerzengeld.
Ist genauso wie das Tragen eines Helmes beim biken.Kürzlich las ich ein Urteil irgendwo: Da stand das man nur dann Schmerzensgeld bekommen würde,wenn man ohne Helm fährt und nur gelegentlich Rad fahren würde.Fährt man als Hobbybiker öfters durch die Gegend wäre ein Helm Pflicht.Komische Einstellung oder?
 
Um jetzt das mit dem "grob fahrlässig" aufzugreifen: neulich bin ich mit nem Kumpel durch die Innenstadt(Einkaufsmeile) gefahren. Da wir gegen die Richtung der Einbahnstraße wollten fuhren wir logischwerweise auf dem breiten Gehsteig - langsam, damit die Fußgänger genug Zeit haben, sich die Szene anzuschaun und uns klarzumachen wo das Loch ist, wo wir vorbei können. Funktionierte soweit ganz gut, aber irgendwann kam einer von unseren Obdachlosen, der sich im Recht fühlte und das Angebot so weiterzulaufen wie er wollte nicht annahm und rannte absichtlich voll in meinen Kumpel rein, der dann fast in ein parkendes Auto geflogen wäre... wer war da jetzt grob fahrlässig? der werte Herr oder der Radfahrer?
 
interessanter link übrigens, ich kann die erfahrungen hier in berlin allerdings nicht in dem maße bestätigen

wirklich interessanter link,..denke es kommt auch auf die gegend an,prenzlauer allee muss man schon kräftigst strampeln um so halbwegs mitzuschwimmen,sicherheitsabstand gibts nicht weil die beiden fahrspuren zu schmal sind,radweg kann man im grunde auch nicht benutzen,da klebt man sofort in einem fussgänger.

neukölln,sonnenallee ist extrem haarig wenn man links abbiegen will,.."drängelt" man sich nicht irgendwie dazwischen an einer roten ampel,kommt man einfach nicht auf die abbiegespur und man benutzt dann am besten die fussgängerampel.

als mal ein älteres ehepaar mit so 10cm abstand an mir vorrüberfuhr und beim überholen hupte,bekam ich dann an der nächsten ampel zu hören das ich selber dran schuld sei und doch auf dem bürgersteig fahren sollte,..wie das halt alle tun:)

naja,..man gewöhnt sich halt dran,.nächste ampel kommt bestimmt und es ist immer witzig zu sehen wie die zentralverriegelung runtergeht wenn man mal feundlich an die fahrerscheibe klopft:)
 
@IllOsion...darf man als Radfahrer überhaupt gegen die Einbahnstraße fahren?Ich glaube ja nicht:ka:Dann hättest du die schlechteren Karten gehabt.Auf Gehwegen darfste eh nicht Radfahren.Es sei denn du bist noch im Kindesalter:D,oder der Gehweg ist dafür ausgeschildert.
 
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