Änderung des Betretungsrechts in Baden-Württemberg

Vielleicht weil die Geschichte zu wenig bekannt ist und nur regional?!

Über dein Verständnis von Geisteswissenschaften sollten wir uns mal austauschen...
 
Tscha, da kann man sich ansehn, was passiert, wenn man Menschen zu lange hinhält. Mit schön angelegten Trails würde der Wildwuchs wohl aufhören.
 
@Tilman

Hallo Tilman
folgendes war mir neu kannst Du was dazu erklären Danke

[I]" Liegt das Messen der 2 m nicht ausdrücklich in deren Verantwortung, die die 2m-Regel einzuhalten haben?"[/I]




.
 
@Tilman

Hallo Tilman
folgendes war mir neu kannst Du was dazu erklären Danke

[I]" Liegt das Messen der 2 m nicht ausdrücklich in deren Verantwortung, die die 2m-Regel einzuhalten haben?"[/I]
.

Das liegt genauso in der Verantwortung des Wegenutzers, die 2m zu beachten wie es in der Verantwortung des Fahrbahnnutzers im öfftl. Strassenverkehr liegt, idR rechts zu fahren. Auch da muß nicht erst eine Behörde festlegen, wo rechts ist.

Das Blöde ist daran und spricht gegen die 2m-Regel, daß
  • man idR zwar problemlos sehen kann, ob jemand (zumal im Zweirichtungsverkehr v.a. aus eigenem interesse....) rechts fährt, :daumen:
    .
  • aber eben die >2m nicht ausreichend regelmäßig justitiabel feststellbar sind, so saß man sie, selbst, wenn man wollte, nicht einhalten könnte. :confused:
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich warte auf den Tag, wo im Landtagsprotokoll über eine Debatte zur 2m Regelung im Wald steht:

Abg. Hämmerle (CDU): Meine Damen und Herren, liebe Kollegen, lassen Sie sich nicht von deń Biker irre machen lassen, denn die 2m Regel ist selbstverständlich problemlos anwendbar. Nur gechichtslose Gesellen können das nicht. Wer unsere Wälder und ihre Geschichte kennt, weil, wie alt und damit auch, wie dick die Bäume sind. So lange ein Weg schmaler ist, als die alte Gerichtsbuche im Tuttelfinger Forst, die einen Stammdurchmesser von 2 Metern aufweist, ist der Weg eben zu schmal. Und wenn die Biker die Gerichtsbuche nicht kennen, dann haben sie, meine Damen und Herren, in Heimatkunde gepennt....

{Tosender Beifall aus der CDU-Fraktion}

{Zwischenruf Abg. Magerle (SPD): Die Buche haben Sie zu Zeiten Ihrer Regerungsverantwortung aus den Curricula gestrichen, im übrigen ist es eine Linde!}

Abg. Hämmerle (CDU): ...egal, 2m sind 2m, so genau kann man das mit den Bäumen nicht nehmen, in der Bibel wird der Hase ja auch als Wiederkäuer geführt!....

{Zwischenruf Abg. Magerle (SPD): ....und die Fledermaus als Vogel, wissen auch wir ohne das "C"!}

Abg. Hämmerle (CDU): ...der größte Wiederkäuer sind Sie, Herr Kollege Magerle. Sie käuen sogar unsere 2m wieder, sie Pfingsto.....


Landtagspräsident Flädle (SPD): Ich rufe Sie zur Ordnung, Kollege Hämmerle! Sie haben noch eine Minute Redezeit!

{Zwischenruf Abg. Magerle (SPD): ...erklären Sie einfach, wie man die 2m mißt!}

Abg. Hämmerle (CDU): Herr Kollege Magerle, wissen Sie es denn nicht? Sie sind doch jetzt an der Regierung!

Landtagspräsident Flädle (SPD): Herr Kollege Magerle, wollen Sie die Frage direkt beantworten?

Abg. Magerle (SPD): Mmmmmpfff, keine Ahnung! Aber....

{Beifall aus der FDP-Fraktion, Unruhe in der Fraktion der GRÜNEN}

Landtagspräsident Flädle (SPD): ....dachte ich mir. Herr Kollege Hämmerle, Ihre Redezeit ist abgelaufen. Das Wort hat der Kollege Fuderle von der Fraktion der GRÜNEN.

Abg. Fuderle (GRÜNE): Ich bin heute mit dem Fahrrad durch den Wald zum Landtag gefahren...

{Zwischenruf Abg. Hämmerle (CDU): Kommen Sie zur Sache, Sie ökologische Messlatte!}

Abg. Fuderle (GRÜNE): ....die Sie nicht haben!

{Zwischenruf Abg. Häberle (FDP): Genau, 2 Meter lang, nie im Leben!}

{Beifall aus der Fraktion der GRÜNEN, Unruhe in der CDU-Fraktion}

{Zwischenruf Abg. Beikfeind (CDU): Kollege Häberle, streuen Sie Ihre Sargnägel für die Bundes-Koalition lieber auf Waldwege, dann brauchen wir im Ländle keine 2m Regel}

Landtagspräsident Flädle (SPD): Herr Kollege Beikfeind, ich rufe Sie zur Ordnung!

usw.
 
Zuletzt bearbeitet:
medium_comp_DSC04016.jpg
[/url][/IMG]
 
...tsja, es war mal geplant auf 3 m zu verschärfen und teilweise hat sich die Information noch nicht weit genug verbreitet, dass es nur bei einer Gesetzesvorlage geblieben ist...
 
Ich dachte die Regel lautet in ungefähr so:
- 2m auf unbefestigten Wegen
- 3m in Naturschutzgebieten?
Und das Schild da oben sieht so ein bisschen nach Naturschutzgebiet aus.

"Im Wald" wäre ja lustig. Was wäre dann mit Heide? Ich mein, dann müsste man ja nicht nur die Wege in der Breite, sondern auch noch das Gestrüpp in der Höhe messen, damit man merkt, wenn man aus dem Buschland in den Wald kommt. ;-)
 
Auf der Dimb Seite steht nichts von einer 3m Regel in Naturschutzgebieten.
Kannst du mir einen Link zu der Regel geben?

Die 2m Regel steht nunmal nur im Waldgesetz. Dann nehme ich an, dass diese auch nur im Wald Anwendung findet.
 
Auf der Dimb Seite steht nichts von einer 3m Regel in Naturschutzgebieten.
Kannst du mir einen Link zu der Regel geben?

Die 2m Regel steht nunmal nur im Waldgesetz. Dann nehme ich an, dass diese auch nur im Wald Anwendung findet.

Das wird wohl individuell für jedes Naturschutzgebiet festgelegt. Für den Feldberg steht es in der Naturschutzgebietsverordnung §5(6), siehe http://www.naturschutz.landbw.de/servlet/is/68065/ Die Verordnung ist rechts in der Box verlinkt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das zeigt nur wieder wie blöd diese 2m Regel ist.
Man fahrt z.B. über einen Weg in freier Natur (wie das so schön heißt), der schmäler als 2 m ist. Aufeinmal führt dieser Weg in ein Waldgebiet, wie klein das auch sein mag, und man dürfte dann nicht mehr weiter fahren.
 
Das zeigt nur wieder wie blöd diese 2m Regel ist.


Und zwar so blöd:

"Die Möglichkeit der Nachvollziehbarkeit dieser Vorschriften durch den einzelnen Radsportler bei der Ausübung seines Sports im Wald darf auch im Hinblick an das Erfordernis der Bestimmtheit der Vorschrift bezweifelt werden.

Wenn wie in § 37 BWWaldG ein Wegebreitenlimit von 2 m angegeben wird, wäre zu fragen, was der Gesetzgeber unter „Weg“ versteht. Eine Definition findet sich nicht. Bei der angegebenen gesetzlichen Mindestwegebreite ist folglich von einem unbestimmten Rechtsbegriff auszugehen."
(...)
Als unbestimmte Rechtsbegriffe werden solche Tatbestandsmerkmale bezeichnet, die hochgradig auslegungsbedürftig sind und sich aufgrund einer geringen inhaltlichen Bestimmtheit schwer fassen lassen.
(...)
Bundesverwaltungsgericht und Bundesverfassungsgericht kennen zu recht – bis auf wenige Ausnahmen und Bereiche (z. B. Prüfungsentscheidungen) – einen Beurteilungsspielraum der Verwaltung hinsichtlich unbestimmter Tatbestandsmerkmale nicht an. Danach sind auch unbestimmte Rechtsbegriffe durch die Gerichte vollständig zu überprüfen.
(...)
Stellt sich also die Frage, was der Gesetzgeber mit der Bezeichnung „Weg“ meint. Denkbar ist insoweit die (gegebenenfalls) durch amtliche Vermessung nachprüfbare Breite des Flurstücks, der einschließlich Seitenstreifen, Graben, Gehweg oder Grünstreifen erkennbare Weg, die Fahrbahnbreite oder aber nur die nutzbare Breite. Allein diese aufgezählten denkbaren Ansatzpunkte für den Versuch einer Definition des Tatbestandsmerkmals „Weg“ zeigen, dass eine Mindestwegebreitenregelung unter Angabe einer Meterzahl wenig praktikabel ist, zumal Verstöße grundsätzlich bußgeldbewehrt sind und der Verlauf eines Weges nicht in jedem Fall vorhersehbar ist.
(...)
Bleibt festzustellen, dass die Beschränkung des Radfahrens durch Angabe einer Mindestwegebreitenregelung in Metern jedenfalls in Grenzbereichen nicht geeignet ist, Rechtssicherheit zu schaffen. "

Quelle: http://www.fahrrad-recht.de/index.php?p=fahren&c=14
 
Das ist natürlich DIE Lösung:
wir brauchen dringend mehr Schilder im Wald!

Solche Antworten bestätigen leider alle Verwaltungs- und Politiker-Klischees:
wenn das Gesetz nicht klar ist, stellt man einfach mehr Schilder auf,
statt das Gesetz anzupassen (oder direkt abzuschaffen).

Das funktioniert ja im Straßenverkehr schon so super,
dann sollte man das ja dringend auch im Wald machen.

751.png
 
Zuletzt bearbeitet:
ok, da die überall eh gerade den ganzen Wald platt machen und zu Pellets, Hackschnitzeln etc. verarbeiten dürfte sich das mit dem 2m Schwachsinn im Waldgesetz denn eh bald erledigt haben...

woanders geht das so:
551976_343618015723648_864108394_n.jpg


...problemlos
 
Zurück