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Rechtsschutz hab ich auch schon abgeschlossen! Damit ist die Sache für mich erledigt.
Happy Trails!
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Zitat:
"[...]
Was das NSG angeht, so gilt eigentlich sogar ein BETRETUNGSverbot.
[...]"
Wie meinst du das?Zur Haftungsfrage zitiere ich mal die Ausführungen des Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, zu finden unter dem von Waldbesitzer bereitgestellten Link (bzw. natürlich auch direkt im BayWaldG):
"[...] Die Ausübung des Betretungsrechts erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Vorbehaltlich anderer Rechtsvorschriften werden dadurch besondere Sorgfalts- oder Verkehrssicherungspflichten der betroffenen Grundeigentümer oder sonstiger Berechtigter nicht begründet (Art.13 Abs. 2 BayWaldG)."
Sollte also kein großeres Thema mehr sein...
Quelle: http://www.dstgb.de/dstgb/Home/Wir ...es BGH zur Verkehrssicherungspflicht im Wald/Erläuterung zu „waldtypische – atypische Gefahren“
Typische Gefahren sind solche, die sich aus der Natur oder der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung des Waldes unter Beachtung der jeweiligen Zweckbestimmung ergeben. Fahrspuren in Wegen, Reisig im Bestand, Trockenzweige in Baumkronen, herabhängende Äste nach Schneebruch oder Sturmschäden sind Beispiele für typische Waldgefahren.
Atypische Gefahren sind immer dann anzunehmen, wenn der Waldbesitzer selbst oder ein Dritter Gefahrenquellen schafft, selbst einen besonderen Verkehr eröffnet, anzieht oder duldet oder gegen sonstige dem Schutz von Personen oder Sachen dienende Rechtsvorschriften verstößt. Selbstgeschaffene Gefahrenquellen sind z. B. Kinderspielplätze, Kunstbauten, Fanggruben, gefährliche Abgrabungen oder Parkplätze im Wald.
zu # 527 (mitertom52070):
...nur der Vollständigkeit halber der Beginn der mittlerweile beendeten "Unterhaltung":
"Sehr geehrter Herr Waldeigentümer,
spazieren gehen darf ich doch am Rathsberg oder? Und meine 10 Wochen alte Tochter dort im Kinderwagen spazieren schieben darf ich doch auch oder zählt das auch schon als befahren? Das alles ist jetzt mit IHREN BARRIKADEN nicht mehr möglich und ich kann meiner Tochter die Natur dort nicht mehr näher bringen! Ist es das was Sie erreichen wollen?
Ein wandern und spazieren ist hier nicht mehr möglich. Das allgemeine Betretungsrecht wird hier missachtet und eine absolut unverhältnismäßige Beeinflussung für mich als Fußgänger vorgenommen.
Ich werde mich hierzu an alle nur möglichen Stellen wenden und mich massiv beschweren bis diese bodenlose Frechheit beseitigt ist und die Herren Waldeigentümer in Ihre gesetzlichen Schranken gewiesen werden und diese Barrikaden wieder zurück bauen müssen.
Sehr geehrter Herr mistertom52070,
am Rathsberg dürfen Sie selbstverständlich Wandern, Spazierengehen und Ihren Kinderwagen schieben.
Was das NSG angeht, so gilt eigentlich sogar ein BETRETUNGSverbot.
Dieses wurde bisher noch nicht behördlich durchgesetzt.
Die Hindernisse wurden rechtmässig und unter behördlicher Information aufgestellt, um zumindest das unrechtmäßige BEFAHREN zu verhindern bzw. erschweren.
Alle Massnahmen wurden mit den Behörden abgestimmt und sind rechtlich zulässig.
Ich freue mich, dass Sie auf die gesetzlichen Schranken hinweisen. Halten Sie sich auch daran?
Gerne können Sie sich erkundigen und beschweren. Sollten Unrechtmäßigkeiten festgestellt werden, beseitigen die Eigentümer diese selbstverständlich umgehend!
Über die etlichen mir gestellten Fragen werde ich in Kürze im Forum eine Antwort posten.
Gerne führe ich auch hier mit Ihnen weiter einen Gedankenaustausch, sofern dieser höflich, sachlich und fair bleibt."
(... zur Antwort siehe Seite 21, # 504)
Ich >meine< gar nichts. Das war lediglich der Gesetzestext.Wie meinst du das?
Das Urteil bedeutet doch eigentlich (in diesem individuellen Fall) nur, dass der Waldbesitzer nicht für waldtypische Gefahren haftbar ist. Also im Prinzip noch mal eine Bestätigung der Gesetzeslage. Dass der Waldbesitzer haftbar gemacht werden kann, wenn irgendein Dritter in seinem Wald Unfug treibt und Gefahren für andere herbeiführt, ist damit noch nicht gesagt.Ich verstehe das so, dass ein Waldbesitzer haftet, wenn in seinem Wald künstliche Hügel, Sprungschanzen, Abgrabungen oder ähnliches gebaut wird.
Sobald ein Waldbesitzer Kenntnis von einer Gefahr auf seinem Grundstück hat und diese Gefahr nicht beseitigt, haftet er für Unfälle die aufgrund dieser Gefahr passiert.Atypische Gefahren sind alle nicht durch die Natur oder durch die Art der Bewirtschaftung mehr oder weniger zwangsläufig vorgegebenen Zustände, insbesondere vom Waldbesitzer geschaffene oder geduldete Gefahren, die ein Waldbesucher nicht oder nicht rechtzeitig erkennen kann und auf die er sich nicht einzurichten vermag, weil er nicht mit ihnen rechnen muss ....
Dazu können etwa(nicht waldtypische)Hindernisse, die einen Weg versperren, oder nicht gesicherte Holzstapel gehören
Beschreibt _das_ nicht genau die erbauten Hindernisse auf dem Bild von Post #485 http://www.mtb-news.de/forum/t/biken-am-rathsberg-verboten.355137/page-20#post-11918992 ???Atypische Gefahren sind alle nicht durch die Natur oder durch die Art der Bewirtschaftung mehr oder weniger zwangsläufig vorgegebenen Zustände, insbesondere vom Waldbesitzer geschaffene oder geduldete Gefahren, die ein Waldbesucher nicht oder nicht rechtzeitig erkennen kann und auf die er sich nicht einzurichten vermag, weil er nicht mit ihnen rechnen muss ....
Dazu können etwa(nicht waldtypische)Hindernisse, die einen Weg versperren, oder nicht gesicherte Holzstapel gehören
ich halte diese lösung nicht für sinnvoll (allerdings kenne ich die umsetzung im vinschgau nicht). das ist für DH-fahrer sinnvoll, da deren strecken typischerweise atypische waldgefahren aufweisen (sprich da stehen kicker, shores, etc.) und da die benutzung der strecken durch fußgänger eigentlich nicht attraktiv für diese ist. die obstacles benötigen auch regelmäßige pflege/wartung.Meines erachtens - und zwar auch im Sinne der Waldeigentümer kann eigentlich nur eine Kanalisierung des MTB-Verkehrs auf dedizierten (und dann aber auch attraktiven) Strecken sein, so wie es das in D schon an einigen Stellen gibt oder wie das z.b im Vinschgau sehr gut gelebt wird. Dann vieleicht auch mit einer Verantwortungsübernahme einer IG was die Wege-/Trailpflege angeht. Wenn's so kommt wär ich auf jeden fall dabei. Ich kann mir beim besten willen nicht vorstellen das da kein Platz zu finden ist.
Naja, im Vinschgau siehts so aus das es dort bis auf eine bestimmte Strecke auch keine Fahrverbote gibt ( und bei der einen nur Zeitgebunden). Kanalisiert wurde ganz einfach indem diverse Strecken aktiv in ein ausgeschildertes MTB-"Wegenetz" eingebunden wurden und andere ( wo z.b. der Waldbauer nicht mitgehen wollte) nicht. Diese werden darurch aber auch praktisch nicht frequentiert (@Yankee Doodle verbesser mich wenn ich da falsch liegeich halte diese lösung nicht für sinnvoll (allerdings kenne ich die umsetzung im vinschgau nicht).
@kolados
Sicherlich hat auch gewisses Verhalten der Biker einen Einfluss. Waldbesitzer verbal angreifen ist nicht in Ordnung. Auch bei unterschiedlichen Auffassungen sollte man höflich bleiben. Auch neue Pfade müssen nicht an jeder Ecke entstehen und Müll wieder mitzunehmen, sollte selbstverständlich sein. Leider sind das aber Entwicklungen die nicht nur das Mountainbiken betreffen.
Das Problem der Fahrtechnikschulen kann ich wiederum nicht verstehen. Wir für unseren Teil vermitteln sozial- und naturverträgliches Biken, üben an einer ebenen, völlig unproblematischen Stelle und schließen mit einer kleinen Trailrunde ab. Die Kollegin der anderen Schule handhabt das meines Wissens nach ähnlich. Sehe das durchaus auch als positiven Multiplikatoreffekt.
Die Reflektion ist ein wichtiger und notwendiger Punkt. Müll mitnehmen sollte ebenso selbstverständlich sein, wie natur- und sozialverträgliches Fahren. Die Mehrheit der sich danach richtenden Mountainbiker sollte aber nicht wegen einiger schwarzer Schafe verurteilt werden.