Biken am Rathsberg verboten??

Zitat:

"Sehr geehrter Herr mistertom52070,
am Rathsberg dürfen Sie selbstverständlich Wandern, Spazierengehen und Ihren Kinderwagen schieben.
Was das NSG angeht, so gilt eigentlich sogar ein BETRETUNGSverbot.
Dieses wurde bisher noch nicht behördlich durchgesetzt.
Die Hindernisse wurden rechtmässig und unter behördlicher Information aufgestellt, um zumindest das unrechtmäßige BEFAHREN zu verhindern bzw. erschweren.
Alle Massnahmen wurden mit den Behörden abgestimmt und sind rechtlich zulässig.
Ich freue mich, dass Sie auf die gesetzlichen Schranken hinweisen. Halten Sie sich auch daran?
Gerne können Sie sich erkundigen und beschweren. Sollten Unrechtmäßigkeiten festgestellt werden, beseitigen die Eigentümer diese selbstverständlich umgehend!
Über die etlichen mir gestellten Fragen werde ich in Kürze im Forum eine Antwort posten.
Gerne führe ich auch hier mit Ihnen weiter einen Gedankenaustausch, sofern dieser höflich, sachlich und fair bleibt."
 
zu # 527 (mitertom52070):

...nur der Vollständigkeit halber der Beginn der mittlerweile beendeten "Unterhaltung":


"Sehr geehrter Herr Waldeigentümer,

spazieren gehen darf ich doch am Rathsberg oder? Und meine 10 Wochen alte Tochter dort im Kinderwagen spazieren schieben darf ich doch auch oder zählt das auch schon als befahren? Das alles ist jetzt mit IHREN BARRIKADEN nicht mehr möglich und ich kann meiner Tochter die Natur dort nicht mehr näher bringen! Ist es das was Sie erreichen wollen?

Ein wandern und spazieren ist hier nicht mehr möglich. Das allgemeine Betretungsrecht wird hier missachtet und eine absolut unverhältnismäßige Beeinflussung für mich als Fußgänger vorgenommen.
Ich werde mich hierzu an alle nur möglichen Stellen wenden und mich massiv beschweren bis diese bodenlose Frechheit beseitigt ist und die Herren Waldeigentümer in Ihre gesetzlichen Schranken gewiesen werden und diese Barrikaden wieder zurück bauen müssen.




Sehr geehrter Herr mistertom52070,

am Rathsberg dürfen Sie selbstverständlich Wandern, Spazierengehen und Ihren Kinderwagen schieben.

Was das NSG angeht, so gilt eigentlich sogar ein BETRETUNGSverbot.
Dieses wurde bisher noch nicht behördlich durchgesetzt.

Die Hindernisse wurden rechtmässig und unter behördlicher Information aufgestellt, um zumindest das unrechtmäßige BEFAHREN zu verhindern bzw. erschweren.

Alle Massnahmen wurden mit den Behörden abgestimmt und sind rechtlich zulässig.

Ich freue mich, dass Sie auf die gesetzlichen Schranken hinweisen. Halten Sie sich auch daran?

Gerne können Sie sich erkundigen und beschweren. Sollten Unrechtmäßigkeiten festgestellt werden, beseitigen die Eigentümer diese selbstverständlich umgehend!

Über die etlichen mir gestellten Fragen werde ich in Kürze im Forum eine Antwort posten.

Gerne führe ich auch hier mit Ihnen weiter einen Gedankenaustausch, sofern dieser höflich, sachlich und fair bleibt."


(... zur Antwort siehe Seite 21, # 504)
 
Zuletzt bearbeitet:
Zur Haftungsfrage zitiere ich mal die Ausführungen des Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, zu finden unter dem von Waldbesitzer bereitgestellten Link (bzw. natürlich auch direkt im BayWaldG):
"[...] Die Ausübung des Betretungsrechts erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Vorbehaltlich anderer Rechtsvorschriften werden dadurch besondere Sorgfalts- oder Verkehrssicherungspflichten der betroffenen Grundeigentümer oder sonstiger Berechtigter nicht begründet (Art.13 Abs. 2 BayWaldG)."
Sollte also kein großeres Thema mehr sein...
Wie meinst du das?

Grundsätzlich hat doch ein Grundstückseigentümer Verkehrssicherungspflichten und für den Wald gilt, soweit mir bekannt ist lediglich, dass ein Waldbesitzer nicht für waldtypische Gefahren haftet. Für atypische hingegen schon:
Erläuterung zu „waldtypische – atypische Gefahren“

Typische Gefahren sind solche, die sich aus der Natur oder der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung des Waldes unter Beachtung der jeweiligen Zweckbestimmung ergeben. Fahrspuren in Wegen, Reisig im Bestand, Trockenzweige in Baumkronen, herabhängende Äste nach Schneebruch oder Sturmschäden sind Beispiele für typische Waldgefahren.

Atypische Gefahren sind immer dann anzunehmen, wenn der Waldbesitzer selbst oder ein Dritter Gefahrenquellen schafft, selbst einen besonderen Verkehr eröffnet, anzieht oder duldet oder gegen sonstige dem Schutz von Personen oder Sachen dienende Rechtsvorschriften verstößt. Selbstgeschaffene Gefahrenquellen sind z. B. Kinderspielplätze, Kunstbauten, Fanggruben, gefährliche Abgrabungen oder Parkplätze im Wald.
Quelle: http://www.dstgb.de/dstgb/Home/Wir ...es BGH zur Verkehrssicherungspflicht im Wald/

Ich verstehe das so, dass ein Waldbesitzer haftet, wenn in seinem Wald künstliche Hügel, Sprungschanzen, Abgrabungen oder ähnliches gebaut wird.
 
zu # 527 (mitertom52070):

...nur der Vollständigkeit halber der Beginn der mittlerweile beendeten "Unterhaltung":


"Sehr geehrter Herr Waldeigentümer,

spazieren gehen darf ich doch am Rathsberg oder? Und meine 10 Wochen alte Tochter dort im Kinderwagen spazieren schieben darf ich doch auch oder zählt das auch schon als befahren? Das alles ist jetzt mit IHREN BARRIKADEN nicht mehr möglich und ich kann meiner Tochter die Natur dort nicht mehr näher bringen! Ist es das was Sie erreichen wollen?

Ein wandern und spazieren ist hier nicht mehr möglich. Das allgemeine Betretungsrecht wird hier missachtet und eine absolut unverhältnismäßige Beeinflussung für mich als Fußgänger vorgenommen.
Ich werde mich hierzu an alle nur möglichen Stellen wenden und mich massiv beschweren bis diese bodenlose Frechheit beseitigt ist und die Herren Waldeigentümer in Ihre gesetzlichen Schranken gewiesen werden und diese Barrikaden wieder zurück bauen müssen.




Sehr geehrter Herr mistertom52070,

am Rathsberg dürfen Sie selbstverständlich Wandern, Spazierengehen und Ihren Kinderwagen schieben.

Was das NSG angeht, so gilt eigentlich sogar ein BETRETUNGSverbot.
Dieses wurde bisher noch nicht behördlich durchgesetzt.

Die Hindernisse wurden rechtmässig und unter behördlicher Information aufgestellt, um zumindest das unrechtmäßige BEFAHREN zu verhindern bzw. erschweren.

Alle Massnahmen wurden mit den Behörden abgestimmt und sind rechtlich zulässig.

Ich freue mich, dass Sie auf die gesetzlichen Schranken hinweisen. Halten Sie sich auch daran?

Gerne können Sie sich erkundigen und beschweren. Sollten Unrechtmäßigkeiten festgestellt werden, beseitigen die Eigentümer diese selbstverständlich umgehend!

Über die etlichen mir gestellten Fragen werde ich in Kürze im Forum eine Antwort posten.

Gerne führe ich auch hier mit Ihnen weiter einen Gedankenaustausch, sofern dieser höflich, sachlich und fair bleibt."


(... zur Antwort siehe Seite 21, # 504)


Die Unterhaltung haben Sie beendet in dem Sie die gestellten Fragen nicht beantwortet haben.
 
Wie meinst du das?
Ich >meine< gar nichts. Das war lediglich der Gesetzestext.

Ich verstehe das so, dass ein Waldbesitzer haftet, wenn in seinem Wald künstliche Hügel, Sprungschanzen, Abgrabungen oder ähnliches gebaut wird.
Das Urteil bedeutet doch eigentlich (in diesem individuellen Fall) nur, dass der Waldbesitzer nicht für waldtypische Gefahren haftbar ist. Also im Prinzip noch mal eine Bestätigung der Gesetzeslage. Dass der Waldbesitzer haftbar gemacht werden kann, wenn irgendein Dritter in seinem Wald Unfug treibt und Gefahren für andere herbeiführt, ist damit noch nicht gesagt.
 
Das Urteil des BGH ergibt sich zwar aus einem individuellen Fall, wird aber sicher für die weitere Rechtsprechung bei zukünftigen Urteilen als Begründung für den Richterspruch herangezogen werden. Und in der Urteilsbegründung steht folgendes:
Atypische Gefahren sind alle nicht durch die Natur oder durch die Art der Bewirtschaftung mehr oder weniger zwangsläufig vorgegebenen Zustände, insbesondere vom Waldbesitzer geschaffene oder geduldete Gefahren, die ein Waldbesucher nicht oder nicht rechtzeitig erkennen kann und auf die er sich nicht einzurichten vermag, weil er nicht mit ihnen rechnen muss ....
Dazu können etwa(nicht waldtypische)Hindernisse, die einen Weg versperren, oder nicht gesicherte Holzstapel gehören
Sobald ein Waldbesitzer Kenntnis von einer Gefahr auf seinem Grundstück hat und diese Gefahr nicht beseitigt, haftet er für Unfälle die aufgrund dieser Gefahr passiert.

Hier der Link zur Urteilsbegründung
 
Atypische Gefahren sind alle nicht durch die Natur oder durch die Art der Bewirtschaftung mehr oder weniger zwangsläufig vorgegebenen Zustände, insbesondere vom Waldbesitzer geschaffene oder geduldete Gefahren, die ein Waldbesucher nicht oder nicht rechtzeitig erkennen kann und auf die er sich nicht einzurichten vermag, weil er nicht mit ihnen rechnen muss ....
Dazu können etwa(nicht waldtypische)Hindernisse, die einen Weg versperren, oder nicht gesicherte Holzstapel gehören
Beschreibt _das_ nicht genau die erbauten Hindernisse auf dem Bild von Post #485 http://www.mtb-news.de/forum/t/biken-am-rathsberg-verboten.355137/page-20#post-11918992 ???
Und das soll vom LRA genehmigt sein ???
 
@Waldeigentuemer Danke erst einmal für ihre Ausführungen und die Darlegung ihrer Sicht der Dinge und wahrscheinlich auch ihrer Kollegen.
Das die Vorgehensweise, wie auch die Begründung hier nicht auf enorme Gegenliebe stoßen wird sollte auch klar sein. Der Runde Tisch mit den Mountainbikern in Erlangen evozierte das Interesse an einem konstruktiven Umgang mit dem Thema, welches wir auch weiterhin haben, aber aktuell vom Landratsamt und offensichtlich auch im Privatwald negiert wird.

Es ist absolut nachvollziehbar, dass sie sich keiner Haftungsgefahr aussetzen möchten. Auf Grund der weitreichenden Betretungsbefugnisse ist es gesetzlich festgehalten, dass sie dies auch nicht müssen - so zumindestens der BGH. VOM BGH Urteil abweichende Entscheidungen sind mir seitdem nicht bekannt. Die Haftung unterscheidet auch nicht dahingehend wer einen Weg angelegt hat. Für die waldtypischen Gefahren auf einem naturnahen schmalen Weg, ob vom Waldbesitzer angelegt oder anderweitig, haftet dieser nicht. Ob ein Radfahrer oder ein Fußgänger durch eigenes Verschulden stürzt und sich verletzt macht auch keinen Unterschied.
http://www.dimb.de/images/stories/p...des_BGH_vom_02.10.2012_-_Az._VI_ZR_311_11.pdf

Dass eine Naturnutzung sozial- und naturverträglich abzulaufen hat sollte absolut klar sein, egal ob es sich um Privat- oder Staatswald handelt. Das Mountainbiken ist nachgewiesenermaßen beides, anderweitige Studien oder Gutachten sind uns aktuell nicht bekannt. Das LRA Erlangen-Höchstädt argumentiert da aktuell leider mit Vorurteilen, ohne diese hinreichend belegen zu können/wollen. Sollte es Wege geben, auf denen das Mountainbiken aus Naturschutzsicht bedenklich ist, wäre eine solche Argumentation ebenso leicht wie das Einsehen unter den Mountainbikern. Für den kleinen Prozentsatz schwarzer Schafe kann nicht die Mehrheit leiden, das ist einfach unverhältnismäßig.

Im Grunde finden wir es müßig die Diskussion auf der Ebene eines Austauschs rechtlichen Expertenwissens zu führen. In der Umfrage der IG haben sich bereits über 1.200 Erlanger Bürger und Mountainbiker für die Ausübung ihrer Sportart auf naturnahen Wegen eingesetzt. Der überwiegende Teil davon hält sich an die DIMB Trail Rules. Diese Menschen sollen aktuell auf Forststraßen verwiesen werden, auf welchen sie nachweislich die Erholungsfunktion des Waldes nicht in ausreichendem Maße wahrnehmen können. Ob diese Regelung Begegnungskonflikte minimiert ist mindestens anzuzweifeln.
Die Lösung kann unseres Erachtens weder in rechtlichen Streitigkeiten, noch in Totalverboten oder dem großflächigen Zulegen von Wegen bestehen. Eine Lösung sollte im Dialog erarbeitet werden und sie sollte für alle Beteiligten tragfähig und attraktiv sein. Ansonsten besteht immer die Gefahr von weitergehenden Konflikten. Liebe Waldeigentümer, sie sehen, dass die hier beteiligten Aktiven das Fahren abseits von Wegen ebensowenig gutheißen, wie das Anlegen von Bauten in ihrem Wald, sie möchten lediglich die vorhandenen naturnahen Wege, Pfade oder welchen Namen man diesen auch immer geben möchte sozial- und naturverträglich fahren. Zur Minimierung von Begegnungskonflikten, wie sie den wenigsten bekannt sind, haben wir bereits konstruktive Vorschläge unterbreitet. Wir würden uns freuen, wenn unsere Gesprächsbereitschaft auf Gegenliebe stoßen würde und möglichst zeitnah eine Auflösung des kaum nachvollziehbaren Totalverbotes angegangen werden würde.
 
Meines erachtens - und zwar auch im Sinne der Waldeigentümer kann eigentlich nur eine Kanalisierung des MTB-Verkehrs auf dedizierten (und dann aber auch attraktiven) Strecken sein, so wie es das in D schon an einigen Stellen gibt oder wie das z.b im Vinschgau sehr gut gelebt wird. Dann vieleicht auch mit einer Verantwortungsübernahme einer IG was die Wege-/Trailpflege angeht. Wenn's so kommt wär ich auf jeden fall dabei. Ich kann mir beim besten willen nicht vorstellen das da kein Platz zu finden ist.
ich halte diese lösung nicht für sinnvoll (allerdings kenne ich die umsetzung im vinschgau nicht). das ist für DH-fahrer sinnvoll, da deren strecken typischerweise atypische waldgefahren aufweisen (sprich da stehen kicker, shores, etc.) und da die benutzung der strecken durch fußgänger eigentlich nicht attraktiv für diese ist. die obstacles benötigen auch regelmäßige pflege/wartung.
aber als tourenfahrer möchte ich einerseits nicht an bestimmte wege gebunden sein (denn das vorhandensein dedizierter wege impliziert auch das zumindest gefühlte nichtwillkommensein auf anderen wegen), andererseits wäre es nicht einzusehen, warum man andere nutzergruppen von bestimmten wegen ausschließt. für tourenfahrer attraktive wegstrecken sind dies idr auch für wanderer. eine gesonderte trailwartung durch eine IG sehe ich auf diesen wegen nicht als nötig an (wobei die wandervereine vielleicht eine unterstützung befürworten?).
 
sehe ich auch so. Warum aber gleich auch solch drastische Maßnahmen eingeleitet werden, verstehe ich - trotz den Einwänden von @Waldeigentuemer einfach nicht. In meinen Augen wäre es "fair" gewesen, vorher einen Dialog mit DEN BETREFFENDEN PERSONEN zu suchen, die dort die "Bauten" errichtet haben. Der nächste Schritt wäre eine Rückbauung der Objekte eine weitere Maßnahme, um den "Krawallradlern" Einhalt zu gebieten.
Wie einige hier schon sagten; es werden hier ALLE Radfahrer in einen Sack gesteckt und draufgehauen - und das kann es nicht sein.
Im Schwimmbad wird doch auch kein Zaun um das Becken gezogen, nur weil einige hirnlose meinen, sie müssten laufend von dort aus springen?!

Ich werde die kommenden Tage und Wochen mal das ganze bei den örtlichen Vereinen und Gemeinschaften publik machen.
Das ganze hier nimmt Ausmaße an, die sich wohl keiner hätte träumen lassen.

Ich geh jetzt radeln - und nein @Waldeigentuemer, nicht am RATHSBERG!

Ride on!
 
ich halte diese lösung nicht für sinnvoll (allerdings kenne ich die umsetzung im vinschgau nicht).
Naja, im Vinschgau siehts so aus das es dort bis auf eine bestimmte Strecke auch keine Fahrverbote gibt ( und bei der einen nur Zeitgebunden). Kanalisiert wurde ganz einfach indem diverse Strecken aktiv in ein ausgeschildertes MTB-"Wegenetz" eingebunden wurden und andere ( wo z.b. der Waldbauer nicht mitgehen wollte) nicht. Diese werden darurch aber auch praktisch nicht frequentiert (@Yankee Doodle verbesser mich wenn ich da falsch liege :) ) da die dedizierten Strecken ausreichen und qualitativ kaum anlass bieten da wilde lines neu "anzulegen". Aber wie schon erwähnt, die Touribranche hatte da vermutlich auch einen gewissen Einfluss. Aber hier fordert ja auch niemand das das Touribüro Erlangen damit dann auch gleich hausieren geht und heerscharen von Bikern nach Erlangen kommen :)
 
Hier ein Beispiel, wofür ein etwas entspannterer Umgang und eine Portion Toleranz führen kann:

Die Jungs von den Nürnberger Zabo-Trails haben vor über 25 Jahren die ersten Dirtjumps an der Straßenbahnendhaltestelle Tiergarten in den Wald geschaufelt. Die Trails sind meines Wissens nach heute immer noch illegal. Die heutigen Fahrer der Trails sind jedenfalls gefragte Schowfahrer. Und so ist wahrscheinlich auch der Kontakt und die Idee entstanden, den Red Bull District Ride nach 2005, 2006 und 2011 mittlerweile zum vierten mal auch in diesem Jahr in Nürnberg zu veranstalten. Wir erinnern uns: 2011 waren über 40.000 Zuschauer nach Nürnberg gekommen!
Jedenfalls sind die Fahrer der Zabo-Trails am 1.Mai im Rahmen der Rädli höchstoffiziell auf dem Erlanger Rathausplatz zu sehen:
http://www.raedli.de/zabo-trails-mit-dabei-show-auf-dem-rathausplatz/
:daumen:
 
Die hies früher bei uns die "Todesbahn", zu den BMX-2000 - Zeiten :D
Waren aber damals nur n paar Lines durch die alten Bombenkrater.
Ist aber "Staatswald" wie der Buck halt auch und somit keine "My home is my castle"-Nummer.
Sry fürs OT.
Zurück zum Thema.
 
ich kann den Waldbesitzer schon ein stück weit verstehen, ich sehe da oben in letzter zeit sogar richtige "Bikefahrtechnikschulen", war mir schon klar das aufgrund dessen irgendwann probleme entstehen werden. desweiteren wurde immer wieder müll da oben liegen gelassen, und das verhalten von manchen bikern da oben ging garnicht. Der bike sport verkommt immer mehr zu ner riesen spasti veranstaltung und das sind leider die auswirkungen. Ich für meinen Teil bin schon mehr als 10 jahre in der gegend unterwegs und mich macht das wirklich traurig welchen negativen beigeschmack das alles bekommt. Früher ging das alles klar und viele hier vergessen das es Jahre lang geklappt hat, am ende sollte die szene mal ihr eigenes verhalten reflektieren und überdenken. Vll wären andere menschen dann auch kompromissbereiter so wie früher mal.
 
@kolados
Sicherlich hat auch gewisses Verhalten der Biker einen Einfluss. Waldbesitzer verbal angreifen ist nicht in Ordnung. Auch bei unterschiedlichen Auffassungen sollte man höflich bleiben. Auch neue Pfade müssen nicht an jeder Ecke entstehen und Müll wieder mitzunehmen, sollte selbstverständlich sein. Leider sind das aber Entwicklungen die nicht nur das Mountainbiken betreffen.
Das Problem der Fahrtechnikschulen kann ich wiederum nicht verstehen. Wir für unseren Teil vermitteln sozial- und naturverträgliches Biken, üben an einer ebenen, völlig unproblematischen Stelle und schließen mit einer kleinen Trailrunde ab. Die Kollegin der anderen Schule handhabt das meines Wissens nach ähnlich. Sehe das durchaus auch als positiven Multiplikatoreffekt.

Die Reflektion ist ein wichtiger und notwendiger Punkt. Müll mitnehmen sollte ebenso selbstverständlich sein, wie natur- und sozialverträgliches Fahren. Die Mehrheit der sich danach richtenden Mountainbiker sollte aber nicht wegen einiger schwarzer Schafe verurteilt werden.
 
@kolados
Sicherlich hat auch gewisses Verhalten der Biker einen Einfluss. Waldbesitzer verbal angreifen ist nicht in Ordnung. Auch bei unterschiedlichen Auffassungen sollte man höflich bleiben. Auch neue Pfade müssen nicht an jeder Ecke entstehen und Müll wieder mitzunehmen, sollte selbstverständlich sein. Leider sind das aber Entwicklungen die nicht nur das Mountainbiken betreffen.
Das Problem der Fahrtechnikschulen kann ich wiederum nicht verstehen. Wir für unseren Teil vermitteln sozial- und naturverträgliches Biken, üben an einer ebenen, völlig unproblematischen Stelle und schließen mit einer kleinen Trailrunde ab. Die Kollegin der anderen Schule handhabt das meines Wissens nach ähnlich. Sehe das durchaus auch als positiven Multiplikatoreffekt.

Die Reflektion ist ein wichtiger und notwendiger Punkt. Müll mitnehmen sollte ebenso selbstverständlich sein, wie natur- und sozialverträgliches Fahren. Die Mehrheit der sich danach richtenden Mountainbiker sollte aber nicht wegen einiger schwarzer Schafe verurteilt werden.


soweit sind wir einer meinung ... das mit den schulen ist halt einfach nur übel auffällig, daher rückt unser sport noch mehr in den fokus.
das wollte ich damit sagen. mir ist schon klar das sich damit viel geld verdienen lässt, von daher wird diese erscheinung eher zunehmen als abnehmen. was mich vorallem stört ist halt auch das man sich die fahrtechnik früher angeeignet hat in dem man mit anderen fahren gegangen ist und interagiert hat, das hat die szene zusammengeschweist, solche "skikurse" find ich da einfach n bisschen kontra produktiv. das merkt man allein schon daran das n ganzer haufen leute die so zum biken kommen nicht mal grüßen wenn man die aufm trail trifft ...

aber darum gehts hier net ...
 
Zuletzt bearbeitet:
@kolados
Was das Verhalten auf den Trails angeht, bin ich Deiner Meinung.
Fahrtechnikschulen sind sicher auffällig. Das haben sie mit jeder größen Gruppen von Leuten im Wald gemeinsam. Ich halte sie allerdings für sehr geeignet, um Menschen trailverträgliches Biken näherzubringen. Dort lernt man sehr vieles von dem, worüber wir hier diskutieren:
- so biken, daß man selbst, die Trails und Umwelt heile bleiben
- so biken, daß alle miteinander auf den Trails auskommen
Und daß man damit viel Geld verdienen kann, glaube ich auch nicht. Man kann davon vielleicht leben, aber reich wird man sicher nicht.
Ich sehe Fahrtechnikkurse als einen möglichen Baustein von Massnahmen. Ob jemand an einem Kurs teilnehmen möchte, muss sicher jeder für sich selbst entscheiden. Ich habs vor 10 Jahren gemacht und kanns nur empfehlen.
 
Bei allem Verständnis für Wut und Frustration sowie dem Wunsch, die tiefe Betroffenheit über die Situation auszudrücken, aber wie sich einige Kollegen aufführen, das sind womöglich die letzten Sargnägel für das Biken am Rathsberg.
Gestern kam es zu einem heftigen Wortgefecht, bei dem eine Waldbesitzerin bedroht wurde! Die Polizei ermittelt!
@Waldeigentuemer : Auch wenn ich Ihre Aktionen nach den Gesprächen mit der IG MTB weder verstehe noch einer Lösung dienlich finde (Sperren ist keine Lösung, das wird ja jetzt deutlich), so möchte ich mich als MTBler für den Vorfall entschuldigen.
Ich hoffe mal, ich bin nicht der einzige, der noch nicht völlig durchgeknallt ist.
 
Muss ein Fahrtechnikschule nicht sowieso ein Genehmigung des Grundstückeigentümers haben? Schließlich handelt sich es hier um ein gewerbsmäßige Betretung, was imho nicht unter das Betretungsrecht fällt.
Wenn ein Verein dies unentgeldlich durchführt, ist es auch nur in keinen Gruppen zulässig.
 
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