Verrückte Radwege

Gehen wir einfach mal davon aus, dass Verkehrszählungen ergeben haben, dass dies so ist und eine ausreichend hohe Gefahr für die Anordnung einer Benutzungspflicht nachgewiesen werden konnte.
Wie sadistisch ist es bitte, für diesen Fall dann keine Querungshilfe zu bauen? Auf einer Straße die zum Befahren zu gefährlich ist, soll es also sicherer sein, in der Mitte anzuhalten und abzubiegen, nur um die Straße kurz danach (da ist sie dann nicht mehr so gefährlich?) wieder queren zu müssen, weil es geradeaus nicht legal weiter geht.
Exakt meine Gedankengänge; hier offenbart sich der Kern-Widerspruch, der generell bei den meisten linken Radwegen zutreffen dürfte; auch innerorts kommen mir die Gefahren, die bei den zusätzlichen Fahrbahnquerungen entstehen viel zu kurz!

Hier kann man schön erkennen, dass die vorgeschobenen Sicherheitsbedenken im Grunde nur dazu dienen sollen, den Radfahrer von der Fahrbahn zu verbannen, damit der motorisierte Verkehr freie Bahn hat. Egal, wie! Wie du sagst - auf der einen Seite behauptet man mittels Benutzungspflicht eine besondere Gefährlichkeit der normalen Fahrbahnnutzung, tut aber absolut gar nichts dafür, diese angeblich so gefährliche Fahrbahn dann auch halbwegs sicher verlassen zu können! Weil das würde ja deutlich mehr Geld kosten, als ein einfaches Schild; um damit alle Verantwortung (und Schuld) von sich auf die Schultern des Radfahrers zu verlagern! Nach dem Motto: "Das haben wir schon immer so gemacht!"

Aus der Kommunikation mit der Kreisverwaltung Südwestpfalz - die allerdings auch schon einige 240-Zeichen an einem üblen, nicht einmal straßenbegleitenden (räumlicher Abstand zur Straße teils > 30 Meter; versteckt hinter mehreren Baumreihen) geschotterten Forstweg nach meinen Einwänden entfernte - ging z. B. hervor, dass man die Verantwortung für baulich doofe Verkehrsführungen gerne auf den Baulastträger schiebt. Die einzige verbliebene "Lücke" in einem von mir angefochtenen Abschnitt bildet derzeit eine Einmündung in ein ländliches Industriegebiet; dort herrscht kaum Verkehr; höchstens 10 Autos / LKW die Stunde. Auch dort wird dem Radfahrer mittels überflüssiger Verschwenkung und Inselchen das für einen benutzungspflichtigen, straßenbegleitenden Radweg nötige Vorfahrtrecht aber verwehrt; bauliche Änderungen wären aber zu teuer. Die Schilder hier ebenfalls abzuschrauben hat man aber auch keine so wirkliche Lust; das sei so ja gegenwärtig schließlich auch "sicherer"...

In der Mehrzahl der Fälle wehrt sich halt dagegen keiner - und schon man war erfolgreich; den Rest an (offenkundig einkalkulierten) "Erziehungsmaßnahmen" übernehmen dann Selbstjustiz ausübende Autofahrer - die sich dann auch noch auf die Beschilderung "berufen" können. :wut:

Würde mich freuen, wenn du an dem Thema dran bleibst und genau diese Fragen bei den Behörden stellst.
Auf jeden Fall! 8-)
 
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Also mit den Vorfahrt achten Schild ist nicht mehr das gleiche Vorfahrtsrecht gegeben, somit ist der Radweg nicht straßenbegleitend und demnach nicht benutzungspflichtig.
Leider nicht so einfach.
Du hast selber zitiert:
Ein deutliches Indiz dafür, dass der Radweg nicht die Straße begleitet, ist dass er an Kreuzungen nicht dieselben Vorfahrtsrechte bekommt.
Die anderen Vorfahrstrechte sind nur ein Indiz, dass der Radweg nicht straßenbegleitend ist, aber nicht, dass er nicht benutzungspflichtig ist. Es gibt Radwege, die direkt neben der Straße geführt werden (<5m Abstand) und trotzdem andere Vorfahrstrechte haben.
 
In den allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrs-Orddnung steht

http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26012001_S3236420014.htm

Wie die "sichere Querungsmöglichkeit" aussehen muss, steht da leider nicht.

Die vollständig fehlende Querungsmöglichkeit habe ich mit Verweis auf die VwV in meiner letzten e-mail auch angesprochen. Trotzdem Danke für die Erwähnung! :) Wie sie konkret aussehen müsste, ist auch erstmal egal - es müsste überhaupt eine da sein! Ein wenig grau überpinselter Mittelstreifen reicht da glaube ich noch nicht aus! ;)

Also mit den Vorfahrt achten Schild ist nicht mehr das gleiche Vorfahrtsrecht gegeben, somit ist der Radweg nicht straßenbegleitend und demnach nicht benutzungspflichtig.
Dieser Ansatz (das Anzweifeln der Straßenbegleitung an sich) hat grade an dem anderen genannten Weg im Landkreis am Ende zur Aufhebung der Benutzungspflicht auf dem teilweise unterspülten, verdreckten Schotterweg geführt; auch wenn man es am Ende nicht so Recht zugeben wollte und mehr auf die mangelhafte Beschaffenheit verwies. ;) Im vorliegenden Falle ist es der Behörde ja auch bewusst, dass das eingeschränkte Vorfahrtsrecht hier die Benutzungspflicht angreifbar macht! Aus diesem Grund will man dort noch etwas baulich ändern. Ignorieren kannst du das Schild so lange es steht aber trotzdem nicht, du musst es eben erst per Rechtsbehelf oder Klage entfernen lassen. Es würde (leider) auch nur für den kurzen östlichen Abschnitt betreffen, da man auf der "westlicheren" Hälfte hinter der Insel ja Vorfahrt hat. Außerdem ist das abweichende Vorfahrtsrecht allein nicht ausreichend, um eine "Straßenbegleitung" vollständig zu verneinen.
 
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BTW: Einen bentzungspflichtigen Radweg muss man auch nicht befahren, wenn er nicht in die Richtung führt, wo man hin will. Ist zB Einabzweig auf der Straße, den man vom Radweg aus nicht erreicht, wegen fehlender Furt auf Höhe der Abzweigung, muss man das Stück Radweg nicht befahren.
 
BTW: Einen bentzungspflichtigen Radweg muss man auch nicht befahren, wenn er nicht in die Richtung führt, wo man hin will. Ist zB Einabzweig auf der Straße, den man vom Radweg aus nicht erreicht, wegen fehlender Furt auf Höhe der Abzweigung, muss man das Stück Radweg nicht befahren.
Auch dafür hätte ich ein paar km weiter ebenfalls ein Beispiel, wo der Radweg die Vorfahrtstraße verlässt - und einem dann zwei Mal hintereinander das Vorfahrt-Achten-Schild einbringt. Die Stelle zeige ich vielleicht mal bei anderer Gelgenheit; sie birgt u. a. ein Zeichen 240 für einen weiteren linken Radweg, welches man aber der Vorfahrtstraße folgend schlicht gar nicht sehen kann. Außerdem liegt das Ende des Weges an einer wenig übersichtlichen Stelle, an der die Autos regelm. in den Ort hineinrasen.

Nur: Das von dir Ansprochene weiß halt keiner; ich glaube, dass ich das nicht einmal im Falle der Fälle der Polizei verständlich machen könnte; hier wäre der sichere Weg auch wieder nur der Einwand, die Beschilderung an der letzten möglichen Abfahrt (vor der Leitplanke) auf Freiwilligkeit abzuändern, um Rechtssicherheit zu haben - als auch die allgemeine Kriminalisierung zu vermeiden. Die Stelle wird übrigens auch in meiner "Mängelliste" an das Straßenverkehrsamt erwähnt. Grade dort (fahr ich quasi täglich) werde ich dann nämlich auch sehr gerne angehupt und auch mal angepöbelt, wenn ich auf der direkt in meinen Heimatort führenden Vorfahrtstraße bleibe.
 
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Eine Nicht-Benutzungspflicht dieses Radwegs ergibt sich für mich auch durch die Zufahrt. Auch ein ordentlich durch Verkehrsschild ausgewiesener benutzungspflichtiger Radweg muss nur dann benutzt werden, wenn der der Zustand entsprechend ist. Siehe Wnterausnahmen. Hierzu würde ich dir Zufahrt zählen. Schwerer wiegt für mich aber die durchgezogene Linie. Die Diskussion mit den Polizisten würde interessant werden. Die höhere Sicherheit ist ohne Zusatzbeschilderung(Radfahrer kreuzen) und Tempodrosselung für die AUTOS auch nicht gegebenauch nicht gegeben. Zum Thema Autofahrer Selbstjustiz - da ist das Schild vollkommen uninteressant. Die Autofahrer die sich dann pöbelnd und wie auch immer verhalten, wollen glauben, dass man jeden als Radweg erkennbaren Weg benutzuen muss.
 
Okay - für überforderte Leute wie dich die Kurzfassung: "Radweg = doof!" :p

@hulster - Die Sache mit dem Zustand (Benutz- und Zumutbarkeit) wäre dann aber (wie z. B. die Ausnahmen bei Schnee; dieser Weg ist einer der wenigen, der sogar geräumt wird) solange das Schild steht immer noch eine individuelle, ggf. final von einem Gericht zu klärende Frage, wenn bereits ein Knöllchen verteilt wurde. Also wenn ein Ordnungshüter in Sachen Zumutbarkeit eben nicht mit sich reden ließ!

In der Tat könnte die Diskussion mit der Polizei recht interessant werden - wenn sie einem dann ggf. zum Gesetzesbruch anstiftet, um ein anderes Gesetz einhalten zu können. Vielleicht hab ich ja Glück und werd die Tage dann doch endlich das erste Mal in meinem Leben wg. Missachtung eines Blauschilds angehalten...! ;)
Die höhere Sicherheit ist ohne Zusatzbeschilderung (Radfahrer kreuzen) und Tempodrosselung für die AUTOS auch nicht gegeben.
Die Sache mit den fehlenden Gefahrenschildern käme ja noch hinzu. Und wer bekäme am Ende die "Schuld" dafür, dass die Autos hier nur noch 50 fahren dürfen? Genau - der Radfahrer! ;)
Zum Thema Autofahrer Selbstjustiz - da ist das Schild vollkommen uninteressant.
Das kann ich so nicht ganz bestätigen; ich bin in meinem Leben bislang > 270.000 km gefahren, überwiegend auf dem Rennrad im teils dichtesten Verkehr. Es spielt nach meinen (allerdings statistisch nicht genauer erfassten; da werde ich wohl mal mit anfangen!) Erfahrungen was die "Hupquote" betrifft schon eine Rolle, was für Schilder da am Fahrbahnrand stehen. Die ist insgesamt dort höher, wo man für den Autofahrer erkennbar gegen ein - allerdings meist unzumutbares oder rechtswidriges - Blauschild verstößt. Auch wenn grade die besonders beschränkten Autofahrer einem gerne mal dort besonders aggressiv anpöbeln oder überholen, wo ausdrücklich grade keine Pflicht (nicht einmal ein Recht) angeordnet ist!

Hier kommt dann leider auch die Mitverantwortung der "Angsthasen" unter den Radfahrern ins Spiel - denn wenn der Autofahrer wie z. B. auf dem hier dokumentierten Abschnitt permanent Radfahrer sieht, die auf dem Gehweg und gegen die Fahrtrichtung (war ja bis vor Kurzem noch illegal) rumfahren, "gewöhnt" der sich dann schlicht und ergreifend daran und geht davon aus, das hätte alles so seine Richtigkeit. Grade vorgestern wieder erlebt, dass ich Ausgangs eines anderen Stadtteils drei ängstliche Radfahrerinnen (vll. so um die 20) auf dem linken (einzigen, schmalen) Bürgersteig herumeiern sah, die damit auf Teufel komm raus die Fahrbahn vermeiden wollten. Von unten kam denen dann auch noch jemand (auch illegal) auf dem Rad entgegen; mittendrin eine unübersichtliche Kurve hinter einem Felsen...!

Aber die Straße ist ja soooo gefährlich...! ;)
 
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Die Straße ist gefährlich und nervig.
Gefühlte Wirklichkeit. Wäre dem so, müsste ich als Straßen-Vielfahrer eigentlich schon längst tot sein. 8-) Es ist unangenehm und nervig - aber nicht gefährlich. Zumindest nicht gefährlicher als das ganz "normale" Mountainbiken über felsige Pfade! Für mehr als eine Schürfwunde durch eine von einem senilen Rentner genommene Vorfahrt hat es bislang jedenfalls bei mir noch nicht gereicht.

Geh- und Radwege sind jedenfalls noch viel gefährlicher und nerviger als die Straße...! :p Deine und die Meinung deines Kumpels seien euch unbenommen; auch wenn er wahrscheinlich sein MTB regelm. im Kofferraum seiner Karre über teuflischen Asphalt in den Wald fährt...!? ;)

Darum geht es hier aber nicht. Auch Zusammenstöße mit Geisterradlern auf Gehwegen können ordentlich weh tun und ins Geld gehen!
 
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Hier kommt dann leider auch die Mitverantwortung der "Angsthasen" unter den Radfahrern ins Spiel - denn wenn der Autofahrer wie z. B. auf dem hier dokumentierten Abschnitt permanent Radfahrer sieht, die auf dem Gehweg und gegen die Fahrtrichtung (war ja bis vor Kurzem noch illegal) rumfahren, "gewöhnt" der sich dann schlicht und ergreifend daran und geht davon aus, das hätte alles so seine Richtigkeit
:daumen:
 
Durch die durchgezoge Linie ist der Radweg an dessen Beginn nicht erreichbar und somit besteht dort keine Pflicht auf den Radweg zu wechseln. Desweiteren kann der Radweg nur benutzungspflichtig sein wenn er straßenbegleitend ist. Hier gilt
"straßenbegleitend:
  1. Radwege sind u.a. nicht straßenbegleitend, wenn sie zu weit, in der Regeln 5 Meter und mehr, von der Hauptfahrbahn entfernt geführt werden. Ein deutliches Indiz dafür, dass der Radweg nicht die Straße begleitet, ist dass er an Kreuzungen nicht dieselben Vorfahrtsrechte bekommt. Radwege, die weitab von einer parallelen Fahrbahn oder gar völlig unabhängig von Straßen verlaufen sind nicht straßenbegleitend."
Also mit den Vorfahrt achten Schild ist nicht mehr das gleiche Vorfahrtsrecht gegeben, somit ist der Radweg nicht straßenbegleitend und demnach nicht benutzungspflichtig.
Kleine Korrektur: das stimmt leider so nicht:( Habe da mal den Rechtsexperten vom ADFC (Roland Huhn, sehr nett und hilfsbereit:daumen:) zu befragt:
Die Wegnahme der an sich bestehenden Vorfahrt ändert nichts an der Eigenschaft „straßenbegleitend“. Der VGH Baden-Württemberg hat 2002 entschieden bzw. als Begründung angeführt:

„Entgegen der Auffassung des Klägers gilt die Radwegebenutzungspflicht nicht nur in Bezug auf von der Fahrbahn abgetrennte Radstreifen (vgl. VwV-StVO l Nr. 3 zu § 2 Abs. 4 Satz 2), sondern auch für ausgeschilderte baulich angelegte Radwege (vgl. VwV-StVO l Nr. 2 zu § 2 Abs. 4 Satz 2). Sie hängt nicht etwa davon ab. ob an Kreuzungen rechtsabbiegenden Fahrzeugen abweichend von § 9 Abs. 3 Satz 1 StVO die Vorfahrt eingeräumt wird (vgl. VwV-StVO l zu § 9 Abs. 3)."

Der Nikolauzi

 
das ist allgemein bekannt! wozu dann 3 seiten :ka:
toller thread :o
Wenns danach ginge, koenntest Du >90% des Forums zumachen :D
Ich find das jedenfalls gut, wenn sich jemand ueber die unsaeglichen Zustaende beschwert und was dagegen unternimmt.

Wenn Du in der gluecklichen Lage bist, das Rad als reines Spassgeraet verwenden zu koennen -> schoen fuer Dich.

Ich nutze das Fahrrad jedenfalls auch als Hauptverkehrsmittel, aus den verschiedensten Gruenden, und mich kotzt das schon massiv an, dass man gewissermassen versucht, den Menschen einen 'get fat and die' Lebensstil aufzuzwaengen, indem alles ausser Autofahren von Amts wegen torpediert wird.
Dass diese Leute in ihren Aemtern nicht wissen, dass das, was sie da verzapfen, fuer einen Radfahrer, der ernsthaft vom Fleck kommen will, komplett ungeeignet ist, bzw. dass denen die Existenz von ernsthaft an einem Vorwaertskommen interessierten Radfahrern unbekannt geblieben sein soll, nehme ich denen nicht ab. Das ist schon Absicht. So doof kann man gar nicht sein.
 
Finde ich auch gut, dass sich Teufelstisch hier so einsetzt!
Ansonsten passiert nie was.

Vorschlag von mir noch: Andere Betroffene aus der Gegend als Mitstreiter suchen, sonst wird man schnell als Querulant abgestempelt, und die Schreiben werden gar nicht mehr richtig gelesen. Gilt auch, wenn Du ganz offensichtlich in der Lage bist, das Problem sachlich und vernünftig zu schildern und nicht in Schriftgröße 10 ohne Zeilenabstand einreichst. (;

Aus meiner Erfahrung heraus: Es ist durchaus möglich, dass die nicht richtig durchschauen, was sie hier für einen Unsinn verzapft haben.

Von den Ordnungswidrigkeitenrichtern, die ich kenne, würde aber wohl kaum einer bei so ner Verkehrssituation verurteilen, sondern das Verfahren einstellen. Ein Einspruch gegen einen eventuellen Bußgeldbescheid lohnt sich aus meiner Sicht also durchaus. Aber man hat halt keine Garantie, dass man an einen vernünftigen gerät, der idealerweise selbst ab und zu auf dem Rad sitzt...
 
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das ist allgemein bekannt! wozu dann 3 seiten :ka: toller thread :o
Es zwingt dich niemand, Themen anzuklicken, die du für überflüssig hältst... :rolleyes: Wenn du das bei allen Themen tun würdest, die dich nicht interessieren, hättest du auf jeden Fall noch viel zu tun...! Viel Spaß dabei! :aetsch:

"Allgemein bekannt" ist es offenkundig nicht. Sonst hätte man da kein von drei Behörden(!) abgesegnetes Schild aufgestellt - und dieser verstaubte, uralte Thread würde weiter in den Untiefen des Forums vor sich hinschlummern...!

@nightwolf & @Geisterfahrer - Merci!

Andere Betroffene aus der Gegend als Mitstreiter suchen, sonst wird man schnell als Querulant abgestempelt, und die Schreiben werden gar nicht mehr richtig gelesen. Gilt auch, wenn Du ganz offensichtlich in der Lage bist, das Problem sachlich und vernünftig zu schildern und nicht in Schriftgröße 10 ohne Zeilenabstand einreichst.
Das Problem ist: es gibt hier insgesamt so wenige (ernsthafte) Radfahrer, dass du da keine Leute zusammenkriegst; vom örtlichen ADFC hört man generell was so Sachen angeht grds. gar nix. Den Q-Stempel hab ich bei den Stadtoberen eh schon; 8-) die städtischen Verwaltungen "nerve" ich schon seit Jahren, durchaus mit vorzeigbaren Erfolgen. Zur Not kann man auch noch ein wenig politischen Druck über Stadtrats-Mitglieder ausüben. Und wenn gar nix hilft, die Presse einschalten. Ich bin mir ziemlich sicher, dass das Schild da bald wieder weg ist.
Es ist durchaus möglich, dass die nicht richtig durchschauen, was sie hier für einen Unsinn verzapft haben.
Nö, diese Ausrede zieht in dem Falle nicht, da ich ja VOR der Aufstellung des Schildes meine Einwände eingereicht hatte. Und genau das ist es ja, was mich so zornig macht! Denn die Sache steht auch komplett im mir nicht erklärbaren Widerspruch zu den anderen aktuellen Maßnahmen und Umbeschilderungen - die man eigentlich alle als vernünftig bezeichnen kann. Weil es quasi an vielen Stellen dem Radfahrer freigestellt wird, ob er einen Gehweg benutzt - oder nicht. Das wäre hier auch ohne Weiteres möglich gewesen - aber Nein, es muss ein Z 240 sein! :spinner:
Das ist schon Absicht. So doof kann man gar nicht sein.
Trifft es in dem Falle wohl perfekt. ;)
 
Finde ich auch gut, dass sich Teufelstisch hier so einsetzt!
Ansonsten passiert nie was.
:daumen:

In der Tat könnte die Diskussion mit der Polizei recht interessant werden - wenn sie einem dann ggf. zum Gesetzesbruch anstiftet, um ein anderes Gesetz einhalten zu können.
Achtung, es folgt gefährliches Halbwissen: ;)
Es geht ja nicht um Gesetze, sondern um Rechtsverordnungen. Das Aufstellen des blauen Schildes ist ein Verwaltungsakt. Es fordert von dir, ab dieser Stelle den Radweg zu benutzen. Die durchgezogene Mittellinie könntest du ohne Regelverstoß überqueren, indem du anhältst, absteigst und auf die andere Straßenseite schiebst. Dann bist du Fußgänger und das Verbot, die Linie zu überqueren, gilt nur für Fahrzeuge. Dass das auf einer 70er-Strecke sinnvoll, angemessen und zumutbar ist, darf allerdings bezweifelt werden.

Demnach gibt es einen Konflikt zweier Verwaltungsakte: Der Anordnung, dort eine durchgezogene Linie zu haben und zu beachten und der Anordnung, auf die andere Straßenseite zu wechseln, um den Radweg zu benutzen. Aus meiner Sicht folgt daraus, dass einer der beiden Verwaltungsakte nichtig ist. Auf Grund der Sachlage dürfte das auf die Anordnung zum Aufstellen des Fahrradschildes zutreffen.

Die Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes ergibt sich aus § 44 VwVfG.
"(1) Ein Verwaltungsakt ist nichtig, soweit er an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet und dies bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offensichtlich ist."
Ich sehe beide Bedingungen als erfüllt an.
Dazu kommt:
"(2) Ohne Rücksicht auf das Vorliegen der Voraussetzungen des Absatzes 1 ist ein Verwaltungsakt nichtig, [...]4. den aus tatsächlichen Gründen niemand ausführen kann; ..."
Sehe ich ebenfalls als gegeben an. Die Zufahrt zum Radweg über das dort befindliche polygonal verlegte Wildpflaster ist (zumal an einer Gefällestrecke) für Fahrradfahrer nicht gefahrlos möglich und damit praktisch nicht ausführbar.
"4. Am Anfang und am Ende einer solchen Anordnung ist eine sichere Querungsmöglichkeit der Fahrbahn zu schaffen." - Ist ja auf keinen Fall erfüllt.
Dann:
"5. der die Begehung einer rechtswidrigen Tat verlangt, die einen Straf- oder Bußgeldtatbestand verwirklicht;"
(Überfahren der durchgezogenen Linie ist ein Bußgeldtatbestand.)

Schließlich noch Absatz 5:
"(5) Die Behörde kann die Nichtigkeit jederzeit von Amts wegen feststellen; auf Antrag ist sie festzustellen, wenn der Antragsteller hieran ein berechtigtes Interesse hat."

Als Radfahrer hast du ein berechtigtes Interesse. Du solltest die Nichtigkeit des Verwaltungsaktes feststellen lassen. Und zwar per ordentlichem Brief und nicht per E-Mail. Dazu gibt es im Netz diverse Beispielschreiben.

Zum Schluss bleibt dann immer noch die Klage. Aber ich denke, dass die Verwaltung dieses Risiko magels Erfolgsaussichten nicht eingehen wird. Vielleicht hilft ja schon die Androhung einer Klage, um das Amt aus dem Tiefschlaf, oder besser gesagt, aus der "Ist-uns-doch-egal-Haltung" zu rütteln.

Sorry! :(
 
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@Dylan - Danke für die genaue Ausarbeitung; ich kenn das Konzept der Nichtigkeit von Verwaltungsakten auch aus meinem (gruseligen) ÖD-Studium; da allerdings hauptsächlich aus der Abgabenordnung; der Steuerbereich hat ja quasi sein eigenes Verwaltungsverfahrensgesetz.

Klar, genau genommen wär es ein "Verordnungsbruch" - das sagt so aber keiner. :D

Die Polizei hab ich inzwischen auch schon drauf hingewiesen, dass das Schild eigentlich gar nicht legal befolgt werden kann; rausfinden lass ich es sie aber selber. Wenn denen das schon bei der vorausgegangenen Besichtigung nicht aufgefallen ist; jeder hat ne zweite Chance verdient... Spätestens dann, wenn man mich mal anhalten sollte, wäre ich eben sehr auf das Gespräch mit den Beamten in Blau gespannt. Ich finde es aber auch enttäuschend, wie bislang von deren Seite auf meine Einwände reagiert wurde; amtstypisch wird die Verantwortung auf die Straßenverkehrsbehörde abgeschoben - dabei hätte man im Vorfeld ja ein Veto einlegen können. Lustig ist auch, dass die explizite "Verkehrssicherheitsberater" beschäftigen; bislang "durfte" ich mit denen aber noch nicht kommunizieren.

Da ich mich derzeit eh auf die Nichtigkeit berufen kann, ist es mir im Prinzip erstmal wumpe, ob die das Ding da noch lange stehen lassen. Ich vermute da eh eher sowas wie "Zeitspiel"; vielleicht lässt man wirklich erst einmal eine kleine, graue Lücke in die Linie pinseln - was aber dann auch zeigen würde, dass sie es insgesamt so "durchziehen" wollen.

Mal schauen, was als nächstes passiert! Ich hoffe und vermute mal, dass es eines Morgens wieder verschwunden sein wird. Die Presse werde ich wohl - sollte sich nix getan haben - nächste Woche auch mal drauf hinweisen.
 
Da ich mich derzeit eh auf die Nichtigkeit berufen kann, ist es mir im Prinzip erstmal wumpe, ob die das Ding da noch lange stehen lassen.

Glaub ich nicht, dass das FORMELL Wumpe ist. Meines Wissens ist das Schild so lange zu beachten und gültig, bis es abgebaut ist. Auf Grund der vorher beschriebenen Fehler ist es dir zwar ungenommen und aussichtsreich gegen die Aufstellung zu klagen, aber beachten musst du es trotzdem. Die einizge Chance, die du hast, ist die "gefährliche" Auffahrt, da du von der Benutzungpflicht unter besonderen Umständen befreiht bist. Dem widerspricht natürlich nicht, auf einen einsichtigen Polizisten zu treffen, der deine Ansicht teilt und im Rahmen seines Ermessensspielraums auf eine Verfolgung verzichtet.
 
ich denke es gibt hierzulande größere probleme als die 2000-3000 falsch aufgestellten radweg schilder. (auf die zahl bitte nicht festnageln)

Größere Probleme als bescheuerte, vielleicht sogar benutzungspflichtige Radwege? Welche wären das?
Die letzten 12 Monate in Berlin: 06. April 2016, 12:45 Uhr – Ein 63-jähriger Radfahrer aus Dänemark befährt die Köpenicker Landstraße stadtauswärts. Beim Versuch, die Kreuzung Köpenicker Landstraße / Baumschulenstraße in der markierten Radfurt geradeaus zu überqueren, kommt es zum Zusammenstoß mit einem Sattelschlepper, der die Köpenicker Landstraße ebenfalls stadtauswärts befährt und nach rechts in die Baumschulenstraße abbiegt. Bei dem Unfall erleidet der Radfahrer tödliche Verletzungen.
06. Mai 2016, 12:00 Uhr – Ein 69-jähriger Radfahrer befährt den Gehweg der Stubenrauchstraße in Richtung Segelfliegerdamm. Als der Radfahrer die Kanalstraße im Bereich der Fußgängerfurt quert, erfasst ihn ein 59 Jahre alter Lkw-Fahrer mit einem beladenen Containerfahrzeug beim Rechtsabbiegen von der Stubenrauchstraße in die Kanalstraße. Der Radfahrer erleidet bei dem Unfall so schwere Verletzungen, dass er noch am Abend des Unfalltages in einem Krankenhaus verstirbt.
18. August 2016, 12:05 Uhr – Ein Radfahrer befährt die Paul-Schneider-Straße in Richtung Leonorenstraße. An der Kreuzung Paul-Schneider-Straße/Kaiser-Wilhelm-Straße kommt es zum Zusammenstoß des geradeaus fahrenden Radfahrers mit einem Lkw, der zunächst links neben dem Radfahrer fährt und dann rechts in die Kaiser-Wilhelm-Straße abbiegt. Der Radfahrer erliegt noch am Unfallort seinen schwersten Verletzungen.
23. Oktober 2016, 12:40 Uhr – Eine 32-jährige Radfahrerin befährt die Beusselstraße in Richtung Norden. Ein ebenfalls auf der Beusselstraße in Richtung Norden fahrender Lkw überrollt die Radfahrerin beim Rechtsabbiegen in die Zufahrt zum Berliner Großmarkt. Die Radfahrerin wird so schwer verletzt, dass sie noch am Unfallort stirbt.
28. November 2016, 15:50 Uhr – Eine 76-jährige Radfahrerin befährt den Radweg der Gutschmidtstraße. Ein 57-jähriger Lkw-Fahrer biegt von der Gutschmidtstraße nach rechts in den Buckower Damm ein und überrollt dabei die geradeaus fahrende Radfahrerin. Die Radfahrerin erleidet so schwere Verletzungen, dass sie wenig später in einem Krankenhaus stirbt.
08. Dezember 2016, 10:00 Uhr – Eine 52-jährige Radfahrerin befährt die Knobelsdorffstraße in Richtung Soorstraße. Der Fahrer eines Kipplasters befährt ebenfalls die Knobelsdorffstraße in Richtung Soorstraße und überrollt die Radfahrerin beim Abbiegen nach rechts in die Königin-Elisabeth-Straße. Die Radfahrerin wird bei dem Unfall so schwer verletzt, dass sie noch am Unfallort stirbt.
30. Dezember 2016, 15:50 Uhr – Eine 42-jährige Radfahrerin überquert auf der Radfurt die Dorfstraße in Richtung Ortnitstraße. Die Fahrerin eines VW Polo übersieht beim Linksabbiegen von der Ortnitstraße in die Dorfstraße die ihr entgegenkommende Radfahrerin. Es kommt zum Zusammenstoß, dabei stürzt die Radfahrerin und zieht sich so schwere Kopf- und innere Verletzungen zu, dass sie am 4. Januar 2017 in einem Krankenhaus stirbt.
25. März 2017, 19:00 Uhr - Ein geradeaus fahrender, 80-jähriger Radfahrer wird auf dem Radweg an der Yorckstraße von einem abbiegenden LKW erfasst und stirbt.
 
Jeder Unfall / Tote ist natürlich zu viel .
Aber wer hatte bei deiner Aufzählung Vorrang und was hätte man deiner Meinung nach ändern sollen um dem Unfall zu verhindern ?
 
Minus mal Minus ergibt Plus! :D

@hulster - nö, solange da eine durchgezogene Linie ist, kann ich derzeit im Grunde ja nur frei wählen, welche Owi ich denn nun begehen will. ;) Unter Berufung auf den § im VwVfG kann man mich meines Erachtens nicht belangen, wenn ich auf der Fahrbahn bleibe - denn im Gesamtkontext (u. a. die Mängel nach der VwV StVO und dem mangelhaften Übergang) wiegt das Zeichen 295 m. E. dann deutlich mehr! Eigentlich heben sie sich sogar streng genommen gegenseitig auf; auch im umgekehrten (zugegebenermaßen unwahrscheinlicheren) Fall könnte da ja ein Polizist stehen und einen Radler anhalten, weil er die Mittellinie überfahren hat... ;)
 
Jeder Unfall / Tote ist natürlich zu viel .
Aber wer hatte bei deiner Aufzählung Vorrang und was hätte man deiner Meinung nach ändern sollen um dem Unfall zu verhindern ?
Ein abbiegender LKW dürfte in den seltensten Fällen Vorrang haben. Hier in Göttingen (interessanterweise der Wahlkreis von Herrn Trittin!) sind nach wie vor ungefähr die Hälfte aller Radwege benutzungspflichtig. Entgegen allen gesetzlichen Vorschriften. Bei Terrortoten wird hinterher genau hingeschaut, wer im Einzelnen was gewußt und unterlassen hat. Radfahrer sind offensichtlich Menschen zweiter Klasse: Da interessiert es keine Sau. Warum eigentlich nicht? Wurde ein Radfahrer auf einem solchen, risikoreichen und dennoch rechtswidrig benutzungspflichtigen Radweg totgefahren, dann muß doch die Polizei bzw. Staatsanwaltschaft die Frage stellen, ob Tötung durch Unterlassen vorliegt. Wer hatte die Amtspflicht, die Radwegebenutzungspflicht zu überprüfen? Wer genau hat das nicht getan? Und warum? Wer hatte Kenntnis? Wer amtspflichtwidrig das Risiko einer schweren Verletzung wissentlich und erheblich erhöht, der gehört bestraft. Nicht wegen fahrlässiger Tötung, sondern möglicherweise wegen Tötung durch Unterlassen. Aufgrund der besonderen Schutzpflicht. Das wird der Fahrradmechniker ja genau so, wenn er nachlässig arbeitet und dadurch jemand ums Leben kommt. Auf Autobahnen werden Abstandsverstöße regelmäßig überall in dieser Republik kontrolliert und geahndet. Wie oft werden, angesichts von ca. 200 Fahrrad-Toten durch Abbiegefehler jährlich, entsprechende Vorfahrtsverstöße beim Abbiegen geahndet? 70 Euro und 1 Punkt in Flensburg sind sowieso schon arg wenig angesichts solcher Zahlen. Aber nichtmal die werden öffentlichkeitswirksam verhängt.
 
Wer hatte die Amtspflicht, die Radwegebenutzungspflicht zu überprüfen? Wer genau hat das nicht getan? Und warum? Wer hatte Kenntnis? Wer amtspflichtwidrig das Risiko einer schweren Verletzung wissentlich und erheblich erhöht, der gehört bestraft. Nicht wegen fahrlässiger Tötung, sondern möglicherweise wegen Tötung durch Unterlassen. Aufgrund der besonderen Schutzpflicht.

Hart formuliert - aber durchaus mit Recht! Schön auch der gekonnte Verweis auf die Terrorhysterie und falsche Ängste! ;) Tote Radfahrer lassen sich halt eher schlecht instrumentalisieren, um weiter elementare Bürger- und Freiheitsrechte einzuschränken. Außerdem würde man so ja den motorisierten Verkehr in ein schlechtes Licht rücken...! Ist halt doch wichtig, "wofür" man stirbt. Dabei ist tot = tot.

In der Tat schreibt die VwV ja quasi eine permanente Überprüfung bei quasi jeder Gelegenheit vor - was aber schlicht und ergreifend: nicht getan wird. Ich sehe auf meinen Touren hin und wieder Blauschilder, die sind (auch optisch erkennbar) ggf. älter als ich. ;) Und hätten wohl selbst nach der damaligen Rechtslage gar nicht erst aufgestellt werden dürfen. Allein die Polizei fährt da ja auf Streife bestimmt hunderte Male im Jahr dran vorbei. Aber keiner hat da ein Auge für... Höchstens, wenn einer die Straße statt den Radweg benutzt!

Eine Amtshaftung wäre in diesem Falle wünschenswert. Anders kannst du die offenbar ja nicht zur Arbeit bewegen...!? Ich merk das ja grade selbst; ich hab inzwischen bestimmt 10 verschiedene Verwaltungen in Rheinland-Pfalz und im Saarland angeschrieben - und oft tut sich wochenlang gar nix.

Ich frage mich eh, warum dieser juristische Weg bislang noch nicht von Opfer-Anwälten oder Versicherern eingeschlagen wurde? Heute wird doch soooo gern nach allen Möglichkeiten gesucht, möglichst viele mithaften zu lassen! Wenn ein rechtswidrig beschilderter Radweg wesentlich zum Unfall mit beigetragen hat, müsste eigentlich auch in diesem Falle den beteiligten Behörden eine Mitschuld auferlegt werden.
 
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