Teufelstisch
Rate mal, wer zum Essen kommt?
Exakt meine Gedankengänge; hier offenbart sich der Kern-Widerspruch, der generell bei den meisten linken Radwegen zutreffen dürfte; auch innerorts kommen mir die Gefahren, die bei den zusätzlichen Fahrbahnquerungen entstehen viel zu kurz!Gehen wir einfach mal davon aus, dass Verkehrszählungen ergeben haben, dass dies so ist und eine ausreichend hohe Gefahr für die Anordnung einer Benutzungspflicht nachgewiesen werden konnte.
Wie sadistisch ist es bitte, für diesen Fall dann keine Querungshilfe zu bauen? Auf einer Straße die zum Befahren zu gefährlich ist, soll es also sicherer sein, in der Mitte anzuhalten und abzubiegen, nur um die Straße kurz danach (da ist sie dann nicht mehr so gefährlich?) wieder queren zu müssen, weil es geradeaus nicht legal weiter geht.
Hier kann man schön erkennen, dass die vorgeschobenen Sicherheitsbedenken im Grunde nur dazu dienen sollen, den Radfahrer von der Fahrbahn zu verbannen, damit der motorisierte Verkehr freie Bahn hat. Egal, wie! Wie du sagst - auf der einen Seite behauptet man mittels Benutzungspflicht eine besondere Gefährlichkeit der normalen Fahrbahnnutzung, tut aber absolut gar nichts dafür, diese angeblich so gefährliche Fahrbahn dann auch halbwegs sicher verlassen zu können! Weil das würde ja deutlich mehr Geld kosten, als ein einfaches Schild; um damit alle Verantwortung (und Schuld) von sich auf die Schultern des Radfahrers zu verlagern! Nach dem Motto: "Das haben wir schon immer so gemacht!"
Aus der Kommunikation mit der Kreisverwaltung Südwestpfalz - die allerdings auch schon einige 240-Zeichen an einem üblen, nicht einmal straßenbegleitenden (räumlicher Abstand zur Straße teils > 30 Meter; versteckt hinter mehreren Baumreihen) geschotterten Forstweg nach meinen Einwänden entfernte - ging z. B. hervor, dass man die Verantwortung für baulich doofe Verkehrsführungen gerne auf den Baulastträger schiebt. Die einzige verbliebene "Lücke" in einem von mir angefochtenen Abschnitt bildet derzeit eine Einmündung in ein ländliches Industriegebiet; dort herrscht kaum Verkehr; höchstens 10 Autos / LKW die Stunde. Auch dort wird dem Radfahrer mittels überflüssiger Verschwenkung und Inselchen das für einen benutzungspflichtigen, straßenbegleitenden Radweg nötige Vorfahrtrecht aber verwehrt; bauliche Änderungen wären aber zu teuer. Die Schilder hier ebenfalls abzuschrauben hat man aber auch keine so wirkliche Lust; das sei so ja gegenwärtig schließlich auch "sicherer"...
In der Mehrzahl der Fälle wehrt sich halt dagegen keiner - und schon man war erfolgreich; den Rest an (offenkundig einkalkulierten) "Erziehungsmaßnahmen" übernehmen dann Selbstjustiz ausübende Autofahrer - die sich dann auch noch auf die Beschilderung "berufen" können.

Auf jeden Fall!Würde mich freuen, wenn du an dem Thema dran bleibst und genau diese Fragen bei den Behörden stellst.

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