Hallo ringsum!
Ich beziehe mich auf den Pirmasenser-Radwegbeitrag von Teufelstisch.....
Ich bin mal so frei und schildere in diesem Thread mal ein Beispiel für einen in meinen Augen überflüssigen, rechtswidrigen und im Ergebnis sogar gefährlichen, mit Zeichen 240 ausgeschilderten "Radweg"; vielleicht kann man ja ein wenig was aus anderen Regionen zusammentragen? Inspiriert wurde ich jedenfalls vom
Pannenflicken!
.... und lasse mal nur dieses Bild noch stehen. Rest bitte ggf. nachlesen.
Hierzu wurde bei uns bei Cycleride angefragt, ob das nicht ein Pannenflicken wäre.
Ohne die anderen Beiträge ausführlich gelesen zu haben, hier meine Kurzanwort:
1. Ja, sowas gerne einsenden als Pannenflicken. Es ist nicht nur widersinnig und offensichtlich rechtswidrig, sondern eben auch gefährlich.
2. Tatsächlich darf man hier, wenn man von der Fahrbahn kommt (was man offensichtlich "muss"), gar nicht über die durchgezogene Linie fahren. Der Radweg ist "nicht erreichbar". Ob das aber die Kfzler beruhigt? Glaube ich nicht!
3. Die Rumpelschneise ist tatsächlich ein indiskutabler Behördenstreich. Unzumutbar! Auch mit gestrichelter Linie taugt das nicht zur Erreichbarkeit des Radwegs. Wo kämen wir hin, wenn wir alle MTBs fahren müssen, um so was überfahren zu können, ohne aufzuschlagen?
4. Auch der Schwenk am Radwegschild ist fragwürdig, weil imho zu eng gestaltet. Zumindest für die, die hier verbotenerweise bereits anrauschen. Also ist ein Radweg (auch ohne RWBP) so nicht gut geplant. Wer die Strecke nicht kennt, bekommt bei Dunkelheit, Nässe und Gegenverkehr womöglich erhebliche Probleme.
5. Die RWBP gehört hier aufgehoben. Eine besonders erhöhte Gefahrenlage ist für mich nicht erkennbar. Es ist eine ganz normale Straße. Eine linksseitige Freigabe für Radwege (alleinstehendes Zeichen 1022-10) kann es jedoch nur geben, wenn eine rechtsseitige RWBP besteht. Auch das ist nicht korrekt. Demnach muss es einen anderen "Mischweg" geben, z.B. markiert durch ein Piktogramm wie Zeichen 240, nur ohne blaue Farbe und ggf. Radwegweiser (grüne Schrift auf weißem Grund). Hierzu sind sich jedoch die Experten nicht 100%ig einig. Vom Bund kommt keine Vorgabe. Eckige Schilder für Radwege ohne RWBP wie in Österreich, wurden jedoch wohl wg. der Schilderwaldnovelle abgelehnt.
6. Ein Schild 239 mit Zusatz 1022-10 kennzeichnet eine Schrittgeschwindigkeit. Ohne Ausnahme und ohne, dass zwingend überhaupt ein Fußgänger anwesend ist. Es wird zwar vermutlich toleriert, jedoch wollte ich es gesagt haben, damit man nicht denkt, man sei nur im Falle eines Zusammenstoßes "dran" (dann aber ganz sicher!).
7. Die Radwegquerung sehe ich nicht ganz so kritisch. Hier halte ich das Schild 205 für zumutbar, weil (leider) sicherer. Denn es ist anzunehmen, dass die vielen Autofahrer bei den sehr wenigen Radfahrern ungebremst durch die Kurve brettern und öfters mal "vergessen", dass sie an der Furt eigentlich warten müssten.
Fazit: Die Lösung für die Kommunalbehörden wäre, die durchgezogene Linie durch eine gestrichelte Linie zu ersetzen, das Überholverbot weiterhin aufrecht zu erhalten, die Polterstelle einzuebnen, eine Aufstellfläche für die Wechselwilligen einzurichten, hierzu Tempo 50 und für die Gegenrichtung "Radfahrer queren" auszuweisen und dennoch müsste man es bei einem "Radweg ohne Benutzungspflicht" belassen - bei fragwürdiger Sicherheit aufgrund der Querungen und der Blendung.
Besser: Gehweg mit Zusatz 1022-10 ausweisen, ggf. Tempo 60 oder 50 für die Ortsverbindungsstraße einführen, wenn die Sicherheit tatsächlich beeinträchtigt ist.
Also einreichen....
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