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die Benutzung des Radweges nach der Beschaffenheit und dem Zustand zumutbar sowie die Linienführung eindeutig, stetig und sicher ist.
VwV zu § 2 StVO, Rn. 16
GenauIch nehme mal an, an den Querungen stehen überall kleine Vorfahrt-gewähren-Schilder?
JaUnd aus Nordost kommend steht da wirklich auf der anderen Seite der Querungshilfe ein Zeichen 240?
Doch, doch. Die B300 darf man mit dem Rad befahren.Noch ne Frage nebenbei: Darf man die Straße (B 300?), die in nordöstlicher Richtung weiterführt mit dem Rad nicht befahren (Zeichen 254) - oder warum führt der Geh- und Radweg ohne Auffahrmöglichkeit von dieser weg in die Schwaiger Hauptstraße?
Bild 3 steht sinnbildlich für die Idiotie vieler Blauschildanordnungen - als Freund von Logik dürfte man in Straßenverkehrsämtern glaube ich jedenfalls auf lange Sicht nicht glücklich werden.Bild 1-4 Fahrtrichtung Schwaig-Münchsmünster
Bild 5 Umgekehrt
Was ein Argument! Kenn ich aber; nach dem Motto: "Wir haben damals schon Geld zum Fenster rausgeschmissen - also schmeißen wir grad nochmal was hinterher!"Auf dem Satelliten sieht man auch eine Trampelstur, an der man erkennt, dass den alten Fahrradweg schon fast keiner benutzt hat.
Bei der neuen Radwegführung wollte man halt unbedingt den alten Radweg mit einbinden, da der auch erst 3-4 Jahre alt war.
Die übliche Vorgehensweise. Einen reinen Gehweg müsste in aller Regel die Gemeinde bezahlen. Und da es in D keine quadratischen Radwegschilder gibt, wird der Mist durchweg benutzungspflichtig beschildert.Der Radweg entlang wurde angelegt, dass man von Schwaig nach Münchmünster zum Bahnhof gehen kann. Dann hat man daraus gleich einen Radweg mit gemacht.
Wenn da ein Gehweg wäre, der beginnt etwas später wieder auf der anderen Seite.Andererseits wird der ein oder andere dann halt einfach auf dem linken Gehweg weiterradeln
Hatte da mal eine Anfrage an einen Verkehrsrechtler geschrieben, Antwort: Es gibt eine VWV (Verwaltungsvorschrift), die diese eigentlich nicht legalen Dinger legalisiert...Und die Beschilderung mit den kleinen Vorfahrt-Gewähren (die Dinger sind eine regelrechte Pest - und die missbräuchliche und zu den allgemeinen Verkehrsregeln widersprüchliche Verwendung an Radwegen gehört endlich höchstrichterlich verboten!) ist mal wieder der übliche Blanko-Scheck für Autofahrer....
Hatte da mal eine Anfrage an einen Verkehrsrechtler geschrieben, Antwort: Es gibt eine VWV (Verwaltungsvorschrift), die diese eigentlich nicht legalen Dinger legalisiert![]()
Wieso? Macht doch jeder so...Hab mir grad mal die stelle angeschaut, wo das autonome Uber-Auto die Radfahrerin erwischt hat.
https://www.google.com/maps/@33.436...4!1sseIHdIkV5FyYzACTGokvBg!2e0!7i13312!8i6656
crazy, wie kann man sowas planen?![]()
Bei den Prototypen brauchen sie große Fahrzeuge um die ganze Technik unterzubringenBei so einem Volvo SUV ist mit der hohen Front die Überlebenschance für Passanten und Radfahrer äußerst gering.
Das ist ja das Rätzel, warum das Fahrzeug nicht reagiert hat. Es soll ja garnicht abgebremst haben, auch nicht zu spät.müsste das Auto das doch sehen können?
Hab mir grad mal die stelle angeschaut, wo das autonome Uber-Auto die Radfahrerin erwischt hat.
https://www.google.com/maps/@33.436...4!1sseIHdIkV5FyYzACTGokvBg!2e0!7i13312!8i6656
crazy, wie kann man sowas planen?![]()
Es ging mir nicht um den Unfall, es ging mit nur um die (aus meiner Sicht) verrückte Radwegführung.
Wenn man hier die erste Grafik betrachtet und mit dem Dashboard Video vergleicht ist der gezeichnete Unfallort um min. zwei Wagenlängen in Fahrtrichtung verschoben, der Aufprall geschah noch im Bereich der durchgezogenen Linie auf der Fahrbahn. Unmittelbar vor dem Aufprall ist die Fahrbahn noch zweispurig, Elaine Herzberg hat die Straße ausserdem in einem Bereich einer Straßenbeleuchtung bzw. ca. 5 Meter dahinter gequert.Hier kann sich jeder eine Meinung bilden, Original-Video aus dem Auto:
https://www.nytimes.com/interactive...ing-uber-pedestrian-killed.html?smid=pl-share
Stimmt; das Thema ist hier eigentlich völlig OT. Die Frau kam ja offenbar aus dem angrenzenden Park und wollte das Rad quer über die Fahrbahn auf die andere Straßenseite schieben - und hat dabei wohl nicht auf den Verkehr geachtet. Dass da zufälligerweise eine "bike lane" ist, hatte mit dem Unfall eigentlich gar nix zu tun.Das Ganze ist tragisch hat aber mit verrücktem Radweg eigentlich nichts zu tun, oder?
Warum sollte die Benutzungspflicht hinfällig sein wenn ich auf dem Radweg fahre ein Z.205 sehe?Nach der StVO kann es für EINE Straße immer nur EINE Vorfahrtregelung geben. Gelten für den Radweg (als Teil einer Straße) andere Vorfahrtregelungen, gehört er offenbar nicht zur gleichen Straße, sondern ist ein parallel verlaufender eigenständiger Verkehrsweg! Dann ist jedoch auch das aus der (vermeintlichen) Benutzungspflicht resultierende Fahrbahnverbot hinfällig - und der Radfahrer darf die Fahrbahn benutzen!