Verrückte Radwege

Danke. Man kann es sich im Zusammenhang mit deiner Skizze nun etwas besser vorstellen. ;)

Der typische Unfug halt. Vervielfachung der eh schon durch Radverkehrsführungen vervielfachten Fahrbahnquerungen. Eine der Hauptursachen von Radfahrunfällen liegt fast ausschließlich im Querverkehr!

Nur zum Wohle des motorisierten Linksabbiegens konstruiert...! o_O Mal gespannt, wie viele an der Stelle in Zukunft grade von Linksabbiegern über den Haufen gefahren werden... Ich nehme mal an, an den Querungen stehen überall kleine Vorfahrt-gewähren-Schilder? Und aus Nordost kommend steht da wirklich auf der anderen Seite der Querungshilfe ein Zeichen 240? Normalerweise hätte man dort für den (in die Schwaiger Str.) rechtsabbiegenden Radverkehr auch eine baulich geschützte bauliche Einfädelung anlegen können. Benutzungspflicht einmal rüber - und gleich wieder retour geht gar nicht - Radwege müssen u. a. "stetig" sein:

die Benutzung des Radweges nach der Beschaffenheit und dem Zustand zumutbar sowie die Linienführung eindeutig, stetig und sicher ist.

VwV zu § 2 StVO, Rn. 16

und das gilt insb. für die zu nutzenden Fahrbahnseiten. "Sicher" ist das hier auf keinen Fall...!

Noch ne Frage nebenbei: Darf man die Straße (B 300?), die in nordöstlicher Richtung weiterführt mit dem Rad nicht befahren (Zeichen 254) - oder warum führt der Geh- und Radweg ohne Auffahrmöglichkeit von dieser weg in die Schwaiger Hauptstraße?
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich nehme mal an, an den Querungen stehen überall kleine Vorfahrt-gewähren-Schilder?
Genau
Und aus Nordost kommend steht da wirklich auf der anderen Seite der Querungshilfe ein Zeichen 240?
Ja


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Bild 1-4 Fahrtrichtung Schwaig-Münchsmünster
Bild 5 Umgekehrt



Auf dem Satelliten sieht man auch eine Trampelstur, an der man erkennt, dass den alten Fahrradweg schon fast keiner benutzt hat.
Bei der neuen Radwegführung wollte man halt unbedingt den alten Radweg mit einbinden, da der auch erst 3-4 Jahre alt war.


Noch ne Frage nebenbei: Darf man die Straße (B 300?), die in nordöstlicher Richtung weiterführt mit dem Rad nicht befahren (Zeichen 254) - oder warum führt der Geh- und Radweg ohne Auffahrmöglichkeit von dieser weg in die Schwaiger Hauptstraße?
Doch, doch. Die B300 darf man mit dem Rad befahren.

Der Radweg entlang wurde angelegt, dass man von Schwaig nach Münchmünster zum Bahnhof gehen kann. Dann hat man daraus gleich einen Radweg mit gemacht.
 

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Bild 1-4 Fahrtrichtung Schwaig-Münchsmünster
Bild 5 Umgekehrt
Bild 3 steht sinnbildlich für die Idiotie vieler Blauschildanordnungen - als Freund von Logik dürfte man in Straßenverkehrsämtern glaube ich jedenfalls auf lange Sicht nicht glücklich werden. 8-) Zumindest der, der die Dinger anschrauben muss, wird sich hin und wieder evtl. auch seinen Teil denken - falls man dort nicht auch schon völlig schmerzbefreit ist.

Man holt also den Radfahrer unbedingt über zwei Fahrbahnen - um ein paar Meter weiter bewusst ein Ende-Schild aufzustellen, was den Radfahrer wieder beide eben erst gequerten Fahrstreifen überqueren lässt... Andererseits wird der ein oder andere dann halt einfach auf dem linken Gehweg weiterradeln - so kann man sich seine Geisterradler auch selber heranzüchten! Und die Beschilderung mit den kleinen Vorfahrt-Gewähren (die Dinger sind eine regelrechte Pest - und die missbräuchliche und zu den allgemeinen Verkehrsregeln widersprüchliche Verwendung an Radwegen gehört endlich höchstrichterlich verboten!) ist mal wieder der übliche Blanko-Scheck für Autofahrer. >:(

Der "alte" Teil sieht jedenfalls auch ziemlich neu aus. ;)

Auf dem Satelliten sieht man auch eine Trampelstur, an der man erkennt, dass den alten Fahrradweg schon fast keiner benutzt hat.
Bei der neuen Radwegführung wollte man halt unbedingt den alten Radweg mit einbinden, da der auch erst 3-4 Jahre alt war.
Was ein Argument! Kenn ich aber; nach dem Motto: "Wir haben damals schon Geld zum Fenster rausgeschmissen - also schmeißen wir grad nochmal was hinterher!" :spinner: Solche Trampelpfade gibt es bei uns hier auch an einigen Stellen, an denen man es ähnlich bunt treibt mit den Umwegen.

Der Radweg entlang wurde angelegt, dass man von Schwaig nach Münchmünster zum Bahnhof gehen kann. Dann hat man daraus gleich einen Radweg mit gemacht.
Die übliche Vorgehensweise. Einen reinen Gehweg müsste in aller Regel die Gemeinde bezahlen. Und da es in D keine quadratischen Radwegschilder gibt, wird der Mist durchweg benutzungspflichtig beschildert.

Wenn man auf der B 300 weiter Richtung Norden will, kann man (meiner Ansicht nach) ab der Einmündung sowieso auf der Fahrbahn bleiben, weil der Geh- und Radweg die Vorfahrtstraße verlässt - und daher nicht straßenbegleitend ist.
 
...Und die Beschilderung mit den kleinen Vorfahrt-Gewähren (die Dinger sind eine regelrechte Pest - und die missbräuchliche und zu den allgemeinen Verkehrsregeln widersprüchliche Verwendung an Radwegen gehört endlich höchstrichterlich verboten!) ist mal wieder der übliche Blanko-Scheck für Autofahrer. >:(...
Hatte da mal eine Anfrage an einen Verkehrsrechtler geschrieben, Antwort: Es gibt eine VWV (Verwaltungsvorschrift), die diese eigentlich nicht legalen Dinger legalisiert:mad:

Der Nikolauzi
 
Hatte da mal eine Anfrage an einen Verkehrsrechtler geschrieben, Antwort: Es gibt eine VWV (Verwaltungsvorschrift), die diese eigentlich nicht legalen Dinger legalisiert:mad:

Die VwV ist nur eine Verwaltungsvorschrift - die eben nur die Verwaltung bindet. Und kein Gesetz. Sie kann nichts "legalisieren", was im Widerspruch zur StVO (Verordnung nach Bundesrecht, also Gesetzesrang) steht! Nach der StVO kann es für EINE Straße immer nur EINE Vorfahrtregelung geben. Gelten für den Radweg (als Teil einer Straße) andere Vorfahrtregelungen, gehört er offenbar nicht zur gleichen Straße, sondern ist ein parallel verlaufender eigenständiger Verkehrsweg! Dann ist jedoch auch das aus der (vermeintlichen) Benutzungspflicht resultierende Fahrbahnverbot hinfällig - und der Radfahrer darf die Fahrbahn benutzen!

Leider hat sich bislang eben noch kein höheres Gericht mit der Praxis beschäftigt. Der Wildwuchs dieser kleinen Z 205 (und auch der künstlichen Verschwenkerei an Einmündungen) basiert meines Wissens nach auch auf einem Fehler in den ERA 2010.
 
Hab mir grad mal die stelle angeschaut, wo das autonome Uber-Auto die Radfahrerin erwischt hat.

https://www.google.com/maps/@33.436...4!1sseIHdIkV5FyYzACTGokvBg!2e0!7i13312!8i6656

crazy, wie kann man sowas planen? :spinner:
Wieso? Macht doch jeder so...;)
Wenn ich das richtig verstehe, geht der Radweg in eine Abbiegespur über und wird dann links davon weitergeführt? Ist ja schon fast gut, normalerweise wird der Geradeausverkehr (Rad) rechts von den Rechtsabbiegern (Auto) geführt... Das ist dämlich...

Soweit ich das gelesen habe, hat die Person aber das Rad geschoben?!

Der Nikolauzi
 
Also ich hab sowas bei uns (aufm Land) noch nie gesehen.
Und wohin soll man als Radfahrer an der Kreuzung? Da gehts ja dann nicht weiter.
 
ich habe das ganze nicht verstanden, und so eindeutig unvermeidbar scheint dort ein Unfall doch nicht zu sein? es hieße ja, dass sie aus einem Schatten hervorgetreten sei, allerdings stehen am Strassenrand keine Bäume oder andere Hindernisse. Die Strasse ist beleuchtet, das Auto hat Scheinwerfer und zusätzlich noch einen Lidarsensor.
Wenn sie nun von links nach rechts über die Straße gequert ist und am rechten Rand erwischt wurde, müsste das Auto das doch sehen können? und bei zwei Spuren sicherheitshalber die von Passanten entfernte Spur nehmen. Oder müssen die Autonomen Fahrzeuge auch so knapp überholen wie das menschliche Vorbild?

Und dann noch in der Presse schreiben, das 100m weiter ein Fußgängerübergang ist und die Frau vermutlich obdachlos sei, das unsere Journalisten das genauso wiedergeben müssen? Solange die Autonomen Fahrzeuge noch im Betatest sind, könnte man vielleicht auch Autos mit sanfteren Frontpartien wählen. Bei so einem Volvo SUV ist mit der hohen Front die Überlebenschance für Passanten und Radfahrer äußerst gering.
 
Bei so einem Volvo SUV ist mit der hohen Front die Überlebenschance für Passanten und Radfahrer äußerst gering.
Bei den Prototypen brauchen sie große Fahrzeuge um die ganze Technik unterzubringen

müsste das Auto das doch sehen können?
Das ist ja das Rätzel, warum das Fahrzeug nicht reagiert hat. Es soll ja garnicht abgebremst haben, auch nicht zu spät.
Die Sichtverhältnisse erklären nur, warum der Operator nicht eingegriffen hat. Er konnte die Frau nicht rechtzeitig sehen. Die Automatik hätte sie sehen müssen.
 
Ich vermute es war einfach technisches Versagen: Der eine Sensor sagt dies, das Radar sagt das und die Technik kann sich (aufgrund fehlender Erfahrung) nicht entscheiden. Auf Youtube findet man sowohl die Horrorszenarien, als auch die Szenen in denen der Tesla Autopilot einen Unfall schon früher erkennt, als es für den Fahrer überhaupt möglich ist. Das letzte Video zeigt bei Minute 2:55 eindrucksvoll, dass so ein Radar dem menschlichen Auge durchaus überlegen ist :-)
 
Hab mir grad mal die stelle angeschaut, wo das autonome Uber-Auto die Radfahrerin erwischt hat.

https://www.google.com/maps/@33.436...4!1sseIHdIkV5FyYzACTGokvBg!2e0!7i13312!8i6656

crazy, wie kann man sowas planen? :spinner:

wie man auf dem Video ganz gut sieht, stand das ja in keinem Zusammenhang.
Außerdem gibt es alleine in München diverse ähnliche Situationen

https://www.google.de/maps/@48.1357...4!1s_-7-Ps48hrw7MPu4xj9wmw!2e0!7i13312!8i6656

https://www.google.de/maps/@48.1329...4!1svl4UjCth0ighVeGDK-ZODA!2e0!7i13312!8i6656
 
Es ging mir nicht um den Unfall, es ging mit nur um die (aus meiner Sicht) verrückte Radwegführung.
Aber gut, wenn man das generell so macht, isses ja OK. Ich hab sowas halt noch nie gesehen.
 
Es ging mir nicht um den Unfall, es ging mit nur um die (aus meiner Sicht) verrückte Radwegführung.

Ich find das jetzt auch nicht so ungewöhnlich; irgendwo muss so ein Streifen spätestens an Einmündungen ja halt mal enden. ;) Und es ist in der Tat besser, den Radler nicht noch per Streifen rechts von motorisierten Rechtsabbiegern zu führen.
 
Das stellst du dir so einfach vor. Als ich in den USA war, gab es zwar einen riesigen Parkplatz vor dem Hotel und einen riesigen Walmart gegenüber. Ein Gehweg war aber weit und breit nicht vorhanden :-)
 
Wenn man hier die erste Grafik betrachtet und mit dem Dashboard Video vergleicht ist der gezeichnete Unfallort um min. zwei Wagenlängen in Fahrtrichtung verschoben, der Aufprall geschah noch im Bereich der durchgezogenen Linie auf der Fahrbahn. Unmittelbar vor dem Aufprall ist die Fahrbahn noch zweispurig, Elaine Herzberg hat die Straße ausserdem in einem Bereich einer Straßenbeleuchtung bzw. ca. 5 Meter dahinter gequert.

Das Ganze ist tragisch hat aber mit verrücktem Radweg eigentlich nichts zu tun, oder?
 
Das Ganze ist tragisch hat aber mit verrücktem Radweg eigentlich nichts zu tun, oder?
Stimmt; das Thema ist hier eigentlich völlig OT. Die Frau kam ja offenbar aus dem angrenzenden Park und wollte das Rad quer über die Fahrbahn auf die andere Straßenseite schieben - und hat dabei wohl nicht auf den Verkehr geachtet. Dass da zufälligerweise eine "bike lane" ist, hatte mit dem Unfall eigentlich gar nix zu tun.

Zumal es wirklich um Welten "verrücktere Radwege" als diesen vollkommen durchschnittlichen Radstreifen gibt.
 
Nach der StVO kann es für EINE Straße immer nur EINE Vorfahrtregelung geben. Gelten für den Radweg (als Teil einer Straße) andere Vorfahrtregelungen, gehört er offenbar nicht zur gleichen Straße, sondern ist ein parallel verlaufender eigenständiger Verkehrsweg! Dann ist jedoch auch das aus der (vermeintlichen) Benutzungspflicht resultierende Fahrbahnverbot hinfällig - und der Radfahrer darf die Fahrbahn benutzen!
Warum sollte die Benutzungspflicht hinfällig sein wenn ich auf dem Radweg fahre ein Z.205 sehe?
Komme ich an so einem Zeichen vorbei ist die Querstrasse die Vorfahrtstrasse und "meine" Strasse die Nebenstrasse - mehr sagt mir dieses Schild nicht.
Über die Beziehung zur Fahrbahn "meiner" Strasse sagt dieses Schild doch nichts aus.
Dies wird durch Vorrang geregelt, Vorfahrtregelungen greifen da nicht.
Ob der Radweg zur Strasse gehört ist keine Verkehrsregel. Das kann die StVO nicht regeln.
 
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