Vinschgau News

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Re: Vinschgau News
Wer soll das überwachen? Und vor allem, wer soll aus welchen Gründen ein "Ticket" (d.h. eine Strafe?) ausstellen können, wenn ich privat auf öffentlicher Straße mit dem Auto zum Haslhof rauffahre?
Ich könnte mir gut vorstellen das dort die Ordnunghüter mal stehen und kontrolliert, wenn dann Räder am Auto sind bist du wohl fällig. Es stellt sich die Frage ob dieses Shuttelverbot auch so beschildert ist?
 
Ich könnte mir gut vorstellen das dort die Ordnunghüter mal stehen und kontrolliert, wenn dann Räder am Auto sind bist du wohl fällig. Es stellt sich die Frage ob dieses Shuttelverbot auch so beschildert ist?
Und aufgrund welchen Gesetzes sollte die Polizei dort aktiv werden? Darf man in Südtirol keine Räder mit dem Auto transportieren?
Bei der ganzen Aktion kann es sich doch höchstens um eine Abmachung zwischen der Gemeinde und den Shuttledienstleistern handeln, um die Bikerhorden zumindest ein bisschen steuern und eingrenzen zu können.

Ich kann das von seiten der Vinschgauer Gemeinden ja eh verstehen und würde mich auch als Selbstshuttler an die Regelung halten, aber daß da plötzlich Strafen verteilt werden können, kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. ;)
 
wenn eine entsprechende Beschilderung angebracht wird, wurde, reicht das völlig. Ob das so ist, kommt, kann ich dir nicht sagen.
Es macht aber wenig Sinn die Offiziellen Shuttler zu begrenzen und andere mache was Sie wollen.
Und davon kannst du ausgehn das die das machen werden.
Ist nur meine Vermutung.
 
Wie @roliK schon ausführte, genügen inoffizielle Schilder nicht, wenn es keine rechtliche Grundlage gibt. Ich würde das sogar noch weiter spinnen. Wo ist definiert, was shutteln bedeutet? Zählt es noch, den Trailhead selbst erkurbelt zu haben, wenn man eine Kurve eher aus dem Shuttle steigt? Selbstverständlich kann da jemand stehen und schimpfen, abkassieren aber kaum. Die wirksamste Methode wäre wohl eine physische Sperrung der Zufahrtstraße zu den entsprechenden Zeiten, nur ab wo und wer wird dabei noch behindert?

Das Ergebnis bleibt dasselbe - die nahezu gleiche Menge an Bikern frequentiert den Weg in kürzeren Zeiträumen - mit allen Konsequenzen.
 
Und aufgrund welchen Gesetzes sollte die Polizei dort aktiv werden? Darf man in Südtirol keine Räder mit dem Auto transportieren?

Das läuft heute alles über Sicherheitsunternehmen. Wie die Kontrollen ablaufen, hängt von der jeweiligen Situation ab. Irgend einen Weg gibt es aber immer.
 
Das läuft heute alles über Sicherheitsunternehmen. Wie die Kontrollen ablaufen, hängt von der jeweiligen Situation ab. Irgend einen Weg gibt es aber immer.
Ob Polizei oder privates Sicherheitsunternehmen ist in dem Fall ja völlig egal. Ich fahre mit meinem Auto auf einer öffentlichen Straße und hab 2 Räder hinten drin. Auf welcher Grundlage soll da jemand eine Strafe aussprechen können?
 
Die beobachten einfach, ob du die Bikes dann auslädst und auf den Trail einbiegst.
Und deswegen soll sich irgendjemand ermächtigt fühlen, eine Strafe auszusprechen? Nochmal: ist es in Südtirol verboten, auf einer öffentlichen Straße Fahrräder im Auto zu transportieren? Ab wann genau stellt das eine strafbare Handlung im Sinne dieser "Regelung" (die ja offenbar nirgends genauer definiert ist) dar? Sobald ich die Räder aus dem Auto hole? Sobald ich draufsitze?

Wie auch immer, wir diskutieren hier glaub ich um des Kaisers Bart. ;) Sobald die Vinschgauer anfangen, Bike-Touristen wegen sowas mit Strafen zu belegen, wirds eh einen ziemlich großen Aufschrei geben. Da stehen dann doch ein paar größere Interessen dahinter.
 
Sobald du mit dem Bike den Trail befährst -> Besitzstörung/Unterlassung.

Ich denke auch nicht, dass da groß dagegen vor gegangen wird. Die meisten werden sich auch so an die Regelung halten; wobei - mein Vertrauen in die Menschen ist eigentlich nicht so groß.
 
Wo ist eigentlich das Problem?
Sonntags werden Propain und Holy-Hansen nicht geshuttled, da kann man auf andere Trails ausweichen, gibt ja noch genug andere.
An den anderen Tagen wird nur Vormittags entweder Propain oder Holy-Hansen nicht geschuttled, damit Selberhochtreter nicht permanent von Shuttles überholt werden. Dann fahr ich Vormittag den Trail der geshuttled wird, nachmittags den anderen und ab 15:00 Uhr kann man noch mal mit der Seilbahn nach St. Martin hoch fahren.

Ansonsten verweise ich auf Post #5530 wenn jemand ein Alternativprogramm sucht.
 
Wo ist eigentlich das Problem?
Wäre interessant das von einem Local z.B. @MatzeGrubby zu erfahren. Dass die Probleme zunehmen im Vinschgau, dürfte offensichtlich sein.
An den anderen Tagen wird nur Vormittags entweder Propain oder Holy-Hansen nicht geschuttled, damit Selberhochtreter nicht permanent von Shuttles überholt werden.
Das dürfte eher nicht die Hauptintention der neuen Regelung gewesen sein.

Dass Hinweiseschilder unumgänglich sind dürfte klar sein. Aktuell wissen wohl noch nicht mal "Anlieger" alle Bescheid.

Dass sich Profishuttler und auch Private daran halten sollten ohne Rumtrickserei und Diskussion "wer überwacht, was habe ich zu befürchten "usw. sollte selbsredend klar sein.
 
Ich habe schon beides erlebt, selbst hochtreten und von Shuttle überholt werden, oder im Shuttle sitzen und Selberhochtreter überholen. Auf den Straßen ist es eng und ich fand die sich daraus ergebenden Situationen nicht ganz ungefährlich.
Vielleicht gibt es auch noch andere Gründe, aber die Häufigkeit wie die Trails genutzt werden, wird die Reglung nicht beeinflussen.

Es geht nicht darum irgendwelche Geister wieder los zu werden, sondern eine für alle befriedigende Regelung zu finden.
 
Ich habe schon beides erlebt, selbst hochtreten und von Shuttle überholt werden, oder im Shuttle sitzen und Selberhochtreter überholen. Auf den Straßen ist es eng und ich fand die sich daraus ergebenden Situationen nicht ganz ungefährlich.
Vielleicht gibt es auch noch andere Gründe, aber die Häufigkeit wie die Trails genutzt werden, wird die Reglung nicht beeinflussen.

Es geht nicht darum irgendwelche Geister wieder los zu werden, sondern eine für alle befriedigende Regelung zu finden.

Geht mir genauso. ^^
Beides erlebt und grade beim Sonnenberg ist es eine ordentliche Plagerei, die durch die vielen Shuttels nicht schöner wird. Ich kann mir vorstellen, dass sich die Regelung noch ausweiten wird.

Den Holy Hansen kann man allerdings auch auf einer alternativen Route anfahren, die dann zwar länger ist und auch mehr Höhenmeter hat aber man fährt da absolut idyllisch im Wald auf breitem Forstweg über Morter.

@travelgerd was ist deiner Meinung nach die Hauptintension die Zufahrten für Shuttels zu reglementieren?
 
Zuletzt bearbeitet:
Und deswegen soll sich irgendjemand ermächtigt fühlen, eine Strafe auszusprechen? (...) Kaisers Bart
Es sind schon Ferraris in den Besitz des italienischen Staates gelangt, die nie wieder den Weg zu ihren ursprünglichen Eigentümern gefunden haben. ;)

In der Praxis wirst du einfach abkassiert, du regst dich auf wie Rumpelstilzchen und kannst dann anschließend mit Hilfe eines Rechtsanwalts und tagelangem Studium von Gesetztestexten prüfen lassen, ob die Verhängung des Strafmandats nach Südtiroler Vorschriften gesetzeskonform war.
Mit dem Erbsenzähler- und Haarspalterargument wirst du vor Ort keinen daran hindern, ein Verwarnungsgeld, Bußgeld oder was auch immer auszustellen. Ob das rechtens ist oder nicht, interessiert in dem Moment dort (außer dir) keinen.
Wenn du dich weigerst, zu zahlen, dann landest du auf der Wache, Personalien werden aufgenommen und der ganze Scheiß. Und in Italien haben sie noch das Mittel der Beschlagnahmung. Wenn Ordnungshüter das Gefühl beschleicht, dass der Verwarnte nicht kooperativ ist, können sie ihm auch die "Tatwaffe" wegnehmen. Und dass du das nicht riskieren willst, wissen sie ganz genau.
 
Es geht nicht darum irgendwelche Geister wieder los zu werden, sondern eine für alle befriedigende Regelung zu finden.

Ich sehe das ein wenig anders. Die "Geister" haben dazu geführt, dass viele meiner Lieblingswege gesperrt wurden.
Es wurde einfach zu viel für die Wanderwege und die Natur.

Aber lassen wir das. Meine Meinung kann man bereits an früherer Stelle nachlesen.
 
Wer soll das überwachen? Und vor allem, wer soll aus welchen Gründen ein "Ticket" (d.h. eine Strafe?) ausstellen können, wenn ich privat auf öffentlicher Straße mit dem Auto zum Haslhof rauffahre?

So wie ich das bisher verstanden habe, ist das eine Absprache zwischen den Shuttlediensten, der Gemeinde und den Grundbesitzern an der Straße, kein offizielles "Verbot". Wie man die privaten Shuttler in den Griff bekommen will :ka:
Es wird wohl auf Einsicht gesetzt.

Sobald du mit dem Bike den Trail befährst -> Besitzstörung/Unterlassung.

Du weißt schon, um was es eigentlich geht? Oder schreibst Du hier einfach so irgendwas?
 
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