Vorsicht vor Bäumen: Keine Haftung bei „waldtypischen Gefahren“

Vorsicht vor Bäumen: Keine Haftung bei „waldtypischen Gefahren“

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Ein Mann wurde nahe der Downhill-Stadt Thale von einem morschen Baum erfasst und verletzt. Nun hat das Oberlandesgericht Naumburg seine Schadenersatzklage abgewiesen und auf „waldtypische Gefahren“ verwiesen, mit denen zu rechnen sei.

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Vorsicht vor Bäumen: Keine Haftung bei „waldtypischen Gefahren“
 
Sind wieder die üblichen Schlaumeier hier unterwegs.
Wemn jemand klagt dann wird dabei festgestellt ob es eine Verantwortlichkeit gab. Es wird ja nicht Unrecht zu Recht gemacht. Ist ein Forstamt da und gibt es einen Etat für die Sicherung der Verkehrswege im Wald, dann ist es durchaus sinnvoll durch ein Gericht feststellen zu lassen ob bei einem schweren Unfall eine Pflichtverletzung die Ursache war.
Übrigens gibt es in Deutschland ein grundsätzliches Betretungsrecht für den Wald. Das hängt nicht vom guten Willen eines Waldbesitzers ab.
 
und deswegen kann man 30m links und rechts vom Weg keine morschen Bäume fällen?
Dann müsste man die 30 m komplett entwalden. Im letzten Jahr fielen insbesondere im Bereich Bodetal viele Bäume um und Äste runter, auch wo man es nicht vermuten würde. Ursache ist die starke Trockenheit.
Die Natur wird auch hier gefährlicher. Alpines Bergsteigen wird durch Schwund von Gletschern und Permafrost ja auch riskanter. Das multipliziert mit der erhöhten Nutungsdichte wird auch Unfälle wahrscheinlicher machen. Es wäre sicher falsch, dieses systemische Problem durch Individualisierung von Haftungsrisiken lösen zu wollen.
 
und deswegen kann man 30m links und rechts vom Weg keine morschen Bäume fällen?
Ich weiß es nicht, deswegen das Fragezeichen und die Formulierung meines Satzes als Frage. Ich persönlich würde jedoch davon ausgehen, dass in einem Naturschutzgebiet andere Bedingungen gelten als in einem Wirtschaftswald und dementsprechend mein Verhalten und meine Vorsicht auch anpassen.
 
und deswegen kann man 30m links und rechts vom Weg keine morschen Bäume fällen?
Also wenn ich in irgendeinen Wald gehe, egal auf welchen Wegen, übernehme ich lieber Verantwortung für mich selber als zu erwarten, daß der Wald zu jedem Zeitpunkt überall in einem einwandfrei begehbaren, sicheren Zustand ist. Wie oft soll denn der Besitzer oder irgendwelche Angestellten oder ehrenamtlichen Wandervereinsmitglieder ihre Wege abgehen, um sowas sicherzustellen? Klar, daß zeitnah Abhilfe geschaffen werden sollte, wenn Schäden/Gefahren gemeldet werden.

Und warum sollte man sich im Wald darauf verlassen dürfen, daß nix passieren kann? Ist der Waldbesitzer dann auch Schuld, wenn man von ner Rotte Wildschweine attackiert und verletzt wird? Solls ja geben im Wald.
Und ist doch auch nix Anderes, als auf schmalen, gerölligen und ausgesetzten alpinen Wegen unterwegs zu sein
Bißchen mehr Eigenverantwortung und hirn, und man müßte wegen so einem Schmarrn nicht die eh schon überlasteten Gerichte bemühen, um auch noch den umöglichsten Einzelfall in irgendwelchen Regularien zu erfassen.

Ich könnte mir aber vorstellen, daß solche Regularien in der einen oder anderen Hotspotregion auch noch kommen werden, so wie einige in unserer Gesellschaft inzwischen drauf sind. Braucht ja nur genügend Idioten, die Nagelfallen auslegen oder Seile über die Wege spannen.
 
Das ist für mich etwas ganz anderes. Ich würde auch hier nicht sofort klagen. Allerdings gibt es Fälle in denen das passieren könnte. Unser Junior wurde auch von einem Hund gebissen. Aufgrund der Umstände war der Fall mit einer Entschuldigung erledigt. Ich habe aber auch schon folgende Situation beobachtet: Ein offensichtlich aggressiver freilaufender Hund hat ein Kind attackiert, zum Glück hat die Mutter schnell genug reagiert. Der Besitzer hat versucht sich aus dem Staub zu machen. Ich hätte in dem Fall zumindest konkret über eine Anklage nachgedacht.

Selbstverständlich kann man nicht komplett alles ohne Anwalt lösen. Es gibt halt Arschlöcher. Wenn der Hund beißt und der Besitzer uneinsichtig ist - keine Frage... Wenn aber beide Seiten mit gesundem Menschenverstand agieren, dann benötigt man bei solchen Lapalien eben keine rechtliche Hilfe, egal ob man im Recht ist oder nicht.
Für die von mir angesprochenen 80% gab es ja keine andere Lösung als zu klagen. Sonst wären die Fragen anders ausgefallen.
Genauso wie für diese paddelige Wiesenbesucherin das fehlende Schild am Zaun das Problem war und deshlalb selbstverständlich auch geklagt werden muss. ICH hatte einen Nachteil, weil DU das Schild nicht angebracht hast....und das geht natürlich überhaupt nicht.
Fuck egal, ob sie dabei im Recht ist oder nicht. Selbst wenn das Schild fehlt und hätte da sein müssen. Na und?! Muss ich deshalb direkt zum Anwalt rennen nur um dann schwarz auf weiß zu haben, dass ich im Recht bin und mir die paar Kröten Schmerzengeld abgreifen. Nee. Man muss nicht immer mit aller Gewalt sein Recht durchsetzen. Man hätte in dem Fall das eventuell fehlende Schild auch einfach melden können, damit nicht noch ein zweiter Paddel so dämlich ist...
Hund in meinem Fall oder Zaun. In beiden Fällen wollen die Leute auf jeden Fall den anderen bluten sehen, egal wie klein die Sache ist und wie einfach man dies lösen kann, deshlab ist das für mich auch nichts anderes.
Bin jetzt auch raus. Bringt mich schon wieder in Rage :lol:
 
Die Natur wird auch hier gefährlicher. Alpines Bergsteigen wird durch Schwund von Gletschern und Permafrost ja auch riskanter. Das multipliziert mit der erhöhten Nutungsdichte wird auch Unfälle wahrscheinlicher machen. Es wäre sicher falsch, dieses systemische Problem durch Individualisierung von Haftungsrisiken lösen zu wollen.
Guter Punkt. Nachher gibts wegen Steinschlaggefahr nur noch überdachte und geländergesicherte Alpinsteige, jederzeit mit Turnschuhen und Flipflops begehbar.
 
Wer im Wald nicht mit waldtypischen Gefahren rechnet soll halt draußen bleiben.
Gerade noch mit Schutzbefohlenen wie Kindern. Wie soll man denn auf die aufpassen, wenn man nichtmal auf sich selbst aufpasst?
Ich steig doch auch nicht in ein Auto und verklag den Autohersteller, wenn ich aus Unvorsicht gegen eine Baum pralle.
Man sollte für sein Handeln schon auch Verantwortung übernehmen.
Oder wir regulieren alles tot, dann gehts zukünftig nur noch mit Eintrittskarte in den Wald?

Hirn einschalten!!
Auch im Wald...
 
Slebstverständlich muss der Grundstückeigentümer haften.
Wo kommen wir denn da hin ! Gerade jetzt wo jeder Stadtaffe im Wald rumlungert für sein #instapic von #fancytree muss doch jeder Bürger Vollkasko durch den Wald gehen können. [ironie=aus]

Meine Herren wir haben Probleme in dem Land !
Das Problem sind aber nicht die geschädigten Personen sondern diese Leichenfledderer von Versicherungen ... abartig !
 
Ich sehe es ähnlich. Ist schwierig zu bewerten.
Einerseits hat das Gericht meiner Meinung nach richtig entschieden. Jeder Waldnutzer handelt eigenverantwortlich, wenn er den Wald betritt und mit gewissen Gefahren ist auch im Wald zu rechnen.
Außerdem will niemand ein Betretungsverbot nach österreichischem Vorbild, nur weil Haftungsfragen ungeklärt sind. Egal ob zu Fuß oder mit dem Bike ist man im Wald für seine Sicherheit selbst verantwortlich.

Andererseits kommt es in den letzten Jahren aufgrund klimatischer Veränderungen immer häufiger zu Waldschäden , die sich vor allem bei Flachwurzlern wie z. B. Fichten zeigen. Die Bäume sterben ab, werden morsch und stürzen irgendwann um, so sie denn vorher nicht gefällt werden.
Wenn ein Wanderweg touristisch beworben wird, dann würde ich als Nutzer davon ausgehen, dass es bezüglich dieser größeren Gefahren wie morsche Bäume, abrutschende Hänge etc.... eine entsprechende Pflege gibt. Die diesbezügliche Gesetzeslage ist mir allerdings nicht bekannt.

Aus dem Artikel geht nicht hervor, was für ein Baum umgestürzt ist und den Wanderer getroffen hat, nur dass er lat. eigenen Angaben als morsch erkennbar gewesen sei. Auch ist nicht bekannt, wie schwer der Wanderer verletzt wurde und wie nachhaltig die Verletzungen sind. Je nach Grad der Verletzung ( lat. @erborow Querschnittslähmung) kann ich es schon nachvollziehen, wenn der Verletzte , oder seine KK versucht, die Verantwortlichkeit zu klären. Es ist ja keine Kleinigkeit........
 
Morsche Bäume = Natur! 😍

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Muss immer noch über den erzürnten Leserbrief-Rentner von vor zwei drei Jahren lachen, der sich drüber beschwert hat, dass er sein eBike Panzer nicht über ein, den Weg überspannendes, Gatter derwuchtet hat (öffenbare Gattertür wär übrigens 3m daneben gwesen)... Die Leute manchmal... 😂😂😂
 
nur um das mal in richtig zu framen, es geht nicht um einen Ast irgendwo im Wald, sondern um einen morschen Baum an einem ausgeschilderten und beworbenen Weg.

Solche Wege gibt es z. B. im Schwarzwald recht häufig, glücklicherweise. Das ist sogenannter Bannwald, ein Wald der die Bezeichnung Wald auch verdient.

Der Geschädigte ist im übrigen Querschittsgelähmt.

Das ist tragisch, ehrlich. Aber Unfälle gehören zum Leben dazu und in bestimmten Situationen steigt das Risiko. Zu einem Aufenthalt in der Natur gehört, dass es zu unvorhersehbaren Ereignissen kommen kann. Ein Wanderweg der auf Sicherheit getrimmt ist, wäre für mich unnatürlich und reizlos.

Auch mal ganz praktisch überlegt: In einem Gebirgswald mit Steilhängen, Felskanten etc. ist es quasi unmöglich gleichzeitig die Natur zu erhalten und das Herabfallen von Bäumen, Steinen etc. zu verhindern. Da ist die „Gefahr“ oftmals versteckt oder unzugänglich.
 
Ich finde die Fragestellung hier ziemlich tendenziös und die Fakten völlig unklar. Mit dem Ausschnitt von ein paar Sätzen kann man die Frage doch nicht ernsthaft beantworten.

In der Sache geht es doch um etwas anderes: Der unbedarfte Wanderer kann natürlich in den Wald und wird dort nicht davor geschützt, dass es Pfützen, herabfallende Eicheln etc. gibt.

Andererseits ist aber der Waldeigentümer viel "näher dran" an den Gefahren - er muss sich halt einen Überblick verschaffen, wie es um seinen Wald steht. Wenn der Wald nicht in einem sicheren Zustand (alles morsche Bäume) ist, schafft er für Dritte - die zumindest in Bayern aus 141 III BV ihr Recht auf Naturgenuß in Anschlag bringen - eine Gefahrenquelle. Die kann der Waldeigentümer doch viel besser beherrschen!

Es ist doch also außer Frage, dass man sein Eigentum in einem Zustand zu halten hat, der nicht bei anderen zu Schäden führt. Ansonsten droht Haftung - und das ist auch eine gute Sache. Dafür gibt es Gesetze. Genauso darf man nicht mit einem Auto fahren, wenn die Bremse nicht funktioniert - weil der Fahrer (bzw. Halter) den Schaden eben viel einfacher vermeiden kann und die Gefahrenquelle kostengünstig beheben kann, wohingegen der Dritte - der Spaziergänger - das nicht unter Kontrolle hat, wenn er vom Autofahrer plattgefahren wird (bildlich gesprochen). Da würde ja auch keiner behaupten, es sei eben seine eigene Schuld, vor die Tür zu gehen.
 
Naja, man kann es so und so sehen...

Wir hatten zB Urlaub in Thale gemacht und dort Kurtaxe bezahlt und uns kurz im Bodetal am Wegesrand (Anfang Präsidentenweg) hin gesetzt. Es kracht hinter uns, meine Frau schreit und rennt mit dem Kinderwagen weg und ich geistesgegenwärtig mit der Großen auch weg in den Wald. Keine Sekunde später kracht ein Baum quer über den Weg auf die Stelle wo wir eben noch saßen. Eine Sekunde später und mindestens unsere beiden Kids wären tot gewesen!
Der Baum war offensichtlich tot und stand am Steilhang direkt neben dem Weg. Man konnte an den Überresten erkennen das der einfach vom Steilhang umfallen musste. In meinen Augen hatte die Stadt da sehr wohl dafür zu sorgen das so etwas da nicht passieren kann. Verkehrssicherungspflicht oder so.
Quasi das Gleiche was an den Strassen passiert, da legt der Förster auch fest welche Bäume eine Gefahr darstellen!
Nein, wir reden nicht von nem Ast der im Wald runter fällt, sondern von einem offensichtlich gefährlichen Baum an einem touristischen öffentlichen Weg der Stadt.
Auf ne Email hin wurde dann der Gärtner losgeschickt...

Auch für Waldbesitzer gibt es in bestimmten Situationen Verkehrssicherungspflicht, ob der oberen beschrieben Fall dazu gehört kann ich nicht beurteilen.

https://www.praxis-agrar.de/pflanze/forst/verkehrssicherungspflicht-der-waldbesitzer/
Aber auch schon gelesen wo der Waldbesitzer dran war - wenn es Personenschäden gibt ist das denke sehr schnell ein Thema.
 
Ich finde es immernoch gut wie es in NRW gelöst ist:
,,Das Betreten des Waldes geschieht insbesondere im Hinblick auf natur- und waldtypische Gefahren auf eigene Gefahr."
(https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000274)
Richtig. Das Leben ist nun mal gefährlich. Das, was ich steuern kann (passt die Fahrtechnik zum Gelände, den Witterungszuständen? Ist mein Material intakt, alle Schrauben fest...) regele ich, Restrisiko bleibt immer.
 
Es gibt Leute, die klagen aber auch wirklich alles ein was ihnen vor die Füße kommt bzw. auf die Füße fällt.
Es gibt Idioten, die halten sich für so wichtig, daß sie in solchen Fällen vor Gericht gehen.
Das alleine wäre vielleicht noch nicht so schlimm. Es gibt aber auch idiotische, skrupellose und schlicht geldgeile Rechtsanwälte, die dabei mitmachen bzw. ihren Mandanten zu derlei sinnlosen Aktionen raten. Obwohl (oder weil) sie wissen müßten, daß das sinnlos ist. - Daran verdienen tun sie aber in jedem Fall.

Zitat aus dem Artikel:
"Dementsprechend können und müssen auf Wanderwegen nicht sämtliche Gefahren ausgeschlossen werden."

Wollte man das verlangen, hieße das in letzter Konsequenz, daß Wanderwege nie an Bäumen vorbeiführen dürften; etwa, indem man links und rechts eine Schneise anlegt.
 
Bei all meinen vergeblichen Versuchen, mit dem Kopf oder Brustkorb einen Baum zu fällen, war hinterher klar wer Schuld war.
Wäre nie auf die Idee gekommen, anderen die Schuld zu geben, auch als ich 1x einen in Kopfhöhe querliegenden Baum im extremen Gegenlicht übersehen habe. Immerhin war der Bremsweg in allen Fällen extrem kurz.
 
Mein Nachbar ist Jäger in einem Waldabschnitt mit Trails und gleichzeitig Biker. Er meint, dass sich die Krankenkassen häufig die Behandlungskosten einklagen. Daher wurden bei uns Verbotsschilder und Flatterband an den Traileingängen angebracht - damit die Krankenkassen nicht so leicht klagen können. Seit ich den Hintergrund kenne häng ich die wieder hin, wenn andere Biker die abreißen. Mir gefällt nicht, das Krankenkassen die positiven Effekte von sporttreibenden Versicherten mitnehmen, aber dann jedes Schlupfloch bei Sportunfällen suchen.
 
Auch wenn das viele nicht hören wollen, morsche Bäume gehören zum Wald dazu - nennt sich "Totholz" (in BaWü Paragraph 22 LWalG) und wird bei der Durchforstung auch explizit akzeptiert bzw. je nach dem sogar unterstützt (indem der Wald eben nicht "aufgeräumt" wird). Denn - auch wenn das der moderne Mensch nicht glauben will - es gibt andere Organismen, die auf genau dieses Totholz angewiesen sind...

Erinnert mich an das Gespräch mit zwei "Bikern" aufm dem Rosskopf, die wütend auf den MTB-Verein Freiburg waren, weil "soviel Laub auf dem Trail liegt" und das es Mal wieder an der Zeit für "Trailpflege" wäre.

Lässt alles tief blicken...
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Man würd doch meinen, dass ein DH-Fahrer sich darüber im Klaren ist, dass er selbstverantwortlich Risiken in Kauf nimmt. Oder muss er dazu erst a Formblatt ausfüllen?
 
Memo an mich

(1) nix essen, es könnte sch***e werden
(2) am besten nicht leben, es könnte rodlich enden

Eigentlich ohne Worte

Mal so: was hat der Verunfallte davon wenn es einen Schuldigen gibt? Passiert ist es ihm trotzdem und mit dem muß er leben.
 
Memo an mich

(1) nix essen, es könnte sch***e werden
(2) am besten nicht leben, es könnte rodlich enden

Eigentlich ohne Worte

Mal so: was hat der Verunfallte davon wenn es einen Schuldigen gibt? Passiert ist es ihm trotzdem und mit dem muß er leben.
Finanzielle Unterstützung.
Die Anpassung der Lebensumgebung an eine Querschnittslähmung schlägt ziemlich heftig im Portemonnaie ein. Nötige Umbauarbeiten am Haus, Pflegekosten, etc. Da kommt schnell eine stattliche Summe zusammen.
 
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