Ach Zedler wars, nicht ZEG. Die Maschinenrichtlinie ist im bereits von @hansmeier2018 genannten Produktsicherheitsgesetz (edit: sowie der darauf gestützten 9. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz) und im Produkthaftungsgesetz in nationales Recht gefasst. Nochmal deutlich:
Produktsicherheitsgesetz §1 (1)
Produkthaftungsgesetz §1 (2)
Inwiefern stehen die Herren Zedler und Brust über dem Gesetz? Edit: Der Link zu Zedler betrifft ja sowieso nur Händler, ist an der Stelle also irrelevant.
Produktsicherheitsgesetz §1 (1)
und auf die Schnelle (anderes mag noch zutreffender sein)Dieses Gesetz ist anzuwenden, wenn im Rahmen einer Geschäftstätigkeit Produkte auf dem Markt bereitgestellt, ausgestellt oder erstmals verwendet werden.
Produkthaftungsgesetz §1 (2)
Die Ersatzpflicht des Herstellers ist ausgeschlossen, wenn [...] 3. er das Produkt weder für den Verkauf oder eine andere Form des Vertriebs mit wirtschaftlichem Zweck hergestellt noch im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit hergestellt oder vertrieben hat,
Inwiefern stehen die Herren Zedler und Brust über dem Gesetz? Edit: Der Link zu Zedler betrifft ja sowieso nur Händler, ist an der Stelle also irrelevant.
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