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Wer hat Erfahrung mit Haftung und Verkehrssicherungspflicht bei Mountainbike-Unfällen?

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völlig egal:

Trailnutzung ist nicht Teil des Tickets

Ich kann auch keinen Passus finden, dass die Nutzung der Wege kostenpflichtig ist.
Stattdessen wirbt Saalbach mit der schönen Landschaft, Biketouren mit und ohne Lift-Unterstützung, tollen Ausblicken, Hütten, "lässig-sein" und du zahlst auch immernoch keinen Eintritt für's Dorf.

Das ist nur was du im Kopf draus machst. Für die meisten Leute ist das wohl auch so, dass die nicht die 1200hm pedalieren wollen um dann einmal am TagBergstadl-Trail zu fahren. Aber erlaubt is das trotzdem.

Es gibt sogar eine ganze Seite mit Tour-Vorschlägen, inkl. GPS-download, völlig kostenfrei.
Aso, ja dann :) dann frag ich mich warum sie die Trails überhaupt warten müssen, wenn sie nicht der Wegehalter sind :)
 
Aso, ja dann :) dann frag ich mich warum sie die Trails überhaupt warten müssen, wenn sie nicht der Wegehalter sind :)
müssen sie nicht, sie machen es trotzdem 😗 ich bin dafür recht dankbar. aber sie dafür zu verklagen istein sehr innovativer weg, seine wertschätzung zu zeigen.
 
wurzeln sind auch definitiv keine trail-/waldtypischen gefahren. wer hätte denn damit rechnen können?
Klar sind sie das aber nicht wenn sie dich Pfälen können 😂 differenzierte Betrachtungsweise ist nicht dein Ding?

Nur weil ein Drop zu einem Bikepark dazugehört und man ihn fahren könnte, heißt das nicht, das es das er da sein darf, wenn er nicht sicher befahrbar ist 😉
 
Paragraphen aus dem Gesetz wortwörtlich ablesen und anwenden beschde!

Auch wenn ich mir wie Don Quijote vorkomme: Geh zum Anwalt oder lass es.

Nicht umsonst ist die Kommentarliteratur zu Gesetzen so umfänglich, bzw. in vielen Fällen geltende Rechtsprechung relevanter als das geschriebene Gesetz. Du drehst Dich im Kreis und kommst immer wieder am Anfang an.

Du verrennst Dich hier in inhaltslosen und unfundierten Laienargumenten, die Dich nicht weiterbringen werden.
 
von der seite her ist es dem TE hoch anzurechnen, dass er nix gesagt hat sondern die wurzel einfach lässt und erst anderthalb jahre später irgendwen verklagen will, um geld zu bekommen :daumen: welch noble absicht.
Kann es denn sein, dass Lesen nicht so deine Stärke ist? :ka: Der TE hat doch gesagt, dass er es gemeldet hat.
 
Kann es sein, dass du die gebauten MTB-Strecken mit den zusätzlichen freigegebenen naturnäheren Wegen vermischt bzw. nicht differenzierst?
Dann klär mich auf, soweit ich weiß ist drr Trail alleinig für die Befahrung von Bikes gedacht, und für wanderer nicht freigegeben
 
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Kann es denn sein, dass Lesen nicht so deine Stärke ist? :ka: Der TE hat doch gesagt, dass er es gemeldet hat.
Zum Thema: Ich denke dazu ist alles gesagt, wenn du einen bleibenden Schaden davon getragen hast, überlege das nicht unerhebliche Kostenrisiko einzugehen. Ansonsten - Thema als erledigt betrachten.

@CircuitSiren: Ich denke @Leitn-Hax hat bewiesen, dass er durchaus selber antworten kann. Und nein, dir glaubt keiner, dass du dich gestern abend anmeldest - nur in diesem Thread unterwegs bist und nicht mit dem TE verwandt/verschwägert oder liiert bist.
 
Ach hier seid ihr gerade alle! Na dann zitiere ich mich hier ausnahmsweise mal selbst (siehe Thread "Bikeunfall"):

Vielleicht Besuche im Bikepark künftig als Betriebsausflug organisieren?

Macht im Vorfeld etwas mehr Arbeit, kann sich hinten raus aber so richtig lohnen (BG und so...)
 
Deine Fotos, z.B. in diesem Beitrag,
Eingeschädelt gar nicht, hab mich im Vorbeifahren verletzt
sind zwar schön schlecht (wohl mit dem Dummfon gemacht und von oben im Stehen... 🤦‍♂️ 🤦‍♀️ ), aber dennoch würde ich, wäre ich das Gericht, anhand dessen erkennen können, daß Du ganz am äußersten Rand gefahren sein mußt.
Zusätzlich erkennt man, daß ein mittelgroßer flacher Stein in nur zwei bis drei Handlängen Entfernung von der Wurzel noch etwas weiter in den Weg hineinragt als diese.

Das wirft schon die Frage auf, ob es nicht einfach ein Fahrfehler deinerseits war (=zu weit am Rand gefahren), der zu deiner Verletzung geführt hat.

Anders ausgedrückt, warum Du trotz Stein und Wurzel, die beide in den Weg hineinragen, so weit außen an der Seite gefahren bist. - Gut, die Wurzel war vielleicht schlecht sichtbar, weil sie rund ist und ungefähr dieselbe Farbe hat wie der Boden. - Der Stein aber, der mindestens genauso weit in den Weg hineinragt, ist ggü dem Boden sehr gut sichtbar.

Selbst wenn der Stein oder keiner der Steine, die man auf den Fotos sehen kann (aber deren Anordnung nicht einwandfrei zuordnen kann, weil schlampig fotografiert), so weit in den Weg ragen wie die Wurzel, bleibt die Frage nach der Linienwahl. Und was man auch auf den Fotos nicht erkennt, ist, ob die Stelle in einer Innen- oder Außenkurve liegt, wie das Gefälle an der Stelle ist, etc. etc.

Kurz gesagt: dumm gelaufen / selbst schuld.
Und: mit deinen Fotos wirst Du nicht weit kommen. (Edit: Die guckt sich der Richter zwei Sekunden lang an und stellt wie ich fest, daß darauf niemand etwas vernünftiges erkennen kann.)


---> Grüße an Sirene!!!!! <---​
 
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Deine Fotos, z.B. in diesem Beitrag,

sind zwar schön schlecht (wohl mit dem Dummfon gemacht und von oben im Stehen... 🤦‍♂️ 🤦‍♀️ ), aber dennoch würde ich, wäre ich das Gericht, anhand dessen erkennen können, daß Du ganz am äußersten Rand gefahren sein mußt.
Zusätzlich erkennt man, daß ein mittelgroßer flacher Stein in nur zwei bis drei Handlängen Entfernung von der Wurzel noch etwas weiter in den Weg hineinragt als diese.

Das wirft schon die Frage auf, ob es nicht einfach ein Fahrfehler deinerseits war (=zu weit am Rand gefahren), der zu deiner Verletzung geführt hat.

Anders ausgedrückt, warum Du trotz Stein und Wurzel, die beide in den Weg hineinragen, so weit außen an der Seite gefahren bist. - Gut, die Wurzel war vielleicht schlecht sichtbar, weil sie rund ist und ungefähr dieselbe Farbe hat wie der Boden. - Der Stein aber, der mindestens genauso weit in den Weg hineinragt, ist ggü dem Boden sehr gut sichtbar.

Selbst wenn der Stein oder keiner der Steine, die man auf den Fotos sehen kann (aber deren Anordnung nicht einwandfrei zuordnen kann, weil schlampig fotografiert), so weit in den Weg ragen wie die Wurzel, bleibt die Frage nach der Linienwahl. Und was man auch auf den Fotos nicht erkennt, ist, ob die Stelle in einer Innen- oder Außenkurve liegt, wie das Gefälle an der Stelle ist, etc. etc.

Kurz gesagt: dumm gelaufen / selbst schuld.
Und: mit deinen Fotos wirst Du nicht weit kommen. (Edit: Die guckt sich der Richter zwei Sekunden lang an und stellt wie ich fest, daß darauf niemand etwas vernünftiges erkennen kann.)


---> Grüße an Sirene!!!!! <---​
Ich hab mich ja nicht am Stein verletzt und sondern an der Wurzel...dein Argunentation macht ja mal überhaupt keinen Sinn. Und es macht doch keinen Unterschied, ob ich recht oder links oder sonst wo fahre auf dem Weg wenn die Wurzel, wie du sagst nur sehr schwer zu erkennen ist. Also ein Hindernis auf das man sich möglicherweise nicht einstellen kann. Wie soll ich dann wissen wo ich fahren kann, wenn ich nicht weiß das sie da ist. Abgesehen davon muss ich ja dann deiner Argumetation auch über den Stein gefahren sein, und siehe da nix passiert.
 
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anyway:

der allerletzte Punkt ist der Wichtigste.
Du hast ehrlich gesagt schon verloren bevor du nur im Gerichtssaal hockst. Die Wegbeschreibung ist eindeutig. Es ist "Feature", dass der Weg nicht aller Natureinflüsse beraubt wird bzw. extra darauf hingewiesen, dass nicht gepflegt wird.

Haftung des Wegehalters​

Mountainbikestrecken sind „Wege“ im Sinne des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs (ABGB): Ein Weg ist demnach eine Landfläche, die von jedermann unter den gleichen Bedingungen für den Verkehr jeder Art oder für bestimmte Arten des Verkehrs (z. B. Mountainbiken, Wandern) benützt werden darf, auch wenn sie nur für einen beschränkten Benutzerkreis bestimmt ist (vgl. § 1319a Abs. 2 ABGB). Wege im Sinne des Gesetzes sind demnach Verkehrsflächen aller Art. Es ist daher nicht entscheidend, ob ein Weg künstlich angelegt worden ist, es genügt, wenn er zum Beispiel durch eine längere Benützung entstanden ist. Zu einem Weg gehören auch die in seinem Zug, also in seinem Verlauf befindlichen und dem Verkehr dienenden Anlagen (z. B. Brücken, Stützmauern, Futtermauern, Durchlässe, Gräben und Pflanzungen). Für alle Wege gilt die sogenannte Wegehalterhaftung: Wenn zum Beispiel eine Mountainbikerin/ein Mountainbiker durch einen mangelhaften Wegzustand verletzt wird, kann der Wegehalter schadenersatzpflichtig oder sogar strafrechtlich verantwortlich werden. Dies allerdings nur bei einer grob fahrlässigen Vernachlässigung seiner Pflichten. Auf entgeltlichen Mountainbikestrecken haftet der Wegehalter für jeden Grad des Verschuldens, also auch für leichte Fahrlässigkeit.



Eigenverantwortung​

Die Eigenverantwortung der Mountainbikerin/des Mountainbikers kann zu einem Mitverschulden führen, das zivilrechtlich so stark werden kann, dass eine Haftung des Wegehalters gänzlich in den Hintergrund tritt. Strafrechtlich kann das Mitverschulden des Geschädigten einen erheblichen Milderungsgrund für den Wegehalter darstellen.



Denkbare Eigenverantwortungsfälle

  • Bei (verbotenen) Fahrten im Wald abseits von Verkehrsflächen: Hier ist die/der MountainbikerIn vollkommen für sich selbst verantwortlich.
  • Auf allen Straßen mit öffentlichem Verkehr: Bei Verstößen gegen Sorgfaltspflichten (z. B. gegen die StVO-Vorschriften für Beleuchtung, Bremsen usw.) wird bei Unfällen in aller Regel ein Mitverschulden vorliegen.
  • Je schwieriger der von der Mountainbikerin/vom Mountainbiker gewählte Weg zu befahren und je höher die Fahrgeschwindigkeit ist, desto größer wird die Eigenverantwortung der Mountainbikerin/des Mountainbikers gegenüber der Verantwortung des Wegehalters hervortreten.
  • Vor unübersichtlichen oder gefährlichen Stellen (z. B. scharfe Kurven, Tunnels, Brücken) sollte abgestiegen und das Rad über diese Strecke geschoben werden. Eine Missachtung dieser Regel mildert im Ergebnis die Wegehalterpflichten wesentlich.

Ich behaupte übrigens weiter, dass die Wege nicht entgeltlich genutzt werden...

Auf einer maschinell gebauten Bikeparkstrecke wäre das übrigens sogar was Anderes. Aber da warst du ja nicht.
 
Na ja, für betreutes Lesen fragen Sie ihre Grundschullehrerin.
ich hab dein Argument schon richtig gelesen, machts halt trotzdem nicht besser. Weil es keine Begründung gibt warum ich nicht über einen Stein hätte könnne sollen. Man fährt doch andauernd über Steine im Bikepark 😂 aber kommt eher selten bis gar nicht an einer spitzen Wurzel vorbei die seitlich in den Trail steht. Und wenn man die sieht fährt man halt daran vorbei weil sie VORHERSEHBAR war. In diesem Fall war sie das aber mutmaßlich nicht.
 
ich hab dein Argument schon richtig gelesen, machts halt trotzdem nicht besser. Weil es keine Begründung gibt warum ich nicht über einen Stein hätte könnne sollen. Man fährt doch andauernd über Steine im Bikepark 😂 aber kommt eher selten bis gar nicht an einer spitzen Wurzel vorbei die seitlich in den Trail steht. Und wenn man die sieht fährt man halt daran vorbei weil sie VORHERSEHBAR war. In diesem Fall war sie das aber mutmaßlich nicht.
Na ja, aber man erkennt auf den Fotos eben sehr schlecht, was da wo und wie weit in den Weg und so.
Was man aber sicher erkennen kann ist, daß die Wurzel sehr weit außen ist, Und da der Kläger, der auf einen Anspruch klagt, sowohl in D als auch in A Beweise bringen muß, die seinen Anspruch stützen, müßtest Du eben unter anderem beweisen, daß dir an dieser Stelle keine andere Wahl blieb (wegen Geschwindigkeit, Kurve, Fliehkräften, etc.), als so weit außen zu fahren.

War das nicht zwingend, liegt die Ursache (Schuld) bei dir. Zumindest zu einem größeren oder geringeren Teil.
Und den Zwang, dort so weit außen fahren zu müssen, kannst Du wahrscheinlich kaum oder gar nicht beweisen. Schon gar nicht mit diesen Fotos.

Hinzu kommt, daß das ein Naturweg ist. Anders wäre es (- eventuell oder wahrscheinlich), wenn es eine U-förmige Betonröhre wäre, aus deren Wand ein Nagel ragt.

Zur Vorhersehbarkeit: Auf einem nicht abgesperrten Weg, noch dazu auf einem Naturweg, muß man immer mit allem rechnen. - Haben andere aber auch schon gesagt.
 
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