In der deutschen Rechtsprechung hat sich dabei eine Unterscheidung zwischen absoluten Personen der Zeitgeschichte und relativen Personen der Zeitgeschichte eingebürgert.
Absolute Person der Zeitgeschichte ist, wer aufgrund seiner Stellung, Taten oder Leistungen außergewöhnlich herausragt und deshalb derart im Blickpunkt der Öffentlichkeit steht, dass ein besonderes Informationsinteresse an der Person selbst, sowie an allen Vorgängen, die ihre Teilnahme am öffentlichen Leben ausmachen, besteht (z. B. Helmut Kohl, Caroline von Hannover, Boris Becker, GerhardO). Diese Personen dürfen auch ohne ihre Einwilligung fotografiert, das Material verbreitet und veröffentlicht werden