Ärger mit einem Forst-Jagdaufseher!!!!!!!!

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Panketal bei Berlin
Heute, bei einer schönen Runde durch den Wald.

Schöner Trail bei Prenden, erscheint ein "grünes Männchen", baut sich vor mir auf und fragt, was ich denn hier mache.
Meine Antwort: Herr Oberförster, ich genieße das schöne Wetter.

Folgende Worte folgten: Ordnungswiderrigkeit, Strafe....

Nach längerem Hin und Her, mit mehreren Streitigkeiten über die Zerstörung des Waldes zu Pferd, mit Abholzmaschinen, motorisierte Crossbikes, Wanderer mit großen Füßen, Förster mit Geländewagen
ließ er mich dann doch meines Weges ziehen.

Gut, ich kenne das Gesetz der Mindesbreite eines Weges, den man mit dem Rad befahren darf (1,20m) aus dem Schwarzwald, aber ich dachte immer in Brandenburg ist das nicht so.

Wie dem auch sei, jetzt fahre ich schon mehrere Jahre durch die Wälder Brandenburgs, und dann so was.

Blöd ist nämlich, daß man jetzt jedes mal nach grünen Männchen Ausschau halten muß, denen man dann aus dem Wege geht.

Das verringert den Fahrspass ungemein.

Es ist zu vergleichen mit einer unangenehmen Begegnung mit einem herrenlosen Hund (großer-böser Hund) die ich vor mehreren Monaten, nachdem die Angst wochenlang mit mir mitfuhr.

Hat denn hier jemand auch schon mal diese Erfahrung gemacht?
 
hi mounty scott,

ich will dir ja nicht mit dem after ins gesicht springen aber mir ist nicht wirklich
klar was du jetzt möchtest.

du fährst,nach deinen angaben,durch den wald,jemand baut sich vor dir auf und behauptet der gott des waldes zu sein.
spätestens hier gibt es doch nur ein wirklich vernünftige lösung.
du verbittest dir höflich aber korrekt seine in den wegstellung und gibst ihm zu verstehen das du ungehindert weiter fahren möchtest.
sollte er dir dieses abschlägig beischeiden,rufts du umgehend 110 an.
dort schilderst du dein abenteuer etwas weinerlicher und machst denen klar,das die lage ernst ist und zu eskalieren droht.

sollten sich die berittenen nicht berufen fühlen dir zu hilfe zu eilen,egal aus welchen gründen,nimmst du dein fahrrad und gehst.
es ist nicht anzunehmen das du deswegen mit einer doppelläufigen von hinten nieder gestreckt wirst,wenn doch,dann hast du auf jeden fall das recht auf deiner seite. ;)

jedwede diskussion mit solch leuten ist doch völlig aussichtslos.
was hast du erwartet???er gibt dir recht,stürzt nach hause,plündert seine
ersparnisse und kauft sich umgehend ein mtb???

nein,ich habe solche erfahrungen noch nicht gemacht aber ich schliesse aus,daß ich mich so wie du verhalten würde.
wie alt bist du???

axl:winken:
 
Also ein Kumpel von mir musste mal ein Bußgeld bezahlen, weil er sich bei Waldbrandwarnstufe 4, abseits eines Weges im Wald, an einem Tags zuvor gelöschten Schwelbrand rumgetrieben hat.
Aber da war er glaube ich 13 oder so :) Also auch schon etwas her und auch das einzige Ereignis in dieser Art.
 
Hi axl65,

was hat das mit dem Alter zu tun.

Ich bin jetzt leicht schockiert,

natürlich weiss ich nicht in wie weit so ein Typ Befugnisse hat, wenn aber auf der Jacke Forst-Jagdaufsicht Amt Biesenthal steht, dann habe ich erst einmal ein gewisses Maß an Respekt gegenüber einer Amtsperson.
Heut zu Tage mag dieser Respekt ja verloren gegangen zu sein.

Wie dem auch sei, schon 1989 hatte ich das gleiche Problem, allerdings war das im Schwarzwald.
Es kostete mich damals 20 DM und das ausgelöst durch einen Forstbeamten.

Ich kann mich noch daran erinnern, daß Förster richtig Hass auf Mountainbiker hatten.
Daraufhin wurde ein Gesetz erlassen welches die Mindestbreite von 1,20m Weg für Fahrräder vorschrieb.

Ich wollte einfach nur wissen ob das Gesetz der "1,20m Wegregelung" hier in Brandenburg auch so ist, oder ob man allen, die sich einem in den Weg stellen, den Finger zeigen kann.

Antwort auf deine Frage ich bin 45.
 
Hi axl65,

was hat das mit dem Alter zu tun.

Ich bin jetzt leicht schockiert,

natürlich weiss ich nicht in wie weit so ein Typ Befugnisse hat, wenn aber auf der Jacke Forst-Jagdaufsicht Amt Biesenthal steht, dann habe ich erst einmal ein gewisses Maß an Respekt gegenüber einer Amtsperson.
Heut zu Tage mag dieser Respekt ja verloren gegangen zu sein.

Wie dem auch sei, schon 1989 hatte ich das gleiche Problem, allerdings war das im Schwarzwald.
Es kostete mich damals 20 DM und das ausgelöst durch einen Forstbeamten.

Ich kann mich noch daran erinnern, daß Förster richtig Hass auf Mountainbiker hatten.
Daraufhin wurde ein Gesetz erlassen welches die Mindestbreite von 1,20m Weg für Fahrräder vorschrieb.

Ich wollte einfach nur wissen ob das Gesetz der "1,20m Wegregelung" hier in Brandenburg auch so ist, oder ob man allen, die sich einem in den Weg stellen, den Finger zeigen kann.

Antwort auf deine Frage ich bin 45.


hi mounty scott,

ich bin 46 jahre alt,also sollten wir da auf dem gleichen level sein.
ich habe meinen respekt vor amtspersonen nicht verloren aber
wie immer,wer mit respekt behandelt werden will muss diesen auch entgegenbringen.in meinem alter lege ich da eine menge wert drauf!!!

jemand der dich einfach im wald anhält,sich als forstamtsperson ausgibt,sollte natürlich auch geltende gesetzesregelungen im kopf haben.
berlin/brandenburg hat eine der liberalsten waldgesetze,gerade was mountainbiker/waldradfahrer betrifft.
dich trifft insofern schon mal eine mitschuld,darüber solltest du dich natürlich im vorfeld informieren.du weisst doch selbst,unwissenheit schützt...!!!und wieder einen fünfer ins phrasenschwein.

wenn dich also jemand wider der gesetzeslage beschuldigt,dann hilft kein diskutieren,lamentieren,philosophieren,dann holst du dir die einfach die polizei heran.du gehst damit jeglicher eskalation aus dem weg und baust damit natürlich auch druck auf den forstmenschen auf.
und dann wird man ja sehen was so passiert.

schlechte erfahrungen aus anderen bundesländern,gehörte erlebnisse von freunden/bekannten/wasauchimmer,pfeiff drauf!!!
deine situation muss geklärt werden,nötigenfalls eben mit unterstützung der polizei.
dafür gibt es eben ja auch gesetze und auch ein forstbeamter muss sich daran halten.

ick jeh jetzt radeln im wald und sollte oberförster pudlich persönlich vor mir stehen,keine gewalt!!!!

axl:winken:
 
Nach längerem Hin und Her (...) ließ er mich dann doch meines Weges ziehen.

Vielleicht hättest Du Dir lieber einen Strafzettel geben lassen sollen. Dann wüsstest Du, welches Vergehen Dir vorgeworfen wird, wer es Dir vorwürft und wo Du Dich dagegen beschweren kannst.

Wie Axl sen. schon sagte, ist es natürlich immer von Vorteil, über die rechtliche Lage informiert zu sein. Zum Thema Betretungsrecht giebt es hier eine ganz gute Zusammenfassung: http://www.s162552179.online.de/DIMB-BETR.htm

Ich selbst hatte derartige Probleme bisher nur innerhalb von Militärgelände. Und eigentlich immer zu Recht. :D
 
Waldgesetz des Landes Brandenburg (LWaldG) Vom 20. April 2004 (GVBl. I S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (GVBl. I S. 367)

Kapitel 3
Benutzung des Waldes durch die Allgemeinheit und Schutz des Waldes

...

§15
Allgemeines Betretungs− und Aneignungsrecht

...

(4) Auf Wegen sind das Radfahren und das Fahren mit Krankenfahrstühlen gestattet.

Also das ist dann wohl die aktuelle Rechtslage, sofern die Seite auch aktuell ist. Also kann er dir an Bein pissen wir er will, nur gab es dafür keinen Grund.
 
Also das ist dann wohl die aktuelle Rechtslage, sofern die Seite auch aktuell ist. Also kann er dir an Bein pissen wir er will, nur gab es dafür keinen Grund.

So einfach ist das nicht.

Wie ist denn die Definition "Weg" i.S.v. LWaldG? Zählt der besagte Trail auch dazu? Falls ja könnte es weitere Gründe geben, die das dortige Befahren mit dem Rad nicht erlauben. Zum Beispiel:

§ 15
Allgemeines Betretungs− und Aneignungsrecht
...
(2) Wer sich im Wald befindet, hat sich so zu verhalten, dass die Lebensgemeinschaft Wald so wenig wie möglich beeinträchtigt, seine wirtschaftliche Nutzung nicht behindert, der Wald nicht gefährdet, geschädigt oder verschmutzt und die Erholung
anderer nicht gestört werden
.
(3) Nicht betreten werden dürfen ohne besondere Befugnis
1. gesperrte Flächen und gesperrte Waldwege,
2. Flächen und Wege, auf denen Holz gefällt, aufgearbeitet, gerückt oder gelagert
wird,
3. umzäunte Flächen,
4. forstbetriebliche Einrichtungen.


Jeder Förster wird damit begründen können, warum ausgerechnet der und der Trail in dem Sektor nicht befahren/ betreten werden soll (nicht darf). Ist alles eine Sache der Auslegung. Rückzugsgebiete von Wildtieren, Brutplätze vom Aussterben bedrohter Vögel... Ob das der Wahrheit entspricht wäre zu prüfen, jedoch mit Sicherheit nicht während der Tour ;) Nicht alles so kleinkariert sehen und vor allem @Mounty scott, nicht zu persönlich nehmen. Gab immerhin keine Anzeige wegen was auch immer.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mir ist in solchen Fällen 5 Minuten reden, wider besseres Wissen nicht endgültig darauf bestehen, dass man im Recht ist und "großzügigerweise" die "gerechte" Strafe erlassen zu bekommen ehrlich gesagt lieber als ne halbe Stunde auf die freundlichen Helfer zu warten, die oftmals selbst nicht bescheid wissen und dann allseits einvernehmlich von einer "möglicherweise" gerechten Strafe abgesehen wird.

Meister Oberförster fühlt sich bestätigt, sonnt sich in seiner Kompromissbereitschaft, die Grünen sich in ihrem Deeskalationserfolg und du kannst nach der halben Stunde warten und einigen weiteren Momenten argumentieren als Sieger der Herzen und des Forums wieder aufs Bike steigen. :daumen:
 
Mir ist in solchen Fällen 5 Minuten reden, wider besseres Wissen nicht endgültig darauf bestehen, dass man im Recht ist und "großzügigerweise" die "gerechte" Strafe erlassen zu bekommen ehrlich gesagt lieber als ne halbe Stunde auf die freundlichen Helfer zu warten, die oftmals selbst nicht bescheid wissen und dann allseits einvernehmlich von einer "möglicherweise" gerechten Strafe abgesehen wird.

Meister Oberförster fühlt sich bestätigt, sonnt sich in seiner Kompromissbereitschaft, die Grünen sich in ihrem Deeskalationserfolg und du kannst nach der halben Stunde warten und einigen weiteren Momenten argumentieren als Sieger der Herzen und des Forums wieder aufs Bike steigen. :daumen:

...und wenn sie nicht gestorben sind,dann reden sie noch heute.:o

axl:winken:
 
Notfalls: Der Wald sieht nichts, und im Wald sieht eh keiner was!

Reden bringt anscheinend nichts, aus dem Weg "schieben" und weiter fahren. Wer mir den Spaß verderben will, der hat den Falschen gewählt.


Was soll eure Diskussion denn bringen, schafft ihr es etwa, den Wannabe-Förster zu überreden und von eurem Recht zu überzeugen? :D
 
Generell hat der Förster die Befugnis dir bei einer Ordnungswidrigkeit ein Verwarngeld zu verpassen.
Sind zur Zeit 20,- Euro. Aber die Förster sind in BB äußerst kulant, wenn man ihnen nicht gleich ans Bein pisst.
Hatte bis jetzt nur einmal das Vergnügen und das war als ich mit meiner Enduro auf einem Waldweg
erwischt worden bin. Doch selbst da bin ich mit einer Belehrung davon gekommen.
:D
 
Ich wüsste ja immer noch gern, was genau der Mann als ordnungswidrig eingestuft hat:

Ich wollte einfach nur wissen ob das Gesetz der "1,20m Wegregelung" hier in Brandenburg auch so ist, oder ob man allen, die sich einem in den Weg stellen, den Finger zeigen kann.

Also hat er gesagt, dass Du auf diesem Waldweg, auf dem Du Dich befunden hast, nicht fahren darfst?
 
Das Problem liegt in der Aussage "Wege dürfen befahren werden". Wo der Spaß für uns beginnt - auf dem Singletrail - da hört er für die Forstverwaltung auf. Auf keinem für Autos befahrbaren Waldweg wirst Du Ärger bekommen. Aber was wir Biker als guten Weg erkennen, das ist für den Forstverwalter allenfalls ein Wildwechsel oder einfach mal gar nix - zumindest kein Weg. Da fährst Du dann eben mitten im Wald, was ordnungswidrig ist.

Das bedeutet, das vielen der Forumsmitglieder niemals was passieren wird, da sie eh von vorn herein immer Wege wählen, die eindeutig als Weg erkennbar sind.

Gruß!!

..und Mopeds auf seinem Home-Trail mag doch eh keiner, oder was!?
 
Letztlich ist es dem TE einmal in vielen,vielen Jahren passiert und warscheinlich hatte sein Gegenüber einen schlechten Tag.

Das nächste Mal einfach unschuldig gucken [nomedia="http://www.youtube.com/watch?v=Uttc2ffl7G4&feature=related"]YouTube - So Sweet! *.*[/nomedia] .

Mfg Gordon
 
@the K.
Pfade sind auch Wege!

b) Besondere Formen des Betretens bzw. des Benutzens:
Das Radfahren, worunter auch das Fahren mit Mountainbikes, Liegerädern oder
sonstigen nicht motorisierten Rädern fällt, und das Fahren mit Krankenfahrstühlen
(„Rollstühlen“) ist nur auf Wegen gestattet. Darunter sind auch alle im Wald
gelegenen betretbare Pfade und nicht öffentliche Verkehrsflächen zu verstehen, die
nicht mit einem zwei- oder mehrspurigen Fahrzeug befahren werden können. Die
Bedingung für ein Befahren eines dieser Wege ist aber, dass diese für Fahrräder und
Krankenfahrstühle überhaupt befahrbar sind.

Quelle: Försterbravo ;)
Die Zeitschrift "Brandenburgische Forstnachrichten", kurz "Brafona", dient als Teil der Öffentlichkeitsarbeit der Landesforstverwaltung (LFV) Brandenburg der internen Kommunikation und Information der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
 
@Altglienicker:
DANKE!! Du hast mir damit soeben ein RIESIGES Grinsen in's Gesicht gezaubert und mir eine Argumentationshilfe für den Notfall in die Hand gegeben. Wie gesagt: danke!
k.
 
Wie soll/darf man denn dieses UND dort verstehen? :rolleyes:
Försterbravo schrieb:
...Die Bedingung für ein Befahren eines dieser Wege ist aber, dass diese für Fahrräder und
Krankenfahrstühle überhaupt befahrbar sind.
Sollen die Ommis und Oppis mit ihren Sänften auf unseren Trails fahren können? :confused:
 
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