Anzeige im Deister

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Hi,

ich und 6 Kumpels, trafen uns um eine Runde durch den Deister zu fahren.
Bei einer Weggabelung trennten wir uns in 2 Gruppen auf.
Eine Gruppe, die Fahrer im Alter von 8-16 Jahren, fuhren einen Waldweg hinunter, als auf einmal ein Forster bewaffnet mit einem
*Bäume-makierungs-Spray* auf dem Weg springt und uns anhält.
Der Förster wollte unsere Personalien, als wir diese ihm aber nicht geben wollten, hielt er den Kleinsten fest und drohte uns bei Weiterfahrt anzusprühen.
So warteten wir auf die Polizei, die mit dem Förster allerdings auf du war.
Dementsprechend respektlos wurden uns auch die Personalien abgenommen.

So meine Frage, ist das Rechtens?
 
Hast du die Namen von denen? Also von Förster und seinen Polizeikumpels. Würd mit denen vielleicht mal ganz unverbindlich bei nem Rechtsanwalt anfragen was da jetzt passieren kann und was man machen kann. Wenn die Gegendruck bekommen erledigt sich so manchens voll allein.
 
Welche Rechte ein niedersächsischer Forstbeamter (Verwaltungsvollzugsbeamter) hat, kann man in § 36 NWaldG und dem Nds. SOG nachlesen. Zu diesen Rechten gehört auch das Recht zur Befragung und Identitätsfeststellung. Insbesondere können Personen auch festgehalten werden, wenn wenn die Identität auf andere Weise nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten festgestellt werden kann, z. B. weil sich die betreffenden Personen weigern. Ob im vorliegenden Fall gesetzmäßig gehandelt wurde, läßt sich aber mit dem (bewußt?) dünnen Sachverhalt nicht beurteilen, denn der Threaderstellers macht keinerlei Angaben zu den Gründen, aus denen der betreffende Beamte seine Rechte ausgeübt haben will. Der betreffende Beamte wird sicherlich nicht behaupten, dass er die Gruppe lediglich willkürlich, was rechtswidrig wäre, angehalten hat.
 
Der Förster, den Namen haben wir auch, hielt uns einen Zettel mit dem Paragraph 25 unter die Nase.
Wir seien abseits der Wanderwege gefahren.
Allerdings ist dieser Weg seit Jahrzehnten den Fahrradfahrern wie auch Förstern bekannt.
Die Polizei selbst, die ja normalerweise neutral dazu kommen sollte, begrüßte den Förster mit Handschlag.
So wollte die Polizei auch nicht mehr dazu sagen "abseits der Wege".
Es standen auch keine Schilder das etwas verboten währe.
 
Hi,

ich und 6 Kumpels, trafen uns um eine Runde durch den Deister zu fahren.
Bei einer Weggabelung trennten wir uns in 2 Gruppen auf.
Eine Gruppe, die Fahrer im Alter von 8-16 Jahren, fuhren einen Waldweg hinunter, als auf einmal ein Forster bewaffnet mit einem
*Bäume-makierungs-Spray* auf dem Weg springt und uns anhält.
Der Förster wollte unsere Personalien, als wir diese ihm aber nicht geben wollten, hielt er den Kleinsten fest und drohte uns bei Weiterfahrt anzusprühen.
So warteten wir auf die Polizei, die mit dem Förster allerdings auf du war.
Dementsprechend respektlos wurden uns auch die Personalien abgenommen.

So meine Frage, ist das Rechtens?

Das Anhalten ist, wie geschrieben, schon korrekt.
Das "bedrohen" mit der Sprühpistole ist wohl eher unverhältnismäßig.
Das hängt aber natürlich auch davon ab, wie Ihr Euch verhalten habt. Wenn Dein Nic Programm ist, könnte ich mir schon vorstellen, daß da ev. noch ein wenig mehr gelaufen ist, was hier nicht geschildert wurde.
Was soll denn nun auf Euch zukommen? Habt Ihr Euch mal kundig gemacht, was dort auf dem "Weg" zutrifft? Reine stillschweigende Duldung führt noch nicht zur Legalität.

Der Nikolauzi
 
Ihr bekommt ja noch 'was schriftliches (Anhörung zur Sache). Das sollte man dann tatsächlich ggf. mit einem Anwalt besprechen.

Es kann sich dann nur um eine Ordnungswidrigkeit (OWi) handeln. Begründungen für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten sind fast traditionell recht dünn und manchmal auch nur formularmäßig erfasst (und durch Ankreuzen eines Tatbestandes markiert). Andererseits ist die Begründungspflicht bei OWI-Tatbeständen gerade hinsichtlich der Festlegung der Höhe der Geldbuße nicht sonderlich strikt angelegt.

Also zum einen muß man aufpassen, daß man sich da nicht zu leicht erschrecken läßt. Aber umgekehrt kann es teuer werden, wenn man sich querstellt, obwohl man tatsächlich eine OWi begangen hat. Wenn so etwas vor Gericht landet, sind die Richter in der Regel ziemlich genervt, so daß man dann schon handfeste Argumente liefern muß.
 
Also ich kenne Rambuu (er ist genau das Gegenteil :-)) und auch die anderen Kinder / Jugendlichen schon von klein auf.
Und eines kann ich ganz sicher beschwören ...
alle dort festgehaltenen Kinder (inkl. Rambuu und meinen beiden Jungs) sind allesamt tolle Kinder, die sich zu 100% nichts zu schulden kommen lassen (außer vielleicht mal einen Trail neben dem Weg fahren).
Das man sich so verhält, dass man niemanden Schaden zufügt ist selbstverständlich.
Schlimm finde ich es nur, wenn der Frust bestimmter Menschen, an kleineren, schwächeren ausgelassen wird.
Besonders mein kleiner Sohn (8 Jahre alt, der wirklich KEINER FLIEGE was zuleide tun kann) hatte sich vor schreck und Angst in die Hose gemacht.
Da hört der Spass aber langsam auf, oder ???
Man sollte sich mal klarmachen, über was da überhaupt gestritten wird und mit klaren (menschliche) Fakten auf den Tisch bringen,
die man auch versteht und keine dämlichen Paragraphen unter die Nase halten, die sowieso nicht haltbar sind.
Als Rambuu hat sich wohl (nach Aussagen der Kinder) nur der Förster und der nette Polizist aufgeführt.
Siehe auch Berichte in Biken im Deister ...

Nette Grüße von einem Vater
(von zwei betroffenen Kindern, die nur im Wald etwas umhergefahren sind).

manne
 
Zuletzt bearbeitet:
Moin,da sollte mann tendenziell die Bälle flach halten.Der Aufwand,mit Anwalt usw.,ist das Ganze am Ende warscheinlich nicht wert.Das der ein oder andere Förster mal ein wenig ruppiger unterwegs ist ist ja auch bekannt.Und das der Staat zusammen hält iss auch klahr.Das beste ist immer deeskalation,dann passiert da meistens gar nix.
Die Sache mit der Farb-Kanne ist sogesehen legal da der Förster euch,so dumm es auch klingt,bei einer Flucht oder entgehen der Personen-Prüfung aufhalten bzw. markieren darf.Aber erst mal abwarten was da in der Post kommt.Dann würde ich mal den zuständigen Sachbearbeiter kontaktieren und ihm die Storry in ruhe erzählen.Der wird wenn er kein unmensch ist das ganze Verfahren einstellen oder zumindest eine Verwarnung daraus machen.

servus
 
Ja ... Ball flach halten ist ja gut und schön, aber was sind denn dass für Verhältnismäßigkeiten ???
Das der Förster meinen 8 Jährigen Sohn am Arm festhalten und ihm mit Frarbe einzusprühen darf, halte ich für schlicht FALSCH !!! Das wurde mir auch schon von einem Rechtsanwalt bestätigt wurde. Aber na ja ... In was für einer Welt leben wir denn ???
Ich werde das schon auf meiner Art regeln ...

Netten Gruß
 
Hi,das war auf keinen Fall Böse gemeint.Und das mit deinem Sohn tut mir auch leid.
Wer Kinder angeht den soll der Blitz beim sch....n treffen.
Es ist halt immer wieder der Hammer wie der Staat sein Ding durchzieht.Aber dagegen kommt mann nur schwer an.Ich drück euch allen Daumen.


gruez ausm Taunus
 
@NoFear61: ich würd jetzt an deiner stelle mal das gespräch mit dem förster suchen und dir mal seine seite anhören. klar is es überzogen kinder anzugehen aber hör dir trotzdem seine sicht der dinge an bevor ihr anfangt euch mit anwalt niederzumachen!!
 
Ja ... Ball flach halten ist ja gut und schön, aber was sind denn dass für Verhältnismäßigkeiten ???
Das der Förster meinen 8 Jährigen Sohn am Arm festhalten und ihm mit Frarbe einzusprühen darf, halte ich für schlicht FALSCH !!! Das wurde mir auch schon von einem Rechtsanwalt bestätigt wurde.

Genau darum geht es und deshalb ist es auch durchaus sinnvoll und notwendig, wenn Du einen Rechtsanwalt einschaltest. Es mag sich vielleicht noch rechtfertigen lassen, ein 8 jähriges Kind zunächst einmal festzuhalten, um die Personalien festzustellen und dann mit den Erziehungsberechtigten über ein eventuelles Fehlverhalten zu sprechen. Drohungen mit Maßnahmen, für die es keine gesetzliche Grundlage gibt und die selbst bei einer gesetzlichen Grundlage offensichtlich unverhältnismäßig sind, sollten aber nicht hingenommen werden. Das hat dann auch nichts mehr mit "den Ball flach halten" zu tun, sondern schlicht und einfach mit der Wahrung der Bürgerrechte, die auch Kindern zustehen. Unabhängig davon kann es aber vor einer weiteren Eskalation durchaus sinnvoll sein, unter Einschaltung eines Rechtsanwalts das Gespräch mit dem Betreffenden zu suchen und ihm die Möglichkeit zu geben, sich bei Deinem Sohn zu entschuldigen.
 
Dass sowieso ... ich würde mir immer versuchen die andere Seite anzuhören.
Ich weiß jetzt schon wie das ausgeht ... Der Betroffene wird sich sofort aufregen und es würde niemals ein vernünftiges Gespräch entstehen. Es wär immer sehr emotional, so dass man da keinen gemeinsamen Nenner finden würde.
Ich denke auch, dass da viel tiefer verborgen die Missgunst auf die Biker liegt. Die Verhärtung der Fronten, werde ich mit einem Gespräch des Förster ganz sicher nicht aufweichen
... deshalb werde ich meine Energie lieber in sinnvolles investieren, denn auch dass weiß ich
... hier würde nur viel Energie (und vielleicht auch Geld) verbrannt werden.

Ich wünsche allen Bikern eine schöne Zeit im Deister (... und meinen Kids auch :-))
 
@nofear

ohne partei ergreifen zu wollen,kinder sind IMMER unschuldig ihrer aussage nach;)
geh mal nicht gleich in die luft,immer locker durch die hose atmen,du hast nur eine seite gehört:)

@catdog

gereggt um werbung zu machen,gibts kohle für klicks?
 
Nöö,werbung nicht.Aber wurde darauf schon angesprochen.Ich lasse das wohl lieber in Zukunft.Versprochen!
Sollte also keine Werbung sondern ein Tip sein.
Wenn wir alle ein RFID haben,kommt der Bußgeld-Bescheid wenigstens schneller und die Förster sind dann auch entlastet.Witz..
Aber vieleicht ist das ja sogar sinnvoll nutzbar......hahaha

Servus
 
@ Azrael2011
Ganz locker durch die Hose atmen kann ich gut. :-) sehr gut :-))
Kannst du auch so gut lesen ??? ;-)

guckst du #16 (zwei Einträge über deinen) ...
... ich würde mir immer versuchen die andere Seite anzuhören.

und ganz ehrlich ... trotz vieler Bekundungen (und Anregungen) hier,
habe ich Kein Interesse den Streit zu forcieren.
… und schon gar nicht, wenn ich wenn ich nur die eine Seite gehört haben.

Netten Gruß
manne
 
@nofeare

kann ich,gut lesen:)

Ich weiß jetzt schon wie das ausgeht ... Der Betroffene wird sich sofort aufregen und es würde niemals ein vernünftiges Gespräch entstehen. Es wär immer sehr emotional, so dass man da keinen gemeinsamen Nenner finden würde.

telepath?:).
wenn du den ausgang eh schon kennst,kannste dir im grunde die mühe auch sparen,..oder locker durch die hose atmen:)

es wird eh nicht viel bei herauskommen,ne gruppe fuhr dort wo sie nicht durfte,dafür gibts ein ticket,das wars schon im grunde.

ob da nun ein förster wen besprühen wollte,nunja,..es würde ihn seinen job kosten wenn dem so wäre,ausserdem steht aussage gegen aussage und wie ja auch erwähnt,.man kennt sich ja untereinander:).
 
Zuletzt bearbeitet:
Ein staatlich anerkanter Förster darf das. Muß sich aber vorher als solcher ausweisen. Genauso wie die Damen und Herren vom Ordnungsamt oder andere befugte Personen die nicht gleich, sprich durch ihre Dienstkleidung zu erkennen sind. Den Ausweis kann/sollte man sich als Betroffener aber immer vom Kontrolleur zeigen lassen.
 
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und ganz ehrlich ... trotz vieler Bekundungen (und Anregungen) hier,
habe ich Kein Interesse den Streit zu forcieren.
… und schon gar nicht, wenn ich wenn ich nur die eine Seite gehört haben.

Netten Gruß
manne

Die andere Seite hast Du doch auch gehört, sie hat Dir immerhin den Bußgeldbescheid beschert. Irgendwo muß Dir die andere Seite auch gesagt haben, warum? Fehlt das, ist an der Sache (obwohl das bei Bußgeldverfahren nicht so strikt geregelt ist) etwas faul.
 
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