Augen zu und durch: Blendende LED Scheinwerfer

Es gibt auch Leute, die sich aufregen, wenn ich ihnen mit dem Rad entgegenkomme, weil es anscheinend auch blendet.
Handelsueblicher BUMM LED Scheinwerfer, der helle Fleck ist ca. 20m vor mir auf dem Boden, ca. 70-100m vor mir ist eine klare Hell-Dunkel-Grenze auszumachen -> Das Trum ist also definitiv nicht als 'Fernlicht' eingestellt (dann waere Blendung verstaendlich).

Naja, solange auf jeden Fussgaenger, der sich geblendet fuehlt, ca. 50 andere kommen, die mich trotzdem ignorieren, ist es offensichtlich immer noch nicht hell genug :D :D

Andererseits habe ich beim 1997er Vintage Punto tatsaechlich haeufig das Gefuehl, ohne Licht zu fahren ... Gewohnt bin ich die LED-Lampen vom Fahrrad ...
 
Interessant, dass sich Radfahrer darueber aufregen, wo die in der Praxis tatsaechlich die schlimmsten Blender sind :ka:
 
Mich regen nur die Leute auf die mit Helmlampe in der Stadt fahren denn da ist der Winkel wirklich bescheiden und blendet jeden. Und einstellen sollte man sein (Stadt-)Licht auf ca 15-20m max Reichweite sonst hat man den netten "Xenon Sprinter Effekt"
 
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Handelsueblicher BUMM LED Scheinwerfer, der helle Fleck ist ca. 20m vor mir auf dem Boden, ca. 70-100m vor mir ist eine klare Hell-Dunkel-Grenze auszumachen -> Das Trum ist also definitiv nicht als 'Fernlicht' eingestellt (dann waere Blendung verstaendlich). ...
Na als Fernlicht vielleicht nicht, entgegen den Anbauvorschriften aber keineswegs korrekt zulässig.
Nur, wenn man sich an diese regelung halten würde, würden selbst die heutzutage doch recht lichtstarken Scheinwerfer in ihrer Wirkung ad absurdum geführt.
 
Das Thema Blendung liegt ja nicht nur an den Funzeln und deren Helligkeit, der Mensch neigt ja auch dazu in Richtung solcher Quellen zu schauen und dann stört es natürlich.
Fahre selbst mit einem chinesischen Markenprodukt, da ich 50 % unbeleuchteten Anteil auf der Fahrt zur Uni habe ist mir die Blendwirkung erstmal zweitrangig, in der Stadt wird dann runter gedimmt.
Da empfinde ich die unbeleuchteten , schwarz gekleideten Idioten als größere Blendung. ;)
 
Na als Fernlicht vielleicht nicht, entgegen den Anbauvorschriften aber keineswegs korrekt zulässig.
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Naja, darüber kann man streiten;) Wie stellst Du die 5m halbe Höhe mit Dynamo im Stand ein? Was ist die "Mitte" des Lichtkegels? Inklusive Streulicht, oder nur der Hauptkegel?
Ist in etwa so, wie mit der Spielstraße: Die Schrittgeschwindigkeit kann für Radfahrer nicht umgesetzt werden, da sie/manche bei 6km/h nicht stabil fahren können, ergo dürfen sie mehr als Schrittgeschwindigkeit fahren. Ebenso können manche Autos im ersten Gang im Leerlauf auch keine 6km/h einhalten/der Tacho das anzeigen. Dennoch dürfen sie da fahren, da die Forderung nicht umgesetzt werden kann;)

Der Nikolauzi
 
Naja, darüber kann man streiten;) (...)
Du kannst da drueber streiten ... ich nicht, denn ich hab den Satz gar nicht verstanden :lol:

http://fahrradbeleuchtung-info.de/fahrradscheinwerfer-richtig-einstellen
vgl. mittleres Bild -> so ergibt sich ein Bereich maximaler Helligkeit sowie eine Hell-Dunkel-Grenze. Und so stell ich das auch ein.
Eine Hell-Dunkel-Grenze bei 10 oder 20m hatten wir in Zeiten der Fadengluehbirnen.
Mit LED komme ich in den Bereich des PKW-Abblendlichts, also vll so um die 70 meter (geschaetzt)
 
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Mit LED komme ich in den Bereich des PKW-Abblendlichts, also vll so um die 70 meter (geschaetzt)
Eben, so einstellen, daß man vernünftig was sehen kann, aber nicht blendet. Kann man praxisorientiert leicht an einer gut beparkten Straße machen:
Wenn man die Nummernschilder in der Ferne nicht leuchten sehen kann, paßt's:daumen:
Die Definition der Ferne lasse ich mal bewußt offen;)
 
Was ist an diesem Satz:
Übrigens: um genau der StVZO zu entsprechen, muss der Scheinwerfer so eingestellt sein, dass das Zentrum des Lichtkegels sich bei einer Entfernung von 5 Meter zur Wand auf halber Höhe wie der Scheinwerfer befindet – oder tiefer.
nicht zu verstehen?
Gut, tatsächlich die maximal zu lässige Leuchtweite zu erreichen ist wahrscheinlich tricky ...

Daß die maximal zulässige Leuchtweite tatsächlich Dünnschizz (weil Nichtausnutzung der technischen Möglichkeiten) ist, das steht natürlich wieder auf einem anderen Blatt ...
Bimbesrepublik Deutschland!
 
Das hier ist fuer mich inkomprehensibel:
(...) entgegen den Anbauvorschriften aber keineswegs korrekt zulässig. (...)
entweder 'entgegen Vorschrift und somit keineswegs zulaessig'
oder 'entgegen Vorschrift aber keineswegs unzulaessig'
die erste und die zweite Aussage sind mehr oder weniger gleichbedeutend, somit passt kein 'aber' dazwischen.
Entweder einmal eine Verneinung, oder aber eine Verbindung, die statt eines Widerspruchs eine Bedeutungsgleichheit aufzeigt.
 
Dann schau Dir mal den Lichtkegel moderner Lampen an. Ist die Mitte die Hälfte des Integrals, oder wird leistungsmäßig (=quadratisch) summiert, damit der Nahbereich nicht so ins Gewicht fällt?;) Bei den einfachen rotatiossymmetrischen war das früher möglich, heute nicht mehr... Der Nikolauzi
 
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