@NobbyNico Das Zitat stammt nicht aus dem Waldgesetz oder BayNatschG. sondern ist eine Auslegung eines Ministeriums.
Darüber hinaus eine die sich nicht an gängige Rechtskommentare hält. Die Bezeichnung Pfade, Steige,... gibt es in keinem Gesetz, es gibt nur Wege. Die Geeignetheit ist tendenziell kein Gradmesser, laut dem gängigsten Rechtskommentar (auf den sich auch das Forstministerium bezieht) ist jeder Weg der befahren werden kann prinzipiell auch geeignet. Gefährdung und Konflikte sind ja keine wegimmanenten Faktoren.
Darüber hinaus eine die sich nicht an gängige Rechtskommentare hält. Die Bezeichnung Pfade, Steige,... gibt es in keinem Gesetz, es gibt nur Wege. Die Geeignetheit ist tendenziell kein Gradmesser, laut dem gängigsten Rechtskommentar (auf den sich auch das Forstministerium bezieht) ist jeder Weg der befahren werden kann prinzipiell auch geeignet. Gefährdung und Konflikte sind ja keine wegimmanenten Faktoren.