Wieso müsste? Das wird schon so gehandhabt! Gehst Du bei ROT zu FUß über einen Signalanlagenknotenpunkt und wirst dabei niedergefahren, dann kannst du oder deine Erben noch die Beule im Auto zahlen. Das gleiche Prinzip gilt auch für Gurtlos Auto fahren. Erleidest du oder dein Mitfahrer bei einem Unfall einem Schaden, weil ihr nicht angeschnallt wart, dann haftest du als Fahrer.
Da spielt es auch keine Rolle, ob du einen Fahrradhelm auf deinem Kopf trägst
Der Unterschied liegt darin das bei deinen Beispielen grob fahrlässig gehandelt wurde (Anschnallpflicht, Mißachtung einer Ampel bei Rot) , bei Fahrrad fahren ohne Helm ist dies aber keineswegs der Fall. Müßte dir eigentlich bekannt sein als Verkehrs Ing. ?