Blinker

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18. September 2011
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Da ich es satt habe, das ich immer Handzeichen beim Abbiegen im Stadtverkehr geben muß, habe ich mir überlegt unter meinem Sattel Miniblinker vom Motorrad anzubringen.

Die Blinker basieren ja auf LED Technik und wenn man die passenden Wiederstände austauscht, könnte man das System über 2 AAA Batterien laufen lassen.

Schalten würde ich das ganze per Kippschalter am Lenker.

Da es sogar diese Blinker mit Bremslichtfunktion (über Schalter der vorderen Bremsarmatur beim Motorrad) gibt, könnte ich ebenfalls über 2 Bremsschalter an beiden vorderen Bremsen, diese Funktion einschließen.

Das Gewicht hält sich ja auch in Grenzen

Werde nachher in den Motorradzubehörladen meines Vertrauens fahren und mir mal einige Miniblinker zeigen lassen.


So soll das dann aussehen:

R1_RN12_Miniblinker-005.jpg



Frank
 

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Re: Blinker
Man könnte sich die STvO zu Gemüte führen und schauen was dort verlangt wird wie Radfahrer ihr Abbiegevorhaben anzukündigen haben.
Und dann kann man sich eine passende Haarspalterei überlegen.
Der Gesetzgeber hat viele Lücken gelassen ;)

Davon abgesehen ... die Rennleitung besteht aus Menschen, solang die es nicht stört ...

Bin der Rennleitung letztens auch mit 10x XML-U2 an 2,05A bei 1/255 Dimmstufe entgegengefahren, die haben umgedreht und sind an ner roten Ampel neben mich gefahren ... mehr ist nicht passiert. Meine Dimmstufe hat fürn Straßenverkehr gepasst, nicht zu sehr geblendet, die Lampe fanden sie interessant, der Rest war ihnen wurscht.

mfg Kopftuch
 
Ich würde die Seitenblinker eines Fiat Cinquecento nehmen und in die Lenkerenden einpassen.
Kosten wenig und sind zugelassen ;)

DL%20FIL02S.jpg
 
Moin !

Mit einem Blinker am Rad hätte ich bei der Rennleitung nicht so viel Bedenken. Notfalls würde ich diskutieren und schlimmstenfalls das Bußgeld zahlen.
Bedenken hätte ich aber, weil ich davon ausgehe, daß andere Verkehrteilnehmer von einem Radfahrer schlicht Handzeichen erwarten und keine Blinksignale.
Da sind Mißverständnisse durch Blinken statt Handzeichen vorprogrammiert und wenn es später um Schuldzuweisung und/oder Schadenersatz geht, hast Du als Radfahrer wahrscheinlich per se schlechte Karten ohne Handzeichen.

Mir kommt es darauf an, unbeschadet durch den Verkehr zu kommen. Also auch in Zukunft: Handzeichen!

Gruß
Sam
 
Nicht ganz, Blinker haben kein Fahrzeug Typisierung, sondern Typisierungen/Zulassungen Vorne , Seite oder Hinten ;)
oder Vorne, Hinten beide Nummern stehen dann drauf
 
Nicht ganz, Blinker haben kein Fahrzeug Typisierung, sondern Typisierungen/Zulassungen Vorne , Seite oder Hinten ;)
oder Vorne, Hinten beide Nummern stehen dann drauf

Moin!

Jetzt fragt sich aber, wie weit die Typisierung geht. Innerhalb einer Fahrzeugklasse (z.B. PKW) mag das stimmen, aber paßt das aus klassenübergreifend? Das würde ja bedeuten, daß ein Motorradblinker auch an einem PKW oder LKW Verwendung finden darf.

Bei Rad ist das aber sicher etwas anderes. Da es bei einem Rad ja keine Anfordung an Blinker gibt, sollte ein zugelassenes Blinklicht irgendwie auch keine nicht vorhandene Anforderung erfüllen können, oder?
Aber ich schätze, wir driften jetzt ab.
Allenfalls wäre es interessant, ob ein Blinklicht an einem Fahrrad, welcher Bauart auch immer ein Handzeichen ersetzen kann. Ich schätze: bei einem Rechsstreit im Zweifel: nein.

Gruß
Sam
 
Habe an meinem Tadpole (Liegedreirad) auch ein Motorradrücklicht und "zugelassene" (AB) Blinker dran, gab bislang noch keine Probleme.
Hand raushalten bringt in 30cm über dem Boden auch wenig Sinn;)
Blinker sind von Ebäh, LED, 4 Stück für ca. 20€+Versand.

Im Falle eines Unfalls kommt es drauf an, wie es ausgeht: (meine Meinung)
Wenn die Blinker für ein Mofa zugelassen sind und man nicht mit 5km/h dahingekrochen ist, können die Blinker an sich nicht ursächlich für den Unfall sein, denn dann wären sie es auch bei jedem Abbiegeunfall mit dem Mofa.
Das wäre dann eine OWI, aber kein Schuldspruch. Voraussetzung ist, daß die Blinker unverändert sind! (keine Widerstände umgelötet, sonst erlischt die AB!)

Der Nikolauzi
 
Irgendwie stimmt Wikipedia nicht ganz mit dem ADFC überein und nennt was von §54 StVZO der aber nur für Kraftfahrzeuge gilt: http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrtrichtungsanzeiger

Laut §67 StVZO sind an Fahrrädern keine Blinker erlaubt http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo/__67.html

Nach §9 Absatz 1 müssen auch wir eine Abbiegevorgang signalisieren. Nach Absatz 2 müssen wir aber keine Handzeichen geben wenn wir uns beim links abbiegen einordnen. http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__9.html

Entsprechend steht alles beim ADFC das Blinker nicht erlaubt sind und wir deshalb Handzeichen benutzen: http://www.lifepr.de/pressemeldungen/adfc-allgemeiner-deutscher-fahrrad-club-e-v-bremen/boxid/12407

P.S. Ein schönes Projekt und ja ich finde auch das die StVZO für Fahrräder veraltet ist und ein update braucht. Immerhin ist ja nicht jedem Autofahrer anscheinend bewusst das wir NICHT während des gesamten Abbiegevorgang Handzeichen setzen müssen und beide Hände ja am Lenker sein müssen.
 
überlegt unter meinem Sattel Miniblinker vom Motorrad anzubringen.

Ab vom technisch / rechtlichen frage ich mich wie breit Dein Sattel wohl ist?
Kannst Du überhaupt einen sinnvollen Abstand zwischen den beiden Blinkern realisieren,
so das eine eindeutig erkennbare Richtungsanzeige auch aus 20m Entfernung möglich ist?

Verlassen möchte ich mich darauf lieber nicht.
 
Meine Denke. Hinzu kommt, dass evtl. Jacken, Rucksäcke etc. die Blinker verdecken können.
Und wie schon gesagt - es bringt dir herzlich wenig, wenn die restlichen Verkehrsteilnehmer nicht darauf gefasst sind, dass du nur mit Wurstblinkern deine angestrebte Fahrtrichtungswechsel ankündigen willst, anstatt normal Handzeichen zu geben.
 
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