Von mir eine kleine Ergänzung zum Konzept von der ich bei eigenen Recherchen gelesen habe, die nicht ganz unwichtig ist. Leider habe ich die Quelle nicht mehr zu Hand - für wen es wichtig wird, aber vielleicht mal selbst nachforschen/Finanzamt fragen:
Wenn man am Ende der Laufzeit das Rad für 10% Restwert kauft/ins Privatvermögen übernimmt, kann es an der Stelle Ärger mit dem Finanzamt geben, weil das nach 3 Jahre Leasing doch ein bisschen zu tief gegriffen ist. Die haben entsprechende Vorstellung über die AFA (Absetzung für Abnutzung) an der die sich da orientieren, unter 40% Restwert ist denen eher unglaubwürdig. Der Gewinn den man durch die Übernahme des Rades hat, muss also versteuert werden.
Ich sehe gerade, Jobrad hat dazu inzwischen seine FAQ zu "Leasingende" erweitert, da einfach mal lesen und eventuell nachfragen. Da steht, sie würden die Differenz übernehmen (würde dann erwarten, dass sie die halt vorher einfach einpreisen, sind ja keine Wohltätigkeitsorganisation) Bei anderen Anbietern dann auch drauf achten, wie die das Handhaben.
Edit: Link für leichteres Nachlesen
https://www.jobrad.org/restwert.html