das Zoll und Import Tutorial - weils hier oft gefragt wird

moin jungs!

...........................
welchen ratschlag könnt ihr mir geben, wie ich nun am besten vorgehen soll?
z.b. wenn ich denen jetzt erkläre dass das ein geschenk von nem kumpel ist?
ich zweifel sehr drann dass das funzt :D
niedrigeren wert angeben?

danke für eure hilfe und sorry für meine ahnungslosigkeit

Hi,

werde wohl mal den Leuten beim Zollamt 'ne kurze Mail schreiben, sollen sich den Kandidaten zu diesem Päckchen mal näher ansehen.
Wenn der in Deinem Profil angegebene Wohnort stimmt, müsste das zuständige Zollamt das HZA Itzehoe -AbfSt- sein. Da Päckcken aus Drittländern (USA) in der Regel immer geöffnet werden, wird man sicherlich auch Unterlagen im Päckchen finden. Wer Ware im Ausland kauft, weiß auch, was er dafür zu bezahlen hat. Die (auch mündliche) Angabe eines niedrigeren Wertes zur Verzollung erfüllt schon den Tatbestand der versuchten Steuerhinterziehung (Rechtsgrundlage s. Vor-Posting).

Und ganz nebenbei:
Der hier im Forum in manchen threads beliebte Austausch von Tricks und Tipps zur Abgabenumgehung erfüllt auch den Tatbestand der Anstiftung oder Beihilfe zu einer Straftat. Da steht die gleiche Strafe drauf, wie die für den Täter.
Abgesehen davon, dass die Betreiber des Forums auch ein Problem bekommen, wenn sie diesen "Gedankenaustausch" zulassen.

Also nicht ständig Fragen nach Zoll- oder Steuer-"ersparnis" stellen, sondern sich über die Rechtslage informieren und dann in aller Stille für sich selbst entscheiden, ob man sich an die rechtslage halten will oder nicht.

Gruß

Matthias
 

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Re: das Zoll und Import Tutorial - weils hier oft gefragt wird
Hi,

werde wohl mal den Leuten beim Zollamt 'ne kurze Mail schreiben, sollen sich den Kandidaten zu diesem Päckchen mal näher ansehen.
Wenn der in Deinem Profil angegebene Wohnort stimmt, müsste das zuständige Zollamt das HZA Itzehoe -AbfSt- sein. Da Päckcken aus Drittländern (USA) in der Regel immer geöffnet werden, wird man sicherlich auch Unterlagen im Päckchen finden. Wer Ware im Ausland kauft, weiß auch, was er dafür zu bezahlen hat. Die (auch mündliche) Angabe eines niedrigeren Wertes zur Verzollung erfüllt schon den Tatbestand der versuchten Steuerhinterziehung (Rechtsgrundlage s. Vor-Posting).

Kriegst du eine Erfolgsprämie, wenn du einen kleinen Steuersünder schnappst :lol:
 
Kriegst du eine Erfolgsprämie, wenn du einen kleinen Steuersünder schnappst :lol:

Nein, bestimmt nicht, da ich in der Position nicht arbeite.

Was ich mit diesem (zugegeben etwas harten) Hinweis sagen will, ist nur folgendes:

Das man sich um bestimmte Regeln "rumschleichen" will ist nachvollziehbar und verständlich. Von solchen Gedanken oder Taten bin ich auch nicht frei :cool: :D

Kritisch, weil strafrechtlich relevant, wird das ganze aber, wenn man anfängt, öffentlich zu diskutieren und zu dokumentieren, wie man betrügt.
Es gibt nun mal bei den Fahndungseinrichtungen (Polizei, Zoll, Steuer,...) Mitarbeiter, die sich dienstlich im Netz bewegen und eben auch nach solchen Foren-Diskussionen Ausschau halten. Weniger um den kleinen Steuersünder zu erwischen, sondern um Gegenmaßnahmen zu den Tricks und Tips ergreifen zu können. Denn: Ein "Geheimtip" ist keiner mehr, wenn er öffentlich ausgebreitet wird.

Die Hilfsbereitschaft hier und in anderen Foren ist gut und richtig. Nur sollte man bei "sensiblen" Themen besser andere Komunikationsmöglichkeiten in Betracht ziehen - PN, E-Mail, etc. Das ist dann nicht ganz so offensichtlich und öffentlich.

Steuerhinterziehung bleibt Steuerhinterziehung, ganz gleich wie hoch der Betrag ist. Eine "Freimenge" gibt es da nicht :heul: .
 
Die Hilfsbereitschaft hier und in anderen Foren ist gut und richtig. Nur sollte man bei "sensiblen" Themen besser andere Komunikationsmöglichkeiten in Betracht ziehen - PN, E-Mail, etc. Das ist dann nicht ganz so offensichtlich und öffentlich.

wer soll dir das nach der meldung noch glauben?:

werde wohl mal den Leuten beim Zollamt 'ne kurze Mail schreiben, sollen sich den Kandidaten zu diesem Päckchen mal näher ansehen.


lächerlicher gehts echt nimmer.

taschengeldabhängigen schülern den zoll an den hals hetzten :spinner:

kümmert euch lieber um die großen fische.

oder besser bei der nächsten wahl gegen die legale und groß angelegte steuerhinterziehung stimmen. :daumen:

@topic: kennt wer einen onlineshop der santa cruz frames nach europa versendet?

danke!
 
Also sagt mal Bike Part in USA sind nicht so billig das man so viele Steuern himnehmen koennte, 16% da und 7% dort und was weis ich noch alles. Da kann kein keine ersparrnis hervorgehen absolut nicht, da musste der EURO starker sein als der British pound das ist er aber nicht....

Bevor einer mir IRGENDEIN komentar schreibt, cool bleiben, zeigt mir lieber mal die Ersparnis oder die Quelle wo ihr einkauft in den USA, damit ich mir das ausrechnen kann.
 
Ich habe gerade länger mit einer übrigens sehr freundlichen Mitarbeiterin am Zollamt München wegen der Einfuhr eines Rahmens aus New York telephoniert.
Ergebnis:
Für einen lackierten oder eloxierten Rahmen entstehen folgende Kosten:

Es werden Zollgebühren von 4,7% erhoben und die üblichen 19% Mwst..
Die Zollgebühren von 4,7 % werden auf den Warenwert und die Transportkosten bis zur Grenze (in diesem Fall der Münchner Flughafen) erhoben.
Auf diese Gesamtkosten werden dann 19 % Mwst. erhoben.

Beispiel:
Rahmen 3000 $
Transport 100 $
_____________
4,7 % x 3100 $ = 146 $ -> Berechnungswert für Mwst. = 3246 $
3246 $ + 19 % Mwst. = 3863 $
3863 $ entsprechen ungefähr 2859 Euro.

Die Zollbeamtin hat ausdrücklich betont, vor einem Import unbedingt den Fertigungsort der Ware zu klären, da auf Importe von Waren, die ursprünglich in China gefertigt worden sind, extreme Dumpimgstrafzölle erhoben werden.
 
Hätte da eine Frage.
Vorab sei gesagt, es geht mir keinesfalls um "Tricks und Tipps zur Abgabenumgehung" - Ganz im Gegenteil!

Habe schon mehrfach Bremsenteile und (Ti-) Schrauben in Canada bestellt.
Der Verkäufer - in der Annahme er würde mir einen Gefallen tun - deklariert ohne mein Zutun den Wert der Ware immer sehr niedrig.

Bisher musste ich immer die Pakete beim Zoll abholen. Mit meinem Paypal-Ausdruck kann ich immer den Wert der Ware genau nachweisen.
Den Zoll habe ich immer bezahlt - Auf den zu niedrig deklarierten Warenwert wurde ich noch nie angesprochen.

Jetzt meine eigentliche Frage:
Im Zweifelsfall: Würde mir oder dem Verkäufer der zu niedrige Warenwert (=versuchte St.Hinterziehung) angelastet?

Schöne Grüße,
Oliver
 
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Die Zollgebühren von 4,7 % werden auf den Warenwert und die Transportkosten bis zur Grenze (in diesem Fall der Münchner Flughafen) erhoben.
Auf diese Gesamtkosten werden dann 19 % Mwst. erhoben.

........

Da hatte die Kollegin nicht ganz recht:

Bei Luftfracht gelten die anteiligen Beförderungskosten bis (imaginäre Luft-) Grenze der EU.
Aus USA (hier: New York) ist der Anteil 70 %.

s.hier: http://www.zoll.de/e0_downloads/f0_dont_show/anteilige_luftfrachtkosten.pdf

Die fehlenden 30% gelten als inländische Beförderungskosten, und werden nur der Einfuhrumsatzsteuer zugerechnet.

Macht zwar nicht viel Unterschied, aber immerhin......

Gruß

Matze
 
Bisher musste ich immer die Pakete beim Zoll abholen. Mit meinem Paypal-Ausdruck kann ich immer den Wert der Ware genau nachweisen. Den Zoll habe ich immer bezahlt - Auf den zu niedrig deklarierten Warenwert wurde ich noch nie angesprochen. Jetzt meine eigentliche Frage:Im Zweifelsfall: Würde mir oder dem Verkäufer der zu niedrige Warenwert (=versuchte St.Hinterziehung) angelastet?

Dir (und dem Versender, der eine Beihilfe geleistet hätte, was allerdings eine akademische Frage ist, denn Canada ist weit weg und der Versender für deutsche Ermittlungsbehörden praktisch nicht greifbar...). Der Verkäufer hat steuerrechtlich gegenüber dem deutschen Zoll keine Pflichten, da er nicht Zollbeteiligter wird (das bist Du). Du musst eine Steuererklärung (in diesem Fall eine Erklärung über Inhalt und Wert der Sendung) abgeben. Wenn die falsch wäre (Du also nicht die korrekten Werte an Hand der Belege nachweisen würdest), würdest Du eine (versuchte) Steuerhinterziehung begehen.

Rein theoretisch wäre es möglich, Dir auch so einen Versuch (dessen Begehung Du - in der Logik - nur aufgegeben hast, weil ein Zollbeamter voller Elan Dir gegenüberstand und seine Hände schon in das Paket versenkte, also nicht freiwillig) unterstellen, ich glaube aber kaum, dass das gegenüber jemandem, der eine falsche Deklaration jedes Mal auf's neue richtig stellt und seine Abgaben zahlt, machen würde.
 
Danke für den Tip, Matze.
Da wird der Eigenimport von gewissen, traumhaften "handmade in the usa" Rahmen im Prinzip schon wieder attraktiv und man muß nicht mit einer der gängigen Marken "vorlieb" nehmen, die hier auch noch zu horrenden Preisen abgesetzt werden (z.B. Intense Socom: Listenpreis 3399.- Euro).

Für einen Intense Socom Framekit werden bei Jensenusa.com 2495.- $ aufgerufen. Listenpreis hier in Deutschland 3399.- Euro !!! Hallooo !
Mit Zoll und Mwst. (gerechnet mit ca. 100 $ Versand) kommt man bei Selbstimport auf ca. 2400.- Euro - 2500 Euro !!! Ein Tausender für Transport und Import ?
Und jetzt soll mir keiner erzählen, "ach, da verdienen wir ja gar nichts mehr dran...". Hier wird der Kult (dem ich auch verfallen bin), wenn man was besonderes will, zur Geldmaschine gemacht.
Meine Konsequenz: wenn ich mir nochmal was richtig spezielles hole, ist das garantiert von einem echten Hinterhofbruzzler, wo "handmade" auch "handmade" ist, die Preise sind nämlich auch bei Eigenimport durchaus bezahlbar.
 
Hätte da eine Frage.
Vorab sei gesagt, es geht mir keinesfalls um "Tricks und Tipps zur Abgabenumgehung" - Ganz im Gegenteil!

Habe schon mehrfach Bremsenteile und (Ti-) Schrauben in Canada bestellt.
Der Verkäufer - in der Annahme er würde mir einen Gefallen tun - deklariert ohne mein Zutun den Wert der Ware immer sehr niedrig.

Bisher musste ich immer die Pakete beim Zoll abholen. Mit meinem Paypal-Ausdruck kann ich immer den Wert der Ware genau nachweisen.
Den Zoll habe ich immer bezahlt - Auf den zu niedrig deklarierten Warenwert wurde ich noch nie angesprochen.

Jetzt meine eigentliche Frage:
Im Zweifelsfall: Würde mir oder dem Verkäufer der zu niedrige Warenwert (=versuchte St.Hinterziehung) angelastet?

Schöne Grüße,
Oliver

§ 370 Steuerhinterziehung

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1.
den Finanzbehörden oder anderen Behörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht,
2.
die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt oder
3.
pflichtwidrig die Verwendung von Steuerzeichen oder Steuerstemplern unterlässt

und dadurch Steuern verkürzt oder für sich oder einen anderen nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt.

(2) Der Versuch ist strafbar.

.....................

Das Wissen um einen zu niedrig angesetzten Rechnungsbetrag, der den Zollbehörden nicht mitgeteilt wird, erfüllt den Tatbestand der Nummer 2.
Der Rechnungsbetrag ist eine steuerlich erhebliche Tatsache, da sich nach diesem die Höhe der Steuer bemisst.

Zu Deiner eigentlichen Frage:
Versuch scheidet aus, da der Erfolg (ungerechtfertigter Steuervorteil durch geringere Zollabgaben) schon eingetreten ist. Strafrechtlich handelt es sich um eine vollendete Tat. Die Höhe der "hinterzogenen" Steuern spielt bei der Würdigung des Falles keine Rolle.
Da der Versuch ebenso strafbar ist wie die vollendete Tat, unterscheidet sich das nur im Strafmaß.


Gruß

Matze
 
Hallo,

ich Fliege im Oktober in die USA und, falls es wirklich billiger ist, wollte ich eventuell ein Bike wieder mit zurück nehmen. Das Bike wird als Gepäckstück aufgegeben.

Auf dem Rückflug habe ich eine Zwischenlandung in einer Europäischen Stadt. Kann der Deutsche Zoll erkennen das ich aus den USA gekommen bin und eventuell das Bike von daher habe, ich könnte es ja auch bei meiner Zwischenlandung gekauft haben und bräuchte daher keine Zollabgaben leisten, da EU.
Hat da jemand schon Erfahrungen gesammelt?

Danke und Gruß,
Stump
 
§ 370 Steuerhinterziehung

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1.
den Finanzbehörden oder anderen Behörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht,
2.
die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt oder
3.
pflichtwidrig die Verwendung von Steuerzeichen oder Steuerstemplern unterlässt

und dadurch Steuern verkürzt oder für sich oder einen anderen nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt.

(2) Der Versuch ist strafbar.

.....................

Das Wissen um einen zu niedrig angesetzten Rechnungsbetrag, der den Zollbehörden nicht mitgeteilt wird, erfüllt den Tatbestand der Nummer 2.
Der Rechnungsbetrag ist eine steuerlich erhebliche Tatsache, da sich nach diesem die Höhe der Steuer bemisst.

Zu Deiner eigentlichen Frage:
Versuch scheidet aus, da der Erfolg (ungerechtfertigter Steuervorteil durch geringere Zollabgaben) schon eingetreten ist. Strafrechtlich handelt es sich um eine vollendete Tat. Die Höhe der "hinterzogenen" Steuern spielt bei der Würdigung des Falles keine Rolle.
Da der Versuch ebenso strafbar ist wie die vollendete Tat, unterscheidet sich das nur im Strafmaß.


Gruß

Matze

Moment. Damit wir uns nicht falsch verstehen.

Der Rechnungsbetrag ist immer korrekt. Auf den dort ausgewiesenen Betrag habe ich immer (korrekt) meine Abgaben bezahlt.
Auf dem Paket selbst war ein anderer Wert eingetragen. Von diesem Wert, der dort steht, weiss ich selbst aber immer erst, sobald das Paket vor mir auf dem Tisch des Zollbeamten liegt.

Werde bei meiner nächsten Bestellung dem Verkäufer dazu schreiben, dass er den tatsächlichen Wert draufschreiben soll.
 
@ Stump: Wie lange wirst du denn in den USA sein? Ich habe damals nach einem einjährigen Aufenthalt mein Fahrrad mit nach Deutschland genommen. Ich hatte es dort auch das ganze Jahr benuzt und deshalb hat mich der Zoll so durchgelassen. Vielleicht hatte der Beamte auch kein Bock zu warten, bis ich die Rechnung gefunden hätte. Aber bei so großen Paketen fragt der Zollbeamte gerne mal nach am Ausgang und deine Route ist natürlich aufgrund der Flugpapiere zu überprüfen. Aber ein gebrauchtes Bike kostet ja sonst auch nicht mehr so viel Zoll...
 
Berechnet der Verkäufer in den USA eigentlich auch die TAX bei Sendungen ins Ausland? Wenn ja, könnte man sich die doch wiederholen, oder?
 
moin jungs!

hab mir neulich in nem ebay shop in amerika ne federgabel ersteigert.
das paket liegt nun ungeöffnet beim zollamt i, und ich wurde nahc dem warenwert gefragt.
ich habe oben gelesen, dass auf fahrradteile nur 4,7% raufkommen, ist das so richtig? und dann nochmal 19% mehrwert wenn ichs richtig verstanden habe....

welchen ratschlag könnt ihr mir geben, wie ich nun am besten vorgehen soll?
z.b. wenn ich denen jetzt erkläre dass das ein geschenk von nem kumpel ist?
ich zweifel sehr drann dass das funzt :D
niedrigeren wert angeben?

danke für eure hilfe und sorry für meine ahnungslosigkeit


Übrigens: Auch Geschenke müssen ab einem gewissen Warenwert versteuert werden. Bei einer Sendung aus CH waren das bei mir mal 10% da die Ware über 45€ wert war.
Und jetzt kommt der Gag:
Da man für ein "Geschenk" ja schlecht eine Rechnung vorlegen kann, sucht sich der Zöllner den LISTENpreis aus dem Netz und nimmt die 10% davon. Das kann dann evtl. teurer kommen als die Zollgebühren+MwSt vom eBay-Preis.

Wenn ich in den USA shoppe dann rechne ich für mich Dollar:Euro 1:1, wenn ein Angebot dann noch günstig erscheint dann kauf ich vielleicht.
 
ich finde es reichlich umständlich, wenn der zoll die lieferung erst kassiert und dann gegen zahlung rausrückt / per nachname weiterleitet (immerhin ist porto bis haustür bereits gelöhnt).

gibt es da nix einfacheres? können die mir nicht einfach eine rechnung schreiben und ich überweise das dann?
 
Hallo,
hab mal eine Frage (ist bestimmt irgendwann hier schon vorgekommen aber was soll's) Angenommen, ich kaufe z.B. in den USA etwas ein (z.B. einen Rahmen) und es tritt der Garantiefall ein, ich schicke das Teil in die USA zur Garantieabwicklung zurück. Die wiederum senden mir das gute Stück zurück. Zahle ich in diesem Fall dann noch einmal alle Zölle und Steuern bei Aus- und Einfuhr?:confused:

Gruß
 
Hallo, hab mal eine Frage (ist bestimmt irgendwann hier schon vorgekommen aber was soll's) Angenommen, ich kaufe z.B. in den USA etwas ein (z.B. einen Rahmen) und es tritt der Garantiefall ein, ich schicke das Teil in die USA zur Garantieabwicklung zurück. Die wiederum senden mir das gute Stück zurück. Zahle ich in diesem Fall dann noch einmal alle Zölle und Steuern bei Aus- und Einfuhr?:confused: Gruß

nein, allerdings sicher nur dann nicht, wenn das ganze (vorher) beim zoll angemeldet wird. tip: auf www.zoll.de gibt es die adresse / telefonnummer vom zoll-infocenter, die geben dir im falle des garantiefalles bestimmt auskunft ;)
 
hallo!

hätte folgende frage:

ein bekannter von mir aus den usa hat sich eine gabel gekauft die er aber nie installiert hat und mittlerweile eigentlich nicht mehr braucht.

er würde sie mir verkaufen.

rechnung hat er aber leider keine mehr. :heul:

gilt jetzt beim zoll der preis den wir beide vereinbart haben, oder der uvp der neuen gabel?

danke!!
 
hallo! hätte folgende frage: ein bekannter von mir aus den usa hat sich eine gabel gekauft die er aber nie installiert hat und mittlerweile eigentlich nicht mehr braucht. er würde sie mir verkaufen.
rechnung hat er aber leider keine mehr. :heul: gilt jetzt beim zoll der preis den wir beide vereinbart haben, oder der uvp der neuen gabel? danke!!

ersteres... nachzuweisen ist das ganze z.b. durch einen kaufvertrag zwischen euch oder einen ähnlichen beleg (kontoauszug, paypal-zahlung etc)
 
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