Hi Leute
Ob der Warenwert unter oder über irgend einem Wert liegt, muss dem (in diesem Fall Deutschen, gilt natürlich für alle Länder) Zöllner egal sein. Er hat den Job zu bestätigen, dass die Ware die EU verlässt, was nachher passiert geht ihn gar nichts mehr an (was gewisse Zollstellen nicht daran hindert Ihren schweizer Kollegen kurz mal telefonisch mitzuteilen, dass da jemand einiges an Material hat abstemplen lassen - wie meine Frau vor längerer Zeit mal selber erfahren musste

)
Was die Freigrenze anbetrifft ist da viel Missverständnis vorhanden. Grundsätzlich müsste alles versteuert werden, was über den Zoll kommt und nicht nachweislich unter Zollkontrolle steht (Fahrzeuge sind national registriert, deshalb kein Problem). Weil es schlicht unzumutbar ist für ein paar Franken Belege ausfüllen zu müssen und der Verwaltungsaufwand viel zu hoch wäre, wurden Freigrenzen IM PERSONENVERKEHR eingeführt. Diese liegt zur Zeit noch bei 300.-- (Umrechnung des Warenwertes erfolgt zum Tagesmittelkurs ohne ausländische Mehrwertsteuer).
Im Warenverkehr sieht sie Sache ganz anders aus, da die Ware ja sowieso registriert und über spezielle Zollpoststellen abgewickelt wird. Hier fällt immer eine Zollabfertigungspauschale an, ausgenommen sind nur minimale Beträge für Kleinstsendungen (ich glaub, das sind immer noch um die 5 Franken). Jeder Postdienstleister kann natürlich frei entscheiden welche Möglichkeiten er den Kunden lässt - und sezt entsprechend Gebühren für die Abfertigung an. Hier dann das Problem, dass gewisse Versender nur mit (für die Schweiz) viel zu teuren Transportfirmen zusammenarbeiten, was zu den teilweise extremen Kosten führt.
Was die Shops selber angeht: die Mehrwertsteuer nicht verlangen bzw. zurückerstatten muss hier genau so wenig jemand wie wenn aus der Schweiz waren versandt werden. Die Gesetzgebung besagt, dass bei Nachweis des Exportes die Mehrwertsteuer nicht geschuldet ist, bei Abholung ist das jedoch immer der Fall (Lieferung im Land hat nationale Mehrwertsteuer zur Folge). Die Shops können also, müssen aber die Mehrwertsteuer nicht erlassen. Die Shops müssen die ausgewiesene Steuer dem Staat abliefern, bereichern sich also nicht an einer ungerechtfertigten Mehrwertsteuer. Wer sich nicht vorher informiert, ist selber Schuld (wer die Shops gut informieren kann, der hat gute Aussichten darauf, dass die sich dann trotzdem mal entscheiden mitzumachen - und dann meist merken, dass das nicht komplizierter ist als für andere Länder).
Nebenbei: gewisse Anbieter wollen bzw. können nicht in die Schweiz liefern. Einerseits weil sie wissen das die Kosten für die Kunden zu hoch ausfallen, andererseits weil es wegen Markenrechten oder Markenimporteuren nicht erlaubt ist in die Schweiz zu liefern. Andere wollen mit nicht-EU Lieferungen schlicht nichts zu tun haben oder haben andere Gründe schweizer Kunden nicht zu beliefern (z.B. Tochterfirmen oder sonst liierte in der Schweiz). Auch da gilt: vorher abklären was möglich ist, dann gibt es keine Überraschungen.
Marc
der trotz einigen Kenntnissen doch auch schon 100 Dollar Versandkosten bezahlt hat

- da sind einige Shops in der Schweiz dann auch nicht mehr viel teurer, haben aber massive Vorteile wenn es um Garantieansprüche geht.