Hier mal der Link zur 2. Auslegung.https://www.merkur.de/lokales/regio...t-den-landschaftsschutzgebieten-94037415.html
„… Nach der Sondersitzung und internen Abstimmungen hat sich Landrat Olaf von Löwis nun dazu entschieden, die zweite Auslegung der laufend aktualisierten, mit Gremien und Gemeinden abgesprochenen Entwürfe am Freitag, 21. November, zu starten. Die erforderliche Bekanntmachung wird mittels Amtsblatt sichergestellt. Damit kommt das Landratsamt – trotz eines enorm hohen Arbeitsaufwands – der Forderung nach, die Neuausweisung noch in dieser Amtsperiode abzuschließen.
Die Entwürfe und Karten liegen im Landratsamt, Rosenheimer Straße 4 in Miesbach, Haus G (Infopoint), zu den allgemeinen Dienststunden sowie in den Rathäusern der betroffenen Gemeinden aus. Ebenfalls einzusehen sind sie auf der Internet-Seite des Landratsamts (www.landkreis-miesbach.de).
Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Auslegungsdauer von einem Monat, in dem Einwendungen beim Landratsamt eingereicht werden können. Dies kann postalisch wie auch per Mail an [email protected] erfolgen.
Im Anschluss an die zweite Auslegung prüft die Untere Naturschutzbehörde die dann noch eingegangenen Einwendungen. Wenn dieser Vorgang abgeschlossen ist und berechtigte Einwände in die Verordnungen eingearbeitet sind, entscheidet der Kreistag in einer Sondersitzung noch vor der Kommunalwahl am 8. März 2026. Die über 800 bereits eingegangenen Einwendungen sind bereits geprüft und – falls berechtigt – eingearbeitet. Deren Beantwortung erfolgt jedoch erst mit der endgültigen Beschlussfassung.“
Neu ist jetzt, dass diese ominöse 1,5 m Regelung erst am 01.04.2027 in Kraft tritt. Und das auch nur, wenn bis dahin der Kreistag keinen eigenen Beschluss zum Mountainbiken und einer künftigen Zonierung der Wege faßt.