Doku von STRG_F: "Kampf um den Wald: Förster gegen Mountainbiker"

Registriert
30. August 2020
Reaktionspunkte
155
Neue Reportage über Mountainbiker im Deister :oops:


Bei Minute 11:17 wird sogar mein Bild hier aus dem Forum gezeigt, als ich letztes Jahr über Stacheldraht gestürzt bin...
Die Reportage finde ich sehr gut gemacht, weil sie am Anfang zwar den Eindruck macht, als ob den Mountainbikern ein Riegeln vorgeschoben werden sollte, am Ende aber tatsächlich das komplette Gegenteil als Lösung präsentiert - sogar mit Erfahrungsbericht eines Försters, der das umgesetzt hat.

Solche Reportagen sollten sich alle Förster und Waldbesitzer mal anschauen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich finde das sehr beeindruckend, dass der Förster der als Einziger zwei legale Trail zugelassen hat, auch der einzige ist, der absolut keine illegalen Trails in seinem Waldabschnitt hat. Dadurch, dass sich dieser Mountainbike-Verein darum kümmert... wenn man also die Möglichkeit schafft, dass Leute ihr Hobby dort ausführen können und Verein gründen, können diese Vereine auch mit dem Förster gemeinsam dafür sorgen, dass illegale Trails nicht entstehen. Es könnte so einfach sein 😃

Die Reportage müsste man mal an die ganzen Forstverwaltungen schicken. Vielleicht findet dort dann auch mal ein Umdenken statt: Statt GEGEN die Mountainbiker, MIT ihnen...
 
ich fand die doku jetzt nicht so gut.
was mir negativ aufgefallen ist, war wie sehr die Fallen an das angebliche fehlverhalten der Mountainbiker gekoppelt waren. Niemand käme auf die Idee, bei Leuten, die Steine von Autobahnbrücken werfen, erstmal zu erklären, dass die Autobahn ja sehr laut ist.

Die Szene mit dem Elektrischen Bollerwagen war auch ziemlich zusammhanglos eingestreut und es konnte sogar der Eindruck entstehen, dass es sich hierbei um Mountainbiker handelt.
Insgesamt hat sich die Doku nicht viel Mühe dabei gegeben, die unterschiedlichen Kritikpunkte möglichst objektiv einzusortieren. Dazu gehören für mich Fragen wie:
Wie schädlich ist ein Mountainbiker wirklich?
Welche Schäden am Wald verursachen andere Waldnutzer und wieso ist das unter Umständen legitim?
Unter welchen Bedingungen haftet der Forst wirklich für Unfälle?
Mein Eindruck ist, dass die Ansichten der Förster recht breitwillig übernommen.
Das man einen konkreten Lösungsansatz präsentiert hat, fand ich gut, hier hätte man mehr ins detail gehen können. Wie finanziert sich der Deister, wird das Angebot gut angenommen etc.
 
Zuletzt bearbeitet:
Da werden mal wieder Probleme gemacht die keine sind.
Wegen Ruhe, wenn die MTB weg wären dann sind immer noch genug Wanderer da, die auch sogar teilweise laut gröhlend unterwegs sind (siehe Bollerwagen) oder Forstarbeiter die man schon auf 1km hört. Und wegen den Schäden, was ist das bitte im Vergleich zu den 4 Meter breiten Schneisen die wegen dem Holztransport in den Wald geschlagen werden? Sind MTB dafür zuständig das die Wälder immer kleiner werden durch Dürre, Brände, Abholzung, Käfer etc.?
 
die Aussage des Filmes ist ja,
das es gerne diese Trails in Absprache mit dem Waldbesitzer und Sicherheitsveranwortlichen geben darf.

aber nur wenn sich die Nutzer um deren Sicherheit und Unterhalt selber kümmern.

und das scheint ja dann blendent zu funktionieren,
und ein allgemein wohlwollendes, soziales Beispiel zu sein.


Rest des Filmchens ist doch nett unterhalsames Beiwerk :)
 
Ich finde das sehr beeindruckend, dass der Förster der als Einziger zwei legale Trail zugelassen hat, auch der einzige ist, der absolut keine illegalen Trails in seinem Waldabschnitt hat. Dadurch, dass sich dieser Mountainbike-Verein darum kümmert... wenn man also die Möglichkeit schafft, dass Leute ihr Hobby dort ausführen können und Verein gründen, können diese Vereine auch mit dem Förster gemeinsam dafür sorgen, dass illegale Trails nicht entstehen. Es könnte so einfach sein 😃

Die Reportage müsste man mal an die ganzen Forstverwaltungen schicken. Vielleicht findet dort dann auch mal ein Umdenken statt: Statt GEGEN die Mountainbiker, MIT ihnen...
Das Problem sind eben nicht nur Forstverwaltungen sondern oft auch die Jäger die glauben ihr eigenes Süppchen im Wald kochen zu dürfen.
 
die Aussage des Filmes ist ja,
das es gerne diese Trails in Absprache mit dem Waldbesitzer und Sicherheitsveranwortlichen geben darf.

aber nur wenn sich die Nutzer um deren Sicherheit und Unterhalt selber kümmern.
Niemand verlangt von Wanderern, dass sie sich im Gegenzug zum Wohlwollen des Grundbesitzers selbst um "ihre" Wege kümmern sollen.
 
Niemand verlangt von Wanderern, dass sie sich im Gegenzug zum Wohlwollen des Grundbesitzers selbst um "ihre" Wege kümmern sollen.
Bedeutet im Umkehrschluss, dass Waldbesitzer die Trails für uns anlegen und instand halten sollen? 😆
Und du glaubst, das wird dabei helfen mehr legale Trails entstehen zu lassen?
Wenig realistisch...
 
Trails , nicht 4 bis 6 Meter breite Forststrasse mit mäßigem Gefälle.

diese Wege müsse eh waldtypisch sicher gehalten werden.

Trampelpfade, wenn nicht als Wanderrute/Trail ausgeschildert, hingegen nicht.
aber grade diese machen den Spassss.
 
Bedeutet im Umkehrschluss, dass Waldbesitzer die Trails für uns anlegen und instand halten sollen? 😆
Und du glaubst, das wird dabei helfen mehr legale Trails entstehen zu lassen?
Wenig realistisch...
Infrastruktur für Naturerholung - Aufgabe der öffentlichen Hand und der Besitzer von Wald in öffentlicher Hand (also Staats- und Kommunalwald). Für private müsste man dann über eine entsprechende finanzielle Kompensation reden.
In der Dresdner Heide werden die Wege von den Forstbezirken instandgehalten. Auch die schmalen...
 
Trails , nicht 4 bis 6 Meter breite Forststrasse mit mäßigem Gefälle.

diese Wege müsse eh waldtypisch sicher gehalten werden.

Trampelpfade, wenn nicht als Wanderrute/Trail ausgeschildert, hingegen nicht.
aber grade diese machen den Spassss.

Das stimmt so nicht. Es gibt keine Verpflichtung Wege zu beschildern. Selbst unbeschilderte Wege können durchaus "offiziell" oder wie auch immer man das nennen möchte sein.
 
Die Frage nach „offiziellen“ Wegen wird, soweit ich das überblicken kann, in Gesetzestexten zum Glück eher ausgelassen. Weg ist dort, was als solcher zu erkennen ist. Wobei das natürlich auch wieder ein sehr kontroverses Thema ist, was man als Weg erkennen mag und was nicht.

In diesem Zusammenhang habe ich dann mal geschaut, was die kollektive Intelligenz (Wikipedia) so unter Weg versteht und bin dann über den Umweg Trampelpfad auf ein Interview gekommen, das dort verlinkt ist und das ich sehr empfehlen kann:
https://web.archive.org/web/20101122231401/http://www.ankowitsch.de/?root=1&id=34
Wäre gut, wenn sich Entscheidungsträger in der Verwaltung mal mit sowas etwas beschäftigen würden…
 
bei uns hier werden Trampelpfade,
die nicht der Forsten nutzen,
oder halt nicht dauerhaft sicher unterhalten sollen,
mit Krohnenholz zugelgt.

Tiere finden wieder nen Weg,
aber zur Absicherungen für Wandersleut und Fahrradfahrer hat man halt kein Budget.

drum find ich das nicht verkehrt,
wenn sich ein Verein o. Intressengemeinde um den Erhalt geduldeter Trail o Wanderwege kümmert,
und ungewollte oft auch gefährliche versperrt,
und so mit dem Waldeigentümer einen Kompromiss finden kann,
wenn er will.


sowas wirds bei uns im Weserbergland wohl auch in Zukunft nicht geben,
die Jägerschaft lehnt dieses als Ruhestörung ab,
und hat sich Naturschutzgruppen angelacht,
die dieses wohlwollend unterstützen.
also die Waldbesitzer sind bei uns raus,
die haben kein Bock auf Querelen mit den selbstgefundenen Ergrünten,
weil die grösseres Öffentlichkeitsinteresse im Rücken haben.
man bewege sich also bei uns eher in Grauzonen als im Grünen.
 
Trails , nicht 4 bis 6 Meter breite Forststrasse mit mäßigem Gefälle.

diese Wege müsse eh waldtypisch sicher gehalten werden.

Trampelpfade, wenn nicht als Wanderrute/Trail ausgeschildert, hingegen nicht.
aber grade diese machen den Spassss.

Wenn ich dich hier richtig verstehe, dann ist es falsch, was du da schreibst.
Es spielt keine Rolle, ob ein Weg ausgeschildert ist oder nicht. Für waldtypische Gefahren wird nirgends gehaftet, für atypische ist man eh in der Verantwortung. Egal wie breit und ob markiert oder nicht.
 
Was "offizielle" Wege sind (die für Radfahrer zugelassen sind) hat das Verwaltungsgericht in Köln festgelegt:
Zitat:
„Feste" Wege i.S.d. § 2 Abs. 2 LFoG NRW sind nicht notwendigerweise künstlich befestigte, sondern auch Wege mit von Natur aus festem Untergrund, die von ihrer Beschaffenheit, insbesondere von ihrem Untergrund und ihrer Breite für den Radverkehr im Wald geeignet sind. Die Eignung der Wege für den Radverkehr beurteilt sich maßgeblich danach, ob die Nutzung der Wege durch Radfahrer zu einer Zerstörung des Waldbodens, zu einer Beunruhigung des Wildes und zur Störung anderer Erholungssuchender- etwa von Wanderern- führen kann. Diese Auslegung des Begriffs des „ festen" Weges folgt zunächst aus dem Wortlaut des § 2 Abs. 2 LFoG NRW. Diese Bestimmung verwendet nicht den Begriff des „befestigten" Weges. Damit bringt das Gesetz erkennbar zum Ausdruck, dass die Nutzung durch Radfahrer nicht nur auf künstlich angelegte und damit „befestigte" Wege beschränkt sein, sondern sich auch auf naturbelassene Wege mit festem Untergrund erstrecken soll. Die am Wortlaut orientierte Auslegung wird durch die Entstehungsgeschichte und den Sinn und Zweck der Vorschrift des § 2 Abs. 2 LFoG NRW bestätigt. Interessenverbände der Waldbauern und Waldbesitzer, der Bund der Forstleute sowie Naturschutzverbände hatten bei ihrer Anhörung im Gesetzgebungsverfahren zum dritten Änderungsgesetz des LFoG NRW vom 09.05.2000 angeregt, das Fahrradfahren im Wald auf befestigte Wege oder Wege mit festem Untergrund oder Wege mit einer Breite von 2m/3m zu beschränken und einen entsprechenden Verbots- und Ordnungswidrigkeitentatbestand in das LFoG NRW aufzunehmen. Dieser Anregung der genannten Interessenverbände ist der Gesetzgeber nicht in vollem Umfang gefolgt. Von einer Beschränkung des Fahrradfahrens auf künstlich befestigte Wege hat er Abstand genommen. Die Verwendung des Begriffs der „festen" Wege macht deutlich, dass das Fahrradfahren auch auf von Natur aus festen Wegen zugelassen sein soll. Die Beschränkung des Radfahrens auf „feste" Wege war nach den Vorstellungen des Gesetzgebers ausreichend für einen Ausgleich zwischen dem Erholungsinteresse der Radfahrer und den gegenläufigen Interessen anderer Erholungssuchender sowie dem Interesse am Schutz des Waldbodens und des Wildbestandes." (Quelle)

Dieses Urteil bezieht sich allerdings nur auf NRW, weil die Regelungen immer von den Gesetzen des jeweiligen Bundeslandes abhängen...
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück
Oben Unten