Dopingvorwürfe: Mathias Flückiger wurde freigesprochen

Dopingvorwürfe: Mathias Flückiger wurde freigesprochen

Mathias Flückiger wurde am heutigen Freitag von den gegen ihn erhobenen Dopingvorwürfen von der Disziplinarkammer des Schweizer Sports freigesprochen. Für die Swiss Sport Integrity – die Schweizer Anti-Doping-Agentur – ist das Urteil nicht korrekt, weshalb es sich die Behörde offenhält, vor den Internationalen Sportgerichtshof zu ziehen.

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Dopingvorwürfe: Mathias Flückiger wurde freigesprochen
 
Was mich noch immer verwundert, das die B- Probe nie untersucht wurde? oder habe ich da was verpasst?
Soweit ich informiert bin, kann dies der Sportler verlangen oder wie in diesem Fall vermutlich verhindern.
 
Was mich noch immer verwundert, das die B- Probe nie untersucht wurde? oder habe ich da was verpasst?
Soweit ich informiert bin, kann dies der Sportler verlangen oder wie in diesem Fall vermutlich verhindern.
Einfach. Es gab gar keine positive A-Probe. Sondern nur ein "atypical finding". Dies aufgrund eines Grenzerwertes, der nicht überschritten wurde. Bei einem atypical finding gibt es ein Regelbuch, das besagt, wie vorgegangen werden muss von Seiten der Dopingbehörden. Diese Schritte wurden jedoch zum 80-90% nicht gemacht und durch die Kommunikation von Swiss Cycling wurde Flückiger eine "positive Probe" untergejubelt. Stand heute gibt es keine positive Probe. Und die Probe wurden nun von der Disziplinarkammer von Swiss Olympic als "nicht verwertbar" geurteilt und damit Flückiger freigesprochen.
 
@expertmtb
Von wo beziehst du dieses Insiderwissen? Da wäre ich dann doch etwas vorsichtig, den mit deiner Aussage beschuldigst Du direkt Swiss Cycling des Betrugs!
Es muss immer eine B-Probe vorhanden sein, die werden bei der Abgabe getrennt aufbewahrt und der Sportler ist dabei involviert. Soviel ich weiss, kann nur der Sportler die Öffnung der B-Probe verlangen.
 
@expertmtb
Von wo beziehst du dieses Insiderwissen? Da wäre ich dann doch etwas vorsichtig, den mit deiner Aussage beschuldigst Du direkt Swiss Cycling des Betrugs!
Es muss immer eine B-Probe vorhanden sein, die werden bei der Abgabe getrennt aufbewahrt und der Sportler ist dabei involviert. Soviel ich weiss, kann nur der Sportler die Öffnung der B-Probe verlangen.
Das ist kein Indsiderwissen. Hat Flückiger alles an einer Medienkonfernez im März 2023 dargelegt. Mit „unterjubeln“ ist gemeint, dass Swiss Cycling kommunizierte, dass er eine „positive A-Probe“ gehabt hätte (was sich ja herausstellte, dass dem nicht so war und seine prov. Sperre deshalb im Dezember 2022 aufgehoben wurde.
Hier ein guter Artikel, der alle Missstände in diesem Fall aufzeigt:
https://www.tagesanzeiger.ch/mathias-flueckiger-das-versagen-im-fall-des-mountainbikers-924934382708
 
Das ist kein Indsiderwissen. Hat Flückiger alles an einer Medienkonfernez im März 2023 dargelegt. Mit „unterjubeln“ ist gemeint, dass Swiss Cycling kommunizierte, dass er eine „positive A-Probe“ gehabt hätte (was sich ja herausstellte, dass dem nicht so war und seine prov. Sperre deshalb im Dezember 2022 aufgehoben wurde.
Hier ein guter Artikel, der alle Missstände in diesem Fall aufzeigt:
https://www.tagesanzeiger.ch/mathias-flueckiger-das-versagen-im-fall-des-mountainbikers-924934382708
Wobei der Tagi wohl (stark?) vereinfacht, während die NZZ da mehr Details bringt.
Zitat:
Für Dr. Marco Steiner, den Sportjuristen, steht indes fest, dass «Swiss Sports Integrity wohl nicht darum herumkommen wird, das Verfahren an den TAS (den internationalen Sportgerichtshof) weiterzuziehen».
Warten wir doch mal ab...
 
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