Mathias Flückiger wurde am heutigen Freitag von den gegen ihn erhobenen Dopingvorwürfen von der Disziplinarkammer des Schweizer Sports freigesprochen. Für die Swiss Sport Integrity – die Schweizer Anti-Doping-Agentur – ist das Urteil nicht korrekt, weshalb es sich die Behörde offenhält, vor den Internationalen Sportgerichtshof zu ziehen.

Kurz vor den Weltcuprennen in Nové Město na Moravě gibt es eine höchst politische Meldung aus dem Schweizer Lager zu verkünden. Mathias Flückiger wurde von den Dopingvorwürfen aus dem Jahr 2022 vollumfänglich freigesprochen. Bei einer Probe vom 5. Juni 2022 wurde beim 35-Jährigen eine geringe Dosis Zeranol im Urin festgestellt, weshalb der Schweizer in der Folge gesperrt wurde. Da sich die festgestellte Menge aber unterhalb eines definierten Grenzwerts befand und somit als atypisch hätte gewertet werden müssen, war eine Sperre auf Basis dieser Laborwerte umstritten. Dementsprechend hob die Disziplinarkammer vom Swiss Olympic die provisorische Sperre kurze Zeit später wieder auf.

Die Chronologie:

Nun wurde Flückiger komplett freigesprochen. Ein Ende des juristischen Tauziehens ist damit aber noch nicht in Sicht. Die Swiss Sport Integrity ist mit dem Urteil und insbesondere mit der für sie zu kurz angesetzten Frist zur Anhörung nicht einverstanden. Die Antidoping-Behörde will die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und dann gegebenenfalls vor den Internationalen Sportgerichtshof (CAS) ziehen.

Mathias Flückiger zeigt sich gemäß einer Pressemitteilung am Abend „höchst erfreut, aber vor allem erleichtert“. Für weitere Anfragen steht der Schweizer aktuell nicht zur Verfügung, da er sich voll auf die Rennen in Nové Město konzentrieren möchte.


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  1. benutzerbild

    Stromberg

    dabei seit 11/2005

    Next stop CAS.

  2. benutzerbild

    expertmtb

    dabei seit 05/2024

    Was mich noch immer verwundert, das die B- Probe nie untersucht wurde? oder habe ich da was verpasst?
    Soweit ich informiert bin, kann dies der Sportler verlangen oder wie in diesem Fall vermutlich verhindern.
    Einfach. Es gab gar keine positive A-Probe. Sondern nur ein "atypical finding". Dies aufgrund eines Grenzerwertes, der nicht überschritten wurde. Bei einem atypical finding gibt es ein Regelbuch, das besagt, wie vorgegangen werden muss von Seiten der Dopingbehörden. Diese Schritte wurden jedoch zum 80-90% nicht gemacht und durch die Kommunikation von Swiss Cycling wurde Flückiger eine "positive Probe" untergejubelt. Stand heute gibt es keine positive Probe. Und die Probe wurden nun von der Disziplinarkammer von Swiss Olympic als "nicht verwertbar" geurteilt und damit Flückiger freigesprochen.
  3. benutzerbild

    sworks2013

    dabei seit 01/2013

    @expertmtb
    Von wo beziehst du dieses Insiderwissen? Da wäre ich dann doch etwas vorsichtig, den mit deiner Aussage beschuldigst Du direkt Swiss Cycling des Betrugs!
    Es muss immer eine B-Probe vorhanden sein, die werden bei der Abgabe getrennt aufbewahrt und der Sportler ist dabei involviert. Soviel ich weiss, kann nur der Sportler die Öffnung der B-Probe verlangen.
  4. benutzerbild

    expertmtb

    dabei seit 05/2024

    @expertmtb
    Von wo beziehst du dieses Insiderwissen? Da wäre ich dann doch etwas vorsichtig, den mit deiner Aussage beschuldigst Du direkt Swiss Cycling des Betrugs!
    Es muss immer eine B-Probe vorhanden sein, die werden bei der Abgabe getrennt aufbewahrt und der Sportler ist dabei involviert. Soviel ich weiss, kann nur der Sportler die Öffnung der B-Probe verlangen.
    Das ist kein Indsiderwissen. Hat Flückiger alles an einer Medienkonfernez im März 2023 dargelegt. Mit „unterjubeln“ ist gemeint, dass Swiss Cycling kommunizierte, dass er eine „positive A-Probe“ gehabt hätte (was sich ja herausstellte, dass dem nicht so war und seine prov. Sperre deshalb im Dezember 2022 aufgehoben wurde.
    Hier ein guter Artikel, der alle Missstände in diesem Fall aufzeigt:
    https://www.tagesanzeiger.ch/mathias-flueckiger-das-versagen-im-fall-des-mountainbikers-924934382708
  5. benutzerbild

    RPHM

    dabei seit 02/2015

    Das ist kein Indsiderwissen. Hat Flückiger alles an einer Medienkonfernez im März 2023 dargelegt. Mit „unterjubeln“ ist gemeint, dass Swiss Cycling kommunizierte, dass er eine „positive A-Probe“ gehabt hätte (was sich ja herausstellte, dass dem nicht so war und seine prov. Sperre deshalb im Dezember 2022 aufgehoben wurde.
    Hier ein guter Artikel, der alle Missstände in diesem Fall aufzeigt:
    https://www.tagesanzeiger.ch/mathias-flueckiger-das-versagen-im-fall-des-mountainbikers-924934382708
    Wobei der Tagi wohl (stark?) vereinfacht, während die NZZ da mehr Details bringt.
    Zitat:
    Für Dr. Marco Steiner, den Sportjuristen, steht indes fest, dass «Swiss Sports Integrity wohl nicht darum herumkommen wird, das Verfahren an den TAS (den internationalen Sportgerichtshof) weiterzuziehen».
    Warten wir doch mal ab...

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