Kurz vor den Weltcuprennen in Nové Město na Moravě gibt es eine höchst politische Meldung aus dem Schweizer Lager zu verkünden. Mathias Flückiger wurde von den Dopingvorwürfen aus dem Jahr 2022 vollumfänglich freigesprochen. Bei einer Probe vom 5. Juni 2022 wurde beim 35-Jährigen eine geringe Dosis Zeranol im Urin festgestellt, weshalb der Schweizer in der Folge gesperrt wurde. Da sich die festgestellte Menge aber unterhalb eines definierten Grenzwerts befand und somit als atypisch hätte gewertet werden müssen, war eine Sperre auf Basis dieser Laborwerte umstritten. Dementsprechend hob die Disziplinarkammer vom Swiss Olympic die provisorische Sperre kurze Zeit später wieder auf.
Die Chronologie:
- Positive Doping-Probe: Mathias Flückiger vorläufig suspendiert
- Flückiger nach positiver Doping-Probe: „Ich habe Zeranol nicht wissentlich zu mir genommen“
- Neues im Doping-Verdachtsfall Mathias Flückiger: Liegt ein Verfahrensfehler vor?
- Sperre von Mathias Flückiger aufgehoben: Doping-Probe nicht mehr als positiv gewertet
- Mathias Flückiger vor Comeback: „Die mit Abstand schlimmste Zeit meines Lebens“
Nun wurde Flückiger komplett freigesprochen. Ein Ende des juristischen Tauziehens ist damit aber noch nicht in Sicht. Die Swiss Sport Integrity ist mit dem Urteil und insbesondere mit der für sie zu kurz angesetzten Frist zur Anhörung nicht einverstanden. Die Antidoping-Behörde will die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und dann gegebenenfalls vor den Internationalen Sportgerichtshof (CAS) ziehen.
Mathias Flückiger zeigt sich gemäß einer Pressemitteilung am Abend „höchst erfreut, aber vor allem erleichtert“. Für weitere Anfragen steht der Schweizer aktuell nicht zur Verfügung, da er sich voll auf die Rennen in Nové Město konzentrieren möchte.
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7 Kommentare
» Alle Kommentare im ForumNext stop CAS.
Von wo beziehst du dieses Insiderwissen? Da wäre ich dann doch etwas vorsichtig, den mit deiner Aussage beschuldigst Du direkt Swiss Cycling des Betrugs!
Es muss immer eine B-Probe vorhanden sein, die werden bei der Abgabe getrennt aufbewahrt und der Sportler ist dabei involviert. Soviel ich weiss, kann nur der Sportler die Öffnung der B-Probe verlangen.
Hier ein guter Artikel, der alle Missstände in diesem Fall aufzeigt:
https://www.tagesanzeiger.ch/mathias-flueckiger-das-versagen-im-fall-des-mountainbikers-924934382708
Zitat:
Warten wir doch mal ab...
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