1) Siehst Du echt keinen Unterschied zwischen Betretungsrecht und dem Neuanlegen von Wegen/Umgraben von Waldstücken/Errichten von Bauwerken auf fremdem Grund?
Doch.
Betreten heißt doch nur, ich darf da hin. Wenn ich ein Wegerecht als Zufahrtsweg über das Grundstück des Nachbarn zu meinem Grundstück habe, darf ich dort doch auch nur das machen, was zur Ausübung des Wegerechts nötig ist, muss mich aber rücksichtsvoll und schonend verhalten.
Genau.
Wenn es gesetzlich verboten ist, dann ist das so mal zu akzeptieren.
Man kann aber darauf hinwirken, das Gesetz zu ändern, was ja auch geschieht (Disussion).
Und in einigen Bereichen bzw Ländern, ist es ja schon Gesetz, das Betretungs- und
Befahrungsrecht.
Also wo ist da jetzt der Unterschied? Wenn man beides darf?
Von neu Anlegen ist da nicht die Rede und wieder ein eigenes Kapitel.
Ich darf da also auch keinen Skatepark hinbetonieren, es sei denn, es wäre ausdrücklich Inhalt der Dienstbarkeit.
Das meinte ich mit eigenes Kapitel.
Wenn das Grundstück oder der Wald jemanden gehört, dann darf man dort natürlich nichts hinbauen, auch kein Superädifikat
.
Wenn das Grundstück oder der Wald den Bundesforsten oder dem Staat gehört, dann darf man dort natürlich auch nichts hinbauen.
Allerdings haben wir dort ein gewisses Mitspracherecht. Ua von und mit Vertretungskörpern.
2) Dir wurde der Wald weggenommen? Wann? Von wem? Hast Du ein eigenes Grundstück? Das wurde ja dann auch "uns" weggenommen.
Ist "Eigentum ist Diebstahl" nicht langsam aus der Mode gekommen?
Als, anscheinend juristisch bewandert, kennst du den Unterschied doch eh. Bzw weißt du wie es gemeint ist.
Es stellt sich halt die Frage, wovon man ausgeht bzw zu welchem Zeitpunkt.
Sagen wir, so um das 15 Jahrhundert? Da wurden bestimmte Menschen, die dem Kaiser, König, Fürst, Grafen etc unterstützt haben, vorzugsweise mit Menschenmaterial bzw Söldnern, um in den Krieg zu ziehen, dafürt mit Titel oder eben Land, Grundstücke oder Wälder belohnt. Bzw belehnt. Dieser ist dann Eigentümer (geworden). Natürlich nicht zu vergessen, wie die Kirche in den Besitz von Land, Grundstück und Wald gekommen ist...
Sei wie es sei, die meisten argumentieren, dass diese legal zu ihrem Besitz gekommen sind und man ihnen diesen auch nicht wegnehmen dürfe; von notwendigen Enteignungen (Autobahn, Bundes- und Landstraßen, U-Bahn, Eisenbahn, Hochwasserschutz, Speicheranlagen etc) mal abgesehen.
Allerdings wird dabei vergessen, dass, bevor diese Menschen oder Kirchen, das Land, der Wald, die Grundstücke, die Alpen, die Seen etc niemanden gehört haben. Und wenn, dann nur allgemein Gut waren. Und dieses Allgemeingut wird dir, mir, uns, zum Teil eben verwehrt.
Bei Wohnungseigentum oder Garten-/Hausbesitzern mag das noch anders sein bzw ja auch gesellschaftlich gewünscht. Aber, stell dir vor, du dürftest nicht mehr zu einem See, weil sich ringsherum einige den Zugang bzw die Grundstücke gekauft haben (zum Teil schon passiert, siehe zB österreichische Seen). Oder, dass du nicht mehr auf einen Berg oder alpinen Berg dürftest, weil dieser jemanden
gehört. Und Wälder die man nicht betreten durfte, gab und gibt es ja schon bzw nach wie vor. In Österreich wurde zB das allgemeine Betretungsrecht auch erst 1975 "erlaubt".
Und, Milliadäre gibt es überall in der Welt. Wenn dieser sich einfach einen Wald oder Gipfel kaufen könnte
. Aber mei, wenn es demokratisch legitimiert ist, dann ist auch das zu akzeptieren und in Ordnung.
Und falls die Frage aufkommt, ob man jemanden bezüglich des Waldes enteignen sollte, dann sage ich nein. Oder, es kommt darauf an
. Aber ja zum allgemeinen Betretungs- und
Befahrungsrecht.