Eure Meinung: Wie rücksichtsvoll erlebt ihr andere Biker?

Laut einem aktuellen Spiegel-Artikel sorgt eine kleine Gruppe von Rüpel-Bikern für ein Negativ-Image der Radfahrer im Straßenverkehr. Doch wie sieht es eigentlich bei uns Mountainbikern aus? Manche Leute sehen einen Trend zur zurückgehenden Rück


→ Den vollständigen Artikel "Eure Meinung: Wie rücksichtsvoll erlebt ihr andere Biker?" im Newsbereich lesen


 
Mit dem Auto zum Trail finde ich sehr rücksichtsvoll. Wir werden uns jetzt ein zweites Auto zulegen damit ich das auch endlich durchziehen kann.
 
1. Blaues Schild (Z.237, 240 o. 241) und benutzungspflichtiger Zustand (Mindestbreite, Zustand, Sauberkeit, meist rechts von Fahrbahn, unverstellt): Solche selten Juwelen sollten auch genutzt werden.
2. Blaues Schild und nicht benutzungspflichtiger Zustand: Die Nutzung ist hier zumindest juristisch fragwürdig. Jeder Polizist, der über den fehlerhaften Zustand (v.a. innerorts linksseitig, zu schmal) Kenntnis erhält, ist übrigens verpflichtet, dies der zuständigen Behörde zu melden.

Wenn ich recht informiert bin, darf ich als Radfahrer maximal die Zumutbarkeit des benutzungspflichtigen Radweges beurteilen, nicht die Zulässigkeit. Unzumutbar ist ein Radweg dann, wenn er z.B. offensichtlich nicht geräumt, beparkt oder in einem sehr schlechtem baulichen Zustand ist.

Wenn ein benutzungpflichtiger Radweg unzulässig ist, z.B zu schmal o.ä., entbindet mich das nicht von der Benutzungspflicht...

Hier in Göttingen sind nahezu alle benutzungspflichtigen Radwege unzulässig, da sie z.B. nicht breit genug sind (Mindestbreite 1.5m!).

Aber unabhängig davon, fahre ich sehr gerne auf diesen Radwegen, auch wenn sie zu schmal sind und Fußgänger hin- und wieder im Weg stehen. Auf der Fahrbahn wird man nämlich sehr häufig so knapp überholt, dass ich persönlich nicht der Meinung bin, dass das sicherer ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
@S*P*J: du bist genau so ein A******H was ich meine, und wer lesen kann ist klar im Vorteil!
es geht mir nicht ums überholen sondern wie der Johnny auch verstanden hat, es geht ums ABDRÄNGEN!!!
 
@S*P*J: du bist genau so ein A******H was ich meine, und wer lesen kann ist klar im Vorteil!
es geht mir nicht ums überholen sondern wie der Johnny auch verstanden hat, es geht ums ABDRÄNGEN!!!

:daumen: word, das sind genau diese arroganten idioten, die meinen sie seien gott und können sich alles erlauben...

so einer reicht schon um in einer gegend den ruf der mtb´ler zu versauen und die jahrelange arbeit von "alten" lokals zu nichte zu machen...

anderseits ist es wie bei einem köter der nicht horcht, zuerst sollte man das herrchen verprügeln, weil er versäumt hat seinen köter zu erziehen, -danach den köter verprügeln...

rené
 
Was fürn ein altes und nerviges Thema....
Jeder sollte den anderen Respektieren und ein wenig Rücksicht nehmen
so dass es zu keiner gefährlichen Situation kommt. Egal wer (Biker, Wanderer, Reiter...und was noch)
Zudem sind die Wanderer auch ein bischen kompliziert...Klingelt man (oder ruft man freundlich) erschrecken die sich als ob man mitm 20tonner hinter denen steht. Oder vernüftiges platzt machen kennen einige auch nicht. Der eine links, der andere rechts, der nächste wiederum bleibt stehn--> was solln man bei sowas machen...da fährt man dann halt durch....und ich sehs nicht ein im Schritttempo dann dadurch...

Vor allem, find ichs zum kotzen das diese Meinung in allen Köpfen rumschwiert der Wald gehört den Wanderern...Wieso sollte das so sein?, haben die den gekauft?Nee..also sind die genauso Waldbesucher wie wir Biker...

Weiterhin gibts ja immer dieses tolle argument, wir biker zerstören die Wege mit den Bremspuren und so....aber wieso heißen viele Singeltrails auch Trampelpfade....oder die Reiter....wenn die ihre regelmäßigen Bahnen ziehen dann siehts dort auch gut durchgepflügt aus....

Zum Glück bin ich hier im Sauerland von sowas nicht betroffen...da gibts keine 2m regel oder sonstiges Scheiß!!!!
:)
 
Was fürn ein altes und nerviges Thema....
(...)

Zum Glück bin ich hier im Sauerland von sowas nicht betroffen...da gibts keine 2m regel oder sonstiges Scheiß!!!!
:)

Aber ein Thema, das jeden Tag in der Praxis den Bike-Alltag bestimmt :)

P.S.: In NRW darf man eigentlich keine Trails fahren, aber es ist eine geduldete Grauzone ("befestigte Wege" sind ganzjährig mit dem PKW befahrbar und min. 3 Meter breit).
 
@ schnellejugend...

ich fahre ja agemessen an anderen vorbei (egal wer)
und wer sich teilweise (selten !) meint er hats nicht nötig...heisst jetzt nicht ich fahre mit 50 an den vorbei....nur nicht umbedingt im schritttempo...nicht das das einer falsch versteht..soviel rücksicht nehm ich schon...

wie man es in den wald ruft so schallts auch wieder raus...


und ich wiederspreche mir nicht! ich habe gesagt wenn alle gegenseitig rücksicht nehmen, nur wenn der eine es nicht macht, werd ich anderen ganz bestimmt nicht noch n roten teppich ausrollen. basta.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
@ Marc

aber wie ich schon sagte....es ist ja eigentlich nicht logisch...
die lieben wanderer, und die bösen biker....

das ist ja das was nicht nachvollziehbar ist!
 
sollte ich mal papa werden, werde ich meinem kind nicht beibringen schön brav auf grün zu warten, sondern das es lernt selbstständig zu entscheiden: kann ich gefahrlos über die straße oder nich.


Kinder bis 8 sind gehirntechnisch nicht in der lage geschwindigkeiten wirklich abzuschätzen.. also lass dir ggf zeit damit.
 
Aber ein Thema, das jeden Tag in der Praxis den Bike-Alltag bestimmt :)

P.S.: In NRW darf man eigentlich keine Trails fahren, aber es ist eine geduldete Grauzone ("befestigte Wege" sind ganzjährig mit dem PKW befahrbar und min. 3 Meter breit).

in NRW gilt (laut Gesetz): das befahren von Wegen und Straßen ist erlaubt.. der Rest ist nicht definiert. Straßen aber nur mit STVO konformen Rädern (ja auch Forststraßen, siehe Bauausführungsverordnungen für Forststraßen)

Der Rest entscheidet der Richter und da kann alles bei rauskommen. Ausnahme Siebengebirge und ich glaub Bergisches Land

Und zum Thema: Mein Rezept: klingeln in weitem Abstand, dann nochmal, eventl stehnbleiben, sonst Schrittempo, freundlich Grüßen... bei Hunden manchmal stehen bleiben und Helm ausziehen, bei Pferden auch.. Gerne mal nen Plausch halten. So hab ich fast nur positive Begegnungen im Wald.
Kenne aber wenige die das so machen wie ich. Die meißten sind Cowboys und reiten nach Laryme; Yeahaa und Platzda, denken sie wären mit Wanderen gleichberechtigt (nein sind sie nicht, denn der Stärkere nimmt auf den Schwächeren rücksicht), etc. Machen Autofahrer ja auch mit uns bikern in der Stadt.. na ja und LKW und Bus Fahrer mit Autofahrern. Suv gegen Kleinwagen, Audi gegen Golf, usw. Rücksicht ist was für Weicheier (wie mich ;))
 
Aber unabhängig davon, fahre ich sehr gerne auf diesen Radwegen, auch wenn sie zu schmal sind und Fußgänger hin- und wieder im Weg stehen. Auf der Fahrbahn wird man nämlich sehr häufig so knapp überholt, dass ich persönlich nicht der Meinung bin, dass das sicherer ist.

ich fahr nur mit dem MtB auf Radwegen, Fußgängerwegen oder im Wald!
Wenn ich aufm RR unterwegs bevorzuge ich nur Deluxe Radwege! Alles andere was sich Radweg schimpft und mein Rad oder meine Sicherheit beschädigen könnte wird ignoriert...egal wie dicht die Autofahrer dran sind und evtl. Hupen.
Wenn ich Radlfahren will muss ich teilweise 10km durch Vorstädte fahren, wo überall Querstrassen rauskommen, wenn ich da mit 35 entlangfahr und ein Auto rauskommt fühl ich mich da tausendmal mehr unsicherer als auf der Hauptstr. neben dem Rad/Gehweg ge****e :)
 
ach ja.. da gabs neulich nen Urteil.. als Radfahrer musst du keinen Radweg benutzen, es sei denn es wird (mit Schild) angeordnet, also die Straße für Radfahrer gesperrt. Und außerorts darf man ja als Autofahrer das Überholen mit Hupen/Lichthupe ankündigen.. also bis dahin alles ok. Nur die 1,5m Abstand hält kaum ein Autofahrer ein.

Persöhnlich find ich die RR fahrer am nervigsten, die mit 15km zu zweit neben einander fahren. Ey, das ding heißt Rennrad, nicht Schleichrad :) Wenn ich mit meinem City-mtb fahre, überhole ich die meißten RR fahrer aufm Radweg/ Fußweg und surf mit vergnügen im manual durch die Ausfahrten, oder übe Bunnyhopps Bordstein rauf, runter. Und bin immer noch schneller als die meißtebn Lycrawürstchen mit grau melliertem Haar. RR fahrer die wenigstens 35kmh fahren sind ok.. wenigstens schneller als die meißen Rollerfahrer.
 
Persöhnlich find ich die RR fahrer am nervigsten, die mit 15km zu zweit neben einander fahren.
Es geht dir zwar eigentlich um die Geschwindigkeit, aber: das Problem sind nicht 2 Radfahrer nebeneinander, sondern daß das Auto mit einem Fahrer zu breit ist. Wie würden 2 Sitzer Autos ankommen, bei denen man hintereinander sitzen müsste?

Kurz: die breite deines Autos ist das Hindernis.

gähn....
 
Wieso ziehste denn den helm ab bei hunden/pferden und wieso unterhälst du dich mit pferden ???:D:D:D

ÜÄH :lol: also, weil die Hunde und Pferde sich bei meinem darth vader helm meistens sowas von ins hemd machen. Helm ab und die Viecher sind freundlich.... ja und ich unterhalt mich dann halt gleich gerne mit den hübschen Reiterinnen/ Hundehalterinnen ^^

@schnellejugend nen Messerschmidt Kabinenroller ist schon lange ein Traum von mir... wirklich Schade das die so schwer zu bekommen sind. Und ich sag mal ab 35 wirds erträglich.. aber wer schon schnellejugend heißt, für den ist natürlich 35kmh die unterste Schmerzgrenze. Obwohl, ich glaub du bist gar nicht jugendlich ;)
 
Es ist letztendlich egal, ob es Kabinenroller gibt. Das Gesetz räumt dir Platz nach dem Fahrzeug und nicht nach Anzahl der Menschen ein: ein Mensch im Hummer darf mehr Breite beanspruchen als X Menschen auf dem Rad.

Natürlich wären Regelungen, die die Breite/Insasse berücksichtigen ein schwachsinniger Auswuchs von Bürokratie. Aber es lohnt sich, sich als Autofahrer (was ich natürlich auch bin) mal Gedanken darüber zu machen, was einen wirklich behindert.
 
bei meinem Auto, was nicht sehr breit ist, behindert mich meißtens die motorleistung.. den mein alter Benz Diesel ist die Wanderdüne schlechthin:D. Und unsere Straßen sind hier oft nicht sehr überholfreundlich. Mich ärgert es meißt, wenn neben der Landstraße ein super asphaltierter 2,50 m breiter F-weg ist und die RR Truppe die bröckelige schmale Landstraße benutzt.. und das tun sie so gut wie immer :( meißtens alle ohne Helm und nur am labern, anstatt Kette rechts und so. Ansonsten.. ich hab Zeit und meißtens ist es halt der XYMarke/Typ Ego-durch-Auto-aufblaser-Fahrer hinter mir, der mich mehr ärgert (noch kurz in der uneinsehbaren Kurve von ganz hinten an allen vorbei und wenns nicht klappt halt nen paar RR Fahrer in den Graben drücken, alles schon erlebt)
 
in NRW gilt (laut Gesetz): das befahren von Wegen und Straßen ist erlaubt.. der Rest ist nicht definiert. Straßen aber nur mit STVO konformen Rädern (ja auch Forststraßen, siehe Bauausführungsverordnungen für Forststraßen)

Auszüge aus der Gesetzeslage in NRW:

Hier darf man Radfahren:

Auf Straßen und Wegen (§ 49
Abs. 2 LG)

Auf Straßen und festen Wegen (§
2 Abs. 2 LFOG). Auslegung NRW (gem.
Forstliteratur): ganzjährig mit
zweispurigem Kfz befahrbar = 3m
Breite


Details:

"(1) In der freien Landschaft ist das Betreten der privaten Wege und Pfade, der Wirtschaftswege sowie der Feldraine, Böschungen, Öd- und Brachflächen und anderer landwirtschaftlich nicht genutzter Flächen zum Zwecke der Erholung auf eigene Gefahr gestattet, soweit sich nicht aus den Bestimmungen dieses Abschnitts oder aus anderen Rechtsvorschriften Abweichungen ergeben. Für das Betreten des Waldes gelten die Bestimmungen des Landesforstgesetzes.

(2) Absatz 1 gilt sinngemäß für das Radfahren und das Fahren mit Krankenfahrstühlen in der freien Landschaft. Das Radfahren ist jedoch nur auf privaten Straßen und Wegen gestattet. Radfahrer und Reiter haben auf Fußgänger besondere Rücksicht zu nehmen
."
 
Auszüge aus der Gesetzeslage in NRW:

Hier darf man Radfahren:

Auf Straßen und Wegen (§ 49
Abs. 2 LG)

Auf Straßen und festen Wegen (§
2 Abs. 2 LFOG). Auslegung NRW (gem.
Forstliteratur): ganzjährig mit
zweispurigem Kfz befahrbar = 3m
Breite


Details:

"(1) In der freien Landschaft ist das Betreten der privaten Wege und Pfade, der Wirtschaftswege sowie der Feldraine, Böschungen, Öd- und Brachflächen und anderer landwirtschaftlich nicht genutzter Flächen zum Zwecke der Erholung auf eigene Gefahr gestattet, soweit sich nicht aus den Bestimmungen dieses Abschnitts oder aus anderen Rechtsvorschriften Abweichungen ergeben. Für das Betreten des Waldes gelten die Bestimmungen des Landesforstgesetzes.

(2) Absatz 1 gilt sinngemäß für das Radfahren und das Fahren mit Krankenfahrstühlen in der freien Landschaft. Das Radfahren ist jedoch nur auf privaten Straßen und Wegen gestattet. Radfahrer und Reiter haben auf Fußgänger besondere Rücksicht zu nehmen
."

genau so isses.. wobei die Forstliteratur keine verbindliche Richtlinie ist für Richter. Dieser Hinweis ist auch erst vor kurzem bei der DIMP angefügt worden, und zwar nachdem NRW eine schwarz-gelbe Regierung hatte. Das ist ja nun wieder anders. Außerhalb der DIMP gibt es auch die Ansicht, das Wege Naturfest sein müssen.. dies ist die Auffassung des Ministeriums für Natur und Umwelt. Es gibt Urteile in denen die Bauausführungsverordnungen für Forststraßen (die sind mit Forstliteratur gemeint) nicht als relevant annerkannt worden sind. Zudem müssen Forststraßen nach Forstliteratur an das öffentliche Verkehrsnetz angeschlossen sein und dort gilt die STVO. Das bedeutet dein Bike ist nicht tauglich für den Wald! Es gibt keinen Platz in Deutschland wo Fahrräder ohne Licht, Klingel & Katzenaugen fahren dürfen, wenn es nach Forstliteratur geht. Zum Glück ist die Forstliteratur kein Gesetz.. ebensowenig wie ein DIN 5008 (für Briefe) einem vorschreibt, wie man einen Brief zu schreiben hat und bei nichteinhaltung auch keine Geldstrafe fällig wird.
Sorry fürs "klug********n", aber ich kann mir den Schwachsinn, den die DIMP hervorbringt echt nicht mehr antun. Mehr als Kohle scheffeln mit Bikeausbildungen tun die meiner Meinung nach nicht. ach egal.. lest mal selber ein paar Jahre mit was abgeht und macht euch selber nen Bild.
 
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