Faden zum Abschweifen fürs Elektronikunterforum

Der Magnet ist die Halterung bzw. in der Halterung? Ist der Magnet so schwach oder die Magnet-Fläche zu klein? Die Gehäusefläche am C14 zu klein? Der kleine Sattelstrebenhalter soll mehr halten als der normale Halter?

Es gibt Hardtail-MTB, da ist hinten nix gefedert.
Schnur eng um die Leuchte gebunden (mit einem Galgenknoten), kurz hinter der Optik und das andere Ende im Gummi der Halterung fixiert.
Der Magnet ist nicht für starke Impulse gedacht. z.B. Abfahren von höheren Bordsteinen hat regelmäßig zum Abwurf geführt. Vielleicht wäre es unter dem Sattel besser gewesen, weil das C14 dort nicht so viel Hebel auf die Halterung aufbringen kann. Aber bei MTB ist i.d.R. alles vollgefedert und damit vermutlich deutlich weniger Stöße an.
Ich hatte bei den E-Bike Days in München extra noch am Lupinestand gefragt, ob der Magnet auch stark genug ist. Für meinen Anwendungsfall nicht. Ich hatte kurz überlegt noch einen zweiten Magneten in die Lampe zu machen und an die Halterung zu kleben, aber das war mir dann zu doof.
 
Aber untaugliches Messkriterium das denke ich schon. Was für einen Sinn ergibt es, eine irrelevante und unbekannte Norm herzunehmen statt den ohnehin sehr strengen gesetzlichen Anforderungen, die die Lampe ja offenbar erfüllt, sonst hätte sie keine Zulassung.
Die DIN 33958 Norm soll die TAs zu §22a StVZO ersetzen, da steht weitestgehend das drin was in den TAs stand. Siehe:
https://www.dinmedia.de/de/norm/din-33958/223322188

Und dieses PDF:
https://www.tu-ilmenau.de/fileadmin...nik/Literatur/2015/Herzog_Lux_junior_2015.pdf
 
Die DIN 33958 Norm soll die TAs zu §22a StVZO ersetzen, da steht weitestgehend das drin was in den TAs stand. Siehe:
https://www.dinmedia.de/de/norm/din-33958/223322188

Und dieses PDF:
https://www.tu-ilmenau.de/fileadmin...nik/Literatur/2015/Herzog_Lux_junior_2015.pdf
Das letzte Dokument sieht exakt so aus wie die TA 23 (sorry, nicht 10) und ist ja auch schon 10 Jahre alt. Da ist von 20 Lux die Rede und Scheinwerfern, die schon krasse 40-50lx in HV liefern - heute hat selbst die Aldi Lampe aus der Grabbelkiste 100lx, man darf sich fragen ob die Anforderungen noch zeitgemäß sind - zumal KFZ Scheinwerfer in Zone 1 doppelt so hell sein dürfen (Quelle dafür habe ich grade nicht zur Hand, bin mir aber recht sicher).

Da diese Frage aus dem Lupine Thread herausgelöst wurde, noch als Kontext: der ADAC hat behauptet, dass die Lupine SL Grano die Werte aus der DIN überschreitet, was in Konsequenz bedeuten würde, dass der gar keine Zulassung hätte bekommen dürfen. Da frage ich mich nun, wer denn hier Recht hat. Lupine, das KBA und deren Prüfinstitute oder der ADAC mit seiner ähem, Fahrradexpertise.
 
Das letzte Dokument sieht exakt so aus wie die TA 23 (sorry, nicht 10) und ist ja auch schon 10 Jahre alt. Da ist von 20 Lux die Rede und Scheinwerfern, die schon krasse 40-50lx in HV liefern - heute hat selbst die Aldi Lampe aus der Grabbelkiste 100lx, man darf sich fragen ob die Anforderungen noch zeitgemäß sind - zumal KFZ Scheinwerfer in Zone 1 doppelt so hell sein dürfen (Quelle dafür habe ich grade nicht zur Hand, bin mir aber recht sicher).

Da diese Frage aus dem Lupine Thread herausgelöst wurde, noch als Kontext: der ADAC hat behauptet, dass die Lupine SL Grano die Werte aus der DIN überschreitet, was in Konsequenz bedeuten würde, dass der gar keine Zulassung hätte bekommen dürfen. Da frage ich mich nun, wer denn hier Recht hat. Lupine, das KBA und deren Prüfinstitute oder der ADAC mit seiner ähem, Fahrradexpertise.
Vielleicht hat das Kraftfahrt-Bundesamt/Prüfungsinstitut "Spielraum"? Wer fragt nach?
 
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