Fahrradkontrollen

Ich wurde sogar schon für meine Lupine von amtlicher Seite gelobt...war aber glaube ich der pure Sarkasmus, der mir da entgegenschlug :D.


Ok., meine Anekdote, Eispickel kann sie bestätigen, von 2 Soldaten mit Maschinengewehren am Tor zur Altstadt von Jerusalem angehalten worden .... die Sache klärte sich schnell ... sie wollten wissen, wo man so helles Licht herbekomme. Da war kein Sarksamus zu spüren, das war echte Begeisterung.:cool:
 
Zum Thema, ob ein MTB ein Rennrad sein kann, wurde hier auch gerade eine Diskussion begonnen.
Übrigens ist in der von Mete erwähnten österreichischen Fahrradverordnung eins von den genannten vier Kriterien für ein Rennfahrrad das Vorhandensein eines Rennlenkers. Was ein Rennlenker ist, wird aber nicht weiter erklärt. Vermutlich ist das ein Lenker, der an einem Rennfahrrad montiert ist, sofern es sich um ein solches handelt, was vorraussetzt, dass sich an ihm ein Rennlenker befindet. (Ich sollte Gesetzestextformulierer werden.) :cool:
 
Na zum Beispiel, ob Du Deiner Pflicht nachkommst, ein Batterielicht wenigstens in der Tasche zu haben, wenn Dein Rad schon nicht mit fester Beleuchtung ausgestattet ist.

Ich wünsch mir immer, dass sie mal irgendwann kontrollieren, wieviele von den vierrädrigen Hirnis morgens nicht fähig sind, 1komma5 Meter von 30 cm zu unterscheiden wenn sie vorbeifahren..

..andersrum sehe ich oft Radfahrende, die sich vorher über zu dicht vorbeifahrende Verkehrsteilnehmer aufregten und Sekunden später, zwischen den Parkenden Autos rechts und den an der Ampel wartenden Fahrzeuge links, mit einem Abstand von höchstens 2 cm auf beiden Seiten, hindurch schlängeln. Das passt denn auch nicht. Dann muß ich mich hinter die wartende Fahrzeugschlange stellen, aber das machen nur ganz wenige..und wo haben wir schon 4 spurige Straßen mit 3 Meter je Spurbreite?

Problem ist es und wird es meiner Meinung nach auch immer sein, das sich immer irgend jemand in den Augen eines anderen, falsch verhält.
Ich habe für mich persönlich festgestellt, wenn ich angehupt werde, liegt es zu 50 % auch an mir, das die Autofahrerenden zu Handlungen gezwungen sind, die sie im Normalfall nicht tun würden.

Ich bin deshalb dazu übergegangen, kritische Punkte wie z.B. den Alex zu umfahren. Auch wenn es dann mehr KM sind, aber es funktioniert öfter als man glaubt. Früher bin ich auch auf dem Weg zur Arbeit angehupt worden, lag aber daran, das ich eine Strecke fuhr, die für viele Autofahrende schon zum Problem wird, ohne das dort Radfahrende sich aufhalten. Nun fahr ich entspannt und Risikoärmer, jedoch weiter..

Überleg Dir eventuell, ob Du nicht auch selbst zu solchen Situationen beiträgst und ob es andere Wege gibt, als den direkten..

Trotzdem weiterhin unfallfreie Fahrt!

Horsedriver:D
 
zwischen den Parkenden Autos rechts und den an der Ampel wartenden Fahrzeuge links, mit einem Abstand von höchstens 2 cm auf beiden Seiten, hindurch schlängeln.

Das schöne ist ja, dass man das als Radfahrender laut STVO sogar darf (§5, Abs. 8), der KFZ-Führende leider nicht, so ist das eben mit der Nicht-Gleichberechtigung im öffentlichen Straßenverkehr ;).

@Altgl: Eben, eins von vier Kriterien, immerhin. Etwas mehr Mühe haben sie sich dann doch gegeben ;).
 
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Is das Lupinchen ned zu hell?

Die Leistung kann man ja herunterregeln, das Problem ist aber eher, dass die ganzen ausreichend hellen Lampen nicht abblendbar sind und demzufolge, selbst bei geringer Leistung, den Gegenverkehr blenden können. Ausnahme ist die B&M Big Bang und die ist technisch veraltet und dafür sauteuer.
 
Mein Vorschlag für ein Alleinstellungsmerkmal von Rennrädern: Reifenbreite <=25mm. Fertig!

Horsedriver: Der Kluge gibt so lange nach, bis er der Dumme ist... Mir ist ein Alex voller Radler (mit ein paar hupenden Autofahrern) lieber, als eine fahrradfreie Zone, wo man als einzelner Radfahrer irgendwann als Freiwild gilt. Das ist ja alles eine Frage der Gewöhnung auf beiden Seiten. Vorauseilender Gehorsam führt dazu, dass immer mehr Straßen zu Gefährdungszonen für Radfahrer werden. Aber Berlin entwickelt sich seit mindestens 10 Jahren langsam in die richtige Richtung. (Ich müsste mal wieder auf der Frankfurter Allee radeln...)
Das Rechts-Vorbeifahren an roten Ampeln ist Radfahrer übrigens ausdrücklich erlaubt. Meines Wissen nach gilt dabei auch nicht der Mindestüberholabstand von 1,5m.
 
Das weiß ich auch, das ich da rechts vorbei darf, aber viele regen sich im Straßenverkehr auf, ohne zu überlegen, das der andere Verkehrsteilnehmer eventuel anders reagiert, als "vorrausgeplant" und mir rein persönlich bringt es nichts wenn ich hinterher Kopflos bin (im übertragenen Sinne). Ich muß eben damit rechnen, das nicht jeder die Verkehrregeln 100% ig kennt und wenn ich das nur mal im eigenen Kolegenkreis so sehe, wo ich als Asphaltkakerlake bezeichnet werde, oder als Straßenrambo, äh, ja, denn multipliziere ich das ganze mal und denke mir meinen Teil..Ich fahre eben trotz allem lieber mit dem Rad und versuche so gut es geht, den unnötigen Gefahren aus dem Wege zu gehen.

Horsedriver:D
 
Ich habe hier gerade mal in den Gesetzeskommentar zum Strassenverkehrsrecht geschaut. Steht wenig drin, aber ein Verweis auf einen Aufsatz in der DAR 2002 hilft weiter. In der DeutschesAutoRecht:

"Zieht man die Begründung zum Abs.11 aus dem Verkehrsblatt (Verkehrsblatt 1997, S.688) heran, dürften nur schmalreifige Rennräder gemeint sein......Somit dürften MTBs nicht ohne Lichtmaschine im öffentlichen Str.verkehr geführt werden".
 
Ich muß eben damit rechnen, das nicht jeder die Verkehrregeln 100% ig kennt

Aus Sicht des Radfahrers hast Du natürlich Recht, dass man damit rechnen sollte, aber ob man es muss? Laut Rechtsprechung wohl nicht. Das Führen eines KFZ setzt eben voraus, dass man die Regeln weitestgehend kennt. Natürlich hast Du von Deinem Recht nicht viel, wenn Du tot oder invalide bist, aber die Pflicht für andere mitzudenken, hat man den Radfahrern Gott sei Dank noch nicht auferlegt ;). Obwohl man §1 ja irgendwie auch so auslegen könnte...naja....da hält sich eh keiner dran.

Ich habe hier gerade mal in den Gesetzeskommentar zum Strassenverkehrsrecht geschaut. Steht wenig drin, aber ein Verweis auf einen Aufsatz in der DAR 2002 hilft weiter. In der DeutschesAutoRecht:

"Zieht man die Begründung zum Abs.11 aus dem Verkehrsblatt (Verkehrsblatt 1997, S.688) heran, dürften nur schmalreifige Rennräder gemeint sein......Somit dürften MTBs nicht ohne Lichtmaschine im öffentlichen Str.verkehr geführt werden".

Ich habe ein "schmalreifiges" MTB-"Rennrad". Und was machen wir jetzt?:D
 
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wir haben unter Kollegen beim Verkehrsrechtsseminar ausführlich über das Thema "Rennrad und dessen Definition" diskutiert. Dabei kam heraus, daß die ursprüngliche Intention des Gesetzgebers, die 11-kg-Grenze einzuführen, den Grund hatt, die Reifen der Rennräder zu schützen, weil es damals keine Nabendynamos gab, die Masse fuhr mit Seitenläufern, die die Reifenflanken recht schnell beschädigten. In dem Sinne hat eine solche Grenze durchaus ihre Berechtigung.
Ich halte diese Begründung heutzutage für sehr interpretationsfähig. Sollte ich an meinem Stahlhardtail mal Kojaks in 1.0 aufziehen, dazu wie weiland J.Tomac mal einen Rennlenker anbauen, so würde ich mir die rechtliche Bewertung gerne mal anhören. Andersrum gab es mal Rennradfullies (damals bei Paris-Roubaix gesehen), und wenn ich da Crossreifen aufziehe, würde mich auch da die rechtliche Würdigung interessieren.
In beiden Fällen ist man heutzutage in der Lage, die 11-kg-Grenze zu unterschreiten, wobei ich gerne wüßte, was da eigentlich gewogen wird.

Es ist schon recht merkwürdig, aber wie weiter oben schon jemand schrieb, die jetzige Situation ist zwar rechtlich unbefriedigend, aber durchaus erträglich, denn ich kann mit meiner Lupine fahren, andererseits habe ich im Dienst die Entscheidungsfreiheit, einen mit Licht fahrenden Radler fahren zu lassen, wenn die Beleuchtung funktioniert und dabei nicht zwingend allen(!) rechtlichen Regeln entspricht.
 
wir haben unter Kollegen beim Verkehrsrechtsseminar ausführlich über das Thema "Rennrad und dessen Definition" diskutiert.

Anstatt dass mal der Gesetzgeber das längst überfällige und hinlänglich bekannte Thema "Fahrradbeleuchtung" in die Hand nimmt und eine praktikable, zeitgemäße Lösung zu Papier bringt, werden auch noch Steuergelder ausgegeben, um Polizisten zu erklären, was ein Rennrad ist. Das sagt eine Menge über die Reformfähigkeit in unserem Land aus. :rolleyes:

Hat eigentlich jemand die letzte "heute-show" gesehen? :lol:
Oliver Welke und Ulrich von Heesen über die SprachartistInnen in Ramsauers VerkehrsministeriumInnen – oder so ähnlich...
 
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... das mit der Batteriebeleuchtung war doch letztes Jahr irgendwo in Disskusion oder nicht?

Neben dem Abrieb am schmalen Rennradreifen, stelle ich mir auch das Aufliegen des Seitenläufers auf dem Asphalt problematisch vor. Wäre dann sicher ein tolles Fahrgefühl. :lol:

Zu 11 Kilogrenze... meine beiden Hardtails sind leichter als mein aktuelles "Rennrad". Unter 11 Kilo sind sie aber alle 3.

Aber mal ehrlich, kommt man dem Polizisten freundlich entgegen und hat sonst nichts verbrochen... wird einem keiner wirklich ans Bein pissen. Es sei denn er ist sehr schlecht gelaunt. Aber selbst dann kostets nur einen 10er gegen den man sicher auch Widerspruch einlegen kann. Wichtiger ist es in meinen Augen nach wie vor, den Leuten strafen auf zu brummen, die ganz ohne Licht unterwegs sind. Und das sind echt nicht wenige ( zumindestens auf meinem Arbeitsweg ).


:winken:
Thomas
 
Ich wurde letztens, vorne Chinabrenner-Flak-Ausleuchtung, hinten diese pervers blinkende Smart-Led-Lampe am Rad, freundlich von der Rennleitung darauf hingewiesen, dass mein Rücklicht doch etwas "anstrengend" für andere Verkehrsteilnehmer sei. Gut, hab ich auf Dauerleuchten (da leuchtet aber dann die helle LED durchgehend, auch übel für die hinterherfahrende Netzhaut) umgestellt und gut war's.
Pfosten die nachts möglichst dunkel gegleidet mit unbeleuchtetem Rad durch die Gegend eiern gehört mehr als nur nen 10er abgenommen.

Die Funzel hier meine ich, im Titel sogar als "Freizeitleuchte" bezeichnet:
http://www.bikecorner24.de/smart-led-freizeitleuchte-rl317r/ruecklicht-p-1333.html
Hier ab 2:30 zu sehen
https://www.youtube.com/watch?v=X2oiSpaaMPk
 
Anstatt dass mal der Gesetzgeber das längst überfällige und hinlänglich bekannte Thema "Fahrradbeleuchtung" in die Hand nimmt und eine praktikable, zeitgemäße Lösung zu Papier bringt, werden auch noch Steuergelder ausgegeben, um Polizisten zu erklären, was ein Rennrad ist. Das sagt eine Menge über die Reformfähigkeit in unserem Land aus. :rolleyes:

2006 wurde eine neue "Fahrrad-Verordnung" dem Bundesrat vorgelegt. (Drucksache 29/06)
In dieser wurden sämtliche Ausrüstungsvorschriften von der StVZO gelöst und in einer neuen Verordnung verankert.
Einer der wichtigsten Punkte: Das 13kg-Mountainbike wird mit dem 11kg-Rennrad gleichgestellt.

Die neue Verordnung wurde sinnloser Weise mit der Begründung des "Abbaus überflüssiger bürokratischer Regelungen" abgelehnt. (Drucksache 29/1/06)
Soweit ich das verstanden habe, ist aber bereits wieder eine Experten-Komission des Bundesverkehrsministeriums mit diesem Thema befasst.
 
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Wer soll diesen Bullshit überprüfen:)
In meinem Kopfkino sehe ich gerade einen Polizisten über den Lenker fliegen weil er meine Bremse überprüft. "OK, es sind 4m" waren seine letzten Worte. Schön ist auch die Vorstellung wie einer mit seinem Demo in die Müggelz fährt, natürlich Ordnungsgemäß mit Dynamo und fester Beleuchtung, bei über 13 kg sind die ja vorgeschrieben :lol:
Vorschriften die nich überprüft und eingehalten werden können sind für die Katz. In dem Fall war der Bundesrat mal helle.

Pitt
 
...
Pfosten die nachts möglichst dunkel gegleidet mit unbeleuchtetem Rad durch die Gegend eiern gehört mehr als nur nen 10er abgenommen.
...

Dein Wunsch wurde bereits erhört. Ab 01.04. kostet der Spaß jetzt 20€:
http://www.saarfriends.de/index.php/wissenswertes/192-ab-01-04-2013-neur-bussgeldkatalog-fuer-radfahrer-und-autofahrer

Wer den Radweg ohne Dynamolicht und ohne Klingel nicht benutzt, ist gleich mal bei 55 €.:confused:
Als Autofahrer mit 50 durch einer 30er Zone fahren oder den Seitenabstand zum Fahrradfahrer nicht einhalten, ist billiger!

Was auch passieren kann, wenn man ohne Dynamolicht erwischt wird: Man bekommt eine Auflage, sein auf StVZO-zulässige Beleuchtung umgerüstetes Bike innerhalb einer Frist bei der Polizei vorzuführen.

Und mal ganz ehrlich, was soll diese Vorschrift zum Dynamolicht. Egal welches Rad oder wie schwer das Rad ist, die Batteriebeleuchtung ist mittlerweile meist sogar zuverlässiger als eine Dynamobeleuchtung. Und bei den Autos schreibt auch keiner eine Lichtmaschine vor. Da hat der Normgeber mal wieder den industriellen Fortschritt verschlafen. Na vielleicht kippt mal ein Gericht diese schwachsinnige Regelung, jetzt wo der Spaß teurer geworden ist.
 
In Adlershof war die Rennleitung, mit je drei Mann, vorhin wieder am Werk.
So wie ich das, während einer Rotphase, sehen konnte, ging es hauptsächlich um die Benutzung des falschen Radweges.
Mutti + Opi mit "Körbchen-Rädern" auf der richtigen Seite wurden jedenfalls nicht angehalten.
"Sportliche Fahrer" kamen gerade nicht vorbei...
 
Wer den Radweg ohne Dynamolicht und ohne Klingel nicht benutzt, ist gleich mal bei 55 €.:confused:

Imho wird immer nur der schwerwiegenste Verstoß geahndet (in dem Falle also der teuerste) und nichts aufsummiert. Wenn Du also ohne Klingel und Dynamolicht auf der falschen Seite fährst, kostet Dich das im schlimmsten Falle 20 EUR, nachrüsten musst Du evtl. trotzdem...
 

...deshalb ja meine etwas verunstaltete Ausdrucksweise weiter oben:lol:


Gestern auf dem Heimweg: Radfahrer, Typ Öko fährt Ecke Ku-Damm / Joachimsthaler, rechts an einem dort stehenden Polizeiwagen vorbei und fährt vor den Augen der beiden Insassen bei rot über die Kreuzung und wurde noch laut, als ihn die beiden auf der anderen Seite zu einem Gespräch herausholten...10 Eur soll das nur kosten?


Horsedriver:D
 
Imho wird immer nur der schwerwiegenste Verstoß geahndet (in dem Falle also der teuerste) und nichts aufsummiert. Wenn Du also ohne Klingel und Dynamolicht auf der falschen Seite fährst, kostet Dich das im schlimmsten Falle 20 EUR, nachrüsten musst Du evtl. trotzdem...

Ganz so einfach ist es nicht. Die Frage ist, ob Tateinheit oder Tatmehrheit vorliegt, also vereinfacht gesagt, ob mit der gleichen Handlung gleichzeitig mehrere Tatbestände erfüllt sind.
Bei einer Fahrt ohne Klingel und ohne vorgeschriebene Beleuchtung könnte man dies eventuell noch annehmen, da das Rad nicht StVZO-vorschriftsmäßig ausgestattet war, aber den vorgeschriebenen Radweg nicht zu benutzen, ist davon zu trennen (Dauerdelikt und Begehungsdelikt). Vereinfacht gesagt, man benutzt die ganze Fahrt ein nicht StVZO-vorschriftsmäßig ausgestatteten Rad, auch wenn man später auf einer Straße fährt, die keinen Radweg hat. Klar oder?:D

Gruß 78
 
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