Fahrradkontrollen

Ganz so einfach ist es nicht. Die Frage ist, ob Tateinheit oder Tatmehrheit vorliegt, also vereinfacht gesagt, ob mit der gleichen Handlung gleichzeitig mehrere Tatbestände erfüllt sind.
Bei einer Fahrt ohne Klingel und ohne vorgeschriebene Beleuchtung könnte man dies eventuell noch annehmen, da das Rad nicht StVZO-vorschriftsmäßig ausgestattet war, aber den vorgeschriebenen Radweg nicht zu benutzen, ist davon zu trennen (Dauerdelikt und Begehungsdelikt). Vereinfacht gesagt, man benutzt die ganze Fahrt ein nicht StVZO-vorschriftsmäßig ausgestatteten Rad, auch wenn man später auf einer Straße fährt, die keinen Radweg hat. Klar oder?:D

Gruß 78

Najut, aber 55 Eur sind's trotzdem nicht ;).
 
Gut also auch noch eine defekte Klingel mit in den Rucksack packen. "Ja Herr Wachtmeister die ist gerade abgefallen, ich bin schon auf dem Weg zum Radladen".


Jedes Jahr das selbe, ich bin echt froh dass sich die Polzei bisher zurückhält hart durch zu greifen... Wenn die Fälle die hier durchgespielt werden, wirklich mal so geahndet werden, dann siehts bei uns allen ganz schön rot aus.


:winken:
Thomas
 
... Wenn die Fälle die hier durchgespielt werden, wirklich mal so geahndet werden, dann siehts bei uns allen ganz schön rot aus.


:winken:
Thomas

Da ja scheinbar ein großes Bedürfnis nach Rechtssicherheit besteht, wäre das wirklich mal nachdenkenswert. Die Polizei fängt richtig an zu trollen und setzt die Dynamopflicht flächendenkend durch! Wenn dann 90% des Fahrradverkehrs stillgelegt sind wäre der poltische Handlungsdruck da. Oder BILD und BZ freuen sich!;)
 
Ich dachte, Radfahren im öffentlichen Raum ist seiner selbst Willen schon illegal :D.
 
Da ja scheinbar ein großes Bedürfnis nach Rechtssicherheit besteht, wäre das wirklich mal nachdenkenswert. Die Polizei fängt richtig an zu trollen und setzt die Dynamopflicht flächendenkend durch! Wenn dann 90% des Fahrradverkehrs stillgelegt sind wäre der poltische Handlungsdruck da. Oder BILD und BZ freuen sich!;)


Und das Radio erzählte gerade die Fahrpreise gehen bald auf 2,60 € hoch. Passt doch alles zusammen. Ich überlege gerade ob die Leute ganz "oben" jetzt alles implodieren lassen wollen?!

:winken:
Thomas
 
Najut, aber 55 Eur sind's trotzdem nicht ;).
Hab ick nicht gesagt. Es kommt drauf an (sagen die Juristen ja immer so schön).

Es ist ja nicht nur die Klingel und Dynamolicht, sondern diese ganzen Katzenaugen in allen schönen Farben und Größen. Witzigerweise müssen auch die Rennräder unter 11kg diese tollen Katzenaugen haben, ganz besonders interessant ist dies bei den Pedalen. Ich weiß nicht wie man an den Rennradpedalen oder MTB-Klickpedalen diese gelben Teile anbringen soll.:confused:

Wer auf dem Weg zur Arbeit keinem Polizisten begegnen will, sollte seinen Arbeitsweg zu den Wachwechselzeiten einplanen. Morgens und abends halbe Stunde vor und halbe Stunde nach 6 (18) Uhr, wenn sich da nichts geändert hat. Wollte mal gegen 17.50 Uhr einen Fahrraddiebstahl auf der Wache anzeigen. Kann nur sagen: g a n z falscher Zeitpunkt. Viele Polizisten vorort, aber keiner hatte Zeit.
 
Katzenaugen oder wie auch immer diese Speichenreflektorteile genannt werden möchten, braucht man nicht, wenn die montierten Decken einen Reflektorstreifen haben. So hörte ich zu mindest mal von einem Radlmonteur - diesem spezielen Typen ist aber nicht zu trauen. Deshalb frag ich hier mal nach; ist das wirklich so?
 
Hat der Mechanikles trotz mieser Schrauberei also wenigstens die Wahrheit gesprochen. Gut.

Kann da nicht zu den Katzenaugen an den Pedalen auch der Reflektorstreifen an den Schuhen, Hosen oder auch Hosenklammer als Alternative angeführt werden? Wenigstens versuchsweise, wenn man mal in die Situation gerät, dass man vom Rennsportkomissar zur Rede gestellt wird.

Schönes Wochenende!
 
Hab mal ein wenig mitgelesen und mir stellt sich da grad folgende Frage:

Angenommen ich fahre mit meinem Enduro durch die Wälder und jage ein paar Trails runter. Um wieder nach Hause zu fahren muss ich aber über die Straße gurken oder Radweg- ok ich fahre auch ab und an den normalen Gehweg
biggrin.gif


Muss ich dann rein gesetzlich betrachtet mein Bike sobald ich aus dem Wald raus bin mit Licht, Reflektoren etc ausstatten
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eek.gif


Ist ja immerhin ein Spaßgerät wenn ich Trails schredder....

Also wenn ich Touren fahre würde ich vlt ja noch grade Licht dran klipsen aber mehr auch nicht.
Als nächstes kommt noch "Ihr Lenker ist aber ein wenig zu breit...." Tzzz dabei sind es "nur" 747mm
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Grüße :)
 
Ist das jetzt ein Hypothesenfred :confused: :rolleyes:

Zur Berechnung der Wahrscheinlichkeiten des Erwischtwerdens würde mich mal interessieren, wer denn mal bei oder nach einer Tour mit 'nem Spaßgerät tatsächlich mangels Leuchtreklame oder erforderliche Ausstattung "verknackt" wurde?

Freiwillige vor :daumen:
 
Zuletzt bearbeitet:
Wieso Hypothese? Er fragte nach rein rechtlicher Lage. Und die wäre, da es sich ja nach seinem Bekunden um ein Spaßgerät und kein Rennrad ;) handelt, entweder vollständige Ausrüstung gem. STVO/STVzO oder eben schieben.
 
Rechtliche Lage ja gut, doch wie oft wird geahndet? Doch wenn keiner wegen Dererlei verfolgt wird, braucht es doch diese Ausführungen nicht.........
 
Ja. Wenn weißer Reflektor am Laufrad, dann entweder durchgehender Reflexstreifen oder an jeder Speiche diese Stabspeichenreflektoren zum Klemmen.

Aber wehe Du verlierst einen Stabspeichenreflektor und ungerecht ist es auch, denn es spielt keine Rolle, ob das Rad nun 36 oder 18 Speichen hat. Somit kommt es eigentlich nicht auf die Sichtbarkeit an, sondern ob jede Speiche ein Stäbchen hat.:confused: Entspricht auch eigentlich nicht dem Wortlaut des § 67 Abs. 7 Nr. 2, da der weiße Streifen eigentlich durchgängig sein müsste, wird wohl aber so ausgelegt.

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Kann da nicht zu den Katzenaugen an den Pedalen auch der Reflektorstreifen an den Schuhen, Hosen oder auch Hosenklammer als Alternative angeführt werden? Wenigstens versuchsweise, wenn man mal in die Situation gerät, dass man vom Rennsportkomissar zur Rede gestellt wird.

Schönes Wochenende!
Dann kannst Du nur auf das wohlwollende Ermessen der Polizisten hoffen, denn es gibt da leider ganz klare Vorgaben, welche Farbe wo und sogar in welcher Höhe:
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_67.php

Gruß 78
 
Muss ich dann rein gesetzlich betrachtet mein Bike sobald ich aus dem Wald raus bin mit Licht, Reflektoren etc ausstatten
confused.gif
eek.gif

Streng genommen musst Du im gesamten öffentlich zugänglichen (Verkehrs-)Raum ein STVO-konformes Rad haben, der Wald zählt auch dazu, nur kontrolliert da natürlich selten jemand. MTBs als Sportgerät dürften eigentlich nur auf nicht öffentlichen (abgesperrten) Strecken eingesetzt werden, genauso wie z.B. Geländemotorräder ohne Straßenzulassung...
 
Zuletzt bearbeitet:
Wieso Hypothese? Er fragte nach rein rechtlicher Lage. Und die wäre, da es sich ja nach seinem Bekunden um ein Spaßgerät und kein Rennrad ;) handelt, entweder vollständige Ausrüstung gem. STVO/STVzO oder eben schieben.

Er ist eine Sie nur mal so nebenbei ;)

Streng genommen musst Du im gesamten öffentlich zugänglichen (Verkehrs-)Raum ein STVO-konformes Rad haben, der Wald zählt auch dazu, nur kontrolliert da natürlich selten jemand. MTBs als Sportgerät dürften eigentlich nur auf nicht öffentlichen (abgesperrten) Strecken eingesetzt werden, genauso wie z.B. Geländemotorräder ohne Straßenzulassung...

Oh jetzt bin ich baff- war mir gar nicht bewusst o_O
Naja wer sein Fahrrad liebt...
Danke für die Info :)

Gesendet von meinem GT-N7100 mit Tapatalk 2
 
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Andere Frage:

Ist den an den "normalen" MTBs überhaupt nen Dynamo zu montieren? Ich mein, VBrakes kann ich doch auch nicht so einfach mal an jedes Scheibenbremsteilchen rantun.

Obs die Dynamos auch in Carbon gibt? :eek::cool:

Und zum "abblenden" von den hellen Lampen a la Lupine. Ich fühle mich zB bei Dunkelheit immer geblendet von den Autos auf der Straße..und nu? Wenn man direkt reinblinzelt ist es doch egal was für ne Funzel, das blendet nunmal. Ok..ne Kerze habe ich jetzt mal ausgenommen davon.
 
Ist das jetzt ein Hypothesenfred :confused: :rolleyes:

Zur Berechnung der Wahrscheinlichkeiten des Erwischtwerdens würde mich mal interessieren, wer denn mal bei oder nach einer Tour mit 'nem Spaßgerät tatsächlich mangels Leuchtreklame oder erforderliche Ausstattung "verknackt" wurde?

Freiwillige vor :daumen:

Irgendwann um 1990 rum, war kurz nach der Einführung der Pflicht für den vorderen weißen Reflektor, bin ich mal in eine Kontrolle geraten, wo das Fehlen ebendieses Reflektors geahndet wurde.

Ob es ein Verwarnungsgeld gab, weiß ich nicht mehr, viel nerviger war, dass ich einen Mängelbericht bekommen habe und das nachgerüstete Rad (ansonsten war es ein normales Alltagsrad mit Dynamo etc.) bei der nächsten Polizeiwache vorführen musste.

Ich hab den Reflektor dann mit Bindfaden befestigt, da der Radladen vor Ort keinen hatte, der passte - das hat dann wieder keinen interessiert.

So viel zu meinen Erfahrungen.
 
Ist das jetzt ein Hypothesenfred :confused: :rolleyes:

Zur Berechnung der Wahrscheinlichkeiten des Erwischtwerdens würde mich mal interessieren, wer denn mal bei oder nach einer Tour mit 'nem Spaßgerät tatsächlich mangels Leuchtreklame oder erforderliche Ausstattung "verknackt" wurde?

Freiwillige vor :daumen:

Ich durfte mein Bike insgesammt 2 mal zur "Vorführung" bringen, weil ich ausgerechnet an den Winterfelgen keine Reflektoren dran hatte und ebenso keinen Front- und Heckreflektor. Blieb aber soweit kostenfrei.

Bei den meisten Kontrollen in die ich bisher geraten bin, hatte ich immer den Eindruck, das unterdessen alles akzeptiert wird, was halbwegs vernünftig leuchtet und wie weiter oben erwähnt, Licht kostet heut zu Tage ja nicht die Welt.
 
und wie weiter oben erwähnt, Licht kostet heut zu Tage ja nicht die Welt.

Sieht aber an gewissen Bikes einfach zum :kotz:aus :D
Klar geht Sicherheit vor, aber ich finde wenn man grad vorne und hinten Licht dran macht passt das.

Hört sich etwas lasch an das ganze und ihr könnt die Hände über den Kopf werfen- ich finde es krass übertrieben alles- was wohl auch daran liegt das ich nur im Notfall auf der Straße fahre...
 
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