mete
[ˈfɛɪ̯k(ˈ)njuːs]
Ganz so einfach ist es nicht. Die Frage ist, ob Tateinheit oder Tatmehrheit vorliegt, also vereinfacht gesagt, ob mit der gleichen Handlung gleichzeitig mehrere Tatbestände erfüllt sind.
Bei einer Fahrt ohne Klingel und ohne vorgeschriebene Beleuchtung könnte man dies eventuell noch annehmen, da das Rad nicht StVZO-vorschriftsmäßig ausgestattet war, aber den vorgeschriebenen Radweg nicht zu benutzen, ist davon zu trennen (Dauerdelikt und Begehungsdelikt). Vereinfacht gesagt, man benutzt die ganze Fahrt ein nicht StVZO-vorschriftsmäßig ausgestatteten Rad, auch wenn man später auf einer Straße fährt, die keinen Radweg hat. Klar oder?
Gruß 78
Najut, aber 55 Eur sind's trotzdem nicht
