@ roadrunner, ich habe heute morgen nochmal genau nachgesehen, der Radweg Müggelheimer Damm ist auf gesamter Länge in beiden Richtungen benutzungspflichtig, überall blaue Lollies.
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Wenn ich mir das Foto ansehe, so stehen da zwei Funkwagen, und an einem Wagen ist ein Herr in Blau zu sehen. Somit wäre es leicht gewesen, zu fragen, ob man zwingend dort parken muß....
Weiterhin gilt, daß die Polizei grundsätzlich an die StVO gebunden ist, jedoch im Rahmen hoheitlichen Handelns Sonder-und Wegerechte in Anspruch nehmen darf, und zwar in bestimmten, in einer Geschäftsanweisung festgelegten Grenzen. Die Entscheidung darüber obliegt dem Streifenführer im Funkwagen. Das kann durchaus auch dazu führen, daß das mißbraucht wird, allerdings gab es da auch schon merkliche Disziplinarmaßnahmen, bis hin zu Punkten und Bußgeldern, wenn Funkwagen mal geblitzt wurden.
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Wenn ich mir das Foto ansehe, so stehen da zwei Funkwagen, und an einem Wagen ist ein Herr in Blau zu sehen. Somit wäre es leicht gewesen, zu fragen, ob man zwingend dort parken muß....
Weiterhin gilt, daß die Polizei grundsätzlich an die StVO gebunden ist, jedoch im Rahmen hoheitlichen Handelns Sonder-und Wegerechte in Anspruch nehmen darf, und zwar in bestimmten, in einer Geschäftsanweisung festgelegten Grenzen. Die Entscheidung darüber obliegt dem Streifenführer im Funkwagen. Das kann durchaus auch dazu führen, daß das mißbraucht wird, allerdings gab es da auch schon merkliche Disziplinarmaßnahmen, bis hin zu Punkten und Bußgeldern, wenn Funkwagen mal geblitzt wurden.