garantie

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Hallo! Hat Jemand schon mal Erfahrungen gesammelt beim Durchsetzen von Garantieansprüchen per Rechtsanwalt?

Wie lange dauert sowas, wie hoch ist das Risiko auf den Kosten sitzen zu bleiben, lohnt sich das im Falle einer 500-Euro-Gabel?

Firma (lasse ich dem lieben Frieden willen mal ungenannt) ist der Meinung, dass ich zu heftig mit dem CC-Teil unterwegs war, was ich allerdings ganz anders sehe. Das Maximalste war eine dreitägige Alpentour mit entsprechenden Abfahrten. Sonst nur Wald-Und-Wiesen-Gehoppel.
 

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Re: garantie
Die Frage ist, ob dir die "Firma" unsachgemäße Handhabung vorwerfen- bzw. du der Firma einen Fehler gemäß Garantiebestimmungen nachweisen kannst.

Würde auf jeden Fall eine interessante Angelegenheit werden, wenn Wort gegen Wort steht.

Ich bin kein Rechtskundler und kann Erfolgsaussichten nicht vorhersagen, aber rein aus dem Sachverhalt heraus, kann i mir nur schwer vorstellen, dass mit rechtfertigbarem Aufwand (zeitlich/monetär) was Zufriedenstellendes raus kommt.
 
lass mich raten:
der chef hat dich zur recherche für die nächste ausgabe verdonnert?!
Vorschau BIKE 11/2007
...ab 10. Oktober am Kiosk
GARANTIE-FRAGE?

Wann tritt die Garantie in Kraft? Was ist überhaupt Gewähr leistung? Und für welche Schäden am Bike muss ich selbst aufkommen? Diese Fragen und viele mehr beantworten wir im nächsten Heft.

:D
 
Vorschau BIKE 11/2007
...ab 10. Oktober am Kiosk
GARANTIE-FRAGE?

Wann tritt die Garantie in Kraft? Was ist überhaupt Gewähr leistung? Und für welche Schäden am Bike muss ich selbst aufkommen? Diese Fragen und viele mehr beantworten wir im nächsten Heft.

:D

:daumen:

Meines Wissens nach, welches ausdrücklich keine Rechtsberatung darstellt, liegt die Beweisslast innerhalb der ersten 6 Monate der Gewährleistung beim Hersteller. Das bedeutet, er muß nachweisen, dass a) kein Produktionsfehler vorlag und b) du mit dem Dingens pfleglich umgegangen bist. Nach diesen 6 Monaten liegt eine Beweislast-Umkehr vor.

Garantie ist eine vom Hersteller freiwillig gewährte, über die Gewährleistung hinausgehende Service-Leistung, auf die er dir aber auch unter Umständen verweigern kann. Diese Umstände finden sich meist in den Produktbeschreibungen unter "Garantiebestimmungen".

So. Nun denn mal raus mit den Details. Übrigens sollte man meiner Meinung nach erst den Weg der gütlichen Einigung beschreiten, bevor man mit der §-Keule ausholt. Wenn Du eine Rechtsschutz-Versicherung hast, kläre mit denen, ob Sie die Kosten übernehmen. Ansonsten, auch Anwälte habe Email-Adresse und Telefonnummern.

Außerdem ist es auf Basis der von dir zur Verfügung gestellten Informationen schwierig, genauere Ratschläge zu erteilen. Zudem dies wohl wieder (daher auch meine Vorbemerkung) leicht in den Bereich der Rechtsberatung abgleitet.

Persönliche Einschätzung:
Aussage Hersteller: Schadensbild ist durch nicht-sachgemäßen Gebrauch entstanden.
Deine Aussage: Dagegen!

Da stehen die Sieger, so sich das Unternehmen stur stellt, doch schon fest: Anwälte und Gutachter ;)
 
habe auch schon eine ähnliche sache durch. bei mir wars ein verzogener fully-rahmen. nach wochenlangem hichhack mit händler und hersteller(univega-service und garantieabwicklung zum:kotz:)bin ich zum anwalt gegangen und habe meine rechtschutzversicherung in anspruch genommen. hätte ich im nachhinein schon früher machen sollen-aber ich glaube halt an das gute im menschen;). schon der erste drohbrief des anwalts hat wirkung gezeigt und mir zu einem neuen rahmen verholfen. viel glück bei deiner sache mfg hai-nik
 
Gewährleistung betrifft den Händler, nicht den Hersteller. 6 Monate muss dein Händler nachweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt des Verkaufs nicht bestand, danach, auch wieder 6 Monate, musst du es nachweisen. Garantie ist Herstellersache, was am Ende greift, kommt auf den Schaden oder Mangel an.
 
Mir ist gestern an meinem Scott YZ1 bei einem harmlosen Bunny Hop das Schaltauge abgerissen. Ich hab den Rahem im Januar diesen Jahres neu gekauft. Ein DJ Rahmen sollte nen Bunny Hop aushalten, denke ich, aber lohnt es sich wegen einem 15€ Teil überhaupt den Aufwand zu betreiben, Garantieansprüche zu erheben?
 

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nein, und das Schaltauge ist bestimmt nicht wegen der Belastungen beim Bunnyhop abgerissen, es sei denn dein Schaltwerk wiegt 10kg. Höchstwahrscheinlich war es schon an- oder durchgebrochen, weil das Rad irgendwann mal aufs Schaltwerk gefallen ist oder so, und bei dem Bunnyhop isses dann halt vollends auseinandergefallen.
 
Gewährleistung betrifft den Händler, nicht den Hersteller. 6 Monate muss dein Händler nachweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt des Verkaufs nicht bestand, danach, auch wieder 6 Monate, musst du es nachweisen. Garantie ist Herstellersache, was am Ende greift, kommt auf den Schaden oder Mangel an.
Die Beweislastumkehr der ersten 6 Monate ist richtig, danach liegt die restlichen 18 Monate der Gewährleistung die Beweislast bei dir.

Du hast Wahlfreiheit, ob du Garantie oder Gewährleistung beanspruchst, mit dem Mangel / dem Schaden hat das nichts zu tun.

gruß Norbert
 
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