Halo zusammen,
nach dem ich die Artikel gelesen habe wirds mir Angst und Bange. Wie man herauslesen kann gibt es keine eindeutige Schutzmaßnahme, was zu tun ist, um bei einem Unfall erst gar nicht in die Zwickmühle der Justiz zu kommen. Bin seit einem Jahr selbst Guide der mtb-Ummendorfer. Bislang habe ich mich bei solchen Dingen immer auf meinen logischen Menschenverstand verlassen und mir eingeredet, dass mir bei einem Unfall niemand in den Karren fahren kann. Meine Überlegungen und wohl auch die der anderen Guides unseres Mtb-Treffs sind: Wenn ein Boxer nach dem Training mit einem blauen Auge nach Hause kommt braucht er nicht zu jammern. Beim Boxen ist das normal. Analog dazu ist es bei einem Mtb-Treff. Der Mtb'ler sucht ja gerade die etwas anspruchsvollen Wege und findet sie auch meistens. Das Gefahrenpotential zu stürzen ist hier wohl größer als z.B. bei einem Radtreff der AOK. Außerdem hat jede größere Gruppe ein gewisses Immage, so auch wir. Kurzum, wer zu uns kommt weiß in der Regel auf was er sich einlässt. Unsere Vorstellungen, welche Leistung und welches Können jemand haben sollte, haben wir schon unzählige mal diskutiert. Ebenso die Helmpflicht. Auch in unserer Homepage ist das nachzulesen. Laut diesem Forum genügt das aber alles nicht. Werde mir nun ernsthaft übedenken, ob ich in Zukunft alleine steile Berge rauf und runter fahre, oder ob ich bei der lustigeren Variante bleibe und mit einer Gruppe fahre, bei der ich, wenns dumm läuft der Depp bin. Es wurde hier viel über Recht und Unrecht geredet. Was mich etwas stuzig macht ist die Tatsache, dass selbst eine schriftliche Haftungsfreistellung, über die wir bei den mtb-Ummendorfer auch schon diskutiert haben, noch so ausgelegt werden kann, dass diese unwirksam ist.
Das kann ich noch nicht ganz nachvollziehen. Jeder Betrieb, der in meist ohne Lupe unlesbarer Schrift eine AGB verfasst schafft sich meist problemlos Rechtsansprüche vom Hals, sofern diese AGB auf legaler Basis beruht. Wenn wir Mtb-U'dorf Guides nun zu einem Anwalt gehen würden, der uns ein solches Schriftstück Wasserdicht aufsetzt, dann muss es doch möglich sein, alle Ängste und Sorgen in Sachen Haftungsschaden zu vergessen.
nach dem ich die Artikel gelesen habe wirds mir Angst und Bange. Wie man herauslesen kann gibt es keine eindeutige Schutzmaßnahme, was zu tun ist, um bei einem Unfall erst gar nicht in die Zwickmühle der Justiz zu kommen. Bin seit einem Jahr selbst Guide der mtb-Ummendorfer. Bislang habe ich mich bei solchen Dingen immer auf meinen logischen Menschenverstand verlassen und mir eingeredet, dass mir bei einem Unfall niemand in den Karren fahren kann. Meine Überlegungen und wohl auch die der anderen Guides unseres Mtb-Treffs sind: Wenn ein Boxer nach dem Training mit einem blauen Auge nach Hause kommt braucht er nicht zu jammern. Beim Boxen ist das normal. Analog dazu ist es bei einem Mtb-Treff. Der Mtb'ler sucht ja gerade die etwas anspruchsvollen Wege und findet sie auch meistens. Das Gefahrenpotential zu stürzen ist hier wohl größer als z.B. bei einem Radtreff der AOK. Außerdem hat jede größere Gruppe ein gewisses Immage, so auch wir. Kurzum, wer zu uns kommt weiß in der Regel auf was er sich einlässt. Unsere Vorstellungen, welche Leistung und welches Können jemand haben sollte, haben wir schon unzählige mal diskutiert. Ebenso die Helmpflicht. Auch in unserer Homepage ist das nachzulesen. Laut diesem Forum genügt das aber alles nicht. Werde mir nun ernsthaft übedenken, ob ich in Zukunft alleine steile Berge rauf und runter fahre, oder ob ich bei der lustigeren Variante bleibe und mit einer Gruppe fahre, bei der ich, wenns dumm läuft der Depp bin. Es wurde hier viel über Recht und Unrecht geredet. Was mich etwas stuzig macht ist die Tatsache, dass selbst eine schriftliche Haftungsfreistellung, über die wir bei den mtb-Ummendorfer auch schon diskutiert haben, noch so ausgelegt werden kann, dass diese unwirksam ist.
Das kann ich noch nicht ganz nachvollziehen. Jeder Betrieb, der in meist ohne Lupe unlesbarer Schrift eine AGB verfasst schafft sich meist problemlos Rechtsansprüche vom Hals, sofern diese AGB auf legaler Basis beruht. Wenn wir Mtb-U'dorf Guides nun zu einem Anwalt gehen würden, der uns ein solches Schriftstück Wasserdicht aufsetzt, dann muss es doch möglich sein, alle Ängste und Sorgen in Sachen Haftungsschaden zu vergessen.