Helmlicht = zugelassen

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tach,
ich bin grad auf das http://cgi.ebay.de/Alpina-Helm-LED-...ryZ70916QQssPageNameZWDVWQQrdZ1QQcmdZViewItem

gestossen.


sieht recht praktisch, und vorallem nicht so störend, wie alle herkömmlichen beleuchtungen, aus. ist einfach leichter verstaubar ...

jetzt frag ich mich, ob das überhaupt als vollwertige fahrradbeleuchtung im notfall zugelassen ist (von reflektoren mal abgesehen;)) ??

hat da mjemand den überblick??
 
Ich würde mich von dem Gedanken verabschieden, das man damit irgenetwas am Waldboden sieht. Das Teil taugt vermutlich nur gerade so zum geshen werden.

Gruß
Thomas
 
jaa gut, aber ich halt sowieso eher wenig vom nachtbiken.

mir gehts darum, dass ich, wenn ich dann doch mal zu lang unterwegs bin, dass ich dann da aufm heimweg nicht noch mit der polizei radeln muss ;)

es geht also ums gesehen werden...

nur sind ja nich alle stecklichter zugelassen,... zumindest war das mal so.
bei meiner fahrradprüfung vor 9 jahren :D
 
Servus TschoX,

hat da jemand den überblick??
ja ich denke schon, dass ich einen Überblick hab.

Helmlichter sind NIE zugelassen auch nicht als Notfall etc.
Wenn das Licht ausfällt (Notfall) musst Du schieben.
Wenn Du jemanden verarzten musst (Notfall), bist Du kein Biker mehr und darfst soviel Licht verwenden, wie da ist.

Im §67 STVO "Lichtechnische Einrichtungen an Fahrrädern" findest Du alles, was Du brauchst.

Zusammenfassung:
Dynamolicht vo u. hi (festeingebaut)
Rückstrahler vo, hi, Speichen und Pedale

Und jetzt kommts:
Rennräder (das sind die Teile mit den profillosen Reifen und den Lenkern nach unten, KEINE MOUNTAINBIKES) <11 kg, hier darf man zugelassene Batterielichter verwenden (muss sie aber immer dabeihaben!!)


nur sind ja nich alle stecklichter zugelassen,... zumindest war das mal so.
bei meiner fahrradprüfung vor 9 jahren :D
Auch bei deiner Fahrradprüfung vor neun Jahren waren Stecklichter noch nicht zugelassen. (bei meiner gabs die noch nicht)

Also bist Du prinzipiell mit dem MTB immer Abseits der STVO unterwegs, die Frage ist nur, ob das kontrolliert wird. Hier in München bin ich noch nie wegen dem fehlenden Dynamolicht aufgehalten worden, wohl aber ohne mein Batterielicht.
Mit dem Helmlicht is es offensichtlicher, weil da erkennt man gleich, dass es kein Dynamolicht sein kann. Da kann es passieren, dass Du blechen musst.
Wir fahren im Trail mit 20W Halogen und 12V Bleiakku, da sieht man Nachts gerade genug. Und wenn es auf die Straße geht, wird das kleine, dunkle Licht an den Lenker montiert.

Markus
 
Und jetzt kommts:
Rennräder (das sind die Teile mit den profillosen Reifen und den Lenkern nach unten, KEINE MOUNTAINBIKES) <11 kg, hier darf man zugelassene Batterielichter verwenden (muss sie aber immer dabeihaben!!)
Der Witz an der Sache ist, daß nirgends in der StVZO definiert wird, was eigentlich ein Rennrad ist.

E.
 
Nur Lichter mit E-Prüfnummer und Wellenlinie sind zugelassen, also unsinnige Funzel, abgesehen von ganz wenigen Ausnahmen. Am Helm kann man im Prinzip zusätzlich etwas haben, da es nicht zum "Fahrzeug" zählt.
Wobei die Polizei da wohl auch meckern wird, wenn es übertrieben wird;)

Zum Sehen sind die, wie Siam schon sagte, überhaupt nix, zum Gesehenwerden (d.h. zusätzlich) sollte es kein Problem geben.

Habe sowas auch fest am Helm dran, haben sich bislang sehr gut bewährt:daumen: Vor allen Dingen die superhellen blauen LEDs an der Seite sorgen dafür, daß man manchmal seeehr langsam und mit viel Rücksicht überholt wird:lol:

Der Nikolauzi
 
Servus E.,

Der Witz an der Sache ist, daß nirgends in der StVZO definiert wird, was eigentlich ein Rennrad ist.
das stimmt, aber Du musst schon gute Argumente haben, die erklären, dass Du ein Rennen mit Deinem MTB fährst, das is sicher ned leicht und kommt auf den Gegenüber an.
Ansonsten isses wohl das, was jeder darunter versteht, so mit dem typischen Lenker nach unten oder Triathlon und schmalen Reifen mit viel Druck und wenig Profil.
Wenn Dein Hobel mehr wie 11 kg hat, dann isses eh vorbei.

Gruß
Markus
 
Servus E.,


das stimmt, aber Du musst schon gute Argumente haben, die erklären, dass Du ein Rennen mit Deinem MTB fährst, das is sicher ned leicht und kommt auf den Gegenüber an.
Ansonsten isses wohl das, was jeder darunter versteht, so mit dem typischen Lenker nach unten oder Triathlon und schmalen Reifen mit viel Druck und wenig Profil.
Das ist Deine Vorstellung von Rennrad. Da dies aber nicht so in der StVZO definiert ist, sind das keine Voraussetzungen! Die einzige gültige Voraussetzung ist somit <11Kg, mehr steht da nicht drin. Somit gilt das für alle einsputigen, muskelkraftbetrieben Fahrzeuge. Außerdem: es gibt auch CC Rennen, DH Rennen, etc. Der Begriff "Rennrad" stammt aus der Zeit, als es noch keine MTBs gab;)
Wenn Dein Hobel mehr wie 11 kg hat, dann isses eh vorbei.

Gruß
Markus
Negativ, denn es ist erst vorbei, wenn die Polizei eine geeichte Waage dabei hat/auf der Wache hat, und das haben die nicht;)

@bofh: ne, aber Pol-Ente wäre ev. eine Möglichkeit:lol:

Der Nikolauzi
 
Ich bin mal aufgehalten worden mit dem Bike.....und musste zum Alkteste (0,24 Promille)...die hat mein Bike überhaupt nicht interessiert.

wäre aber nicht ganz billig geworden :rolleyes:
 
Nur Lichter mit E-Prüfnummer und Wellenlinie sind zugelassen

darum giengs mir im groben, ob solche leuchten so ne welle drin ham ...

also bei uns wars, zumindest auf dem schul weg, immer so, dass stecklichter, sofern sie noch ordentlich leuchten, tolleriert wurden, da quasi 80% der schüler mit ihren "mtbs" unterwegs waren, an 11 kg und teils sogar rückstrahler hat da keinerlei polizei gedacht.

mich hätte da jetzt zb die meinung eines polizisten , oder jemand, der mit sowas schon kontrolliert wurde, interessiert.


ich habe einfach keine lust, für eventualitäten mein normales stecklicht mitzunehmen.

aber, da alle mtb auf der strasse verboten sind, es aber trozdem mehr gibt, als andere fahrräder, könnte es ja sein, dass sowas mittlerweile akzeptiert wird.
 
mich hätte da jetzt zb die meinung eines polizisten , oder jemand, der mit sowas schon kontrolliert wurde, interessiert.

Selbst wenn dir hier fünf Polizisten antworten und dir sagen, dass sie sowas duchgehen lassen, muss der sechste, der dich auf der Straße kontrolliert, das noch lange nicht tun! Somit helfen dir irgendwelche hier gemachten Aussagen im Zweifelsfall eh nicht weiter.

Fakt ist, dass batteriebetriebene Lampen nur für Rennräder unter 11 kg zugelassen sind (Ob ein MTB als "Rennrad" durchgeht, muss im Zweifelsfall ein Richter entscheiden). Fakt ist auch, dass heutzutage Stecklichter von der Polizei häufig auch an anderen Rädern toleriert werden. Hierbei hat man mit zugelassenen Lampen bei einer echten Kontrolle sicher mehr Chancen, damit "durchzukommen".
Aber es ist ebenso Fakt, dass du verloren hast und löhnen musst, wenn ein Ordnungshüter einen schlechten Tag hat oder die Vorschriften sehr genau nimmt. Mal abgesehen davon, dass es alle Reflektoren fehlen werden und auch dafür gezahlt werden muss.

Gruß
Sven
 
Es besteht noch die Möglichkeit das es inoffiziell toleriert wird.

Konkret heist das:
Polizist hält einen an, und weil er grad seinen schlechten Tag hat demonstriert er dir wie gut er die StVZO auswendig kann und listet sämtliche Mängel an deinem Rad auf. Du hinterlässt deine Daten, zahlst nicht, fährst nach Hause, rufst am Abend nen Bekannten an der zufälligerweise hochrangiger Polizeibeamte is (natürlich nid BKA oder so n Zeug sondern n Hochrangiger unter den Verkehrspolizisten, Unfallprävention sowas in die Richtung) und bittest ihn er möge für Sorgen das dein Fall auf seinem Schreibtisch landet.

Nein also Scherz bei Seite, es gibt wirklich höhere Polizeibeamten die sagen "Wir tolerieren Akkubeleuchtung generell, ist immerhin besser als Nichts, nur fordert die Leute auf von Blinken auf Dauerlicht zu schalten". Und wenn dann mal ein Polizist übereifrig ist und man aber davon Weis das es diesen Vorgesetzten gibt, dann muss man den Polizisten von dem man gestoppt wird nur auf den Chef vom Chef Herrn XY hinweisen er möge mit diesem über den eigenen Fall reden.

Funktioniert im Allgemeinen, man muss halt nur Wissen das es höhere Polizisten gibt die sich für das Tolerieren von Akkubeleuchtung einsetzen und welche dies sind.

Ach und in Sachen zu heller Beleuchtung: Auch dafür gibts genug höhere Polizisten die sich für "Solang man den Autofahrer nicht blendet ist es nicht zu hell" einsetzen.
Und das man den Autofahrer nicht blendet erreicht man im Allgemeinen einfach durch hinreichendes "gen Boden" richten.

Am "kulantesten" sind übrigens die Herren aus der Abteilung Unfallprävention, falls euer Polizeirevier so etwas hat, die tolerieren nämlich meistens Alles was die Unfallgefahr verringert (also auch blinkende Akkubeleuchtung am Helm).
 
wie bei Euch ist weiß ich nicht, bei uns wird definiert:
Gewicht (unter 11)
Durchmesser des Laufrades (wird der Außendurchmesser genommen, geht ein 26"er gerade so durch)
Breite der Felge (keine Chance bei MTB)
"gebogener Rennlenker" (Interpretation)

... denke auch dass irgendein Licht zumindest Argumente liefert. So lange reden bis es den Leuten zu blöde wird und sie einen wegschicken
(isses mir wert, bevor ich auch nur 5,-- zahl) :D
 
Jaja, die Österreicher! *gg* Die nehmens ganz genau, auch wenns Schwachsinn ist.

Also mit dem Rennrad sehe ich das ähnlich wie Viele hier. Wenn man ein MTB fährt, dass unter 11kg wiegt kann das ebenso ein Rennrad sein. Wie sieht es aber mit einem DH Rennrad aus? Wobei, wenn das sowieso schon 20kg wiegt, kann man auch gleich einen Dynamo anschrauben. Nabendynamos mit Steckachse wären demnach eine Marktlücke. Mal schauen.

Ich gebe einfach nochmal meine Erfahrungen zum Besten:
Ich fahre jetzt seit vielen Jahren Fahrrad und habe auch schon seit 7 Jahren meinen Autoführerschein, und wurde noch nie in meinem ganzen Leben von einem Polizisten angehalten um irgendetwas zu zeigen, wo zu blasen oder sonstirgendwas. Und das obwohl ich mit meiner Eternity 2 mitten durch die Stadt heize. Da könnte ein Polizist leicht auf die Idee kommen, dass ich alles 3 mal tun sollte.
Das einzige mal wo ich einen leichten Verweis bekommen habe war, als ich bei einem leichten Schlenker vom Radweg geradeaus auf dem Fußweg geblieben bin und mich 2 Polizisten auf Fahrrädern ermahnt haben. Danach habe ich aber nie wieder Polizisten auf Fahrrädern gesehen. Könnten also auch Außerirdische gewesen sein.
Selbst wenn ich durch die Fußgängerzone heize wurde ich noch nie ermahnt.

Mit meinem Rennrad gibt es übrigens keine Probleme. Das wiegt nur 7,7kg. Gibt es überhaupt noch Rennräder mit über 11kg, also die mit gebogenem Lenker und so.

Um die allgemeine Stimmung über Normen die nicht zeitgemäß sind nochmal anzuheizen, habt ihr das schon gelesen?: http://www.fa-technik.adfc.de/ .
Wieso müssen die größten Vollpfosten denn in den EU Gremien sitzen, können die nicht einfach mal den einzelnen Ländern ihre Normen lassen, oder zumindest fragen?
Nein, es muß alles platt gebügelt werden bis jeder gleich denkt und gleich tickt. Lissabon, Gender Mainstreaming, Abtreibung, 2m Regeln, Vorratsdatenspeicherung, blaue Uniformen... hat nichts miteinander zu tun, kommt aber alles aus dem gleichen Misthaufen. Sorry, off topic!

Gruß td
 
Um die allgemeine Stimmung über Normen die nicht zeitgemäß sind nochmal anzuheizen, habt ihr das schon gelesen?: http://www.fa-technik.adfc.de/ .

Gruß td


Da kommt der klassische Stempel "Gesehen, gelesen und gelacht" drauf.

btw: mit den Lampen, die hier gefahren werden, gehört man eh' in die letzte Reihe, zum Schweigen verdonnert und der StVZO huldigend ;)
 
Mit meinem Rennrad gibt es übrigens keine Probleme. Das wiegt nur 7,7kg. Gibt es überhaupt noch Rennräder mit über 11kg, also die mit gebogenem Lenker und so.

Yup so Rennräder gibt es, meines wiegt um die 14 kg (laut 20kg Federhängewaage).
Du musst einfach 12 Jahre alte Komponenten von meinem Kinderrennrad zusammen mit nem 80 Euro Rahmen nehmen *gg*, ach ja und natürlich ne Federsattelstütze mit 7cm Federweg, dem Rücken und Gesäß so wie dem Hinterrad zu liebe :lol:
 
Kam mir doch gleich irgendwie bekannt vor. Aber Vorsicht, bei den Hongkongnesen muss es nicht das Gleiche sein, weil es gleich aussieht, man beachte z.B. diese Sigma Tri-LED Kopie, die anhand der Bilder schon offenbart, daß die Verarbeitung nicht mit dem Original mithalten kann.

MfG Manne
 
@cubicle

Und jetzt kommts:
Rennräder (das sind die Teile mit den profillosen Reifen und den Lenkern nach unten, KEINE MOUNTAINBIKES) <11 kg, hier darf man zugelassene Batterielichter verwenden (muss sie aber immer dabeihaben!!)

WO ist die Definition in der STVO, STVZO, oder so, WAS wirklich ein Rennrad ist? Ist mein Renn-MTB mit dem ich immer rennen fahre KEIN Rennrad? das mit den 11 Kg mal aussen vor gelassen?

Auch bei deiner Fahrradprüfung vor neun Jahren waren Stecklichter noch nicht zugelassen. (bei meiner gabs die noch nicht)

Also bist Du prinzipiell mit dem MTB immer Abseits der STVO unterwegs, die Frage ist nur, ob das kontrolliert wird. Hier in München bin ich noch nie wegen dem fehlenden Dynamolicht aufgehalten worden, wohl aber ohne mein Batterielicht.
Mit dem Helmlicht is es offensichtlicher, weil da erkennt man gleich, dass es kein Dynamolicht sein kann. Da kann es passieren, dass Du blechen musst.
Wir fahren im Trail mit 20W Halogen und 12V Bleiakku, da sieht man Nachts gerade genug. Und wenn es auf die Straße geht, wird das kleine, dunkle Licht an den Lenker montiert.

...immer Abseits der STVO ....
wo fängt die stvo an und wo hört sie auf? Auf meinem eingezäunten Grund und Boden zählt nur MEIN Gesetz! Aber der Rest der Welt? Oder wald?
 
Servus Mike,
WO ist die Definition in der STVO, STVZO, oder so, WAS wirklich ein Rennrad ist? Ist mein Renn-MTB mit dem ich immer rennen fahre KEIN Rennrad? das mit den 11 Kg mal aussen vor gelassen?
Ich denk, es is genau andersrum, wenn das Radl unter 11kg hat, kann man das mit dem RennRad begründen.
Während einem Rennen ist es alles erlaubt.

...immer Abseits der STVO ....
wo fängt die stvo an und wo hört sie auf? Auf meinem eingezäunten Grund und Boden zählt nur MEIN Gesetz! Aber der Rest der Welt? Oder wald?
Im Prinzip hast Du recht, dass Du auf Deinem Grund jedes Radl fahren kannst. Wie es im Wald oder in den Alpen ist, weiß ich nicht, denke aber, dass das selbe gilt wie in einer Stadt. Ich bin noch nie kontrolliert worden, wenn ich tagsüber unterwegs war.
In meiner Schulzeit gab es mal eine Polizei-Aktion, bei der alle Räder auf die STVO hin kontrolliert wurden.

Gruß
Markus
 
oder besser:

Straßenverkehrsunordnung

wenn wir alle mit unsicheren Bikes unterwegs sind.
 
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