Keine Panik, oder doch? Infos zum geplant Waldgesetz?

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Auch wenn ich dafür schon mal ermahnt wurde, ich mache es nochmal, weil ich an der richtigen Stelle keine Resonanz bekomme. Im Save the Trails Forum habe ich auf den Plan hingewiesen, dass das ohnehin schon scharfe Thüringer Waldgesetz nochmals verschärft werden soll. 2 Meter Regel ist ja schon drin, man munkelt es komme noch das Wort "fest" vor Weg. Also nur noch fahren auf 2 Meter breiten festen Wegen? Sportverbot? Oder was? Wer weiß mehr? Anwortet bitte hier und auch im Save the Trails Forum, ich denke so ein wichtiges Thema darf an mehrern Stellen auftauchen... (Lieber Admin, Du bist doch mal nicht so strenge, oder?)
 
Was fürn Quatsch!

Thüringener Trails reduzieren sich doch nicht blos auf den Rennsteig.

Hier im Eichsfeld, im Hainich oder auf der Heinleite ist, Gott sei Dank, noch so wenig Massentourismus vorhanden, daß man mit den wenigen Wanderen ohne jegliche Probleme klarkommt. Etwas Verstand im gegenseitigen Miteinander und Rücksichtnahme auf den Anderen, der den selben Weg/Trail benutzt, selbstverständlich vorrausgesetzt.

Ich sehe hier für niemanden Bedarf an gesetzlichen Regelungen, ebensowenig Möglichkeiten für irgendwelche Behörden, mich in meinem Bewegungsdrang einzuschränken :D

Ich bin kein Umweltzerstörer und meine Freunde auch nicht. Ganz im Gegenteil.

Für mich kein Thema
sketcher
 
Lieber Sketcher
deine "Meine WELT ist heil der Rest ist mir egal" Einstellung ist ja toll. Vor allem total solidarisch! Es lebe das Eichsfeld, die heile Welt. Fakt ist aber, per Gesetz ist in Thüringen, und dazu zählt auch das katholische Eichsfeld, das Biken auf Wegen die schmaler als zwei Meter sind verboten. Das es in der Praxis keine Probleme gibt, weiß ich auch. Aber die kommen, da bin ich mir sicher. Wenn die ersten Unfälle passieren (was keiner hofft) oder die ersten Waldbesitzer erkennen, was sie für Rechte haben. Und dann bist Du ganz schnell anderer Meinung.
Gerade werden massiv die Möglichkeiten für Reiter eingeschränkt. Reiten nur noch auf extra Reitwegen. Die Reiter und ihre große Lobby rühren dagegen die Trommel. Und hintenrum erfährt man (habe mal im Ministerium angerufen) dass sie permanent Stimmung gegen Mountainbiker machen. In etwa so: Warum sollen nur wir von den Wegen, die Mountainbiker machen genausoviel oder wenig Schaden wie wir mit unseren Pferdehufen.
Also Sketcher, ich glaube, es wäre schon sinnvoll, sich über die Gesetzeslage zu informieren bevor wir blöd aus der Wäsche schauen. Und wenn erstmal im Gesetz steht, dass man nur noch auf 2 Meter breiten und festen Wegen fahren darf, dann handeln wir Biker praktisch immer illegal. Wir würden völlig zu unrecht und unnötig kriminalisiert. Wenn etwas passiert, dann sind wir immer schuld. Auch wenn uns ein Wanderer mit Absicht ins Rad springt oder den Krückstock in die Speichen schiebt! Jeder Richter müßte gegen uns entscheiden und wenn auch in Thüringen die ersten Fälle auftreten wird das Gesetz auch allg. Praxis werden und mehr Leute draussen auf den Single Trails darauf auchten.
Mich kotzt das an.
Die Folge wäre das wir uns extra Bikewege erkämpfen müßten. Lieber wäre es mir aber schon jetzt etwas zu tun und die unterschwelligen Einschränkungen schon jetzt zu verhindern.
Aber da sich meiner Ansicht nach zu viele so sicher fühlen wie Du, wir also noch nicht mal unter uns ein Problembewußtsein haben, deshalb werden wir auch nie innerhalb der Biker eine starke Lobby bekommen und ausserhalb schon gar nicht. Die DIMB wird auch weiterhin ein Schattendasein führen anstatt wie die IMBA als politische Größe mit Unterstützung der Biker zu genau solchen Gesetzesentscheidungen als Fachverband mit Sachverstand befragt zu werden. Statt dessen holt sich das Land Thüringen Rat beim ADFC, der im Gegensatz zu DIMB oder BDR natürlich kein Problem damit hat die Rechtslage so zu stabillisieren, das Single Trails fahren noch mehr aus dem erlaubten Bereich rückt.
Noch duldet Dich Dein Förster. Er hat das neue Gesetz noch nicht in der Hand und noch nicht umzusetzen. Aber es wird wohl kommen, weil jeder macht halt lieber seins...

PS: Jeder der sich etwas im Motorradgeländesport auskennt, weiß, das es dort genauso anfing und ablief. Und das die stark individualistischen Sportfreaks nie zusammenfanden. Jeder handelte in etwa so. Wenn ich dort nicht mehr fahren darf, na dann kann ich ja noch dort fahren. Wenn die Veranstaltung in X stirbt, dann bleibt ja noch die in Y. Erst nach Jahren erkannte man die allgemeine Tendenz und die Menge der betroffenen Leute realisierte das plötzlich, dass man ja doch eine große, auch politisch gewichtige Bürgerschaft darstellt. Denn der Aufkleber "Wer schützt uns Motorsportler vor den Umweltschützern" wurde in den 80ern massenhaft verkauft und plötzlich sahen die Einzelkämpfer auf den Autobahnen, dass sie nicht allein mit ihrem Problem dastanden. Das Endurofahrer und MXer, Autocrosser und Ralleypiloten, Bergrennfahrer und Rundstreckenpiloten alle das selbe Problem haben. Aber man erkannte es zuspät und deshalb ist heute der gesetzliche Aufwand zur Schaffung von Motorsportgeländen bzw. -veranstaltungen so imens hoch. Jetzt sind wir allgemeinen Outdoorsportler dran und merken er genau so wenig, denn neben uns Bikern und den Reitern werden z.B. auch die Hundeschlittensportler aus den Thüringer Wäldern verdrängt...
 
Da habe ich doch gleich mal Google angeschmissen:

§ 14 Bundeswaldgesetz: Das Radfahren ist nur auf Straßen und Wegen gestattet. Die Benutzung geschieht auf eigene Gefahr. Die Länder regeln die Einzelheiten.

Das Thüringer Waldgesetz erlaubt jedermann das Betreten des Waldes zum Zwecke der naturverträglichen Erholung. Radfahren ist grundsätzlich nur auf festen Wegen und Straßen erlaubt Näheres ist in der Ersten Durchführungsverordnung vom 27. 7. 1995 geregelt.. Auf nichtöffentlichen Wegen und Straßen ist danach das Radfahren nur erlaubt, wenn diese mindestens 2 Meter breite und befestigte Waldwege sind (ganzjährig mit dem LKW befahrbar) oder im Kataster als solche Wege ausgewiesen sind. Außerhalb solcher Wege ist es nur gestattet, wenn sie als Radwege gekennzeichnet sind. Sie sind dann nur für das Radfahren vorgesehen und schließen das Betreten durch Fußgänger aus. Auf Waldsportanlagen und Waldlehrpfaden ist das Radfahren verboten. Nach dem Thüringer Naturschutzgesetz können aus bestimmten Gründen Wege für einzelne Benutzungsarten gesperrt werden.


So kann man es jedenfalls beim ADFC nachlesen.

Also haben wir es doch schon! Stellt sich für uns nun die Frage nach dem Sinn dieses Gesetzes.
Haben die Jungs in der Regierung das blos gemacht, weil sie eine Abneigung gegen Radfahrer, Reiter, Motocrossfahrer oder Gleischirmflieger haben? Haben die Leute im Landtag nichts wichtigeres zu tun, als den Freiluftsport zu knebeln, oder denken sie sich vielleicht doch was dabei, wenn sie solche Regeln aufstellen?

Wenn durch unvernünftige "Sportler" die Natur oder der erholungssuchende Mensch beeinträchtig werden, ist es nötig, dies zu verhindern. Wenn wilde Trails quer durch die Botanik angelegt werden, mit laut knatterndem Motor das Wild durch den Wald gehetzt wird, Wanderer brutal zur Seite gedrängt oder mutwillig erscheckt werden und auf volles Risiko Fullspeed in unübersichtliche Kurven gefahren wird, zieht man sich, meiner Meinung nach mit Recht, den Unmut von Behörden und Privatleuten zu.

Du scheibst: "Wenn die ersten Unfälle passieren...".
Ja, wenn sie passieren und die Ursache war ein Verstoß gegen das Waldgesetz, dann sind wir wirklich im Unrecht.

Grüße aus der "heilen Welt"
kopfpatsch.gif

sketcher
 
Original geschrieben von juweb
Lieber Sketcher
deine "Meine WELT ist heil der Rest ist mir egal" Einstellung ist ja toll. Vor allem total solidarisch! Es lebe das Eichsfeld, die heile Welt. Fakt ist aber, per Gesetz ist in Thüringen, und dazu zählt auch das katholische Eichsfeld, das Biken auf Wegen die schmaler als zwei Meter sind verboten. Das es in der Praxis keine Probleme gibt, weiß ich auch. Aber die kommen, da bin ich mir sicher. Wenn die ersten Unfälle passieren (was keiner hofft) oder die ersten Waldbesitzer erkennen, was sie für Rechte haben. Und dann bist Du ganz schnell anderer Meinung.
Gerade werden massiv die Möglichkeiten für Reiter eingeschränkt. Reiten nur noch auf extra Reitwegen. Die Reiter und ihre große Lobby rühren dagegen die Trommel. Und hintenrum erfährt man (habe mal im Ministerium angerufen) dass sie permanent Stimmung gegen Mountainbiker machen. In etwa so: Warum sollen nur wir von den Wegen, die Mountainbiker machen genausoviel oder wenig Schaden wie wir mit unseren Pferdehufen.
Also Sketcher, ich glaube, es wäre schon sinnvoll, sich über die Gesetzeslage zu informieren bevor wir blöd aus der Wäsche schauen. Und wenn erstmal im Gesetz steht, dass man nur noch auf 2 Meter breiten und festen Wegen fahren darf, dann handeln wir Biker praktisch immer illegal. Wir würden völlig zu unrecht und unnötig kriminalisiert. Wenn etwas passiert, dann sind wir immer schuld. Auch wenn uns ein Wanderer mit Absicht ins Rad springt oder den Krückstock in die Speichen schiebt! Jeder Richter müßte gegen uns entscheiden und wenn auch in Thüringen die ersten Fälle auftreten wird das Gesetz auch allg. Praxis werden und mehr Leute draussen auf den Single Trails darauf auchten.
Mich kotzt das an.
Die Folge wäre das wir uns extra Bikewege erkämpfen müßten. Lieber wäre es mir aber schon jetzt etwas zu tun und die unterschwelligen Einschränkungen schon jetzt zu verhindern.
Aber da sich meiner Ansicht nach zu viele so sicher fühlen wie Du, wir also noch nicht mal unter uns ein Problembewußtsein haben, deshalb werden wir auch nie innerhalb der Biker eine starke Lobby bekommen und ausserhalb schon gar nicht. Die DIMB wird auch weiterhin ein Schattendasein führen anstatt wie die IMBA als politische Größe mit Unterstützung der Biker zu genau solchen Gesetzesentscheidungen als Fachverband mit Sachverstand befragt zu werden. Statt dessen holt sich das Land Thüringen Rat beim ADFC, der im Gegensatz zu DIMB oder BDR natürlich kein Problem damit hat die Rechtslage so zu stabillisieren, das Single Trails fahren noch mehr aus dem erlaubten Bereich rückt.
Noch duldet Dich Dein Förster. Er hat das neue Gesetz noch nicht in der Hand und noch nicht umzusetzen. Aber es wird wohl kommen, weil jeder macht halt lieber seins...

PS: Jeder der sich etwas im Motorradgeländesport auskennt, weiß, das es dort genauso anfing und ablief. Und das die stark individualistischen Sportfreaks nie zusammenfanden. Jeder handelte in etwa so. Wenn ich dort nicht mehr fahren darf, na dann kann ich ja noch dort fahren. Wenn die Veranstaltung in X stirbt, dann bleibt ja noch die in Y. Erst nach Jahren erkannte man die allgemeine Tendenz und die Menge der betroffenen Leute realisierte das plötzlich, dass man ja doch eine große, auch politisch gewichtige Bürgerschaft darstellt. Denn der Aufkleber "Wer schützt uns Motorsportler vor den Umweltschützern" wurde in den 80ern massenhaft verkauft und plötzlich sahen die Einzelkämpfer auf den Autobahnen, dass sie nicht allein mit ihrem Problem dastanden. Das Endurofahrer und MXer, Autocrosser und Ralleypiloten, Bergrennfahrer und Rundstreckenpiloten alle das selbe Problem haben. Aber man erkannte es zuspät und deshalb ist heute der gesetzliche Aufwand zur Schaffung von Motorsportgeländen bzw. -veranstaltungen so imens hoch. Jetzt sind wir allgemeinen Outdoorsportler dran und merken er genau so wenig, denn neben uns Bikern und den Reitern werden z.B. auch die Hundeschlittensportler aus den Thüringer Wäldern verdrängt...

hört sich alles plausibel an ... aber ich wüsst auch nicht was man dagegen machen könnte / sollte. Das Prob ist halt einfach das es zu wenige von den extremeren Mountainbikern gibt und die meist auch noch zu jung sind um ernst genommen zu werden ... die meisten bewegen sich halt nur auf den forstautobahnen ...
hier gibts zwar kein prob weil wir zum glück viel zu wenige auf eine zu grosse fläche sind aber langsam fallen wir auch auf ...
nen Dh race oder sowas wär hier sowieso undenkbar ... geht nicht ... gibts nicht ... das sieht man ja gut an unseren Hofer nachbarn die nichtmal musik aufm dualrace spielen durften ... die MX strecke rundrum macht aber sicher mehr lärm :mad:

also ich weis wirklich nicht wie man das überhaupt lösen könnte ... die deutschen sind einfach zu engstirnig ... was spricht zum beispiel dagegen im winter mitm bike die skipiste runterzufahren? ich bin sicher nicht unsicherer unterwegs als so mancher skifahrer :-) aber trotzdem heisst gleich das ist verboten und es gibt ärger (mich haben sie aber noch nicht erwischt) obwohl es ja oben nicht dort steht das man nicht darf ...
 
Original geschrieben von sketcher
Da habe ich doch gleich mal Google angeschmissen:



Also haben wir es doch schon! Stellt sich für uns nun die Frage nach dem Sinn dieses Gesetzes.
Haben die Jungs in der Regierung das blos gemacht, weil sie eine Abneigung gegen Radfahrer, Reiter, Motocrossfahrer oder Gleischirmflieger haben? Haben die Leute im Landtag nichts wichtigeres zu tun, als den Freiluftsport zu knebeln, oder denken sie sich vielleicht doch was dabei, wenn sie solche Regeln aufstellen?



also reiter sollen zurecht aus dem wald ... schau dir nur mal die hufspuren und scheisshaufen an ... nen bike macht viel weniger schäden ...

die die gesetze machen sind alte säcke die uns den sport schon aus prinzip verderben wollen :mad: die warten nur auf nen anlass um wieder was neues zu verbieten ...
 
>Haben die Jungs in der Regierung das blos gemacht, weil sie eine Abneigung
>gegen Radfahrer, Reiter, Motocrossfahrer oder Gleischirmflieger haben?

Warum verbietet man etwas, dass man auf der anderen Seite touristisch dringend nötig hat? Ein generelles Verbot krimalisiert die Ausübung, solange keine Ausgleichflächen entstehen. Und, wenn es in der Realität gar keine Probleme gibt, warum ist dann ein Verbot, ja eine Verbannung auf LKW Pisten nötig?
Für den Thüringer Staatsforst sind dem Ministeriumsmann keine Probleme mit Bikern und auch keine Wald- und Wegschädigungen bekannt und deshalb wird dort auch nicht, zumindest nicht auf Weisung des Ministeriums, gegeb Biker vorgegangen. Aber warum dann das Verbot? Ich möchte als Bürger bei einer geduldeten Handlung trotzdem nichts verbotenes Machen und hoffen, dass ich dem Förster in den Kram passe.

>Haben die Leute im Landtag nichts wichtigeres zu tun, als den Freiluftsport
>zu knebeln, oder denken sie sich vielleicht doch was dabei, wenn sie solche
>Regeln aufstellen?

Das wüßte ich auch gerne.

>Wenn durch unvernünftige "Sportler" die Natur oder der erholungssuchende
>Mensch beeinträchtig werden, ist es nötig, dies zu verhindern. Wenn wilde
>Trails quer durch die Botanik angelegt werden, mit laut knatterndem Motor
>das Wild durch den Wald gehetzt wird, Wanderer brutal zur Seite gedrängt >oder mutwillig erscheckt werden und auf volles Risiko Fullspeed in
>unübersichtliche Kurven gefahren wird, zieht man sich, meiner Meinung nach >mit Recht, den Unmut von Behörden und Privatleuten zu.

So was ist *******, kein Thema, aber kein Grund allen etwas zu verbieten was auch dann sehr gut und problemlos funktionieren kann, wenn Hiker und Biker sich Wege teilen. Und um die Unvernüftigen zu sanktionieren gibt es genug Regeln. Jemand umheizen ist Körperverletzung und mit ganz anderen Strfrechtlichen Maßnahmen besser behandelt.

Ebenso wirksamen Schutz für Wanderer und Wege würden gezielte Verbote oder Speedlimits auf Problemstrecken darstellen, aber sie wären kein GENERALVERBOT eines Sports im öffentlichen Raum.


>Du scheibst: "Wenn die ersten Unfälle passieren...".
>Ja, wenn sie passieren und die Ursache war ein Verstoß gegen das
>Waldgesetz, dann sind wir wirklich im Unrecht.

Wenn sie passieren sind sie schon schlimm genug und es finden sich genug andere Gesetze um Schuldige zu finden.

Du verstehst mich falsch was diese Regel angeht. Du verstößt immer gegen dieses Gesetz beim Biken im Wald in Thüringen. Also bist Du immer schuld. Das kann soweit gehen, dass bei einen normalen Sturz mit Verletzungen und Krankenwagen, Probleme auftreten können. Deine Versicherung könnte höhere Zuzahlungen zum Transport/Krankenhaus verlangen kann, weil sie Dir nachweisen können, dass Du etwas Verbotenes gemacht hast.

Extremer wäre, wenn ich ins Eichsfeld komme als Wanderer, und Dir auf einen 2 Meter Breiten Waldweg meinen Krückstock ins Vorderrad stecke weil mir Deine Nase nicht paßt, dann muß ich mit meinem guten Anwalt nur nachweisen, dass Du ich auf einem nicht festen Weg, also für Dich verbotenem Weg, von Dir bedroht fühlte. Das Gesetz wird auf Wanderes Seite sein.

Das einzig gute an der Neuen Fassung des Gesetzes ist, dass die Waldbesitzer jetzt die Möglichkeit bekommen, dass sie dass Biken auf anderen als 2m breiten und festen (LKW) Wegen jetzt erlauben dürfen wenn sie damit kein Problem haben. Das war nach dem obigen jetzt gültigen Gesetz noch nicht möglich, denn dann hätte der WALDBESITZER gegen das Gesetz verstossen. Somit dürfte es zumindest jetzt einfacher werden extra Bikewege oder Rennstrecken zu genehmigt bekommen.

Aber damit geht meines Erachtens der Streit um die Wege mit Umsetzung der Gesetze erst los. Die Trennung der Nutzergruppen (ausgewiesene Wege nur für Biker, Reiter oder Wanderer) heißt doch, dass jede Guppe ihre Wege nur für sich beansprucht. Von jetzt noch (zwar auch schon verboten, aber geduldeten) Befahren aller Wegen bleiben dann nur noch wenige offen für uns. Und der Streit welche Wege das sein werden steht noch bevor. Ob dann da noch gute Single Trails dabei sind ist fraglich, denn die werden die Wanderer für sich beanspruchen. Und ob es Sinn macht, rein Umweltpolitisch, parallel zum Brocken oder auf den Inselsberg noch einen extra Bike und extra Reitweg anzulegen das bezweifel ich ganz konkret. Von meinem Sport, der mir ermöglichte überall hin und lang zu kommen, bliebe dann jedenfalls nicht viel. Die Freiheit wäre weg, und zwar die falsche Freiheit. Denn der Verziecht auf die Freiheit zu rasen und Querfeldein zu fahren um den geht es dabei nicht. Auf diese Freiheit verzichtet jeder gern weil nur so Zusammenleben von Menschen funktioniert. Das wissen auch die viel gescholtenen Downhiller und beschränken sich gern auf legale Strecken zum Shredden. Aber hier wird vor allem die Freiheit der Tourenfahrer angegriffen und zwar massiv und unlogisch. Ich sags nochmal, jeder müßte und könnte einsehen, wenn es darum ginge hochfrequentierte Wege oder solche in Ökologischen Problemzonen zu sperren und Umleitungen anzubieten. Aber hier wird das Pferd auf betreiben der CDU komplett von hinten aufgezäumt und erst alles verboten, um dann durch jahrelange Genehmigungsverfahren ein paar Wege freizugeben. (Wie lange da geht weiß ich. Schon allein die Genehmigung einer Dualstrecke auf Privatland ist ein jahrelanger Behördenkrampf). So läuft es jetzt gegen die Reiter und die machen genug Wind (wie ich schon sagte auch gegen die Biker) und wer weiß wir wie dass für uns Biker weitergeht.

Naja, jedenfalls sind wir schon mal am diskutieren. Würde mich freuen wenn es noch weiter geht...
 
Original geschrieben von juweb
[BNaja, jedenfalls sind wir schon mal am diskutieren. Würde mich freuen wenn es noch weiter geht... [/B]

... aber bitte im "Save the Trails" Forum.

Vielleicht erbarmt sich ein Moderator und verschiebt das Ding dorthin, so das alle was von haben.
 
Original geschrieben von juweb
>
Extremer wäre, wenn ich ins Eichsfeld komme als Wanderer, und Dir auf einen 2 Meter Breiten Waldweg meinen Krückstock ins Vorderrad stecke weil mir Deine Nase nicht paßt, dann muß ich mit meinem guten Anwalt nur nachweisen, dass Du ich auf einem nicht festen Weg, also für Dich verbotenem Weg, von Dir bedroht fühlte. Das Gesetz wird auf Wanderes Seite sein.

Mit Verlaub: Das ist UNSINN!!! Wenn der Wanderer dir den Krückstock in die Speichen steckt, begeht er Körperverletzung und Sachbeschädigung und kann sich nicht auf Notwehr oder Notstand berufen, nur weil du auf dem Weg nicht fahren darfst (anders ist es natürlich, wenn du ihn gezielt umzufahren versuchst). In Deutschland straft nur der Staat zu Recht!

Ich stimme dir ja ansonsten zu, aber bitte verwende nur taugliche Argumente. Das wirkt souveräner!
 
Du hast recht mit dem UNSINN, wenn ich einen Umfahr, begehe ich Körperverletzung und was weiß ich, es gibt also genug Gesetze mich ohne Waldgesetz zu belangen.
Ansonsten bleibe ich dabei, im Streitfall mit Bikern wird jeder geschickete Anwalt zuerst diese Regel rauskramen und so argumentieren, dass jemand der sich verbotenerweise mit einem Rad im Wald bewegt, ziemlich schlechte Karten hat.
 
Wenn Dir ein Wanderer einen Stock in die Speichen hält, weil er der Meinung ist, das der von Dir benutzte Weg für Dich gesperrt ist, so ist das Selbstjustiz und diese ist in Deutschland nicht zulässig. Auch die Änderung des Waldgesetzes ist keine Generalvollmacht für "wildgewordene selbsternannte Ordnungshüter".
Ein ähnlich gelagerter Fall von Selbstjustiz (zwar aus dem Straßenverkehr aber durchaus mit Parallelen zum geschilderten Sachverhalt) wurde erst kürzlich gegen einen selbsternannten Rechtsschützer entschieden: Ein von einem nachfahrenden zu dicht auffahrenden Auto bedrängter Fahrer (zu dichtes Auffahren ist auch verboten) bremste stark, um dem Drängler eine Lektion zu erteilen, dieser fuhr auf. Das Gericht sprach dem Bremsenden die Hauptschuld an dem Unfall zu, da dieser Selbstjustiz übte - ähnlich wäre es in dem fiktiven Fall mit dem Wanderer.
Ausserdem gilt im Zivilprozess, wenn Du was forderst, mußt Du auch beweisen, dass Du es zu Recht forderst. Wenn also ein Wanderer von einem MTB'ler verletzt wurde kommt der Tatsache, dass dieser nicht auf dem Waldweg fahren durfte bestenfalls Indizwirkung zu, die Ursache des Unfalls, der Wanderstock in Deinem Rad kann aber auch ein guter Rechtsanwalt nicht wegdiskutieren.:D
 
Original geschrieben von juweb
[BFür den Thüringer Staatsforst sind dem Ministeriumsmann keine Probleme mit Bikern und auch keine Wald- und Wegschädigungen bekannt und deshalb wird dort auch nicht, zumindest nicht auf Weisung des Ministeriums, gegeb Biker vorgegangen.
[/B]

Wäre es da nicht besser, keine schlafenden Hunde zu wecken?

außerdem:

Wenn man alle Gesetze studieren sollte, so hätte man gar keine Zeit, sie zu übertreten.

Johann Wolfgang von Goethe
 
Original geschrieben von sketcher



Wenn man alle Gesetze studieren sollte, so hätte man gar keine Zeit, sie zu übertreten.

Johann Wolfgang von Goethe

Ach Sketcher, wenn wir dich nicht hätten..... stets hast du einen passenden Aphorismus zur Hand! :bier:

@juweb: Ich meinte das so wie Matthes, nur weil ich mir nicht sicher bin, dass wir uns verstanden haben.
Alles in allem denke ich, man muss sich nicht verrückt machen. Mit Motorsportlern kann man uns doch nur schwer vergleichen.
Freundlich und rücksichtsvoll mit den Wanderern umgehen, grüßen, artig bedanken, wenn man durchgelassen wird, das ist das beste Rezept um auch in ein paar Jahren noch unbehelligt durch den Wald eiern zu können.
 
Wäre es da nicht besser, keine schlafenden Hunde zu wecken?

prinzipiell hättest du ja recht sketcher.
aber diese schlafenden hunde wecken sich von selbst; spätestens dann wenn ein schwerer unfall passiert.
ich glaube hinter diesen ganzen 2-meter regelungen steckt weniger eine förster- als eine jäger-lobby.
die einfach kein interesse daran haben dass isich inihrem revier jemand bewegt und damit vielleicht die jagd "behindert".
ich für meinen teil hatte auf ejden fall mehr stress mit jägern als mit förstern.

ciao
mttam
 
Original geschrieben von mttam

ich für meinen teil hatte auf ejden fall mehr stress mit jägern als mit förstern.

:p Jaja, die Waidmänner. Die können schon mächtig sauer schauen, wenn man durch "ihren" Wald fährt. Aber gesagt hat mir noch keiner was.

Letzte Woche habe ich unbeabsichtigt einem sogar das Wild vor die Flinte getrieben: Ich war gegen halb neun abends auf dem Heimweg und da steht wieder so ein Jeep am Wegesrand. 50m weiter fahre ich links an einem großen Gebüsch vorbei, da kracht schon der Schuß von rechts. Sicher hab ich ein Reh oder eine Sau auf der anderen Seite des Gebüsches herausgejagt.
Im ersten Moment kann man sich bei sowas schon ein wenig erschrecken :D

Grüße
sketcher
 
Leute, gar keine Frage, ich will weder schlafende Hunde wecken noch Panik machen, ich denke nur man sollte als Biker besser oder mindestens genausogut informiert sein wie die Wanderer, Jäger, Förster. Hier im Forum muß man so was offen diskutieren.

Und die Taktik mit dem Grüssen kann ich auch nur empfehlen, war immer gut! Gehört aber für mich zu den Grundregeln des menschlichen Zusammenlebens.

Grundsätzlich weiß ich aber nicht ob schlafende Hunde nicht irgendwann von selbst aufwachen. Und dann wird es vielleicht heissen, ihr hab ja nie etwas gesagt, sondern alles akzeptiert. Die DIMB jedenfalls fährt nicht die Taktik maulhalten und abwarten. Sie versucht politisch Lobbyarbeit zu machen und Leute zu überzeugen, dass wir lange nicht den Schaden anrichten den uns manche andichten.
Die DIMB verdient auf jeden Fall unsere Unterstützung. Nur leider setzen sich viel zu wenige mit ihr auseinander. Sie sehen MTB auf jeden Fall als Single Trail Sport.
 
Mir ist bisher kein Fall untergekommen, wo die 2m-Regel aus §37 ThürForstG (oder z.B. §4 Abs.1 Nr.2 II. DVO z. HessForstG) bis zu einer Entscheidung durchgegangen wäre (außer, wenn ein Förster jemanden verjagt hat....ich meine aber mit Bußgeld oder ähnlichem). Weiß jemand einen konkreten Fall?

Denn es ist, wie man auch behördenintern hören kann, so, daß die 2m-Regel gar nicht anwendbar ist, weil man weder bestimmt hat, wie die 2m zu messen sind (Parzellenbreite, Fahrbahnbreite,....) noch weiß, wie das dann zu messen ist, wenn ein Weg verschieden breit ist. Es ist ja nicht so, daß alle Wegegrenzen wie mit dem Lineal gezogen sind.

Und weil die 2m-Regel nicht anwendbar ist, ist sie, wenn man es juristisch ausdrückt, nicht justitiabel. Wenn man es auf gut deutsch ausdrückt, ist sie rechtlich rechtlich so viel wert, daß man mit ihr das Klo tapezieren kann.

Insoweit wäre es schon interessant, ob da schon einmal eine Behörde erfolgreich versucht hat, bei einem „Verstoߓ gegen die 2m-Regel eine Ordnungswidrigkeitstatbestand z.B. nach §9 der II. DVO zum HessForstG zu stricken.

Insoweit halte ich es mit jenen, die meinen, daß Vernunft in solchen Fällen sicher mehr bringt, als ein unsinniger und unwirksamer Paragraph. Kurzum, normalerweise solle niemand etwas dagegen haben, daß auf Wege gebikt wird, auf denen Wanderer ausweichen können, ohne daß sie den Weg verlassen müssen.
 
Das klingt schon mal Hoffnungsvoll, aber ich habe neue Fragen. Es gibt ja den Zusatz, ganzjährig von LKW befahrbar. Den kann ein Richter schon auslegen, oder?
Wie geht das weiter, wenn ein Gestetz nicht justitiabel ist? Fällt es weg? Verweigert der Richter den Fall oder denkt er sich selbst was aus? Oder wird man das formulierte Ziel (Bikeverbot auf Single Trials) besser formulieren, so das man es durchsetzen kann?

Ich denke wir Biker sollten klar Stellung beziehen und freies Biken auf Single Trails als unser Ziel formulieren. Denn damit gibt es im Normalfall wirklich keine Probleme. Und wenn doch, dann sollte man den Problemkindern ordentliche Manieren beibringen, also nur die Verursacher bestrafen oder Wege, die problematisch sind gezielt sperren.

Aber so ein Gesetz, noch dazu wenn es wie ich es jetzt verstehe, nicht umsetztbar ist, ist doch pures Dissen von Bikern.
 
Insoweit wäre es schon interessant, ob da schon einmal eine Behörde erfolgreich versucht hat, bei einem „Verstoߓ gegen die 2m-Regel eine Ordnungswidrigkeitstatbestand z.B. nach §9 der II. DVO zum HessForstG zu stricken.

Wo findet man solche Fälle? Würde das gerne mal lesen und evtl. mal berichten im Rider Mag. Du scheinst Dich sehr gut damit auszukennen. Bist Du Jurist?
 
#juweb

Beruf siehe Homepage

Solche Fälle gibt es wohl nicht, drum frage ich ja sicherheitshalber nach. Ich gehe davon aus, daß der Biker gewinnen würde, wenn der Weg nicht gerade für jeden halbwegs normalen Menschen zu eng würde. Singletrails sind also daher in der Regel zu schmal, aber jeder Weg, wo man sich nicht mit dem Metermaß, sondern ganz praktisch ausweichen kann, ist m.E. breit genug.
 
Das neue Hesssiche Forstgesetz v. 10.9.2002 enthält nicht mehr das Radfahren im Betretungsrecht. Aber (noch? ) steht es ja im Bundeswaldgesetz drin, so daß die Sache nur einen woanders gelageren Hintergrund hat.

Aber Vorsicht! Wenn das Radfahren auch aus dem Bundeswaldgesetz verschwinden würde und das alles (wie im neuen Bundesnaturschutzgesetz schon geschehen) komplett auf das Landesrecht verschoben würde, könnte es tatsächlich so weit kommen, daß ein Waldwegebesitzer dort einen Biker rechtmäßig „abwehren“ könnte. wo das landesrechtliche Betretungsrecht kein Radfahren kennt. Denn das Betretungsrecht hat seine Bedeutung entgegen allgemeiner Vermutung weniger im Bereich von „Schutz von Ökosystemen u.ä. in Wald und Flur“, sondern in der Herstellung von Gemeingebrauchsrechten an Privatwegen (vgl. Art. 14 GG), die nicht etwa von vornherein für alle Nutzer frei sind.

Kurios wird die Sache dann, wenn ein Mitarbeiter eines Ministeriums eines deutschen Bundeslandes verkündet, das Radfahren sei nicht so bedeutend, daß es rechtlichen Regelungsbedarf erzeuge, andererseits aber das (sicher weltbewegende) Kutschfahren im landesgesetzlichen Betretungsrecht belassen wird.

:confused:

Dennoch oder gerade deshalb: Wehret den Anfängen!
 
Tilman, dass Kutschfahren ist natürlich nicht zu vergessen. Aber irgendwie spricht aus so einer Aussage, besser aus so einem Bewußtsein doch auch eines der Probleme der mountainbiker. Wir werden als Masse gar nicht wargenommen, weder im Radsportverband, noch in den Komunen, noch in der großen Politik. Wir haben kein Sprachrohr, befinden uns aus große Individualisten immer auf Distanz zu Gruppen und Vereinnahmung. Und betonen sogar untereinander unsere Unterschiedlichkeiten. Dabei sind wir ein nicht zu unterschätzender Faktor. Ich bin mittlerweile erschlagen von der Fülle von MTB angeboten aus den Österreichichen Urlaubsregionen. Ich weiß mit Sicherheit, dass die Downhillparks Todtnau, Bad Wildbad und Geiskopf einen erheblichen Einfluß auf die Übernachtungszahlen in der Region hatten und haben.
Aber alles in allem haben wir keine politische Lobby. Und darunter wird vor allem das Single Trail fahren leiden, da bin ich mir sicher, obwohl ich selbst noch nie Probleme damit hatte.
 
#juweb

So ist es, aber zudem erschöpfen sich Konflikte oft genug darin, daß sie zwar laut- oder textstark in BIKE & Co oder Foren wie diesen beklagt werden, aber keiner eigentlichen Lösung zugeführt werden.

Oftmals werden faule Komprimisse (und so etwas sind z.B. bereits Diskussionnen über Minimal-Wegebreiten als solche) nur des lieben Friedens wegen gemacht. Auch das kommt nach außen nicht so durch, daß die "nicht politischen" Radfahrer mitbekämen, daß hier auf tagespolitischem Sand statt auf längerfrsitig stabilem rechtlichem Fels gebaut würde.

Und daß der Bund Deutscher Radfahrer (mag Volker Brunner mir verzeihen) oder der ADFC oder andere protestiert hätten, als nun das Radfahren aus dem Hesssichen Forstgesetz entwich, kann wohl keiner behaupten.

So wird man immer mehr das durch lokales Hin und Her zusammenstoppeln müssen, was im Rechtsstaat durch Recht (des - richtig gemacht - sehr praktisch sein kann und überhaupt nicht abstrakt sein muß) für alle geregelt werden könnte, wenn man denn wollte.
 
Original geschrieben von juweb

Die DIMB wird auch weiterhin ein Schattendasein führen anstatt wie die IMBA als politische Größe mit Unterstützung der Biker zu genau solchen Gesetzesentscheidungen als Fachverband mit Sachverstand befragt zu werden. Statt dessen holt sich das Land Thüringen Rat beim ADFC, der im Gegensatz zu DIMB oder BDR natürlich kein Problem damit hat die Rechtslage so zu stabillisieren, das Single Trails fahren noch mehr aus dem erlaubten Bereich rückt.

So läuft der Hase leider: Politischen Druck kann ich nur aufbauen, wenn ich eine nicht unerhebliche Masse von Menschen (Wählerstimmen) hinter mich bringe. Das ist der DIMB bislang nicht gelungen, weil man mit diesen trockenen Gesetzestexten niemanden hinterm Ofen vorlockt.
Wir brauchen eine breite Basis von Leuten, die (A) mit gutem Beispiel voran gehen und sich (B) an der Lobbyarbeit aktiv oder passiv beteiligen.
Als DIMB haben wir versucht, in Thüringen Einfluss zu nehmen. Da wir aber keinen Landesverband dort haben, werden wir nicht zu entsprechenden Beratungen eingeladen. Unser Versuch, über den Landessportbund unser Stellungnahme einzureichen funktionierte nur bedingt, da der Geschäftsführer meinte, er würde dort sowieso tätig.
Dennoch haben wir über das Kuratorium Sport und Natur e. V. und den Vorsitzenden Heiner Geißler (übrigens gemeinsam mit den Reiten) versucht, unsere Haltung zu dem Gesetz zu übermitteln.

Ob das Gesetz nun doch in der letzmalig vorgelegten Form verabschiedet wurde, weiß ich nicht. Dazu fehlt dann manchmal auch die Zeit, die wir immer wider ehrenamtlich zur Verfügung stellen.

Macht mit bei unserer Arbeit! Man wird nicht reich, man erntet kein Lob aber man setzt sich für die richtige Sache ein: Legalize it!
Wenn wir das nicht mehr tun, können wir einpacken oder ins Ausland fahren. Ade Feierabendtour!
 
Original geschrieben von juweb
Jeder der sich etwas im Motorradgeländesport auskennt, weiß, das es dort genauso anfing und ablief. Und das die stark individualistischen Sportfreaks nie zusammenfanden. Jeder handelte in etwa so. Wenn ich dort nicht mehr fahren darf, na dann kann ich ja noch dort fahren. Wenn die Veranstaltung in X stirbt, dann bleibt ja noch die in Y. Erst nach Jahren erkannte man die allgemeine Tendenz und die Menge der betroffenen Leute realisierte das plötzlich, dass man ja doch eine große, auch politisch gewichtige Bürgerschaft darstellt. Denn der Aufkleber "Wer schützt uns Motorsportler vor den Umweltschützern" wurde in den 80ern massenhaft verkauft und plötzlich sahen die Einzelkämpfer auf den Autobahnen, dass sie nicht allein mit ihrem Problem dastanden. Das Endurofahrer und MXer, Autocrosser und Ralleypiloten, Bergrennfahrer und Rundstreckenpiloten alle das selbe Problem haben. Aber man erkannte es zuspät und deshalb ist heute der gesetzliche Aufwand zur Schaffung von Motorsportgeländen bzw. -veranstaltungen so imens hoch.

Anmerkung: Diese Situation ändert sich aber sukzessive (bin Umweltbeauftragter des Deutschen Motorsportverbandes), wobei von Verbandsseite die erforderliche Professionalität an den Tag gelegt werden muß. Mist ist nur, daß im Umweltministerium ein Papier hermflattert, das den Motorsport als generell naturschutzunverträglich darstellt und sich auch der Deutsche Sportbund nicht bereiterklärt, gegen derartige Rundschläge vorzugehen.

Nähere Diskussion im Offroad Forum
 
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