isartrails
Kommentator
@UncleHo möge mich korrigieren, aber ein „legge provinciale“ von 8/93, welches das Radfahren verbietet, existiert meines Wissens gar nicht. Nach aktueller Rechtslage sollten Radverbote aufgrund aktuellerer Regelungen begründet sein, die in den zurückliegenden 3 Jahren getroffen wurden. Als Begründung dafür ein LP von 8/93 heranzuziehen, halte ich für etwas gewagt.
Das LP von 93 regelte den Verkehr auf nichtöffentlichen Straßen, also im Wald und auf Forststraßen, betraf aber meines Wissens nicht die Fortbewegung mit unmotorisierten Fahrzeugen. Aber selbst wenn, wäre diese abgelöst worden von der neueren Verordnung (kein Gesetz).
Mal schauen, was der Experte dazu sagt.
Im übrigen existiert ein öffentlich einsehbares Kataster der Bikeverbote bei der Provinz. Ist das Verbot dort eingetragen, dann gilt es, wenn nicht, dann nicht. Den Zusatz LP 8/93 kann man sich demnach komplett sparen.
Das LP von 93 regelte den Verkehr auf nichtöffentlichen Straßen, also im Wald und auf Forststraßen, betraf aber meines Wissens nicht die Fortbewegung mit unmotorisierten Fahrzeugen. Aber selbst wenn, wäre diese abgelöst worden von der neueren Verordnung (kein Gesetz).
Mal schauen, was der Experte dazu sagt.
Im übrigen existiert ein öffentlich einsehbares Kataster der Bikeverbote bei der Provinz. Ist das Verbot dort eingetragen, dann gilt es, wenn nicht, dann nicht. Den Zusatz LP 8/93 kann man sich demnach komplett sparen.