Meine Erfahrungen mit jehlebikes.de

Das mag ja richtig sein. Andererseits steht nichtmal fest, ob dort nur ein einzelner Herr so handelt und somit dem ganzen Laden schadet. Und zweitens, und das trifft auf fast jeden Onlineshop zu, da ja hier schon annähernd jeder einen Beschwerdefred hat, ist das bei den Millionen Bestellungen und Kunden, ein verschwindend geringer Prozentsatz wo es Probleme gibt. Sicherlich keine Werbung für den Shop selber, in der Zeit wo wir hier schreiben, haben aber sicherlich 1000 Leute dort bestellt und haben nichts zu klagen. Deshalb Shops zu meiden, wird nach einer gewissen Zeit schwer, weil dir die Auswahl ausgeht. Lösungsvorschläge wurden hier ja genannt. Über die 6€ würd ich mich jetzt persönlich nicht ärgern.

In der Summe bin ich deiner Meinung. Aus gleichem Grund bevorzuge ich Shops in der Nähe; steht man im bei denen im Laden, kann man nicht leicht abgewimmelt werden (Versandkosten sind dann ohnehin kein Thema, aber es gibt ja noch andere Fälle).

Wo ich nicht übereinstimme, ist bei der Einschätzung der Effektivität der Lösungsvorschläge. Klar, es sind Vorschläge, aber der Laden antwortet ja jetzt schon nicht. Wenn man da keine schwereren Geschütze auffährt, bringt das alles nix. Für ein paar Euros lohnt der Aufwand nicht.

Kennt jemand die Rubrik "Vorsicht Kunde" in der c't?! (Erfahrungsberichte von Kunden mit Händlern/Providern/Herstellern im IT-Bereich)
Da ist eigentlich jedesmal der gleiche Ablauf:
-Kunde hat Probleme, die aus irgendeinem Grund nicht vorgesehen waren (manchmal sind die Gewerbetreibenden auch schlicht unseriös).
-Kunde sammelt Infos und schreibt fleissig Briefe
-Händler wiegelt ab, vertröstet auf später, stellt irgendwann Kommunikation ein.
-Kunde hat keine wirkliche Option zu handeln, da keine Handhabe oder unwirtschaftlich
-Kunde schaltet c't ein. Diese wendet sich an Händler und SOFORT wird alles geregelt, weil ja alles nur ein unglückliches Missverständnis war

In der nächsten Ausgabe wiederholt sich das ganze mit anderen Protagonisten.


Es stimmt schon: irgendwann gehen einem die Händler aus. Aber das Verhalten einfach hinzunehmen (egal bei welchem Betrag; bei kleinen Beträgen kann es auch Kalkül des Händlers sein, weil er weiß, dass es sich für den Kunden nicht lohnt viel Aufwand zu betreiben), kann auch keine Lösung sein.
 
da ruft man mal an oder schreibt freundlich eine Mail, ohne sich aufzuregen oder wegen 5,90 Euro Drohungen auszusprechen. setzt ne Erstattungsfrist von 14 Tagen, kommt dann immer noch nichts, Paypalkäuferschutz. danach Tonne.
Du läßt dir wohl von jedem auf den Korf schei$$en ?
Ist klar , wegen 5,90 sind Anwalt , Gericht usw. es nicht Wert einzuschalten . Aber genau damit rechnet der Shop und darum agiert er so .
Und ja , ich würde in jedem deuschsprachigen Bikeforum das zur Sprache bringen .
Vielleicht werden dann Verantwortliche in dem Shop hellhörig .
 
wie kann man wegen so einem Kleckerbetrag so ein Faß aufmachen?

oben steht doch, wir erstatten Ihnen 39,75 EUR; wenns dazu ein Dokument gibt ist das doch klar.

insofern könnte es gut sein, dass dies alles nur ein Missverständnis ist, weil eben Vertrieb und Buchhaltung nicht im selben Zimmer sitzen und die einen "denken", es wäre keine Retoure wegen defekter Ware, sondern aus "habe keine Lust mehr" (warum kein Ersatz "defekt gegen funktioniert" gewünscht wird, bleibt das Geheimnis des Käufers).

da ruft man mal an oder schreibt freundlich eine Mail, ohne sich aufzuregen oder wegen 5,90 Euro Drohungen auszusprechen. setzt ne Erstattungsfrist von 14 Tagen, kommt dann immer noch nichts, Paypalkäuferschutz. danach Tonne.

:daumen:

Wenn man damit nicht weiter kommt, kann man immer noch ein Fass aufmachen.
 
Auch wenn du es dir durch deine Tonwahl womöglich schon selbst verbockt hast, eine Idee hätte ich noch: Wenn sie so sehr auf ihre AGB und ihr Widerrufsrecht beharren, dann schlage sie mit ihren eigenen Waffen.

Sehr geehrtes Jehlebikes-Team,

ich bedauere, dass Sie auf meine E-Mails nicht mehr antworten. Für meinen unangebrachten Wortlaut möchte ich mich entschulden.
Ferner bleibe ich jedoch bei meiner Einschätzung, dass Sie mir weiterhin verauslagte Versandkosten in Höhe von EUR 5,90 schulden. Die Quittung über die Versandkosten erhalten Sie in Kopie im Anhang. Ebenso die von Ihnen erhaltene Gutschrift über den Gesamtbetrag EUR 39,75.
Sollten Sie sich weiterhin mit Berufung auf die AGB (und die darin enthaltene Widerrufsbelehrung) weigern, meine Auslagen zu ersetzen, verweise ich hiermit auf Punkt I, Nummer 1 ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen: "1. Wir legen unseren Verträgen ausnahmslos die nachfolgenden Bedingungen zugrunde. Individualvereinbarungen, gleich in welcher Form, gehen diesen AGB jedoch vor. Mit der Auftragserteilung anerkennt der Vertragspartner unsere Bedingungen."

Aus der Mail vom 01.07.2013 geht hervor, dass Sie mir die Versandkosten ersetzen werden:
Hallo Herr W....,

bitte schicken sie uns die Pumpe zu, wir tauschen diese aus.
Die Versandkosten werden Ihnen natürlich erstattet.

Mit freundlichen Grüßen
Jörg S....
www.jehlebikes.de


Ich bitte, meiner Forderung stattzugeben und zu bestätigen. Sollte der Betrag i.H.v EUR 5,90 wider Erwarten bis zum 02.08.2013* nicht meinem Paypal-Konto gutgeschrieben sein, werde ich beim zuständigen** Amtsgericht ein Mahnverfahren eröffnen.


Mit freundlichen Grüßen,



* 10-Werktagesfrist, je nachdem, wann du die Mail abschickst
** Wirkt besser, wenn du dir vorher raussuchst, welches Amtsgericht zuständig ist. Entweder das bei dir am Wohnort oder das beim Gerichtsstand von Jehlebikes. Das zeigt dann auch gleich, dass du dich vorher informiert hast und nicht nur leer drohst. Allerdings solltest du dich dann auch wirklich über das Mahnverfahren informieren und nicht leer drohen!
 
Warum hast Du (der TE) sich mit der Stornierung zufrieden gegeben, wo doch seitens Jehle-Bikes der Umtausch zugesichert, also möglich war?

UND: Warum rufst Du da nicht an, spätestens eben an dem Punkt, als sie den Artikel storniert haben??? Mach ich generell immer so, ist persönlicher, es gibt keine tonalen Unstimmigkeiten etc???
 
Auch wenn du es dir durch deine Tonwahl womöglich schon selbst verbockt hast, eine Idee hätte ich noch: Wenn sie so sehr auf ihre AGB und ihr Widerrufsrecht beharren, dann schlage sie mit ihren eigenen Waffen.

Sehr geehrtes Jehlebikes-Team,

ich bedauere, dass Sie auf meine E-Mails nicht mehr antworten. Für meinen unangebrachten Wortlaut möchte ich mich entschulden.
Ferner bleibe ich jedoch bei meiner Einschätzung, dass Sie mir weiterhin verauslagte Versandkosten in Höhe von EUR 5,90 schulden. Die Quittung über die Versandkosten erhalten Sie in Kopie im Anhang. Ebenso die von Ihnen erhaltene Gutschrift über den Gesamtbetrag EUR 39,75.
Sollten Sie sich weiterhin mit Berufung auf die AGB (und die darin enthaltene Widerrufsbelehrung) weigern, meine Auslagen zu ersetzen, verweise ich hiermit auf Punkt I, Nummer 1 ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen: "1. Wir legen unseren Verträgen ausnahmslos die nachfolgenden Bedingungen zugrunde. Individualvereinbarungen, gleich in welcher Form, gehen diesen AGB jedoch vor. Mit der Auftragserteilung anerkennt der Vertragspartner unsere Bedingungen."

Aus der Mail vom 01.07.2013 geht hervor, dass Sie mir die Versandkosten ersetzen werden:
Hallo Herr W....,

bitte schicken sie uns die Pumpe zu, wir tauschen diese aus.
Die Versandkosten werden Ihnen natürlich erstattet.

Mit freundlichen Grüßen
Jörg S....
www.jehlebikes.de


Ich bitte, meiner Forderung stattzugeben und zu bestätigen. Sollte der Betrag i.H.v EUR 5,90 wider Erwarten bis zum 02.08.2013* nicht meinem Paypal-Konto gutgeschrieben sein, werde ich beim zuständigen** Amtsgericht ein Mahnverfahren eröffnen.


Mit freundlichen Grüßen,



* 10-Werktagesfrist, je nachdem, wann du die Mail abschickst
** Wirkt besser, wenn du dir vorher raussuchst, welches Amtsgericht zuständig ist. Entweder das bei dir am Wohnort oder das beim Gerichtsstand von Jehlebikes. Das zeigt dann auch gleich, dass du dich vorher informiert hast und nicht nur leer drohst. Allerdings solltest du dich dann auch wirklich über das Mahnverfahren informieren und nicht leer drohen!

Es geht doch garnicht um AGB.

Es geht ganz einfach darum, dass Jehle einen geschlossenen Kaufvertrag nicht erfüllt. Und dann darf der Kunde auch noch die entstandenen Mehrkosten tragen, obwohl allein Jehle für diese verantwortlich ist.

Der Vertrag ist mit Lieferung der Pumpe zustande gekommen. Dass diese defekt war liegt in der Verantwortung von Jehle. Die Bestellung zu stornieren ist von Seiten Jehle garnicht möglich. Dann könnte ja jeder Händler erstmal Müll schicken und wenn es der Kunde dann merkt einfach zurückrudern, ohne Folgen befürchten zu müssen.

Die Erstattung der Versandkosten ist in diesem Fall keine Individualabrede sondern gesetzlich vorgeschrieben.
 
Die Bestellung zu stornieren ist von Seiten Jehle garnicht möglich.

Eben doch, denn diesen Satz
ich möchte diese pumpe tauschen oder zurückgeben wenn ein umtausch nicht möglich ist
legen sie scheinbar als Widerruf aus!

Was weiß ich, wieso ein Umtausch nicht möglich war (vielleicht Auslaufmodell, vielleicht nicht auf Lager?). Auf jeden Fall hat sich Jehle nicht unbedingt falsch verhalten, indem sie die Bestellung storniert haben. Danach hat die Sache scheinbar seinen Routineverlauf in Sachen Widerrufsrecht genommen, was natürlich falsch ist. Weil nicht widerrufen wurde, sondern ein defekter Artikel beanstandet wurde.
Weil sie das aber scheinbar nicht mehr nachvollziehen können, halte ich es sinnvoll, die Taktik zu ändern:
1.) Entweder sie erkennen die Rückgabe wegen Defekts an und zahlen die Versandkosten.
2.) Oder aber sie erkennen den Widerruf an, hätten dann aber eine Individualabrede getroffen, die Versandkosten zu erstatten.

Wie es Jehlebikes auch wendet, wirklich rauswinden können sie sich da nicht.
 
hier geht mal wieder einiges durcheinander. dabei ist es im prinzip einfach:

der käufer kann nach 437, 439 bgb nacherfüllung verlangen oder aber unter weiteren voraussetzungen den kaufvertrag zurückabwickeln nach 437 bgb.

hier hat er eindeutig verlangt, das er in erster linie nacherfüllung möchte.

ich möchte diese pumpe tauschen oder zurückgeben wenn ein umtausch nicht möglich ist

alleine daraus hätte sich die pflicht für jehle-bikes ergeben, eine neue, nicht defekte pumpe zu liefern. nach 439 III bgb kann der verkäufer allerdings die nachlieferung verweigern, wenn sie unverhältnismäßig wäre - also mit zu hohen kosten verbunden wäre zum beispiel. dafür liegen aber keine anhaltspunkte vor - denn jehle bikes hätte sich auf sie berufen müssen.

also: schon die eigenmächtige entscheidung von jehle-bike, den kauf zu stornieren, war unrechtmäßig. sieht man darüber hinweg und nimmt zugunsten von jehle-bike an, das die nachlieferung tatsächlich unverhältnismäßig wäre, greift 439 II bgb:

2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

ergo: natürlich muss jehle-bikes in diesem fall die versandkosten in vollem umfang ersetzen.
 
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