S
sixty6
Guest
Hi,
um mal so zu sehen,
wie die StVZO die Sache mit der Fahrrad beleuchtung beschreibt,
schaust mal hier:
http://www.adfc.de/4002_1#StVZO
Streng genommen müssen alle Fahrräder
mit einem Dynamo, einem Scheinwerfer nach vorn (weiß)
und einem Rücklicht nach hinten (rot) ausgestattet sein.
Ferner müssen vorne ein weißer Reflektor,
hinten ein roter Reflektor,
an den Pedalen gelbe (nach vorn und hinten) Reflektoren
und zur Seite gelbe Speichenreflektoren,
oder weiße Stäbchenreflektoren (an a l l e Speichen)
bzw. Reifen mit weißen Reflektorstreifen montiert sein.
Alle montierten Beleuchtungskomponenten müssen über ein Prüfzeichen
(Wellenlinie, K und eine drei- bis fünfstellige Nummer) verfügen.
Das gilt immer für alle Fahrräder. Ohne Wenn und Aber.
Ausnahme:
Rennräder unter 11 kg benötigen keine Reflektoren
und dürfen mit batteriebetriebener Beleuchtung ausgerüstet sein,
da Rennräder laut StVZO als Sportgeräte gelten.
Rennräder im Sinne der StVZO sehen so aus wie die Dinger,
mit denen die Dopingfreaks auf der Frankreichradtour unterwegs sind.
(Kann man jeden Sommer im TV sehen)
Mountainbikes, BMX Bikes, Dirt Bikes etc
sind im Sinne der StVZO keine Sportgeräte.
Deshalb muss an diese Räder laut StVZO
auch eine wie oben beschriebene Beleuchtung dran, Punkt.
(Dynamo, Reflektoren, etc)
Wie das kommt?
Fragt mal Rudolf Scharping! (hehe)
Ja, so geht das mit dem Lobbyismus.
Irgendeiner erwirkt ein Patent und will seinen Kram unter die Leute bringen.
Das geht am besten, wenn jeder diesen Kram haben muss.
Am besten gesetzlich vorgeschrieben.
Also entwickel ich irgendeinen Fahrradkram,
zeige das einem Politiker, der auch mal Rad fährt,
und mach ihm klar, wie wichtig meine neue Entwicklung doch ist.
Und wie sicher das Radfahren dadurch doch wird.
Und dann geht das sein basisdemorkatischen Gang.
(Ssiiischer, ssiiischer)
So gab es den Gesetzesentwurf, dass Fahrradanhänger mit einer Auflaufbremse
(wie ein Wohnwagen) ausgerüstet sein müssen.
Alle Radfahrverbände und Radfahrerberufsverbände
liefen Sturm gegen diesen Blödsinn.
Der Gesetzesentwurf wurde durchgesetzt.
Jetzt hätten alle Fahradanhänger in Deutschland
mit einer Auflaufbremse ausgestattet sein müssen.
Die WHO jedoch sah in diesem Gesetz ein Exporthindernis.
Und nur deshalb kam dieses Gestz nicht zur Anwendung.
Wer baut Auflaufbremsen für Fahrradanhänger?
Wer hätte einen Vorteil von solch einem Gesetz?
Lobbyismus (aufreg, kotz)
Zur Realität:
Die Polizei sieht die Sache eher pragmatisch.
Wenns Licht läuft, meckert auch keiner.
A B E R
Wenn es nach einem Unfall
an welchem ein Autofahrer die Schuld trägt,
zur Gerichtsverhandlung kommt,
wird dessen Anwalt die StVZO zu Rate ziehen.
Und wenn dann an Deinem Bock
nicht alles 100 %ig der StVZO entspricht,
wird der Anwalt dies selbstverständlich geltend machen.
(Mein Mandant hatte ja keine Chance, der Radfahrer
war ja ohne vorschriftsmäßige Beleuchtung unterwegs.
Er hat also ein gewisses Risiko in Kauf genommen)
Ich habe einmal bei einer Verkehrsunfallverhandlung zuschauen können.
Wenn man sich vor Augen führt,
was beim Rechtsabbiegen alles zu beachten ist,
fährt man immer nur noch geradeaus.
Auch wenn man dann niemals ankommt, wo man hin will.
Man traut sich kaum noch aus dem Haus,
wenn so ein Anwalt erst mal richtig in Fahrt kommt.
Wenn mir als Radfahrer nur ein Punkt nachgewiesen werden kann,
an dem ich mich nicht gemäß der StVZO verhalte,
wird mir vor Gericht dieser Punkt zur Last gelegt (Teilschuld)
Wurde hier ja auch schon gesagt.
Und jetzt bitte nicht auf mich eindreschen.
Ich habe die StVZO nicht erlassen.
Ich habe auch nicht sonst in wie auch immer gearteter Weise an ihr mitgewirkt.
Und selbstverständlich sind Mountainbikes, BMX Bikes und Dirt Bikes Sportgeräte.
Aber nun mal nicht im Sinne der StVZO.
Bleibt nur zu hoffen, dass dem Einen oder Anderen aufgeht,
wie weit unsere Politiker (meistens Lehrer oder Juristen)
von der Wirklichkeit des Lebens entfernt sind.
Sie entscheiden Sachen,
von denen sie keine Ahnung haben. (aufreg, kotz)
Kiep on lreidin
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um mal so zu sehen,
wie die StVZO die Sache mit der Fahrrad beleuchtung beschreibt,
schaust mal hier:
http://www.adfc.de/4002_1#StVZO
Streng genommen müssen alle Fahrräder
mit einem Dynamo, einem Scheinwerfer nach vorn (weiß)
und einem Rücklicht nach hinten (rot) ausgestattet sein.
Ferner müssen vorne ein weißer Reflektor,
hinten ein roter Reflektor,
an den Pedalen gelbe (nach vorn und hinten) Reflektoren
und zur Seite gelbe Speichenreflektoren,
oder weiße Stäbchenreflektoren (an a l l e Speichen)
bzw. Reifen mit weißen Reflektorstreifen montiert sein.
Alle montierten Beleuchtungskomponenten müssen über ein Prüfzeichen
(Wellenlinie, K und eine drei- bis fünfstellige Nummer) verfügen.
Das gilt immer für alle Fahrräder. Ohne Wenn und Aber.
Ausnahme:
Rennräder unter 11 kg benötigen keine Reflektoren
und dürfen mit batteriebetriebener Beleuchtung ausgerüstet sein,
da Rennräder laut StVZO als Sportgeräte gelten.
Rennräder im Sinne der StVZO sehen so aus wie die Dinger,
mit denen die Dopingfreaks auf der Frankreichradtour unterwegs sind.
(Kann man jeden Sommer im TV sehen)
Mountainbikes, BMX Bikes, Dirt Bikes etc
sind im Sinne der StVZO keine Sportgeräte.
Deshalb muss an diese Räder laut StVZO
auch eine wie oben beschriebene Beleuchtung dran, Punkt.
(Dynamo, Reflektoren, etc)
Wie das kommt?
Fragt mal Rudolf Scharping! (hehe)
Ja, so geht das mit dem Lobbyismus.
Irgendeiner erwirkt ein Patent und will seinen Kram unter die Leute bringen.
Das geht am besten, wenn jeder diesen Kram haben muss.
Am besten gesetzlich vorgeschrieben.
Also entwickel ich irgendeinen Fahrradkram,
zeige das einem Politiker, der auch mal Rad fährt,
und mach ihm klar, wie wichtig meine neue Entwicklung doch ist.
Und wie sicher das Radfahren dadurch doch wird.
Und dann geht das sein basisdemorkatischen Gang.
(Ssiiischer, ssiiischer)
So gab es den Gesetzesentwurf, dass Fahrradanhänger mit einer Auflaufbremse
(wie ein Wohnwagen) ausgerüstet sein müssen.
Alle Radfahrverbände und Radfahrerberufsverbände
liefen Sturm gegen diesen Blödsinn.
Der Gesetzesentwurf wurde durchgesetzt.
Jetzt hätten alle Fahradanhänger in Deutschland
mit einer Auflaufbremse ausgestattet sein müssen.
Die WHO jedoch sah in diesem Gesetz ein Exporthindernis.
Und nur deshalb kam dieses Gestz nicht zur Anwendung.
Wer baut Auflaufbremsen für Fahrradanhänger?
Wer hätte einen Vorteil von solch einem Gesetz?
Lobbyismus (aufreg, kotz)
Zur Realität:
Die Polizei sieht die Sache eher pragmatisch.
Wenns Licht läuft, meckert auch keiner.
A B E R
Wenn es nach einem Unfall
an welchem ein Autofahrer die Schuld trägt,
zur Gerichtsverhandlung kommt,
wird dessen Anwalt die StVZO zu Rate ziehen.
Und wenn dann an Deinem Bock
nicht alles 100 %ig der StVZO entspricht,
wird der Anwalt dies selbstverständlich geltend machen.
(Mein Mandant hatte ja keine Chance, der Radfahrer
war ja ohne vorschriftsmäßige Beleuchtung unterwegs.
Er hat also ein gewisses Risiko in Kauf genommen)
Ich habe einmal bei einer Verkehrsunfallverhandlung zuschauen können.
Wenn man sich vor Augen führt,
was beim Rechtsabbiegen alles zu beachten ist,
fährt man immer nur noch geradeaus.
Auch wenn man dann niemals ankommt, wo man hin will.
Man traut sich kaum noch aus dem Haus,
wenn so ein Anwalt erst mal richtig in Fahrt kommt.
Wenn mir als Radfahrer nur ein Punkt nachgewiesen werden kann,
an dem ich mich nicht gemäß der StVZO verhalte,
wird mir vor Gericht dieser Punkt zur Last gelegt (Teilschuld)
Wurde hier ja auch schon gesagt.
Und jetzt bitte nicht auf mich eindreschen.
Ich habe die StVZO nicht erlassen.
Ich habe auch nicht sonst in wie auch immer gearteter Weise an ihr mitgewirkt.
Und selbstverständlich sind Mountainbikes, BMX Bikes und Dirt Bikes Sportgeräte.
Aber nun mal nicht im Sinne der StVZO.
Bleibt nur zu hoffen, dass dem Einen oder Anderen aufgeht,
wie weit unsere Politiker (meistens Lehrer oder Juristen)
von der Wirklichkeit des Lebens entfernt sind.
Sie entscheiden Sachen,
von denen sie keine Ahnung haben. (aufreg, kotz)
Kiep on lreidin
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