Polizei "jagt" Rannradler!!

sharky

Si fiduciam
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hallo zusammen,

eben habt mich die polizei hochgenommen. "halt, polizeikontrolle" - ich schon mächtog angenervt als der "Man in green" mit kelle und dienstausweis gewunken hat" und hab erst mal zurückgebellt "nen fahrzeugschein hab ich nicht dabei" ausweisen konnte ich mich auch nicht, was sich als großen vorteil erweisen sollte! naja, dann ging es los wegen fehlender beleuchtung, reflektoren und so tralalazeugs eben. die wollten mir reflektoren an die pedale machen! an klickies!!! naja, dann habe ich dagegengehalten das es da so nen ominösen paragraphen gäbe daß RR´s unter 11kg so getüddel nicht brauchen. der sheriff hat gesagt das sei veraltet und ich müsste den reflektorkram montiert und stecklichter mitführen solange es tag sei und dran haben wenn es nacht ist. ich hab ihm entgegnet es sei ja schwachsinn mittags um zwei bei dem wetter (ein blick auf den strahlend blauen himmel hat ihn dann überzeugt daß nicht plötzlich ein gewitter und eine sintflut, die licht nötig macht, über mich hereinbrechen wird) den ganzen kram mitzuschleppen zumal ich einiges davon nicht mal montieren kann! haben da ne weile rumdiskutiert. egal, aber man wolle, weil diese neuerung daß man das alles immer brauche noch nicht so alt sei, mal gnade vor recht ergehehn lassen. eigentlich haben sie mich angehalten weil ich telefoniert habe während dem radeln und genau in dem moment, als die (in zivil) an mir vorbei fuhren, nen schlenker gemacht haben. als der mir dann gesagt hat ich hab ein hellgraues handy (und das auf 200m, haben die teleskope dabei??) war die ausrede, ich hab mir ne banane ans ohr gehalten, auch dahin. neee, als da müsse man hart sein. ich hab dann umgehend das handy ausgeschalten aber das half auch nichts. während der eine der beiden ( ~ 50 jahre, 180 groß und min 100kg) mir dann weiß machen wollte daß er ja auch viel rad fährt (der einzige kontakt von dem zum radsport ist IMHO tour de france gucken *gg*) hat er in seinem bußgeldkatalog geblättert um mir die rechnung fürs telefonieren auf dem bike unter die nase zu halten (wo ich wieder froh war daß ich mich nicht ausweisen konnte so konnten sie mir nichts nachschicken :D). nach langem suchen (und nicht finden!) dann zum kollegen "im auto kostet es 30€, auf dem rad so ungefähr die hälfte, oder?" da konnte ich mir die frage: "warum die hälfte, weil das fahrrad nur halb so viel räder hat??" einfach nicht verkneifen. als auch der andere dann nichts fand haben sich mich nach 20 weiteren warnungen und guten tipps dann endlich fahren lassen. werde wohl meine trainingsstrecke umstellen, den beiden will ich nicht nochmal in die arme laufen!

so, jetzt zur eigentlichen frage: muß ich wirklich speichen-, pedal-, front- und rückreflektoren MONTIEREN!! und stecklichter auch am hellichten tag dabei haben? was ist denn mit dieser 11kg regel?? und was hat es mit dem telefonieren auf dem rad auf sich? kennt sich da jemand aus?

greetz
sharky
 
hab was dazu gefunden:

Beleuchtung

Fahrräder müssen gemäß § 67 Abs. 1 StVZO für den Betrieb des Scheinwerfers (siehe "Scheinwerfer") und der Schlußleuchte (siehe "Schlußleuchte") mit einer Lichtmaschine (siehe "Lichtmaschine") ausgerüstet sein (Fahrbeleuchtung). Für den Betrieb von Scheinwerfer und Schlußleuchte darf zusätzlich eine Batterie mit einer Nennspannung von 6 Volt verwendet werden (Batterie-Dauerbeleuchtung). Die beiden Betriebsarten dürfen sich gegenseitig nicht beeinflussen. Schlußleuchte sowie einer der Rückstrahler dürfen in einem Gerät vereinigt sein. Der Scheinwerfer und die Schlußleuchte dürfen nach § 67 Abs. 9 Satz 1 StVZO nur zusammen einschaltbar sein. Eine Schaltung, die selbsttätig bei geringer Geschwindigkeit von Lichtmaschinenbetrieb auf Batteriebetrieb umschaltet (Standbeleuchtung), ist zulässig; in diesem Fall darf auch die Schlußleuchte allein leuchten (§ 67 Abs. 9 Satz 2 StVZO).

Anmerkung: Die Vorschrift des § 67 Abs. 1 StVO ist technisch längst überholt. Der Gesetzgeber hat es seit Jahren versäumt, technische Weiterentwicklungen zuzulassen. Derzeit ist allerdings eine Änderung dahingehend vorgesehen, die Stromspannung auf 12 Volt zu erhöhen.


Beleuchtung für Rennräder

Rennräder brauchen während der Teilnahme an einem Rennen nicht mit Beleuchtungseinrichtungen gemäß § 67 Abs. 1 - 11 StVZO ausgestattet sein. Eine weitere Ausnahme gilt für Rennräder unter 11 kg. Nach § 67 Abs. 11 StVZO kann anstelle einer Lichtmaschine Batteriebetrieb erfolgen. Scheinwerfer und Schlußleuchte brauchen nicht fest am Rennrad angebracht zu sein. Sie sind jedoch mitzuführen und nötigenfalls anzubringen und zu benutzen.

und:

Pedale

Fahrradpedale müssen gemäß § 67 Abs. 6 StVZO mit nach vorn und hinten wirkenden gelben Rückstrahlern ausgerüstet sein. Da die meisten Rennpedale (z.B. sog. Look-Pedale) diese Anforderungen nicht erfüllen, sind sie unzulässig.

und:

Rückstrahler

Nach § 67 Abs. 3 Satz 4 StVZO müssen Fahrräder mit mindestens einem nach vorn wirkenden weißen Rückstrahler ausgerüstet sein. Daneben ist gemäß § 67 Abs. 4 Nr. 2 StVZO auch ein roter Rückstrahler an der Rückseite erforderlich, dessen höchster Punkt sich nicht höher als 60 cm über der Fahrbahn befinden darf. Daneben ist gemäß § 67 Abs. 4 Nr. 3 StVZO ein mit dem Buchstaben "Z" gekennzeichneter roter Großflächen-Rückstrahler erforderlich.

und:

Seitenstrahler

Nach § 67 Abs. 7 StVZO müssen Räder nach jeder Seite mit mindestens zwei um 180 Grad versetzt angebrachten, nach der Seite wirkenden gelben Rückstrahlern an den Speichen des Vorder- und des Hinterrads ausgestattet sein. Gemäß einer neuen technischen Anweisung (TA 18) muß die Befestigung der Rückstrahler dauerhaft sein. Die Reflektoren müssen nunmehr besondere Befestigungselemente (Schrauben, Bolzen, Klammern etc.) aufweisen, von denen nicht zu erwarten ist, daß sie sich bei der üblichen Beanspruchung lösen können. Anstelle der Seitenrückstrahler sind auch retroreflektierende weiße Streifen an den Reifen des Vorder- und Hinterrads zulässig.

und:

Bußgeld

Reicht eine Verwarnung (siehe "Verwarnungsgeld") nicht mehr aus, ist ein Bußgeld zu verhängen. Nach dem Bußgeldkatalog für Verkehrsordnungswidrigkeiten kommen für Radfahrer folgende Strafen in Betracht:
Gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen durch Nichtbeachten eines markierten Schutzstreifen (10 Euro), mit Behinderung (15 Euro), mit Gefährdung (20 Euro), mit Sachbeschädigung (25 Euro);
Nichtbenutzen des Radwegs oder in falscher Richtung (15 Euro), mit Behinderung (20 Euro), mit Gefährdung (25 Euro), mit Sachbeschädigung (30 Euro);
Als auf der Fahrbahn abbiegender Radfahrer bei ausreichendem Raum nicht an der rechten Seite des in gleicher Richtung abbiegenden Fahrzeugs geblieben (10 Euro), mit Behinderung (15 Euro), mit Gefährdung (20 Euro), mit Sachbeschädigung (25 Euro);
Als nach links abbiegender Radfahrer nicht abgestiegen, obwohl es die Verkehrslage erforderte, oder Radverkehrsführungen nicht gefolgt (10 Euro), mit Behinderung (15 Euro), mit Gefährdung (20 Euro), mit Sachbeschädigung (25 Euro);
Mobiltelefon als Radfahrer vorschriftswidrig benutzt (15 Euro).

und zuletzt noch was besonders lustiges :rolleyes:

Glocke

Nach § 64a StVZO müssen Fahrräder mit mindestens einer helltönenden Glocke ausgerüstet sein. Andere Einrichtungen (z.B. Hupen) dürfen nicht angebracht sein. Auch Radlaufglocken sind unzulässig. Verstöße stellen eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 69a Abs. 4 Nr. 4 StVZO dar.

Anmerkung: Da es keine Ausnahmevorschrift entsprechend § 67 Abs. 12 StVZO gibt, müßten eigentlich Rennmaschinen auch während eines Rennens mit "mindestens einer helltönenden Glocke ausgestattet sein".


ich hatte da bisher noch keien Probs. (gottseidank) Bin grad heut morgen 5min direkt vor nem Polizei-Auto hergeradelt. kA, warum die mich so lang net überholt haben, aber wollten nix von mir *freu*
 
die haben mich ja im endeffekt auch nur wegen der telefoniererei angehalten.

meine güte, wenn ich mein bike so ausstatte wie die es vorschreiben sieht es ja aus wie ein weihnachtsbaum! die sind doch echt alle nimmer ganz gesattelt da oben, die herren gesetzemacher! himmel nein nochmal, ich fahr doch keine reklame für nen leuchtmittelhersteller. und dann auch noch am hellichten tag! so ein schwachsinn aber auch :mad:
 
Tja, ich würd sagen Pech gehabt weil sie ausgerechnet in dem Moment hinter dir waren und Glück gehabt, dass sie nicht härter durchgegriffen haben...!

Also, wieder ne Geschichte mehr zu erzählen...
 
Bei Ordnungswidrigkeiten gilt das sogenannte Opportunitätsprinzip. Das heisst: die Polizei kann die Owi verfolgen, muss es aber -im Gegensatz zu echten Straftaten- nicht.

Da die allermeisten Vertreter der Schnittlauchfraktion wissen, dass die von nkwd vorgestellte Vorschrift "sinnfrei" ist (um es noch dezent zu formulieren), schauen sie weg, wenn man nicht gerade in stockfinsterner Nacht ohne jede Beleuchtung unterwegs ist.

Telefonieren beim Radeln ist dagegen ziemlich teuer; es gilt meines Wissens derselbe "Tarif" wie im Auto.
Unabhängig von der Owi mache ich es nicht mehr, seitdem mir meines einmal beim Fahren aus der Hand rutschte und auf den Asphalt knallte; ich war heilfroh, dass es nicht kaputt war.

Gruss
Tvaellen
 
Jetzt hab ich richtig Gewissensbisse! :D ;)
mitm MTB bin ich ja noch illegaler (da muß auf der Straße ein dauerhaftes Licht dran sein und im Wald fahr ich ja auch Wege unter 2m Breite)
wartets ab, bald werden wir als Schwerkriminelle behandelt ;)
 
hat er in seinem bußgeldkatalog geblättert um mir die rechnung fürs telefonieren auf dem bike unter die nase zu halten (wo ich wieder froh war daß ich mich nicht ausweisen konnte so konnten sie mir nichts nachschicken ). nach langem suchen (und nicht finden!) dann zum kollegen "im auto kostet es 30€, auf dem rad so ungefähr die hälfte, oder?"

...also spätestens an der Stelle hätte ich die Jungs für unfähig erklärt, denn es kostet bestimmt nicht 'so ungefähr die Hälfte' :rolleyes: wenn sie's nciht wissen, hät ich die Stehen lassen, können sich ja nochmal melden, wenn sie nee (Stecklicht)erleuchtung hatten :lol:

Torsten
 
Original geschrieben von Airborne


...also spätestens an der Stelle hätte ich die Jungs für unfähig erklärt, denn es kostet bestimmt nicht 'so ungefähr die Hälfte' :rolleyes: wenn sie's nciht wissen, hät ich die Stehen lassen, können sich ja nochmal melden, wenn sie nee (Stecklicht)erleuchtung hatten :lol:

Torsten

naja da war ich kurz davor, die stehen zu lassen. der arme sheriff hat ganz verzweifelt unter "h" wie handy gesucht aber daß es das wort im beamtendeutsch nicht gibt war ihm wohl entgangen. wollte ihm den tipp geben, mal unter "m" wie mobiltelefon oder "t" wie telefonieren nachzusehen aber ich liefer mich doch nicht selbst ans messer! :lol:
naja, glück gehabt, ab jetzt schieb ich eben meine 15 jahre alten cateye funzeln ein wenn ich fahre. meine mirage darf ich ja auch nicht ranmachen - weil sie keine 12 volt hat und die mirage X auch noch dran hängt :eek:
 
quark, da würd ich mich nicht mit belasten. Laß die Jungs doch ein wenig rätslen, gibt's denen nächstesmal 'deine Adresse' und wenn die sich klar sind, wass sie denn wollen, können sie dich da nach deiner Trainingsrunde treffen :p

´Torsten
 
st-126.jpg
 
Neulich dachte ich auch für einen Augenblick die Bullen würden mich wegen meines nicht StVO-konformen Rades anhalten. Die Jungens hatten sich mit Kameras und zwei Streifenwagen in Frankfurt auf der Bockenheimer Landstrasse eingenistet und gezielt auf Radfahrer gelauert um sie dann an einer Stelle wo man das grüne Unheil nicht so schnell kommen sah aus dem Verkehr zu fischen. Allerdings hat sich rausgestellt, dass den Vögeln die Verkehrstüchtigkeit der Räder ziemlich egal war, vielmehr war man ausgerückt um sich Leute zu schnappen die eine bestimmte rote Ampel überfahren (wobei ich behaupten würde dass schätzungsweise 80% aller Radfahrer auf dieser bestimmten Strecke mindestens eine rote Ampel ignorieren). Leider habe ich nachdem ich meine 25€ bezahlt habe nicht daran gedacht mich einige Meter zurück zu begeben und andere Radfahrer zu warnen, dafür hätte ich im Nachhinein gerne den Nachmittag geopfert ;)
 
Wie sieht das eigentlich mit geblitzt werden aus?
Ich wollte schon immer mal aufm Rad geblitzt werden.:D Hat das von euch schon einer hinbekommen?
Oder geht das vielleicht gar nicht mitm Rad?

Lari
 
Original geschrieben von LariFari
Wie sieht das eigentlich mit geblitzt werden aus?
Ich wollte schon immer mal aufm Rad geblitzt werden.:D Hat das von euch schon einer hinbekommen?
Oder geht das vielleicht gar nicht mitm Rad?

Lari

Geht sehr einfach wenn du genug Gewicht hinbringst (bei mir gehts, ich bring mit Rad so 110 - 115kg hin, bei was genau die Druckschleifen auslösen weiss ich nicht, für mich reichts).
Nun fährst einfach an so eine Schleife an (also diese doofen festinstallierten mit den Drähten im Boden). Ziehst kurz vor dem ersten Draht dein Vorderrad leicht hoch und lässt es vor dem zweiten Draht wieder fallen. Wenn Du nun noch einen nicht allzulangen Radstand hast kommt dein HR als erstes an den Draht und *sehr* kurz danach dein VR an den zweiten.
 
geblitzt werden ist kein Problem, man braucht nur die richtige Geschwindigkeit:D
hier gibt es eine Einfahrtsstrasse, 2-spurig, 10% Gefälle, die direkt in einem Ort endet
damit es da nicht ständig kracht haben sie eine restriktive Geschwindigkeitsbeschränkung von 40km/h, etliche Warnschilder und einen Blitzer eingeführt

mein Highspeed an der Stelle liegt bei 80km/h was dann locker zum Auslösen reicht:D

nur schade, dass man an die Bilder nicht heran kommt
 
Original geschrieben von odelay
nur schade, dass man an die Bilder nicht heran kommt
doch doch, du mußt nur mal bei der nächsten Dienststelle vorbeigehen und fragen, ob die Fotos von dir haben kannst.
Die kriegst dann sicher ... und halt noch bissel was dazu ;) :D
 
Original geschrieben von LariFari
Wie sieht das eigentlich mit geblitzt werden aus?
Ich wollte schon immer mal aufm Rad geblitzt werden.:D Hat das von euch schon einer hinbekommen?
Oder geht das vielleicht gar nicht mitm Rad?

Lari
Jo ich wurde schon 3-4 mal geblitzt 2 mal mitm rennrad und 1 mal mitm MTB *gg hab aber noch keine post bekommen........
hab's sogar schonmal auf einer geraden Strecke mitm Rennrad geschaft aber berhab schafft ma das auch locker mitm MTB
JO
 
Original geschrieben von *JO*

Jo ich wurde schon 3-4 mal geblitzt 2 mal mitm rennrad und 1 mal mitm MTB *gg hab aber noch keine post bekommen........



vielleicht solltest du mal beim Ordnungsamt anrufen und nachfragen wann Du Deine Knollen bekommst?:p

Ihr mü´ßt doch nicht immer so schnell Bodenflach fliegen

derneue:cool:
 
Kleiner Tip von mir
Wenn ihr in NRW wohnt und ne Rennlizenz habt. Seid ihr beim Training von § 67 der StVZO befreit.
Cool ist, dass das die Polizei nicht weiss, deswegen immer die Lizenz und Wertungskarte mitschleppen, da steht es drauf. Wie das in anderen Bundesländern ist, weiss ich nicht.
Gruss der Rock
 
Also auf meiner Wertungskarte steht:
"Gemäß Schrb. RP Köln 53.1.3.1 v. 27.8.1982 ist der Inhaber dieser Lizenz von der Vorschrift des § 67 StVZO befreit (gilt nur in NRW )"

Also alle nach NRW ziehen :) oder mal versuchen sowas bei euch durchzusetzen ( Viel Spass bei der Lobbyarbeit ) ;)
 
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