Punkte in Flensburg wegen Biken ??

Registriert
14. Oktober 2003
Reaktionspunkte
0
Ort
daheim
Moin,

interessiert mich mal:

Hat wer von euch schon Punkte in Flensburg wegen Biken ?
Wenn ja, wie is das passiert ?

Hier mal ne kurze Anleitung wie sowas geht:

1. Fahre morgens, wenn's noch dunkel ist, mit Deinem Bike...ohne Licht...ins Geschäft.
2. Kreutz die Strasse und fahr von links nach rechts zwischen 2 Autos durch.
3. Fahr bei rot über die Ampel und spring...
4. dem Auto (in dem Fall ein Polizeiauto :D ), daß grad grün hat, direkt vor die Motorhaube.

Das macht dann:

25 Euro Strafe
1 Punkt in Flensburg
2 verblüffte Polizisten

Greetz
Olafsonovitch
 
Das macht dann:

Strafe -> 25 Euro
1 Punkt in Flensburg -> 500 Euro*
2 verblüffte Polizisten am Morgen -> unbezahlbar :lol:


* = Die 500 Euro sind nur als stylistisches Mittel der Steigerung anzusehen und ein willkürlicher Wert. Der Autor hat sich nicht viel dabei gedacht.
 
Da bist Du mit den €25 und dem einen Punkt aber noch gut bedient. Das nächste Mal aber bitte die Kamera mitnehmen und im Flug durch die Windschutzscheibe vom Polizeiauto fotografieren. Das dann hier posten, kommt bestimmt gut. :D
 
man bekommt sogar Punkte in Flensburg wenn man nachts besoffen auf ner vielbefahrenen hauptverkehrsstrasse mit diskorollschuhen in schlangenlinien an ner verkehrskontrolle vorbeifährt........

:D


aber wie viele sag ich nich....
hätt ich aber nen Führschein gehabt, der wär weg gewesen :lol:


jaja, man war mal jung :o
 
Mal kurz Spaß beiseite - hast Du das schon schriftlich oder war das deren erste Auskunft? 25,- € und 1 Punkt scheint mir nicht ganz stimmig miteinander...aber ansonsten - ein "guter" Start in den Tag :lol:
 
coptom schrieb:
Mal kurz Spaß beiseite - hast Du das schon schriftlich oder war das deren erste Auskunft? 25,- € und 1 Punkt scheint mir nicht ganz stimmig miteinander...aber ansonsten - ein "guter" Start in den Tag :lol:

würd ich auch sagen,
in jedem Fall aber noch gut weg gekommen, weil alleine für Missachtung der Vorfahrt stehen dir laut bussgeldkatalog 50€ und 3Punkte zu ;)
MfG
 
tja ich bin schneller als die günen die kriegen mich nur tod, aber nie lebendig aber unsere grünen sind recht chillig drauf. Ich fahre fast einmal am Tag die komplette Hauptstrasse Manual bei uns in der Stadt weil ich muss ja im Training bleiben und die Grünen wissen das auch. Aber irgendwie freuen sie sich nur wenn sie mich sehen und grinsen mich an. Tja gott sei dank wohne ich in einer entspannten Gegend.
 
sorry, aber bei 25 .- euro gibt es keinen punkt. das ist eine verwarnung mit verwarnungsgeld. geht bis zum höchstbetrag von 35.- euro. punkte gibt es nur nach einem abgeschlossenen bußgeldverfahren, bei denen das bußgeld mehr als 35 .- euro beträgt.
kh-cap
 
Zu DM Zeiten war es so, daß es ab 80,- DM Bußgeld, Punkte gab. Ob es jetzt 35,- € kann schon möglich sein.

Jedenfalls kann man in Deutschland als Radfahrer den Bogen schon sehr weit überspannen. Allerdings ist es wohl insgesamt vernünftiger und auch streßfreier wenn man sich einigermaßen an die Regeln hält, welche zugegebener maßen nicht immer besonders sinnvoll sind.
 
Auch Radfahrer unterliegen den Verkehrsregeln (dummer Spruch!) und müssen sie beachten, selbst wenn sie sie nie in einer Fahrschule gelernt haben. Wer dagegen verstößt, handelt zumeist ordnungswidrig und kann unentgeltlich (Belehrung) oder entgeltlich (Belehrung und Verwarnungsgeld) verwarnt werden oder ein Bußgeld auferlegt bekommen.

Ob ein Verwarnungsgeld oder Bußgeld erteilt wird, liegt im Ermessen des ahndenden Beamten. Auch die Höhe liegt in seinem Ermessen, er sollte sich jedoch dabei am Bussgeldkatalog orientieren, wenn dieser für den Tatbestand einen Regelsatz nennt.

Für Radfahrer gilt dabei: Das Verwarnungsgeld sollte 10 EUR nicht überschreiten, außer der Bußgeldkatalog sieht ein besonderes Verwarnungsgeld für Radfahrer vor (§ 2 Abs. 4 BKatV).

Eine Verwarnung soll stets mit einer Belehrung verbunden sein. Man kann eine Verwarnung annehmen (vor Ort bezahlen, den Betrag überweisen), dann ist damit die Sache aus der Welt geschafft. Wenn man sie nicht annimmt, folgt in vielen Fällen ein Bußgeldbescheid in Höhe des Verwarnungsgelds zuzüglich Verwaltungs- und Zustellgebühren. Gegen diesen Bußgeldbescheid kann man dann endlich mit Einspruch vorgehen. Falls dem nicht stattgegeben wird, wird die Angelegenheit vor dem Amtsgericht verhandelt.

Bußgelder sind alle Beträge ab 40 EUR. Für Radfahrer gilt dabei wiederum, daß die Regelsätze des Bußgeldkatalogs i.a. zu halbieren sind (§ 3 Abs. 6 BKatV), außer es sind wieder feste Regelsätze für Radfahrer genannt. Wenn dabei ein Betrag unter 40 EUR heraus kommt, soll nur eine Verwarnung erteilt werden.

Ein Bußgeld wird mittels Bußgeldbescheid verhängt. Man bekommt Post. Bei einem Bußgeld ab 40 EUR erfolgt auch stets eine Eintragung im Verkehrszentralregister

Nachtrag:
Es gibt Ordnungskräfte, die gelegentliche, harmlose Regelverstöße der RadfahrerInnen schwer ahnden
(Überqueren einer absolut leeren Kreuzung bei Rot bringt auch einem Radfahrer 4 Punkte in Flensburg!),

Gruß Gadget-]TS[-
 
letzten november bin ich ohne licht in ein auto gefahren, dass mir die vorfahrt genommen hat [ich kam von einem berg]
ergebnis:
50 euro strafe [25 strafe, 25 bearbeitungsgebühr]
wirtschaftlicher totalschaden auto
kaputtes bike
narben in gesicht und an hand
gebrochener kiefer

ABER:
keine punkte!
 
Wenn man bei einem Busgeld nicht vor Ort bezahlen kann muss nicht immer noch eine Verwaltungsgebühr dazu kommen.
Mich haben mal die grünen Mänchen angehlaten, weil ich durch eine gesperrte Straße gefahren bin. Die Polizeierrin sagte mir, dass ich 20 Euro zahlen soll. Ich hatte natürlich kein Geld dabei und so wurden nur meine Personalien aufgenommen. Nach zwei Wochen kam der Brief mit der Überraschung: anstatt der 20 Euro sollte ich nur 15 zahlen. Das hab ich dann auch überwiesen. Aber wenn ich gleich an Ort und Stelle gelöhnt hätte wär das dann teurer geworden.
Und daran sieht man: es gibt negative Bearbeitungsgebühren. :lol:
 
Toralut schrieb:
Wenn man bei einem Busgeld nicht vor Ort bezahlen kann muss nicht immer noch eine Verwaltungsgebühr dazu kommen.
Mich haben mal die grünen Mänchen angehlaten, weil ich durch eine gesperrte Straße gefahren bin. Die Polizeierrin sagte mir, dass ich 20 Euro zahlen soll. Ich hatte natürlich kein Geld dabei und so wurden nur meine Personalien aufgenommen. Nach zwei Wochen kam der Brief mit der Überraschung: anstatt der 20 Euro sollte ich nur 15 zahlen. Das hab ich dann auch überwiesen. Aber wenn ich gleich an Ort und Stelle gelöhnt hätte wär das dann teurer geworden.
Und daran sieht man: es gibt negative Bearbeitungsgebühren. :lol:

na siehste...nen fünfer gespart :D
man hat ja nix zu verschenke gell :daumen:
 
eines schönen tages früh am morgen fuhr ich gegen 4 uhr früh ganz entspannt nach einer netten party, durch die menschen leeren Staßen meines Heimatortes nach hause. Dabei fuhr ich in schritt geschwindigkeit nachdem ich auch noch rechts und links geschaut hatte, über eine kreuzung die zu meiner seite rot gezeigt hatte, nachdem ich mir sicher war, das mir keinerlei Gefahr droht, nahm ich wieder fahrt auf und nach circa 600 metern in einer kleinen Seitenstraße sprach auf einmal eine Stimme zu mir "Fahr´n se doch mal recht ran! Als ich nach links sah standen da auf einmal zwei uniformierte vor mir, auch auf bikes!!naja bikes? Der anschließende Worten wechsel mit den beiden Beamten kostete mich damals 150 DM und ein Punkt in der Verkerssünderkartei !!

Das System Funktioniert !


let da stretz burn !!!
 
Ja, die Punkte kassierst Du aber nur, wenn Du Fleppen hast. Sonst ist nur Deine Geldbörse um ein paar Euronen ärmer. Aber es stimmt, wenn Du nen Führerschein hast und mit Bike bei dunkelrot über die Ampel fährst und erwischt wirst, kostet das neben Bußgeld auch Punkte.
Ähnlich auch beim Alk, da ist es sogar gravierender. Wirst Du mit Bike mit 1,6 oder mehr Promille erwischt und hast Fleppen, dann hast Du die mal gehabt, sprich Fleppen los. Baust Du einen Unfall (auch mit Bike) ist bereits bei 0,3 Promille Ende im Gelände und die Fleppen sind auch weg. Obendrein kassierst Du in beiden Fällen eine Strafanzeige (im ersten Fall nach §316 und im zweiten Fall nach §315c StGB).

@Gadget-]TS[-: bei einem Verwarngeld gibt es einen Ermessensspielraum, bei einem Bußgeld hingegen nicht. Die Realität sieht allerdings so aus, dass quasi zu 99,9 % nach dem Verwarngeldkatalog auch das Verwarngeld erhoben wird.
 
@foenfrisur: Vielleicht verrätst du noch deine Punkte, wenn ich dir meine sage? :D

Achtung: Sturzbetrunken (2,1 Promille) mit 'nem geklauten (sorry) Fahrrad quer über eine große Kreuzung (waren da Ampeln?). Weil ich bei Auftauchen dieses merkwürdig lackierten Auto's noch versucht habe durch einen Park zu verduften, konnten die mir noch irgendwas mit Vorsatz anhängen?!? :heul:
Ergebnis: 700,- DM (ja, die gab's damals mal) ärmer, aber dafür noch 7 nigelnagelneue Punkte auf meinem frischeingerichteten Konto in Flensburg. (da waren schon 6 recht frische Punkte für 'ne Jugendsünde mit dem Auto drauf) :mad: :mad: :mad:
Aber seitdem sauber: Alle Punkte wieder weg. (aufholzklopf)

Ich war wirklich nur früher so drauf, heute bin ich ganz anders, ehrlich.

Gruß

Frank
 
mightyEx schrieb:
Ja, die Punkte kassierst Du aber nur, wenn Du Fleppen hast. Sonst ist nur Deine Geldbörse um ein paar Euronen ärmer.

Falsch:
Nach § 28 Abs. 3 Nr. 3 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) werden im Verkehrszentralregister Daten gespeichert über rechtskräftige Entscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 24 oder 24a, wenn gegen den Betroffenen eine Geldbuße von mindestens EUR 40,-- festgesetzt ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Betroffene Inhaber einer Fahrerlaubnis ist oder nicht. Quelle: ADAC - Juristische Zentrale - Verkehrsrecht

So gesehen könnte es sein, dass dir der Erwerb eines Führerscheins schon durch vorherige Verfehlungen im Strassenverkehr unmöglich gemacht wird.

Aufpassen und nicht erwischen lassen,

Frank
 
Recycler schrieb:
Falsch:
Nach § 28 Abs. 3 Nr. 3 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) werden im Verkehrszentralregister Daten gespeichert über rechtskräftige Entscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 24 oder 24a, wenn gegen den Betroffenen eine Geldbuße von mindestens EUR 40,-- festgesetzt ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Betroffene Inhaber einer Fahrerlaubnis ist oder nicht. Quelle: ADAC - Juristische Zentrale - Verkehrsrecht

So gesehen könnte es sein, dass dir der Erwerb eines Führerscheins schon durch vorherige Verfehlungen im Strassenverkehr unmöglich gemacht wird.

Aufpassen und nicht erwischen lassen,

Frank


korrekt :daumen:
kh-cap
 
Recycler schrieb:
Falsch:
Nach § 28 Abs. 3 Nr. 3 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) werden im Verkehrszentralregister Daten gespeichert über rechtskräftige Entscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 24 oder 24a, wenn gegen den Betroffenen eine Geldbuße von mindestens EUR 40,-- festgesetzt ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Betroffene Inhaber einer Fahrerlaubnis ist oder nicht. Quelle: ADAC - Juristische Zentrale - Verkehrsrecht

Wayne juckts, wenn ich keine Fleppen habe und nie welche mache (sowas gibt's ja) . Die Punkte haben dann eben keine Relevanz.
 
Andere interessiert's vielleicht schon. Wenn ein 17-jähriger vielleicht mal versucht sich nach deinem Tipp zum Führerschein anzumelden und dann feststellt, dass es für die Sauferei (oder andere punktefähige Verfehlungen) doch Punkte gegeben hat, gibt's ein langes Gesicht. Und das wollen wir doch nicht, oder?
Ansonsten gebe ich dir recht: Was interessieren mich Punkte, wenn man mich nach einem Unfall unter Alkoholeinfluss zivilrechtlich belangen will? :heul:
Denk mal drüber nach.

Frank
 
Naja, nach nem Punkt vor dem Erhalt des Führerscheins, muss man danach mindestens ma zum Psychotest, wenns denn Alk war, und vorallem verlängert sich die Probezeit automatisch auf 4 Jahre, was kein Pappenstiel ist, denn in 4 Jahren keinen Punkt zu bekommen, kann für manchen schon schwer sein.

Allerdings find ich die Regeln angebracht, denn für ein, für den Strassenverkehr (STVO) zugelassenes, Fahrzeug müssen die gleichen Rechte und Pflichten gelten, also auch für Bikes, Autos, Traktoren etc.
Und die Radfahrer beharren ja immer auf ihre Rechte im Strassenverkehr, aber sie haben eben auch Pflichten, wie z.B. bei Fehltritten Punkte kassieren ;)
 
Recycler schrieb:
@foenfrisur: Vielleicht verrätst du noch deine Punkte, wenn ich dir meine sage? :D


7 Points......
und 350 DM waren das damals glaub ich....das tat weh in der kasse.
zumal ich azubi war und eh nicht soviel verdient hab im ersten lehrjahr.
ich musst mir sogar ne richterliche ermahnung anhören.
der meinte: "....wenn es nach mir ginge dürften jugendliche wie sie nie eine fahrerlaubnis besitzen!"
naja, hab ja eh keinen führerschein :D nie gemacht.....brauch ich nich...
gibt ja rollschuhe, wozu also mit dem auto erwischen lassen wenn´s für skaten genausoviele punkte gibt :lol:

ist jedenfalls schon ewig her das ganze...
 
Recycler schrieb:
Andere interessiert's vielleicht schon. Wenn ein 17-jähriger vielleicht mal versucht sich nach deinem Tipp zum Führerschein anzumelden und dann feststellt, dass es für die Sauferei (oder andere punktefähige Verfehlungen) doch Punkte gegeben hat, gibt's ein langes Gesicht. Und das wollen wir doch nicht, oder?
Ansonsten gebe ich dir recht: Was interessieren mich Punkte, wenn man mich nach einem Unfall unter Alkoholeinfluss zivilrechtlich belangen will? :heul:
Denk mal drüber nach.

Frank

Ja, ansonsten hast Du natürlich Recht ;) .
 
Hm bei mir wars manual über ne rote Ampel (ging so schön Bergab und kam auch grad kein Auto ) . Auf einmal hinter mir : "Bitte anhalten und rechts ran."
Ergebnis : 50 € und keinen Punkt
Die Aliens waren sogar noch recht freundlich und ich hab mich mit denen noch n bisl unterhalten. Die haben sich dann noch mein bike angeschaut und gesagt dass da ja gar kein Licht dran ist. Nach meiner Antwort ("Das ist ein Dirtbike, an sowas kommt kein licht...") haben die dann aber nur noch gelacht und meinten das wär dann ja schon ok.
Fazit: Nicht alle Aliens sind böse !
 
Zurück