Rechnung vom Erstbesitzer

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Kann ich mit der Rechnung vom Erstbesitzer Garantieansprüche bei Canyon stellen?

Natürlich kann ich es über den Erstbesitzer abwickeln, dennoch könnte ich es auch direkt zu Canyon schicken mit Rechnungskopie und als Rück- Lieferadresse meine angeben und nicht die des Erstbesitzers.
 
Nein, das wäre nur auf Kulanz möglich.

Kulanz ist: ganz lieb fragen und eine nette Antwort bekommen. Soll manchmal sogar bei Canyon vorkommen ;)....
 
Hier steht es doch drin:
http://www.canyon.com/service/faq.html?c=8&q=31

Und über den "Erstkäufer" abwickeln verstehe ich nicht. Er hat das Bike doch nicht mehr und weiss doch auch garnicht, was du mit dem Radl so alles angestellt hast.

Man hat als Käufer von gebrauchten Canyon Bikes keine Garantieansprüche. Weiss man auch beim Kauf (wenn nicht - selber Schuld!).
 
Die normale mängelgewährleistung nach BGB bekommt man aber natürlich auch als Zweitbesitzer! Dafür brauchst du dann die Rechnung
 
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