Rechts Überholverbot?

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Hallo Leute,
viele kennen diese Strecken bestimmt stillgelegte Bahntrassen. Konkreter gesagt geht es hier um die Nordbahntrasse diese ist im Moment noch Offiziell eine Baustelle weshalb die StVO dort noch nicht gilt jetzt in 1-2 Wochen wird sie dann als "Beendet" erklärt und damit würde dort auch die StVO gelten und in dieser steht ja ein komplettes Rechts Überholverbot aber gilt das dann auch für Fahrräder?

Danke im Vorraus
CubeFan1998
 
StVO:
§5 Überholen


(1) Es ist links zu überholen.

§7
(3) Innerhalb geschlossener Ortschaften – ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330.1) – dürfen Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen, auch wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 nicht vorliegen. Dann darf rechts schneller als links gefahren werden.

Aber die Nordbahntrasse ist eine ehemalige Bahnstrecke in Wuppertal, welche zu einem Fuß- und Radweg ausgebaut wird.

Nur bei einem Stau/roter Ampel darfst Du rechts an den stehenden KFZ langsam vorbeifahren.
Dumme Frage: warum sollte man rechts überholen:confused:
Weil auf solchen Strecken immer wieder Ignoranten mitten auf dem Weg fahren und links von denen Gegenverkehr kommt?
 
§7


Weil auf solchen Strecken immer wieder Ignoranten mitten auf dem Weg fahren und links von denen Gegenverkehr kommt?

Ja absolut richtig einer der mich versteht :daumen: und da kann man nicht immer Links überholen denn Links ist dann meist Gegenverkehr und die Spur die eigentlich für Fußgänger ist (wobei die es nicht für Nötig halten dort zu laufen) :heul:
 
Dann musst du wohl bei den zuständigen Behörden die Karten anfordern, um heraus zu finden, wo genau die Ortsgrenzen sind. So kannst du jeweils abpassen, wo der Rad-/Fußweg innerörtlich ist und darfst rechts überholen :D
 
Leider halten sich auf solchen Wegen die Radfahrer nicht immer an das Rechtsfahrgebot (noch an sonst irgendwelche Regeln). Ich mach da immer auf mich aufmerksam und überhole dann da, wo Platz gemacht wird. Wenn man rechts überholst, musst man besonders vorsichtig sein. Wenn man nicht überholen kann, weil Gegenverkehr herrscht oder kein Platz dafür vorhanden, muss man halt warten.
 
Leider halten sich auf solchen Wegen die Radfahrer nicht immer an das Rechtsfahrgebot (noch an sonst irgendwelche Regeln). Ich mach da immer auf mich aufmerksam und überhole dann da, wo Platz gemacht wird. Wenn man rechts überholst, musst man besonders vorsichtig sein. Wenn man nicht überholen kann, weil Gegenverkehr herrscht oder kein Platz dafür vorhanden, muss man halt warten.

Ich denke das ist selbst verständlich..... Zumindest für mich. Ich versuche immer mich an die StVO zu halten. :lol:
 
Die Problematik die ich hier sehe ist die, dass man als Radfahrer immer Rechts fährt und auch mal ein älteres Ehepaar im Auto Überholt. Aber ob man denn auf einer Strecke eigens für Radfahrer auch Rechts Überholen darf.
 
Die Problematik die ich hier sehe ist die, dass man als Radfahrer immer Rechts fährt und auch mal ein älteres Ehepaar im Auto Überholt. Aber ob man denn auf einer Strecke eigens für Radfahrer auch Rechts Überholen darf.
Siehe StVO->IMMER LINKS, auch, wenn es ein langsames Auto ist. Rechts zurecht verboten. Als ernsthafter Radfahrer solche Tourie/WE Strecken meiden, dort herrscht Anarchie:eek:

Der Nikolauzi
 
Siehe StVO->IMMER LINKS, auch, wenn es ein langsames Auto ist. Rechts zurecht verboten. Als ernsthafter Radfahrer solche Tourie/WE Strecken meiden, dort herrscht Anarchie:eek:

Der Nikolauzi

An sich versuche ich solche Strecken zu meiden aber wenn ich jetzt keine Lust habe einen Berg nach dem anderen hoch und runter (gefällt mir deutlich beser) zufahren fahre ich halt mal die 20 km über die Trasse damit meiné Ausdauer nicht flöten geht.
 
Siehe StVO->IMMER LINKS, auch, wenn es ein langsames Auto ist.

Leider habe ich schon öfters erlebt das Autofahrer sich dann angepisst fühlen und sofort gas geben. Daher mein Leben gefährden, da ich gegebenenfalls noch nicht ganz vorbei bin oder gerade vorbei und wieder am rechts einordnen. Daher sehe ich das aus eigenem Überlebensinstinkt mittlerweile anders.
 
Kleiner Tipp: auf dem Radl sollte man weniger daran denken, ob man es darf, sondern lieber daran denken, was passieren kann, wenn man es tut. Autofahrer rechnen nicht damit, von einem Radl überholt zu werden, weder links noch rechts, was für den Radler sehr üble Folgen haben kann.
 
- Grundsatz: Überholt wird immer links.
Bei der zitierten Ausnahme gilt zu beachten dass auf dem Radweg kaum mehrere markierte Fahrstreifen in eine Richtung sind. Auch für PKW gilt strenggenommen, das sie in dieser Situation nicht rechts "überholen" dürfen. Der "Überholvorgang" ist definiert als ein ausscheren, überholen und wieder einordnen. Deshalb steht da auch nur, das rechts schneller gefahren werden darf. Das zählt dann in diesem Fall noch nicht als überholen. Ähnliches gilt auf der Autobahn bei Stau.

ciao heiko


Da steht das du es innerhalb von Ortschaften als PKW darfst und entsprechend gilt es auch strenggenommen. Viele Autofahrer scheinen das allerdings nicht zu wissen/kapieren. Wobei "freie Fahrsteifenwahl" auch ein ziemlich bekloppter Ausdruck ist.
Überholen ist darüberhinaus in keinsterweise definiert über ausscheren etc. definiert, sondern einfach durch das an jemandem vorbeifahren.
 
- Grundsatz: Überholt wird immer links.
Bei der zitierten Ausnahme gilt zu beachten dass auf dem Radweg kaum mehrere markierte Fahrstreifen in eine Richtung sind. Auch für PKW gilt strenggenommen, das sie in dieser Situation nicht rechts "überholen" dürfen. Der "Überholvorgang" ist definiert als ein ausscheren, überholen und wieder einordnen. Deshalb steht da auch nur, das rechts schneller gefahren werden darf. Das zählt dann in diesem Fall noch nicht als überholen. Ähnliches gilt auf der Autobahn bei Stau.

ciao heiko
Hallo Heiko,

dass es wohl keine Radwege mit getrennten Fahrstreifen gibt nehme ich auch an, ich habe zumidest noch keine gesehen. Es ging mir auch nur um die Aussage, überholt werden darf _nur_ links. §7 zeigt hier die Ausnahme der Regel. Was reine Fuß und Radwege betrifft, müsstest du 50% der Nutzer nach spätestens 15 min einsperren wenn man §1 zugrunde legt ;)
Äquivallent zu "nur links überholen" muss dann natürlich auch das Rechtsfahrgebot Anwendung finden und Fussgänger müssen gegen die Fahrtrichtung hintereinander laufen. Ich glaube nicht, dass die Rennleitung so dicke Quittungsblöcke besitzt :lol:

Nix für ungut und weiterhin auf gute Zusammenarbeit gegen die 2m-Regel.

Christoph
 
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