Rechtsfrage!

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Moin Leute ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen bzw habt schonmal Erfahrungen gemacht :daumen

Vor ein paar Tagen habe ich meine Marzocchi 888 verkauft bzw einen Käufer gefunden. Wir haben uns dann auf einen Preis geeinigt und ich bekam diese Nachricht:

''Budthead 27.05.2013 18:52
Also hob dann, verkaufen an mich für 590€ roten Brücken und der Mittelharten Titanfeder. Du hast Erfahrung mit dem Teil, reicht die Mittelharte Feder bei 80kg? oder sollte man da schon die harte fahren?

Verkauf bitte über die Funktion im Forum, dann können wir uns auch bewerten.''

Gesagt - Getan! Ich habe auf verkaufen geklickt und wir tauschten Adresse und Bankdaten aus. Jetzt wartete ich 4 Tage darauf das er überweist, aber er war wohl unterwegs. Jedenfalls hatte ich mich 4Tage nicht gemeldet und hatte ihm seine Frage bezüglich der Schaftlänge bis dahin nicht beantwortet. Und heute Morgen also nach 4 Tagen wollte ich ihm dann seine Antwort geben doch dann kam das:

''Budthead 01.06.2013 15:03
Aufgrund nicht vorhander Kommunikation werde ich mir eine ander Federgabel besorgen und trete somit vom Kauf mit dir zurück.

schönen Gruß ''

Meine Frage an euch, sind wir durch das klicken auf "Kaufanfrage"/"Verakaufen" und eingeben des verhandelten Preises ein Rechtsgeschäft eingegangen?
Wenn ja würde er da ja nicht so leicht wieder raus kommen.

Hoffe ihr könnt mir helfen :heul::D
 
Ihr einen rechtsverbindlichen Vertrag eingegangen. Und zwar in dem Moment, als er gesagt hat, dass er die Gabel nimmt und du durch den Klick auf den Verkauft-Button sein Kaufangebot angenommen hast. Dass er dir seine Adresse gegeben hat, untermauert seine Willenserklärung zur Kaufabsicht.
Inwiefern die Frage nach der Federhärte dazu ausgelegt werden kann, dass er doch noch kein verbindliches Kaufangebot abgegeben hat, ist Ansichtssache.

Letztlich bleibt dir aber doch nichts übrig, als den Verkauf abzubrechen. Oder willst du ihn verklagen und für alle Kosten in Vorleistung treten?
 
Aha, gerade als du ihm die Antwort geben wolltest, siehst du die Mail von ihm.
Was hat dich denn daran gehindert, seine Frage früher zu beantworten?
Hätte mich an seiner Stelle auch bisschen stutzig gemacht.

Sieht zwar danach aus, als seist du im Recht. Aber willst du einen Anwalt einschalten und
darauf pochen, dass er dir das Ding abnimmt? In der Zeit hast du die Gabel schon längst
'nem anderen verkauft.
 
...
Also hob dann, verkaufen an mich für 590€ roten Brücken und der Mittelharten Titanfeder. Du hast Erfahrung mit dem Teil, reicht die Mittelharte Feder bei 80kg? oder sollte man da schon die harte fahren?

Verkauf bitte über die Funktion im Forum, dann können wir uns auch bewerten.''

Gesagt - Getan! Ich habe auf verkaufen geklickt und wir tauschten Adresse und Bankdaten aus. Jetzt wartete ich 4 Tage darauf das er überweist, aber er war wohl unterwegs. Jedenfalls hatte ich mich 4Tage nicht gemeldet und hatte ihm seine Frage bezüglich der Schaftlänge bis dahin nicht beantwortet. Und heute Morgen also nach 4 Tagen wollte ich ihm dann seine Antwort geben doch dann kam das: ...

Irgendwas passt hier nicht zusammen...

Übrigens wäre auch zu prüfen, ob er sich vielleicht (sofern überhaupt ein Vertrag zustandegekommen sein sollte) nicht möglicherweise tatsächlich davon lösen kann wegen eines Eigenschaftsirrtums usw.

Praxistip: Ich würde nicht darauf pochen, sondern einen anderen Käufer suchen. Dieses Mal alle nötigen Angaben mit dazu schreiben und Fragen beantworten, bevor man sich endgültig einigt. Spart Ärger.
 
Meine Frage an euch, sind wir durch das klicken auf "Kaufanfrage"/"Verakaufen" und eingeben des verhandelten Preises ein Rechtsgeschäft eingegangen?
Wenn ja würde er da ja nicht so leicht wieder raus kommen.
Wenn du ein 100%igen Kaufvertrag hast ist es bei so nem Pipigeschäft unter 1000Euro schon fraglich ob du den durchsetzen kannst.
Hier musst du dich fragen ob du deine Hausaufgaben erledigt hast und das Rechtsgeschäft bindend ist?
Ablage P, fertig.
 
Zu deiner Sicherheit
Bezahle den Artikel erst, nachdem der Verkäufer den Artikel mit der Bikemarkt-Funktion "Verkaufen" auch als an dich verkauft markiert hat. Nur dann kannst du den Verkäufer bewerten und er kann den Artikel keinem anderen Interessenten mehr verkaufen.
:ka: keine geschäfte mehr?
 
Sorry, aber da verstehe ich den Kaufrücktritt zu 100%.
Auch wenn der Deal vermeintlich unter Dach und Fach war, kann man doch vom Verkäufer erwarten, innerhalb von 4 Tagen eine Antwort auf eine derart lapidare Frage bzgl. der Federhärte zu bekommen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich denke auch einfach mit dem Käufer reden wäre am besten, finde es immer schlimm wenn man sich bei kleinigkeiten direkt prüft ob gegen irgendwelche gesetze gedanken macht...wenn er Sie nicht nimmt dann irgendwer anderes...eine 888 zu einem fairen Preis geht doch locker weg
 
liest sich für mich eher so, als ob er ein anderes (besseres?) angebot gefunden hat und nach einem rücktrittsgrund sucht.

wenn ich wirklich an der gabel interessiert wäre und ein paar tage nichts vom verkäufer höre, dann frage ich per mail erst nochmal nach, ob er die nachricht nicht gesehen hat oder wie die abwicklung nun weitergehen soll. hier packt er gleich den hammer aus (4 tage "nicht vorhandene kommunikation" als rücktrittsgrund *rofl*) und will sich drücken.

ich würde den verkauf auch abschreiben und mir einen anderen käufer suchen. ist vielelciht besser so. wer weiß, was er im nachhinein noch alles an der gabel "gefunden" hätte, um stress zu machen.
 
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