Schmerzensgeld fordern? Sinnvoll oder nicht?

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Ich fuhr vom Zentrum stadtauswärts auf einem Radweg, allerdings auf der LINKEN, also somit auf der falschen Seite.
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Andi

Auch wenn es einige hier anders sehen: Linke Seite bedeutet nicht gleich "falsche" Seite. Was bedeutet schon "falsch"?
Es gibt jede Menge Radwege welche beidseitig befahrbar sind. Also, was zeigen dir die örtlichen Verkehrzeichen?


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Aber mein ganzer Oberkörper tut mir höllisch weh, ist halt alles gestaucht und geprellt.
Ich kann auch meinen Kopf nicht gscheit drehen weil ich mir auch das Genick verrissen hab (bin auch ziemlich stark mit dem Kopf aufgekommen)
an der Hüfte hab ich einen rießen Bluterguss und ein paar kleinere Schürfwunden.
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Andi

Allein deshalb solltest du einen Arzt konsultieren.
Und das meine ich durchaus ernst.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi
Leider kann ich aus Erfahrung erzählen und dir sagen das da außer Ärger nix rüber kommt.

Sept 07 stürzte ich selbstverschuldet unter einen fahrenden LKW, Ergebniss: 6x Beinbruch davon 2x offen, schwere Weichteilquetschungen, großflächige Hautabrisse usw, 4 Wochen Krankenhaus, 5 Wochen Reha, 5 Monate Arbeitsunfähig. Dem LKW fehlte an meiner Einflugstelle der seitliche Unterfahrschutz, wäre der dran gewesen wäre ich warscheinlich nicht drunter. Anwaltbriefe über Briefe, Gutachten blablabla mehrere Gerichtsverhandlungen, Einsprüche der Gegenseite. Am Schluss hab ich ein paar Euro gekriegt, ok reicht fürn neues Bike, mehr nicht.
Sorry aber was glaubst du was bei dir rauskommt?? wegen der paar blaue Flecken OHNE Feindkontakt

Noch was: Nur weil ein Radler auf der falschen Seite fährt, heißt das nicht das man ihn ungestraft umfahren/zu Fall bringen darf.

Kraftfahrzeuge haben IMMER Teilschuld, juristisch heißt das dann Betriebsgefahr.

Zum Doc solltest du aber auf jeden Fall

Gruß, gute besserung
 
Mal ne Frage: Wenn nur ein Radweg da ist muss man den doch benutzen auch wenn der links ist?? Dann hätte Lurchi doch nnichts falsch gemacht!?

Radwege müssen nur in Ausnahmefällen benutzt werden.

So ein Ausnahmefall tritt ein, wenn der Radweg an der letzten Einmündung...

a)in Fahrtrichtung mit einem der Zeichen 237, 240 oder 241 beschildert war UND er

b) straßenbegleitend und stetig verläuft UND er

c)benutzbar ist UND

d)seine Benutzung zumutbar ist UND der Radfahrer, für den sich die Frage stellt

d)nicht demnächst links an einer Kreuzung abbiegen möchte, an der es entweder keine "Radverkehrsführung" für Linksabbieger gibt oder es zwar eine gibt, der Radfahrer zum fraglichen Zeitpunkt darüber aber keine Kenntnis hat UND der Radweg

Für Radwege auf der linken Seite trifft all das noch x mal seltener zu, als für solche auf der Rechten.

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Hier in Berlin trifft schon a) allein nur auf ca. 30% der Radwege zu. Sprich: Im Normalfall müssen Radwege nicht benutzt werden.
 
Mit einem stehenden Auto fast kollidiert... und jetzt soll die Autofahrerin schuld sein, dafür dass du nicht gescheit gebremst hast?? Vielleicht bist Du auch einfach unangepasst zu schnell gewesen für die Verkehrssituation?


In Holland kommste mit sowas vielleicht durch^^
 
Du bist mit nicht angepaßter Geschwindigkeit (nasse Fahrbahn) in falscher Fahrtrichtung auf ein stehendes Hindernis zugefahren und hast dann noch die Bremse falsch bedient. Und nu möchtest gerne Geld???

Sehr optimistisch dein Vorhaben!
 
Du bist mit nicht angepaßter Geschwindigkeit (nasse Fahrbahn) in falscher Fahrtrichtung auf ein stehendes Hindernis zugefahren und hast dann noch die Bremse falsch bedient. Und nu möchtest gerne Geld???

Sehr optimistisch dein Vorhaben!

Das Auto stand nicht schon eine Weile da, sondern ist - von ihm unerwartet - plötzlich aufgetaucht.

Als Autofahrer sollte man auch den Radweg beachten und nach beiden Seiten schauen, da es Radwege gibt wo man in beide Richtungen fahren darf. Aber leider muss man als Radfahrer ziemlich defensiv fahren. Wenn ich nicht aufpassen würde, wäre ich schon einige Male über die Autohaube geflogen. Es gibt genug Autofahrer die den Radweg einfach ignorieren, die schießen einfach aus der Ausfahrt oder Seitenstraße heraus und bleiben mitten auf dem Radweg stehen und dann einen verwundert anschauen.
 
Das Auto stand nicht schon eine Weile da, sondern ist - von ihm unerwartet - plötzlich aufgetaucht.

Als Autofahrer sollte man auch den Radweg beachten und nach beiden Seiten schauen, da es Radwege gibt wo man in beide Richtungen fahren darf. Aber leider muss man als Radfahrer ziemlich defensiv fahren. Wenn ich nicht aufpassen würde, wäre ich schon einige Male über die Autohaube geflogen. Es gibt genug Autofahrer die den Radweg einfach ignorieren, die schießen einfach aus der Ausfahrt oder Seitenstraße heraus und bleiben mitten auf dem Radweg stehen und dann einen verwundert anschauen.

Plötzlich aufgetaucht? Aus dem Nichts oder wie?

Anscheinend gab es ja auf der anderen Straßenseite auch noch einen Radweg.

Es ist halt einfach so: Autofahrer, Radfahrer, Fußgänger ... machen alle mal Fehler. Damit sollte man rechnen und entsprechend handeln.
 
Das Auto stand noch nicht da als ich kam, es kam in dem moment an in dem ich über die Straße wollte.

Die Straße ist auch nicht einsehbar so dass cih es vorher hätte sehen können.
Ihr ging es mit mir wahrscheinlich genauso, aber sie muss eigentlich vor dem Radweg stehen bleiben.


Ich war am Montag beim Doc.
Er will mich am Montag noch mal sehen ob sich die Beschwerden gelindert haben.
Ich habe allen Anschein nach nur Prellungen, Stauchungen und Zerrungen der Sehnen, und eben auch ein Schleudertrauma.

Mir geht es heute schon wieder besser, aber den hals merke ich schon noch gescheit.
 
... Die Straße ist auch nicht einsehbar so dass cih es vorher hätte sehen können.
In diesem Fall müssen sich beide Fahrzeuge der Eimündung mit angemessener Geschwindigkeit nähern.

Zu dem wäre es interessant, ob der Radweg für Dich, lt. blauem Lolli, wie von chris5000 beschrieben, in diese Richtung überhaupt freigegeben war?
 
Zuletzt bearbeitet:
Salve,

ich wurde (war in dieser Situation der Autofahrer) freigesprochen! Aussage vom Richter:" An dieser Stelle musste ich nicht damit rechen, dass der Radfahrer von der falschen Seite kommt (zumal auch schwer einsehbar), da auf der gegenüberliegenden Straßenseite ein weiterer gut ausgebauter Radweg wäre. Hätte ich größere Schäden am Auto gehabt, hätte ich auf Schadensersatz klagen können. Ich habe aber ehrlich gesagt damit gerechnet mindestens 50% Teilschuld zu bekommen. Kommt wohl auch auf den Richter an und wie der Radfahrern oder Autofahrern gegenüber steht.

mfg
 
Auch der Vorfahrtsberechtigte:confused: ;)
Doch wirklich und mit Radwegen ist das besonders kompliziert, da es dort keine Geschwindigkeitsbegrenzungen gibt. An immer mehr unübersichtlichen Stellen werden teils übertriebene Geschwindigkeitsbegrenzungen erlassen, weil es bei den KFZlern mit der angemessenen Geschwindigkeit nicht klappt. Bei den Radlern ist es leider nicht besser.
 
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