im unwahrscheinlichen Fall, das sie nen Franzosen hat, ja vielleicht doch...
dein fall ist warscheinlich kein garantiefall, denn wenn die gabel nicht durch außeneinwirkung beschädigt wurde, sondern ein fertigungsfehler vorliegt, so gilt die in deutschland gesetzlich vorgeschriebende gewährleistungspflicht von 2 jahren. jeglicher ausschluss der sagt, du darfst das Produkt nicht demontieren ist ohne rechtliche Grundlage, dein Gewährleistungsanspruch gilt so oder so! Nur die Garantie (freiwillige Leistung des Herstellers) kann von diesem auch an Bedingungen gebunden werden.
Bevor ich mich hier aber doch für einen fehltritt verantwortlich mache, lies dir mal bisschen was über das thema an, dann noch am besten das was Rock Shox dazu schreibt und entscheide selbst.