Das hängt davon ab, ob der Rahmen dann einen Mangel hat.
Ein Mangel liegt vor, wenn die Ist-Beschaffenheit von der Soll-Beschaffenheit für den Käufer nachteilig abweicht.
Wäre die Soll-Beschaffenheit tatsächlich bei 775 g und würde der Rahmen davon nicht bloß unerheblich abweichen (sagen wir mal 200 g mehr), dann läge meines Erachtens ein Mangel vor mit der Folge Gewährleistungsrecht - also Nachlieferung, Rücktritt, Schadensersatz ...
Im Hinblick auf die vagen Angaben - ca. Gewicht, keine Rahmengröße, unterschiedliche Lackierungen - ist es halt aber relativ schwierig, die Soll-Beschaffenheit auf ein bestimmtes Gewicht festzulegen.
Wenn der Hersteller mit einem fast nackten Rahmen mit 775 g (bzw. 790 g hört/liest man auch oft) Werbung macht und ein weiß lackierter dann 900 g wiegt, ist das wohl noch keine nennenswerte Abweichung einer wie auch immer festgelegten gewichtsmäßigen Soll-Beschaffenheit. Allein die Lackierung kann bis zu 100 g ausmachen, sagt das Internet. Dazu wird man noch Fertigungstoleranzen von 5 - 10 Prozent gewähren müssen. Das muss also schon ein richtig sackschweres Teil sein, um klar sagen zu können: Das Ding ist bloß wegen seines Gewichts mangelhaft.
Abgesehen davon möchte ich das Gesicht des Richters sehen, der über sowas entscheiden muss. Dass man so etwas wie einen Fahrradrahmen wiegt und bei 50 g mehr oder weniger das zuständige Jaulen kriegt, dürfte nur bei einem geringen Prozentsatz der Bevölkerung auf Verständnis stoßen.