... "illegale Trails" ...
meist geht es bei "illegal" nicht um "ohne behördliche Genehmigung", da die Gesetze zunächst nur einen Wegebau in Abstimmung mit dem Grundstückseigentümer fordern. Der Taubenberg ist seit Jahren FFH-Gebiet, was wohl nicht allen bekannt war (inkl. Mountainbiker, Grundstückseigentümer und v.a. dem "Tourismus"). Daher stimmt hier nach meinem Verständnis explizit auch die Forderung nach der Genehmigung der zuständigen Behörde.
Auch wenn es etwas weg führt, nach meiner Einschätzung erweisen wir uns keinen Gefallen, wenn wir v.a. in Gesprächen usw. mit Behörden/Medien/Mitmenschen das Wort "Trail" nutzen. Der Begriff ist "verseucht" und wird medial zwischenzeitlich mit einem speziell für Mountainbiker:innen angelegten Weg genutzt und so verstanden. Wenn wir uns bei Gesprächen nun wieder auf den deutschen Begriff "Weg" (ohne jeglichen Zusatz wie etwa Wanderweg oder Premiumweg..., einfach den neutralen Begriff Weg) erinnern könnten, dann würden nach meiner Einschätzung klarer, dass es um die allgemeine Benutzung der vorhandenen Wege, unabhängig von deren ursprünglichen Entstehung, geht. Dies ist uns in den Gesetzen erlaubt, also legal.
Wenn es dann tatsächlich um eine Strecke (unabhängig ob vorhanden oder in der Umsetzung) für das Mountainbiken geht, dann kann man den Begriff "Trail" oder "MTB-Trail" auch gezielt nutzen.
Was hoffentlich inzwischen klar geworden ist, ohne Wertschätzung des fremden Eigentums und somit nur mit der Zustimmung der Grundstückseigentümer funktioniert eine Neuanlage und auch der dann bestehende Weg nicht (Hinweis: Die Haftung ist meist kein Thema, zumindest wenn die Strecke ohne technische Einbauten auskommt). Wenn das Gebiet noch eine weitere Kategorisierung wie Naturschutzgebiet oder FFH hat, sind die Inhalte dieser Vorgaben zu beachten, ggf. braucht es dann eben eine Genehmigung der Behörden.
Tatsache ist auch, dass ein zunächst tolerierter Weg mal zurückgebaut werden muss, was nicht immer einfach zu verstehen sein dürfte. Hier greift nach meinem Verständnis der Wille des Eigentümers, einen Bestandsschutz o.ä. gibt es nicht. Allerdings könnte man zumindest bei länger bestehenden Wegen mal eine juristische Prüfung überlegen, ob hier das Allgemeininteresse deutlich eingeschnitten würde und daher der Weg nicht rückgebaut werden darf.
Die Wege am Taubenberg können da als Beispiel dienen. Anfangs wohl von den Waldbauern toleriert, haben sich diese irgendwann anders entschieden (ob es nun alleine an den Auswüchsen von Covid-19 lag, glaube ich nicht, da wird es vorher schon kritische Stimmen gegeben haben, die sich dann mit den Auswüchsen der letzten Zeit durchgesetzt haben). Dass hier Naturschutz oder Wegebeschädigungen vorgeschoben werden, ist wohl der allgemeinen Stimmung "Naturschutz über alles" geschuldet. Der Hinweis auf Eigentum genügt. Naturschutz in einem auf Nutzung ausgelegten Wald, in dem alle paar Meter die Markierungen für die Vollernter und die Spuren derer zu erkennen sind, ist vorgeschoben. Beschädigung von Wegen findet kaum statt, dass ist für mich eigentlich die größte Erkenntnis: Wer die bestehenden und markierten Wege etwa von (Oster)Warngau nach Nüchternbrunn beachtet, der erschrickt über den Zustand, deutliche Erosionsrinnen überall, zum Gehen macht das nur bedingt Spaß. Wer sich nun die Wege vom Amiplatz dagegen mal unter dem Aspekt "Wegebeschädigung" anschaut und dann aus dem Beitrag der Abendschau beachtet, dass da einige Hundert Fahrten am Tag stattgefunden haben, der dürfte erstaunt sein, in welchem Zustand diese Wege sind. Also ein tolles Argument für die geringe Beschädigung des Mountainbikens auf Wegen! Da gebührt mal allen Mountainbiker:innen ein großes Lob!
Das dürfte auch Ergebnis der Anlage der Wege sein. Ich war ehrlicherweise sehr erstaunt, dass ich nach den ganzen Berichten in den Medien dann beim ersten Besuch nach der Ausgangseinschränkung lediglich einige Aufschüttungen und Kurvenanlagen gefunden habe, keine Anlagen wie man sie aus anderen Regionen kennt und wo der Forst o.ä. dann die Haftung immer in den Vordergrund stellen. Daher bin ich auch davon ausgegangen, dass die Anlage weitgehend abgestimmt wäre und v.a. auch mit dem Tourismus eine Anlage vereinbart worden war, die für nahezu alle fahrbar gewesen wäre...